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Erbrecht - Kein leiblicher Sohn?

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    Erbrecht - Kein leiblicher Sohn?

    Hi,


    ich habe in der Familie gerade ein Problem das mich sehr aufregt. Es geht um meine verstorbene Großmutter. Vorweg sei gesagt, es geht nicht um Geld sondern um private Sache und darum, wie die Geschichte zusammen kam...
    und mich sehr wütend macht, da es einen sehr faden Beigeschmack hinter lässt.


    Wir hatten keinen Kontakt zur Großmutter, da diese vor ein paar Jahren plötzlich keinen mehr wollte. Trotz mehrerer Versuche wieder Kontakt aufzunehmen, wollte sie nicht. Wie auch immer. Eine gemeinsame Bekannte kümmerte sich um sie und über sie hatten wir Kontakt. Ursprünglich hat diese Bekannte noch gesagt sie würde sich das nicht aufheizen (das kümmern um das Kind). Im Gegenteil, sie meinte einst als die Großmutter im Krankenhaus kam, sie würde sich da nicht drum kümmern und als meine Mutter damals dann zu ihr meinte sie täte ihr leid und sie würde der Oma gerne helfen, wurde von der Bekannten abgewunken und gemeint diese wolle das nicht.

    Als ihr Mann starb (wonach der Kontakt abbrach), bekam mein Vater als Sohn einen Teil ausgezahlt. Das festgestellte Vermögen belief sich damals über zwei Konten verteilt auf rund 200.000DM. Konten auf waren auf beide Eheleute zu gelassen. Ausgezahlt wurden damals 50.000DM.

    Normal wäre die Sache für uns damit auch erledigt. Laut der Bekannten wurde wohl alles ihr bererbt (Testamentseröffnung ist erst noch). Da die Bekannte es aber nicht für nötig hielt uns über den Gesundheitszustand zu informieren oder gar über Todesfall und Beerdigung, zu der meine Eltern nun mal trotz allem gegangen wären, hat das alles einen faden Beigeschmack....

    Laut Amtsgericht hat mein Vater überhaupt keinen Anspruch auf irgendwas, da er nicht der leibliche Sohn ist. Uns gehts dabei nicht mal um Geld, sondern um private Sachen der Familie die sich noch in der Wohnung befinden. Immerhin war es ja nun mal dennoch die Mutter meines Vaters und sie war die Familie. Müssen wir nun einfach zu sehen und darauf hoffen das die Bekannte uns nun entgegen kommt?

    Ferner hat das Amtsgericht sie als Vormund eingesetzt, wieso? Wir wurden vom Tod doch gar nicht informiert und sie ist ja nun gar nicht mit der verstorbenen verwandt gewesen. Können wir den Vormund beantragen? Also in Bezug auf die Wohnung, das wir dort entscheiden können was geschieht? Da das Testament ja noch gar nicht eröffnet wurde, kann es daran also nicht liegen.

    Sorry wenn es etwas wirr ist, aber mich macht das wirklich wütend. Es geht nicht ums Erbe, da hätte keiner was gesagt, sondern einfach um die Art der Bekannten. Man muss den Leuten doch dennoch das ganze mal mitteilen und nicht mal eben wochen später so am Rande eines Gespräches. Das hat ja fast schon Erbschleichermanier.

