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Mietrecht Neuerung: Vermieter darf Wohnung kontrollieren, wenn es im Vertrag steht?
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Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigenIch hätte sogar sehr viel dagegen, wenn der Hausmeister ungefragt meine Räume betreten würde."Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
"Bajoranische Arbeiter...." - Hamburg Silvester 2016/17
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Zitat von cybertrek Beitrag anzeigenVon ungefragt hat ja Bethany nichts gesagt. Im Gegenteil: Es läuft mit vorheriger Terminabsprache. Ich frage mich wie du jetzt basierend auf den zitierten Beitrag von mir auf diesen Einwand kommst. Allein der erste Satz sollte ja schon alles sagen.
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Ja klar, mit vorheriger Terminvereinbarung. Wenn ich im ersten Satz den Vermieter anspreche, meine ich damit selbstverständlich auch den Hausmeister im dritten Satz. Dachte das wäre im Kontext selbstverständlich."Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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Zitat von cybertrek Beitrag anzeigenDurch regelmäßige Kontrollen können aber etwaige Mängel eventuell früher erkannt und dadurch die Kosten für die Behebung gering gehalten werden. Das hilft beiden Seiten und nicht nur dem pöhsen Vermieter.
Abgesehen davon, dass es hier gar nicht um Schäden geht, die der Mieter dann auch dem Vermieter meldet, sondern um reine Schnüffelei.
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Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigenDafür würdest du also deine Privatsphere aufgeben? Damit alle Jubeljahre mal evtl. ein SChaden frühzeitig erkannt wird, würdest du also wirklich deinen Vermieter zweimal im Jahr in deiner Wohnung rumschnüffeln lassen?
Abgesehen davon, dass es hier gar nicht um Schäden geht, die der Mieter dann auch dem Vermieter meldet, sondern um reine Schnüffelei.
Natürlich kommt das alles auf die Person an, also wie der Vermieter/Hausmeister ist. Aber so grundlegend wie du das ablehnst, darüber kann ich nur den Kopf schütteln."Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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Also die Heizung nachschauen, Fenster auf Dichte kontrollieren, Wasseruhr ablesen etc kommen sie auch.
Aber DAS war damit nicht gemeint.
Die Begehung der Wohnung durch den Vermieter geht außerhalt dieser Sachen, also einfach nur um zu schauen, ob die Wohnung ordentlich ist, ob alles so ist, wie der Vermieter es will, ob der Mieter ja keine Haustiere angeschafft hat, ob immer anständig renoviert ist (wenns mal wieder soweit ist), ob auch ja alles den Normen entsprechen...
Und das ist für mich Schnüffelei und das muss man als Mieter auch nicht dulden.
Und wieso sollten zweimal im Jahr der Teppich, die Tapete, die Wände... kontrolliert werden? Jetzt komm mir bitte nicht mit Schimmelpilz.
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Nein ein Mietvertrag steht nicht über dem Gesetz. Ich würde meinen Vermieter soweit ich Zeit habe und ich einigermaßen Grün mit ihm bin dennoch mal zum Kaffee etc. einladen damit er ein besseres Gefühl hat. Ein Anspruch auf eine Inspektion der Wohnung besteht jedoch nicht und widerspricht der Sitte und dem Gesetz.
LG InfinitasDas letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."
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Sicher ist es nicht gesetzlich gedeckt und er hat keinen Anspruch darauf. Wenn er oder sie allerdings so in Ordnung ist, nicht in meinem Privateigentum herumschnüffelt sondern nur oberflächlich drüberschaut und eben das Mietobjekt selbst inspiziert sehe ich keinen Grund groß auf mein Recht zu pochen. Es tut mir schlicht und ergreifend nicht weh.
Wenn er sich jedes Papier anschaut was herumliegt oder in meiner privat gekauften Einrichtung herumfingert werde ich ihn auch fragen was das bringen soll, ansonsten sehe ich das locker. Eventuell kann er es ja damit begründen, dass hinter den Möbeln Schimmelpilz sein könnte."Ich bin ja auch satt, aber da liegt Käse! " | #10JahresPlan
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(Miet-)Bürgschaft
Hallo zusammen,
ab Oktober werde ich Hauptmieter einer WG und neben der Kaution in Höhe von drei Monatsmieten wird eine Bürgschaft meiner Eltern verlangt. Nun verfügen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft entweder über ein regelmäßiges Einkommen und/oder sie besitzen ausreichend Rücklagen, sodass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Bürge für Kosten aufkommen muss. Trotzdem möchte ich natürlich gerne wissen, in was ich meine Eltern reinziehe.
