Verteidigungsgegenstände immer dabei? - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verteidigungsgegenstände immer dabei?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Intressant was hier so geäussert wird ,da will ich doch als "mann vom Fach" mal meinen Senf dazugeben. Also grundsätzlich warne ich schonmal jeden der sich "outenden" Messerträger davor zu denken er dürfe das Ding zur Verteidigung benutzen. In Deutschland gilt die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel" und wenn ihr von jemandem mit Händen oder Fäusten angegfriffen werdet und den Angreifer dann mit einem Messer verletzt,seid ihr ganz schnell auf der "Täter"seite, da spielen zb. Körperliche Unterschiede wie "der war aber viel Größer als ich.." oder "ich bin doch ne Frau und das war ein Mann.." nur eine untergeordnete Rolle. Ein Messer ist per Gesetz grundsätzlich mindestens ein "gefährlicher Gegenstand",das benutzen eines solchen grundsätzlich immer mindestens "versuchte" Körperverletzung...und wer zb. von hinten angegriffen und festgehalten wird,sich aber befreien kann und dann beim umdrehen dem Angreifer ein Messer in den Körper jagd,macht sich per se der Unverhältnissmäßigkeit in tateinheit mit Körperverletzung durch einen gefährlichen gegenstand schuldig.
    Nicht umsonst wird in 99% aller Selbsverteidigungskurse empfohlen,wenn überhaupt "ungefährliche" Gegenstände zur selbstverteidigung mitzuführen,wie das schon erwähnte Pfefferspray oder nen netten Teaser.
    .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

    Kommentar


      #47
      Warum sind die Regeln der Verhältnissmässigkeit so streng?
      Ich meine, wenn mich jemand angreift ist er im Unrecht.
      Ausserdem geht die Initiative von ihm aus. Er hätte sich ja jederzeit entscheiden können mich nicht anzugreifen.
      Wenn jemand eine Handlung vornimmt, übernimmt er automatisch die Verantwortung für die möglichen Konsequenzen dieser Handlung. Das schliesst - zumindest zu einem gewissen Grad - die zu erwartenden Reaktionen von anderen Personen mit ein. Die Verantwortung liegt bei ihm.

      Ich zähle mich grundsätzlich nicht zu den Leuten, die immerzu "Täterschutzgesetz" rufen, oder sagen die Justiz sei mehr an den Rechten des Täters interessiert als an denen der Opfer, aber ich kann durchaus sehen warum viele Leute diesen Eindruck bekommen.
      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

      - Florance Ambrose

      Kommentar


        #48
        Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen

        Und woher beziehst du diese Meinung? Hast du die weiter vorne im Thread verlinkte Seite "Kalter Stahl" gelesen? Stiche haben keine unmittelbare Stopwirkung. Bei einem hohen Adrenalinspiegel merkt der Angreifer den Stich u.U. nichtmal sofort, sondern schlägt dir den Schädel ein und verblutet dann langsam. Davon hast du aber auch nichts mehr.
        Ich habe davon zwar nichts mehr, aber der Angreifer auch nicht.
        ...
        Die Meinung habe ich von dem kleinen grünen Männchen, welcher uns darüber aufgeklärkt hat. Und glaube mir, ich habe richtig zugehört! Und wie schon oben geschrieben, sollte man das Messer nicht benutzen, weshalb es eigentlich ziemlich sinnlos ist, dass ich weiter darauf eingehe...


        Kann man, ja. Das liegt in der Natur des verwendeten Mittels. Das muss einem bewusst sein, wenn man nicht gewillt ist das im Fall der Fälle in Kauf zu nehmen muss man was anderes wähln. Der Angreifer könnte auch wegen einer allergischen Reaktion aufs Pfefferspray ersticken. Das ist dann sein Pech.
        Wie wir also feststellen, hat jedes Verteidigunsmittel seine Macken und nicht nur das Messer, welches ich nie benutzen würde. Der Thread ist sowieso ziemlich sinnlos....
        Nur wer vergessen wird, ist tot.
        Du wirst leben.