    Gruss,
    McKay
    my props

    #2
    Ich versuche mal die Begriffe zu entwirren:
    Dein Vater hat von seinem Vater geerbt und wenn ich das mit dem "nicht leiblich" richtig verstehe, ist die Verstorbene die Stiefmutter Deines Vaters?
    Amtsrichter entscheiden in Gegenwart des Betroffenen wer dessen Betreuer wird (nicht Vormund, seit etwa 20 Jahren gilt das Betreuungsrecht, die Abteilung nennt sich nur noch traditionell Vormundschaftsgericht), wobei der Betroffene, wenn er dazu geistig in der Lage ist, zustimmen muß. Meist sind das nahe Verwandte, oft sucht sich der Betroffene sellbst auch eine Person aus. Möglich ist es auch, dass genaue Vollmachten ausgestellt werden.
    Wenn Dein Vater weder leiblicher Sohn, noch Adoptivsohn der Verstorbenen ist, dann ist er mit ihr nicht verwandt.
    Ob die Betreuerin (falls sie denn Betreuerin ist) erbt, hängt von einem Testament ab. Mit den vorliegenden Daten und dem "zwischen den Zeilen lesen" wären Geschwister/Geschwisterkinder der Verstorbenen die Erben, falls es die nicht gibt, und es kein rechtsverbindliches Testament gibt, dann dürfte der Staat erben.
    "Dennoch die Mutter meines Vaters" ---Leibliche Mutter, Adoptivmutter, Pflegemutter, was denn nun?
    Wenn sie die Stiefmutter ist, hat sie völlig legal von deinem Großvater geerbt und dein Vater hat den gesetzlichen Teil geerbt. Da gibt es -keine- Verwandtschaft und keine rechtlichen Ansprüche! Und dein Vater hat keinerlei rechtliche Handhabe irgendetwas zu beantragen.
    Aber da die gebrauchten Begriffe leider -wirklich- wirr erscheinen, ist das nur Lesen im Kaffeesatz.

    Zum letzten Absatz: Es kann ja sein, dass die Verstorbene genau dies wollte (schließe ich aus dem Abbruch des Kontaktes). Stilfrage? Kann ich natürlich nicht beurteilen.
    Slawa Ukrajini!

    Kommentar


      #3
      Ich würde Dir raten, nimm einen FACHanwalt für Erbrecht.
      Erzähl ihm ALLES - soweit du es weißt.
      (Das Gespräch ist vertraulich!)

      Nicht einen der "Alles" abdeckt. Denn es ist ein "weites Feld", dieses Erben.

      Auch ist zu Beachten, das von Bundesland zu Bundesland Unterschiede (meines Wissens) im Erbrecht bestehen.
      Warum dieser Hinweis? - was hier gepostet wird muss nicht auf Deine Situation zutreffen.

      mfg

      Prix
      Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

      Kommentar


        #4
        Zitat von Prix Beitrag anzeigen
        Ich würde Dir raten, nimm einen FACHanwalt für Erbrecht.
        Erzähl ihm ALLES - soweit du es weißt.
        (Das Gespräch ist vertraulich!)

        Nicht einen der "Alles" abdeckt. Denn es ist ein "weites Feld", dieses Erben.

        Auch ist zu Beachten, das von Bundesland zu Bundesland Unterschiede (meines Wissens) im Erbrecht bestehen.
        Warum dieser Hinweis? - was hier gepostet wird muss nicht auf Deine Situation zutreffen.

        mfg

        Prix
        Ja das mit dem Anwalt ist schon klar. Da gehts Montag hin. Aber ich muss einfach gestehen ich war und bin einfach sauer über die Art und Weise der Mitteilung. Nicht nur das die Bekannte weis wo wir wohnen, nein wir hatten uns mittlerweile sogar schon getroffen und auch telefoniert. Alles zu einem Zeitpunkt als die Oma bereits krank bzw verstorben war. Wieso behält man sowas für sich? Das will mir einfach nicht in den Kopf, da es auch ein 'normales' zwischen uns und der Bekannten war. Kann ja eigentlich nur bedeuten das da irgendwas faul ist und/oder sie angst hat es könnte nen cent weniger geben...obwohl wir gar nix von dem Geld wollten.


        .
        EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

        Dr.McKay schrieb nach 16 Minuten und 25 Sekunden:

        Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
        Ich versuche mal die Begriffe zu entwirren:
        Dein Vater hat von seinem Vater geerbt und wenn ich das mit dem "nicht leiblich" richtig verstehe, ist die Verstorbene die Stiefmutter Deines Vaters?
        Amtsrichter entscheiden in Gegenwart des Betroffenen wer dessen Betreuer wird (nicht Vormund, seit etwa 20 Jahren gilt das Betreuungsrecht, die Abteilung nennt sich nur noch traditionell Vormundschaftsgericht), wobei der Betroffene, wenn er dazu geistig in der Lage ist, zustimmen muß.
        Das mit dem 'Betreuer' wurde zu lebzeiten festgelegt, mit Zustimmung der betreuten Problem. Ist für uns auch kein Thema oder Problem. Vorallem da wir zwischenzeitlich sehr weit weg wohnten und daher ja ohnehin nicht im Notfall gleich da sein konnten.

