Zitat von Bethany Rhade
Beitrag anzeigen
Sobald der Klassiker der "allein gelassenen Waschmaschine" in Haus steht, wirst du in aller Regel ganz alleine da stehen, denn eine laufende Waschmaschine unbeaufsichtigt zu lassen ist außer in Extremfällen immer grobe Fahrlässigkeit (zu Vergleichen mit angeschaltenem Ofen etc.pp.): Der Versicherer darf dann nämlich die Versicherungsleistung "in angemessener Weise" kürzen, wenngleich auch nicht komplett versagen.
@Fellfrosch:
NIEMALS auf die "Hilfe" deiner WG-Kumpanen verlassen. Sei nicht so naiv. Freiwillig wird da ab einer gewissen Höhe gar nichts mehr laufen, außer, du bist mit einer einzigartigen Sammlung von Altruisten zusammen gezogen.
Kommentar