        ---- RIP - mein Engel ----

        Kommentar


          #49
          Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
          Intressant was hier so geäussert wird ,da will ich doch als "mann vom Fach" mal meinen Senf dazugeben. Also grundsätzlich warne ich schonmal jeden der sich "outenden" Messerträger davor zu denken er dürfe das Ding zur Verteidigung benutzen. In Deutschland gilt die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel" und wenn ihr von jemandem mit Händen oder Fäusten angegfriffen werdet und den Angreifer dann mit einem Messer verletzt,seid ihr ganz schnell auf der "Täter"seite, da spielen zb. Körperliche Unterschiede wie "der war aber viel Größer als ich.." oder "ich bin doch ne Frau und das war ein Mann.." nur eine untergeordnete Rolle.
          Das habe ich – zugegebenermaßen ist das schon ein paar Jahre her – gänzlich anders gelernt. Damals hieß es noch, dass man jedes zur Gefahrenabwehr geeignete Mittel einsetzen darf, und nur, wenn man die Auswahl hat muss man das Mittel nehmen, das für den Angreifer am wenigsten schädlich ist. Und damals wurde auch behauptet, dass es so etwas wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" bei Notwehr quasi überhaupt nicht gibt (es wurde ein Gegenbeispiel genannt, der im Rollstuhl sitzende Bauer darf z.B. nicht zwei Buben von seinem Kirschbaum schießen, wenn sie da Kirschen klauen; aber der Hänfling darf natürlich Waffen und Gegenstände aller Art einsetzen, um sich gegen stärkere Angreifer zu wehren).

          Hat sich da in den letzten Jahren die Gesetzeslage so drastisch geändert? Bist du Jurist oder SV-Ausbilder?

          Ein Messer ist per Gesetz grundsätzlich mindestens ein "gefährlicher Gegenstand",das benutzen eines solchen grundsätzlich immer mindestens "versuchte" Körperverletzung...und wer zb. von hinten angegriffen und festgehalten wird,sich aber befreien kann und dann beim umdrehen dem Angreifer ein Messer in den Körper jagd,macht sich per se der Unverhältnissmäßigkeit in tateinheit mit Körperverletzung durch einen gefährlichen gegenstand schuldig.
          Es wurden damals auch Urteile präsentiert. Bei einem hat ein Mann, der zusammen mit seinem Kumpel von zwei weiteren Leuten mit Dachlatten angegriffen wurde den einen entwaffnen können und dann mit dem Messer abgestochen. Der wurde (allerdings erst in zweiter Instanz) freigesprochen.

          Nicht umsonst wird in 99% aller Selbsverteidigungskurse empfohlen,wenn überhaupt "ungefährliche" Gegenstände zur selbstverteidigung mitzuführen,wie das schon erwähnte Pfefferspray oder nen netten Teaser.
          Gibt’s da Statistiken?
          Gibt es überhaupt Statistiken darüber, wie erfolgreich die diversen Selbstverteidigungsmittel im Ernstfall sind?

          Kommentar


            #50
            Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
            Das habe ich – zugegebenermaßen ist das schon ein paar Jahre her – gänzlich anders gelernt. Damals hieß es noch, dass man jedes zur Gefahrenabwehr geeignete Mittel einsetzen darf, und nur, wenn man die Auswahl hat muss man das Mittel nehmen, das für den Angreifer am wenigsten schädlich ist. Und damals wurde auch behauptet, dass es so etwas wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" bei Notwehr quasi überhaupt nicht gibt (es wurde ein Gegenbeispiel genannt, der im Rollstuhl sitzende Bauer darf z.B. nicht zwei Buben von seinem Kirschbaum schießen, wenn sie da Kirschen klauen; aber der Hänfling darf natürlich Waffen und Gegenstände aller Art einsetzen, um sich gegen stärkere Angreifer zu wehren).