        Wenn Dein Vater weder leiblicher Sohn, noch Adoptivsohn der Verstorbenen ist, dann ist er mit ihr nicht verwandt.
        Ja das ist schon korrekt. Es geht auch nicht um 'ihren' Nachlass, sondern um Dinge die sich in ihrem Besitz befanden aber nachweislich dem verstorbenen Mann (Vater meines Vaters) gehörten bzw eben noch aus der Zeit vor der Ehe stammten. Das sind keine wertvollen dinge, die Sachen haben überwiegend einen sentimentalen Wert für die Familie.

        Ob die Betreuerin (falls sie denn Betreuerin ist) erbt, hängt von einem Testament ab. Mit den vorliegenden Daten und dem "zwischen den Zeilen lesen" wären Geschwister/Geschwisterkinder der Verstorbenen die Erben, falls es die nicht gibt, und es kein rechtsverbindliches Testament gibt, dann dürfte der Staat erben.
        Es gibt ein Testament, eröffnung ist irgendwann ende Januar. Auf unsere Frage an die Bekannte, wir wussten noch nichts von Testament oder wann eröffnung ist, kam die Antwort 'das möchte ich nicht sagen'. Womit wohl alles klar wäre. Was uns aber eigentlich auch wurscht wäre...wäre da nicht diese unart des nicht informieren gewesen.

        Es sei angemerkt, dass mein Vater damals nur einen Teil seines Pflichtanteiles bekam. Somit sollte ja immer noch generell was offen sein, was den Nachlass des Großvaters angeht.

        "Dennoch die Mutter meines Vaters" ---Leibliche Mutter, Adoptivmutter, Pflegemutter, was denn nun?
        Ich habe mich damit vorab nie beschäftigt, warum auch. Also sie ist nicht die leibliche Mutter und es gab nie eine Adoption (damals wars wohl auch wurscht). Als die Eltern geheiratet hatten war mein Vater noch sehr klein, sie hat ihn groß gezogen weshalb er schon gerne zur Beerdigung gegangen. Welche übrigends sehr kostengünstig auf der Wiese statt fand...es sei dahin gestellt ob die verstorbene das so wollte.

        Somit hat man keinen Anspruch auf den Nachlass, dass ist schon klar. Aber es gibt eben noch Teile vom Nachlass des Vaters.

        Wenn sie die Stiefmutter ist, hat sie völlig legal von deinem Großvater geerbt und dein Vater hat den gesetzlichen Teil geerbt. Da gibt es -keine- Verwandtschaft und keine rechtlichen Ansprüche! Und dein Vater hat keinerlei rechtliche Handhabe irgendetwas zu beantragen.
        Aber da die gebrauchten Begriffe leider -wirklich- wirr erscheinen, ist das nur Lesen im Kaffeesatz.
        Der Pflichtteil wurde nie ganz ausgezahlt. Aber das Thema ist im ganzen schon sehr verwirrend.

        Zum letzten Absatz: Es kann ja sein, dass die Verstorbene genau dies wollte (schließe ich aus dem Abbruch des Kontaktes). Stilfrage? Kann ich natürlich nicht beurteilen.
        Nun ja, die Sache ist, es gab immer einen guten Kontakt zu den Großeltern. Bis zum Tod meines Großvaters, sie war (so nehme ich mal an, schon lange her) wohl wütend weil mein Vater einen Teil des Erbes wollte. Wir wohnten zwischenzeitlich weiter weg, bei Rückzug hatten wir mehrfach versucht Kontakt aufzunehmen. Jedoch wurde uns auch von der 'Bekannten' immer gesagt sie wolle das nicht, wir (muss ich einfach so sagen aufgrund des Verhaltens dieser 'Betreuerin') vermuten nun aber auch das hier Einfluss genommen wurde. Warum sonst hat sie uns nicht mal informiert darüber das sie schwerkrank ist? Ich für meinen Teil wäre mit diesem Wissen wohl erneut hin gegangen und hätte noch einen Versuch gestartet noch einmal mit ihr zu reden. Hätte sie das nicht gewollt, hätte sie es ja gesagt und gut ist. Nicht wegen irgendeinem Erbe, sondern weil es mir schon leid tat das da kein Kontakt war. Weil er ja früher da war und auch sehr gut.