Im Internet habe ich nun widersprüchliche Informationen gefunden. Auf der einen Seite hieß es, dass eine Mietbürgschaft bei einer hinterlegten Kaution in Höhe von drei Monatsmieten unwirksam sei, da die Mietsicherheiten nicht eben diese Höhe überschreiten dürften (Zur Wirksamkeit einer Mietbürgschaft neben einer Kaution | Recht und Alltag). Ausnahme ist eine freiwillige Bürgschaft, die in meinem Fall allerdings nicht gegeben ist, da der Vermieter ausdrücklich eine Bürgschaft verlangt. Auf der anderen Seite habe ich auch zahlreiche Berichte gefunden, in denen es hieß der Bürge müsse sowohl für Mietforderungen in unbegrenzter Höhe als auch für sämtliche Nebenkosten, Schönheitsreparaturen etc. aufkommen, auch wenn die Bürgschaft unfreiwillig sei.
Meine Frage lautet daher: Was stimmt? Muss der Bürge tatsächlich für gerade einmal drei Monatsmieten aufkommen oder können sich die Forderungen auf weit höhere Beträge belaufen? Oder hängt alles von der Formulierung des Vertrags ab (für den ich übrigens keine Vorlage bekommen habe)?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen."Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein. Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." Arthur Schopenhauer
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Zitat von Fellfrosch Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ab Oktober werde ich Hauptmieter einer WG und neben der Kaution in Höhe von drei Monatsmieten wird eine Bürgschaft meiner Eltern verlangt. Nun verfügen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft entweder über ein regelmäßiges Einkommen und/oder sie besitzen ausreichend Rücklagen, sodass es höchst unwahrscheinlich ist, dass der Bürge für Kosten aufkommen muss.
(Übrigens auch andersherum: Wenn einer deiner Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, dann ist das dein Problem, nicht das Problem des Vermieters; der holt sich das Geld einfach von dir.)
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Hallo Fellfrosch,
du hast selbst schon ein grundliegendes Problem erkannt: Unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Die Frage, ob eine Bürgschaft (bei zumeist jungen Mietern) neben einer Mietkaution in der üblichen Höhe von 2 - 3 Monatsmieten verlangt werden kann, ist ein alter Schlager der Juristerei.
Allerdings möchte ich dich davor warnen, auf die "herrschende Meinung" ganz blindlinks zu vertrauen - gerade Amtsgerichte, die je nach Höhe der Streitigkeit für dich zuständig wären, neigen je nach Region zu sehr eigenwilliger Rechtsprechung in Sachen Mietrecht. Tendenziell sind Gerichte zwar sehr Mieterfreundlich, aber nochmal: Zähl nicht darauf, wenn eine Meinung nicht völlig unwidersprochen ist.
Zu den Gefahren der Bürgschaft nochmal, damit du weißt, was auf deine Eltern zu kommt:
Wenn einer deiner WG-Mitbewohner die Waschmaschine anwirft, dann mit seinen Freunden in der Stadt ein Bier trinken geht, und nach dem wiederkommen feststellt, dass die Wohnung unter Wasser gesetzt wurde, es durch getropft hat und wahrscheinlich Renovierungskosten i. H. v. 50.000 Euro entstehen, hast erstmal du ein Problem. Du kannst dich bei ihm natürlich gerichtlich schadlos halten, aber bis dahin kommt der Vermieter erst mal sofort auf dich zurück. Das muss dir bei dem von dir angewandten WG-Modell klar sein. Du bist alleiniger Schuldner deines Vermieters, nicht deine Kumpanen.
Wichtig ist für deine Eltern nun, dass sie nicht automatisch haften. Sie können von dir verlangen, dass du erstmal aus eigenem finanziellen Leistungsvermögen heraus versuchst, deine Schuld zu begleichen. Erst, wenn du dazu nicht mehr finanziell in der Lage bist, sind deine Eltern soweit verpflichtet, für dich einzuspringen.