            Hat sich da in den letzten Jahren die Gesetzeslage so drastisch geändert? Bist du Jurist oder SV-Ausbilder?
            Ich bin weder Jurist noch SV Ausbilder,sondern Städtischer Angestellter beim Ordnungsamt,somit auch ein sog."Stadtsoldat"..wir laufen Streife,werden sowohl beim Nachbarschaftsstreit über den Gartenzaun als auch bei "Schlägereien" oder anderen "tätlichen" Angriffen gerufen..all das wo man früher die Polizei gerufen hat,was diese aber wegen Geld und Personalmangel nicht mehr auf die reihe bekommt..bei uns ist die Polizei nur noch für die "wirklich schweren" Straftaten zuständig....alles andere was entweder "minderschwer" oder nicht mehr akut ist (weil schon vorbei) wird uns aufs Auge gedrückt..wir "vollstecken" Haftbefehle bei Leuten mit festem Wohnort,wir laufen Streife und "prügeln" uns mit Randalierern und besoffenen vor Kneipen oder bei öffentlichen Veranstaltungen..dementsprechend ist aber auch die Ausbildung..die meisten bei uns sind ehemalige Bundeswehr Zeitsoldaten oder auch Polizeibeamte,die den Anforderungen des Dienstes zb.körperlich nicht mehr gewachsen waren...


            Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
            Es wurden damals auch Urteile präsentiert. Bei einem hat ein Mann, der zusammen mit seinem Kumpel von zwei weiteren Leuten mit Dachlatten angegriffen wurde den einen entwaffnen können und dann mit dem Messer abgestochen. Der wurde (allerdings erst in zweiter Instanz) freigesprochen.
            Eine "Dachlatte" kann auch ein "gefährlicher Gegenstand" sein,genauso wie ein simpler "Stein",ein Regenschirm mit festem "Körper" und Metallspitze,oder ein "Spazier/krückstock" aus Hartholz,vielleicht noch mit einem metallenen Griffstück (damit kann man jemandem mit einem Schlag den Schädel einschlagen oder Knochen brechen)...es geht bei sowas immer darum wer damit anfängt,kommt da einer mit ner Dachlatte an,ist es "verhältnissmäßig" ok,micht mit einem "ähnlichen" Gegenstand zu wehren, "unverhältnissmäßig" ist es dann eine Pistole zu ziehen und den Angreifer über den Haufen zu Schiessen,oder mit dem Auto zu überfahren....aber alleine die tatsache das es zweier Instanzen bedurfte um das festzustellen,sagt doch schon alles über die grundsätzliche Gesetzeslage..
            anders ist es beim "Anschein"..wenn einer mit einer "echt" aussehenden Schreckschusspistole jemanden bedroht,ist es "augenscheinlich" gerechtfertigt dann eine eigene Waffe zu benutzen,was dann alles sein kann ,vom Säbel über den Baseballschläger bis hin zu einer eigenen Schusswaffe...über einen mögliche "Verfehlung" was das führen einer solchen "Waffe" angeht,wird dann grundsätzlich in einem separaten Verfahren endscheiden..



            Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
            Gibt’s da Statistiken?
            Gibt es überhaupt Statistiken darüber, wie erfolgreich die diversen Selbstverteidigungsmittel im Ernstfall sind?
            Offiziell gibt es die nicht,zumindest kenne ich kenne. Private Institute die mit Kursen etc. ihr Geld verdienen,werden wohl welche anbieten,aber inwieweit die aussagekräftig sind kann ich nicht sagen..

            was es allerdings gibt sind Statistiken aus der anderen Richtung,nämlich darüber wo leute durch von ihnen selbst mitgeführte "Verteidigungsmittel" verletzt wurden,oder wo Straftaten mit entwendeten "Verteidigungsgegenständen" durchgeführt wurden..diese "Quoten" sind sehr hoch..
            .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

            Kommentar


              #51
              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Wie gesagt, sollte weitestmöglich die Basis für alles weitere darstellen
              Das sind wir und in jedem Falle einig



              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Ne, da hab ich vergessen das Profil zu aktualisieren. Soldat war ich nur neun Monate und bin es seit bald anderthalb Jahren nicht mehr..
              Achso deswegen die Verwirrung. Woher rührt dann der Kentnissstand? Er ist schon recht überzeugend.