        Ich finde eben dieses Verhalten nur merkwürdig. Uns interessiert das Testament nicht und wir hätten da auch nie weiter nachgefragt, wäre es eben nicht unter diesen Umständen...und der Umstand das die Wohnung geräumt werden soll, wo wir annehmen das dies dann so enden soll das die AWO vorbei kommt oder eine Haushaltsauflösung gemacht wird...beides total blödsinn vom finanziellen her. Das bringt der Frau auch nichts und mit dem familiensachen kann man als fremder ja auch nichts anfangen. Also Fotos etc. Genau das wollen wir eigentlich verhindern...das Geld kann sie behalten.
        Zuletzt geändert von Dr.McKay; 21.01.2011, 20:47. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
        my props

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          #5
          Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigen
          Wenn sie die Stiefmutter ist, hat sie völlig legal von deinem Großvater geerbt und dein Vater hat den gesetzlichen Teil geerbt. Da gibt es -keine- Verwandtschaft und keine rechtlichen Ansprüche! Und dein Vater hat keinerlei rechtliche Handhabe irgendetwas zu beantragen.
          So denk ichs auch.

          Habs auch erlebt. Als meine Oma starb, erfuhr ich, dass sie nicht meine Oma war. Da sie meine Mutter nicht adoptiert hatte, hatte ich keinerlei Ansprüche auf irgendwas. Ihre Schwester hat mir dann aber nen kleinen Teil des Geldes überlassen, was sie nicht hätte tun brauchen.

          Es ging mir ja nichtmal ums Geld, ich war nur total enttäuscht, dass meine Oma nicht bedacht hatte, dass ich nach ihrem Tod nichts von ihrem Erbe bekomme, denn das hätte sie sicher nicht gewollt. (Also sie hat mich so sehr geliebt, dass sie sicher nicht gewollt hätte, dass ich leer ausgehe. Das meinte ich. Nicht dass das anders rüberkommt. )

          Die persönlichen Sachen, selbst Sachen, die eigentlich mein Eigentum waren, hat mein Onkel mehr oder weniger klamm heimlich aus der Wohnung geschafft und einfach entsorgt oder verkauft.
          Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!

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            #6
            @ Dr. McKay
            Wenn ihr keine Rechtsschutzversicherung incl. kostenlosem ersten Beratungsgespräch habt, schätze ich, dass es rausgeschmissenes Geld und verlorene Zeit ist.
            In Ruhe um persönliche Erinnerungsstücke bitten, dürfte da effektiver sein, zumal diese, so wie beschrieben v.a. Fotos und andere materiell wertlose Dinge sind.
            Sonst könnte das wie bei TimeGipsy laufen.
            Aber ich höre hier nur eine Seite und argumentiere nur mit meiner Meinung.
            Slawa Ukrajini!

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              #7
              Ich würde in diesem Fall dennoch zum Anwalt für Erbrecht raten. Grade AUssagen wie, es geht ja nicht um Geld sondern "persönliche" und Errinnernungsstücke würde ich so grundsätzlich nicht stehen lassen,denn auch vermeintlich Alter Plunder kann noch nen ganz schönen Wert haben,mein Opa zb.hatte eine ganz fürchterlich Kitschige Sammlung von Porzelan Dackeln,die mein Vater wegschmeissen wollte und die nachher im Auktionshaus insgesamt fast 10.000€ gebracht hat. Ein Photoalbum aus den 30er jahren wurde vom Bürgerverein für 2000€ gekauft etc...also lieber zum Anwalt und prüfen lassen was rechtens ist und was nicht.
              .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

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