Also ich hatte letztens mit wem ein Gespräch darüber. Die Person meinte, es wäre legal, dass der Vermieter ein- oder zweimal im Jahr die Wohnung des Mieters kontrollieren kommt mit angesagtem Termin, wenn es so im Mietvertrag steht.
Soweit ich weiß, darf der Vermieter das nicht, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug z.B. durch Überschwemmung, weil eine Wasserleitung geplatzt ist.
Die Person meinte, sie hätte sich schon beim Mieterschutzbund informiert und dort wäre ihr gesagt worden, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter die Wohnung kontrollieren darf, wenn es im Mietvertrag steht und es so unterschrieben wurde. Eigentlich darf es doch aber diese Klausel doch gar nicht geben.
Genauso, dass er verbietet, Kleintiere wie Meerschweinchen und Hamster zu halten. Bei Hunden und Katzen kann er was sagen, ja. Aber so Kleintiere sind glaub ich erlaubt, auch wenn der Vermieter das gar nicht will, weil es ja keine krachmachenden Tiere sind oder welche, die andere bedrohen oder die Wohnung zerlegen.
Weiß jemand was genaues?
Soweit ich weiß, darf der Vermieter das nicht, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug z.B. durch Überschwemmung, weil eine Wasserleitung geplatzt ist.
Die Person meinte, sie hätte sich schon beim Mieterschutzbund informiert und dort wäre ihr gesagt worden, dass es erlaubt ist, dass der Vermieter die Wohnung kontrollieren darf, wenn es im Mietvertrag steht und es so unterschrieben wurde. Eigentlich darf es doch aber diese Klausel doch gar nicht geben.
Genauso, dass er verbietet, Kleintiere wie Meerschweinchen und Hamster zu halten. Bei Hunden und Katzen kann er was sagen, ja. Aber so Kleintiere sind glaub ich erlaubt, auch wenn der Vermieter das gar nicht will, weil es ja keine krachmachenden Tiere sind oder welche, die andere bedrohen oder die Wohnung zerlegen.
Weiß jemand was genaues?
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