              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Nein, nie gewesen. Die Metapher ist von der Verwendung her eigentlich recht bekannt, das Nietzschezitat hab ich selbst hinzugefügt.
              Auch nicht schimm ich stehe halt in sachlichen Dingen nicht so auf Metaphern



              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Was ist schwierig umzusetzen? Regelmäßiges Training? Wenn du auf "Militärischen Nahkampf" hinauswillst, sowas gibt es, zumindest in Deutschland, kaum. Regulär soweit ich weiß nur in der Feldjägertruppe und vermutlich bei den Spezialkräften.

              Konkrete Empfehlungen sind in solchen Sachen schwierig, da es stark typabhängig ist mit welchem Kampfsport-/Kampfkunststil man am besten zurechtkommt. Grundsätzlich sind eher praxisorientierte Sachen wie z.B. Krav Maga oder verschiedene Wing Tsun Derivate einen Blick wert. Aber nicht im Vorfeld auf eine Sache versteifen, sondern einige Male hingehen und sich einen Eindruck verschaffen...

              Zitat von maestro Beitrag anzeigen
              Was militärischem Nahkampf am nächsten kommt ist wohl Krav Maga. Google mal herum, ob in deiner Gegend was angeboten wird. Krav Maga ist im Gegensatz zu östlichen Kampfkünsten eher praktisch orientiert (in die Nüsse treten z.B. ist erlaubt). Keine Rollen, keine Roundhousekicks und keine Hüftwürfe. Weiterhin gibt es gibt keinerlei "Glaubensbezeugungen" wie z.B. Ehren des Dojos, Verbeugen und es gibt keine Uniformen, Gürtelfarben und keine Wettkämpfe.

              Was ich neben dem Fitnessaspekt interessant fand: Man trainiert auch Stresssituationen oder verbale Abwehr da ja nicht Einzelkämpfer-Ninjas ausgebildet werden sollen sondern Privatpersonen, die in der Lage sein sollen, Stresssituationen durchzustehen und nur im Notfälle Schläge austeilen sollen..
              Danke für eure schnellen Antworten

              Jep genau so etwas meinte ich - ich habe beim Bund so etwas schon oberflächlich mitgemacht-. Ich kam aber nicht auf den Namen. Das man dies auch im Zivilen leben ausüben kann finde ich gut und war mir bis dato wirklich unbekannt. Wobei sich meine Nahkampfausbildung unter anderem vordergründig ,so lächerlich es auch klingen mag, auf einen Klappspaten und auf dieverse Spielereien mit der Schulterstütze und Mündung eines Gewehres beschränkte. Ich glaube ich werde da mal reinschauen soweit es meine Zeit zulässt. Vordergründig möchte ich jedoch Berufsbedingt meine Rückenmuskulatur auf vordermann wissen.


              Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
              Warum sind die Regeln der Verhältnissmässigkeit so streng?
              Ich meine, wenn mich jemand angreift ist er im Unrecht.
              Ausserdem geht die Initiative von ihm aus. Er hätte sich ja jederzeit entscheiden können mich nicht anzugreifen.
              Wenn jemand eine Handlung vornimmt, übernimmt er automatisch die Verantwortung für die möglichen Konsequenzen dieser Handlung. Das schliesst - zumindest zu einem gewissen Grad - die zu erwartenden Reaktionen von anderen Personen mit ein. Die Verantwortung liegt bei ihm.

              Ich zähle mich grundsätzlich nicht zu den Leuten, die immerzu "Täterschutzgesetz" rufen, oder sagen die Justiz sei mehr an den Rechten des Täters interessiert als an denen der Opfer, aber ich kann durchaus sehen warum viele Leute diesen Eindruck bekommen.
              Von wem eine Initiative ausgeht ist erstmal nachzuweisen. Offtmals liegt da ein Knackpunkt.