Dann allerdings gibt es faktisch keine Grenze nach oben: Von neuer Tapete für 50 Euro über Wasserschaden i.H.v. 50.000 Euro bis hin zum abgebrannten Haus für 2 Millionen sitzen sie dann in der Tinte.
Denk daran, dass eine Bürgschaft nur gültig ist, wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich abgegeben wird bzw. die formungültige Bürgschaftserklärung durch Einstand der Bürger geheilt wird.
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Zitat von Adm.HayesEiner deiner reichen Mitbewohner übernimmt die Hauptmiete. Problem gelöst.
Zitat von PyromancerWenn du Hauptmieter bist, dann kann der Vermieter nur von dir die Kosten eintreiben, nicht von den anderen WG-Bewohnern. In sofern ist es für ihn durchaus sinnvoll, eine Bürgschaft zu verlangen.
(Übrigens auch andersherum: Wenn einer deiner Mitbewohner seine Miete nicht zahlt, dann ist das dein Problem, nicht das Problem des Vermieters; der holt sich das Geld einfach von dir.)
Zitat von Seether Beitrag anzeigenHallo Fellfrosch,
du hast selbst schon ein grundliegendes Problem erkannt: Unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Die Frage, ob eine Bürgschaft (bei zumeist jungen Mietern) neben einer Mietkaution in der üblichen Höhe von 2 - 3 Monatsmieten verlangt werden kann, ist ein alter Schlager der Juristerei.
Allerdings möchte ich dich davor warnen, auf die "herrschende Meinung" ganz blindlinks zu vertrauen - gerade Amtsgerichte, die je nach Höhe der Streitigkeit für dich zuständig wären, neigen je nach Region zu sehr eigenwilliger Rechtsprechung in Sachen Mietrecht. Tendenziell sind Gerichte zwar sehr Mieterfreundlich, aber nochmal: Zähl nicht darauf, wenn eine Meinung nicht völlig unwidersprochen ist.
Zu den Gefahren der Bürgschaft nochmal, damit du weißt, was auf deine Eltern zu kommt:
Wenn einer deiner WG-Mitbewohner die Waschmaschine anwirft, dann mit seinen Freunden in der Stadt ein Bier trinken geht, und nach dem wiederkommen feststellt, dass die Wohnung unter Wasser gesetzt wurde, es durch getropft hat und wahrscheinlich Renovierungskosten i. H. v. 50.000 Euro entstehen, hast erstmal du ein Problem. Du kannst dich bei ihm natürlich gerichtlich schadlos halten, aber bis dahin kommt der Vermieter erst mal sofort auf dich zurück. Das muss dir bei dem von dir angewandten WG-Modell klar sein. Du bist alleiniger Schuldner deines Vermieters, nicht deine Kumpanen.
Wichtig ist für deine Eltern nun, dass sie nicht automatisch haften. Sie können von dir verlangen, dass du erstmal aus eigenem finanziellen Leistungsvermögen heraus versuchst, deine Schuld zu begleichen. Erst, wenn du dazu nicht mehr finanziell in der Lage bist, sind deine Eltern soweit verpflichtet, für dich einzuspringen.
Dann allerdings gibt es faktisch keine Grenze nach oben: Von neuer Tapete für 50 Euro über Wasserschaden i.H.v. 50.000 Euro bis hin zum abgebrannten Haus für 2 Millionen sitzen sie dann in der Tinte.
Denk daran, dass eine Bürgschaft nur gültig ist, wenn die Bürgschaftserklärung schriftlich abgegeben wird bzw. die formungültige Bürgschaftserklärung durch Einstand der Bürger geheilt wird.
Zitat von Bethany RhadeFinger weg von Bürgschaften. Das ist alles, wozu ich raten kann.
2-3 Monatsmieten Kaution sollte völlig ausreichend sein."Aber jeder erbärmliche Tropf, der nichts in der Welt hat, darauf er stolz sein könnte, ergreift das letzte Mittel, auf die Nation, der er gerade angehört, stolz zu sein. Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." Arthur Schopenhauer
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