Verteidigungsgegenstände immer dabei? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verteidigungsgegenstände immer dabei?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
    Die rechtsprechung sieht sowas halt differenziert. Wenn man mit blosen händen/fäusten angegriffen wird und den Angreifer mit nem tritt in die "Kronjuwelen",oder einem "Fingerstich" ins Auge ausser Gefecht setzt ist das verhältnissmäßig,genauso wie wenn man ihm dann zb.mit dem Regenschirm eins überzieht oder auch mit nem Bleistift irgendwohin sticht,das sind "akute Notwehrsituationen" und da gilt besagte verhältnissmäßigkeit "eingeschränkt",da es rechtens ist jeden "alltäglichen "Gegenstand dann auch spontan zu benutzen ..unverhältnissmäßig wäre es aber ihn mit einem (eigens dafür mitgeführten) Messer abzustechen,denn wer einen "Verteidigungsgegenstand" mit sich führt,ist verpflichtet sich über dessen "angemessenen Gebrauch" zu informieren
    Sind die Passagen in Anführungszeichen Zitate aus Gesetzen oder Grundsatzurteilen? Kannst du da Quellen dazu angeben?

    Wie gesagt: Ich hab das alles ganz anders gelernt, und die paar Urteile, die ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe scheinen deiner Sichtweise auch zu widersprechen.

    Kommentar


      #62
      Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
      Sind die Passagen in Anführungszeichen Zitate aus Gesetzen oder Grundsatzurteilen? Kannst du da Quellen dazu angeben?

      Wie gesagt: Ich hab das alles ganz anders gelernt, und die paar Urteile, die ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe scheinen deiner Sichtweise auch zu widersprechen.
      ICH KANN dazu leider keine online Quellen nennen..es handelt sich dabei zum Großteil um Vorschriften bzw. Dienstanweisungen unserer Behörde,die leider nicht frei zugänglich sind..
      auf der anderen seite ist es aber auch recht "simpel" verständlich..man hat das recht auf einen Angriff angemessen zu reagieren,wenn man übertrieben reagiert macht man sich selber schuldig..die "Details" regeln dann die (Staats)Anwälte..
      .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

      Kommentar


        #63
        Zu "Verhältnismäßigkeit"

        Eine "Verhältnismäßigkeit der Mittel" gibt es in der Notwehr nicht! Diese gibt es nur in Bezug auf staatliches Handeln durch staatliche Organe aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage.

        Die einzige "Verhältnismäßigkeit", die in der Notwehr beachtet werden sollte ist die Vermeidung eines "krassen" Missverhältnisses zwischen Angriff und Verteidigung.

        Messer geben Schlagattacke = ok
        Schrotflinte gegen Obstdieb = nicht ok


        Zu § 32 StGB

        Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

        - Erforderlich ist eine Verteidigungshandlung, wenn sie geeignet ist den Angriff sofort und endgültig zu beenden.

        - Geeignet ist eine Verteidigungshandlung, wenn sie den Angriff wirksam beendet. Bei mehreren gleich wirksamen Verteidigungsmitteln ist dasjenige zu wählen, welches den Angreifer am wenigsten schädigt.
        Der Verteidiger braucht kein sanfteres gleichwirksames Verteidigungsmittel wählen, wenn dieses eine größere Eigengefährdung (für den Verteidiger) bedeutet als ein härteres Verteidigungsmittel.

        - Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, bereits im Begriff ist sich zu realisieren oder noch andauert.

        - Rechtswidrig ist ein Angriff, wenn er ohne Rechtfertigungsgrund oder Rechtsgrundlage erfolgt.

        - Angriff ist jede Verletzung eines geschützten Rechtsgutes (z.B. Leib, Leben, Eigentum, Ehre, Freiheit, ...)


        § 32 StGB ist ein Rechtfertigungsgrund! Das heißt, dass man trotzdem eine Straftat bei der Verteidigung begeht, diese jedoch durch die Notwehr-/Nothilfesituation gerechtfertigt ist.


        P.S.: Ich bin ebenfalls vom "Fach" (Polizei).

        Kommentar


          #64
          [Ironiemodus ein]

          Waffen? Ich? Nö, hab ich nicht nötig. Meine Leibgarde regelt das schon. Ich muss die nur immer drauf einschwören, es mit möglichst wenig Blutvergiessen zu handhaben, da ich nicht weiss, ob ich als Privatperson dann den öffentlichen Grund reinigen lassen muss oder ob es die Stadt/Gemeinde übernimmt.

          [Ironiemodus aus]
          Und so oft ich auch falle, ich stehe auf, richte mein Krönchen und marschiere weiter. Übung macht halt den Meister.

          Kommentar


            #65
            Zu diesem Thema empfehle ich mal den Artikel

            "Chemischer Knüppel" aus "Visier" 11/2010 evt. auch unter
            Visier - Das internationale Waffen-Magazin zu lesen.

            Eine gute Zusammenstellung aller diesbezüglichen Mittel.


            mfg

            Prix
            Die Eisenfaust am Lanzenschaft, die Zügel in der Linken........

            Kommentar


              #66
              Ich führe keinerlei Waffen/Verteidigungsgegenstände bei mir.
              Ich gehe gerne im Dunkeln spazieren und meide auch keine Gruppen, die eventuell auf Ärger aus sein könnten (also ich wechsele definitiv nicht die Straßenseite, wenn irgendeine grölende/betrunkene o.ä. Gruppe Menschen auf mich zu kommt, sondern gehe einfach weiter, selbst wenn mir durchaus mulmig sein könnte - allerdings mache ich natürlich Platz und versperre niemandem den Weg).
              Das "schlimmste" waren bisher blöde Sprüche, die ich entweder ignoriert oder freundlich erwidert habe, je nachdem, was ich grad für angebrachter hielt.

              Mit Leuten aus dem Weg gehen habe ich am helllichten Tage schlechte Erfahrungen gesammelt, wurde daraufhin verfolgt und stand hinterher irgendwo alleine in der Ecke umzingelt von 6 Leuten. (Sicherlich hätte ich mich damals klüger anstellen können ).

              Als einzige Vorsichtsmaßnahme achte ich nur sehr darauf, mir meine mögliche Angst bloß nicht anmerken zu lassen, bei Menschen klappt das im Gegensatz zu Hunden ganz gut. ^^
              Wenn das nicht reichen sollte, habe ich Pech.
              Zugriff verweigert - Treffen der Generationen 2012
              ethically challenged magical practitioner

              Kommentar


                #67
                Offtopic:
                Zitat von Spooky Mulder Beitrag anzeigen
                ...eine Disziplin, in der eigentlich du bisher der Großmeister warst. SCNR
                Da es hier, laut der Reaktion in einem anderem Thread, wirklich Leute gibt die das anscheinend glauben muß ich mal diesen Vorwurf richtig stellen.

                Die Behauptung stimmt schlichtweg nicht.
                Ich schreibe im Verlauf eines Threads so gut wie immer meine Meinung zu einer Fragestellung die ich gestellt habe, insbesondere wenn ich danach gefragt werde, ich tue es nur nicht zu Beginn des Threads und das aus gutem Grund, nämlich um die Antworten nicht unbewußt zu beeinflußen.
                Wenn eine Fragestellung professionell sein soll, dann hält man sich nämlich erstmal mit seiner eigenen Antwort zurück.
                Alles andere wäre dilettantisch, da man ansonsten die Antworten unbewußt beeinflußt.
                Ein paar praktische Links:
                In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                Aktuelles Satellitenbild
                Radioaktivitätsmessnetz des BfS

                Kommentar

                Lädt...
                X