              Grundsätzlich hast du das recht wenn es um Leib und leben geht dich mit allen zur verfügungstehenden Mitteln zu verteidigen. Allerdings geht es meißt nicht darum. Dafür exestiert Folgendes:


              Grundlage:
              Verhältnismäßigkeit

              Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen sein muss.
              Er wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.
              Der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit wird dem in Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankerten Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten entnommen.
              Er hat daher Verfassungsrang und ist mittlerweile auch gewohnheitsrechtlich anerkannt.
              Obwohl er gesetzlich nur vereinzelt geregelt ist, gilt er für das gesamte öffentliche Recht.
              Gesetzliche Ausgestaltungen des Grundsatzes finden sich unter anderem in den Polizeigesetzen des Bundes (z. B. § 15 Bundesgrenzschutzgesetz, BGSG) und der Länder.
              Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt die öffentliche Hand einen Ausgleich der Individualrechtsgüter mit den von den öffentlich-rechtlichen Normen geschützten Allgemeingütern oder Interessen privater Dritter herzustellen. Er erfordert ein je nach Rechtsverstoß und Schwere des Eingriffs abgestuftes Vorgehen.





              Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gliedert sich in folgende drei gedankliche Schritte:
              • Geeignetheit:
                Geeignet ist eine Maßnahme, wenn der angestrebte Erfolg durch sie zumindest gefördert werden kann.
                Nicht erforderlich ist, dass der Erfolg auch tatsächlich eintritt.
              • Erforderlichkeit:
                Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn kein milderes, weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen kann.
                Ist nur ein geeignetes Mittel vorhanden, so muss es mangels Alternativen erforderlich sein.
              • Angemessenheit (Proportionalität, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne):
                Angemessen ist die Maßnahme, wenn der Nachteil für den Betroffenen und der erstrebte Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
                Zwischen dem Schaden des Einzelnen und dem Nutzen für die Allgemeinheit darf kein Missverhältnis bestehen (Abwägung der betroffenen Rechtsgüter).
              Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.
              Um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer konkreten staatlichen Maßnahme beantworten zu können, ist vorab zwingend der Zweck der Maßnahme festzustellen. Er ist Maßstab für die Verhältnismäßigkeit. Der tödliche Schuss eines Polizeibeamten auf einen um sich schießenden Terroristen kann durchaus verhältnismäßig sein, der tödliche Schuss auf Kind, das gerade beim Diebstahl von Kaugummis ertappt wurde und flieht, dagegen nicht.
              Mit Hilfe des Verhältnismäßigkeitsprinzips kann insbesondere geprüft werden, ob die Verwaltung die Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens überschritten hat.
              Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und kann mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen erfolgreich angefochten werden.
              Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger zu Grunde. Deshalb ist eine Übertragung des Rechtsgedanken auf andere Rechtsgebiete mangels Vergleichbarkeit in der Regel nicht möglich. Ein Über- und Unterordnungsverhältnis findet sich jedoch auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Deshalb wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mittlerweile zumindest auch im Arbeitskampfrecht angewandt. Ein Streik soll nur dann rechtmäßig geführt werden können, wenn er für die Erreichung eines zulässigen Tarifziel geeignet und erforderlich ist und in einem proportionalen Verhältnis zum Ziel steht.

              Quelle:Rechtslexikon
              etwas verständlicher erläutert ist das im Wiki:
              Verhältnismäßigkeitsprinzip ? Wikipedia

              LG Infinitas
              Zuletzt geändert von Infinitas; 12.11.2010, 18:03.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

              Kommentar


                #52
                Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigen
                Das habe ich – zugegebenermaßen ist das schon ein paar Jahre her – gänzlich anders gelernt. Damals hieß es noch, dass man jedes zur Gefahrenabwehr geeignete Mittel einsetzen darf, und nur, wenn man die Auswahl hat muss man das Mittel nehmen, das für den Angreifer am wenigsten schädlich ist. Und damals wurde auch behauptet, dass es so etwas wie "Verhältnismäßigkeit der Mittel" bei Notwehr quasi überhaupt nicht gibt (es wurde ein Gegenbeispiel genannt, der im Rollstuhl sitzende Bauer darf z.B. nicht zwei Buben von seinem Kirschbaum schießen, wenn sie da Kirschen klauen; aber der Hänfling darf natürlich Waffen und Gegenstände aller Art einsetzen, um sich gegen stärkere Angreifer zu wehren).
                Ich habe das auch anders in Erinnerung.
                Dass bei einer wirklichen, akuten Notwehrsituation die Verhältnismäßigkeit erst einmal nicht gilt.
                Im Grunde wäre das auch logisch. Einer Frau, die in der Regel körperlich gegen einen kräftigen Mann keine Chance hat, bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich empfindliche Ziele am menschlichen Körper auszusuchen, die wenn sie zu gut getroffen werden sehr gefährliche Schäden zu Folge haben können.

                Gilt die Verhältnismäßigkeit nicht erst dann, wenn die eigentliche Notwehrsituation rum ist (am Boden liegender Angreifer) oder wenn die Unverhältnismäßigkeit eindeutig ist. (z.B. wenn es keine Reflexsituation ist, der Mann noch 5 Meter entfernt und ich zur Pistole greife)

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                  Warum sind die Regeln der Verhältnissmässigkeit so streng?
                  Ich meine, wenn mich jemand angreift ist er im Unrecht.
                  Ausserdem geht die Initiative von ihm aus. Er hätte sich ja jederzeit entscheiden können mich nicht anzugreifen.
                  Wenn jemand eine Handlung vornimmt, übernimmt er automatisch die Verantwortung für die möglichen Konsequenzen dieser Handlung. Das schliesst - zumindest zu einem gewissen Grad - die zu erwartenden Reaktionen von anderen Personen mit ein. Die Verantwortung liegt bei ihm.

                  Ich zähle mich grundsätzlich nicht zu den Leuten, die immerzu "Täterschutzgesetz" rufen, oder sagen die Justiz sei mehr an den Rechten des Täters interessiert als an denen der Opfer, aber ich kann durchaus sehen warum viele Leute diesen Eindruck bekommen.
                  Seit dem mittelalterlichen Sachsenspiegel ist die deutsche Rechtssprechung eindeutig gegen alles eingestellt, was in Richtung Selbstjustiz geht. Schon daher ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel ein sehr bedeutendes deutsches Rechtsprinzip, das hier für sehr starke Disziplinierung etwa im Gegensatz zu den "heißblütigen Südeuropäern" (natürlich sind nicht alle Südeuropäer aggressive Menschen) sorgte. Diese strikte Rechtssprechung war anscheinend im Mittelalter dringend notwendig. Ein bemerkenswerter Punkt war z.B., dass die Strafen für Diebe härter als für Räuber waren, da Diebstahl
                  heimlich ohne Kenntnis des Opfers erfolgt.
                  Slawa Ukrajini!

                  Kommentar


                    #54
                    Der Bundesgerichtshof scheint das ähnlich zu sehen:
                    Zitat von BGH 1 StR 351/10 vom 11.08.2010
                    Messereinsatz kann zur Notwehr erforderlich sein- BGH 1 StR 351/10- Beschluss vom 11.08.2010 (LG Heidelberg)

                    vereinfachte Leitsätze:
                    1. Ob eine Verteidigungshandlung i.S.d. § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 – 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 – 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN). Demgemäß ist auch der Einsatz eines Messers nicht von vornherein unzulässig. In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 – 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 – 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).

                    2. Eine Androhung des Einsatzes der Waffe kann auch in schwingenden Bewegungen mit dem Messer ohne weiteres gesehen werden. Ob der Geschädigte dabei das Messer wahrnimmt oder nicht, kann daran nichts ändern.
                    Wobei man hier natürlich sehen muss, dass das Opfer (also der, der sich hier mit dem Messer gegen einen Unbewaffneten gewehrt hat), sich durch sämtliche Instanzen klagen musste, um das zu erfahren.

                    Kommentar


                      #55
                      Kommt darauf an wie man einen "Verteidigungsgegenstand" definiert.

                      Ich hab einen Kuli in der Jackentasche und der kann auch schon ziemlich effektiv eingesetzt werden wenn man angegriffen wird.
                      When I feed the poor, they call me a saint.
                      When I ask why the poor are hungry, they call me a communist.


                      ~ Hélder Câmara

                      Kommentar


                        #56
                        Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
                        mitzuführen,wie das schon erwähnte Pfefferspray oder nen netten Teaser.
                        Taser sind seit dem 01.04.2008 verbotene Gegenstände, allein der Besitz ist in Deutschland eine Straftat.


                        Zitat von Infinitas Beitrag anzeigen
                        Achso deswegen die Verwirrung. Woher rührt dann der Kentnissstand? Er ist schon recht überzeugend.
                        Sechs Jahre Kampfsport, bei einem Trainer der jahrelang beruflich mit verhaltenskreativen und gewaltbereiten Jugendlichen zu tun hatte. Ich selbst bin glücklicherweise bisher nicht in realen SV-Situationen gewesen.

                        Kommentar


                          #57
                          Mann braucht keine Waffen mehr heutzutage,wenn man paar Technicken weiß,denn sieht der dich angreift ziemlich alt aus.Zum BSP:Musst du zum BSP:Einen gleichzeitig auf die ohren hauen,so ist erstmal außergefecht.
                          Das kam mal bei galileo.^^

                          Kommentar


                            #58
                            jo is klar, das klappt hervorragend wenn einer kleineren Frau die Hände festgehalten werden
                            Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                            Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                            Kommentar


                              #59
                              Es kommt natürlich auf die Situation an.Dafür muss mann noch andere Technicken können.

                              Kommentar


                                #60
                                Zitat von newman Beitrag anzeigen
                                Ich habe das auch anders in Erinnerung.
                                Dass bei einer wirklichen, akuten Notwehrsituation die Verhältnismäßigkeit erst einmal nicht gilt.
                                Im Grunde wäre das auch logisch. Einer Frau, die in der Regel körperlich gegen einen kräftigen Mann keine Chance hat, bleibt doch gar nichts anderes übrig als sich empfindliche Ziele am menschlichen Körper auszusuchen, die wenn sie zu gut getroffen werden sehr gefährliche Schäden zu Folge haben können.

                                Gilt die Verhältnismäßigkeit nicht erst dann, wenn die eigentliche Notwehrsituation rum ist (am Boden liegender Angreifer) oder wenn die Unverhältnismäßigkeit eindeutig ist. (z.B. wenn es keine Reflexsituation ist, der Mann noch 5 Meter entfernt und ich zur Pistole greife)
                                Die rechtsprechung sieht sowas halt differenziert. Wenn man mit blosen händen/fäusten angegriffen wird und den Angreifer mit nem tritt in die "Kronjuwelen",oder einem "Fingerstich" ins Auge ausser Gefecht setzt ist das verhältnissmäßig,genauso wie wenn man ihm dann zb.mit dem Regenschirm eins überzieht oder auch mit nem Bleistift irgendwohin sticht,das sind "akute Notwehrsituationen" und da gilt besagte verhältnissmäßigkeit "eingeschränkt",da es rechtens ist jeden "alltäglichen "Gegenstand dann auch spontan zu benutzen ..unverhältnissmäßig wäre es aber ihn mit einem (eigens dafür mitgeführten) Messer abzustechen,denn wer einen "Verteidigungsgegenstand" mit sich führt,ist verpflichtet sich über dessen "angemessenen Gebrauch" zu informieren

                                Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
                                Taser sind seit dem 01.04.2008 verbotene Gegenstände, allein der Besitz ist in Deutschland eine Straftat.
                                Sorry,mein Fehler..ich meinte nicht den "wortwörtlichen" Teaser sondern einen frei verkäuflichen Elektroschocker

                                Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 WaffG[3] verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40 Abs. 4 WaffG[4] kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde am 28. August 2003 erteilt. Sie war zunächst gültig bis zum 31. Dezember 2007. Die Gültigkeit wurde bis zum 31. Dezember 2010 verlängert.[5] Da es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt, sind Elektroschocker frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre. Distanz-Elektroimpulsgeräte (wie Airtaser) sind jedoch seit 1. April 2008 generell verboten und nicht zulassungsfähig.[6]
                                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X