Intressant was hier so geäussert wird ,da will ich doch als "mann vom Fach" mal meinen Senf dazugeben. Also grundsätzlich warne ich schonmal jeden der sich "outenden" Messerträger davor zu denken er dürfe das Ding zur Verteidigung benutzen. In Deutschland gilt die "Verhältnissmäßigkeit der Mittel" und wenn ihr von jemandem mit Händen oder Fäusten angegfriffen werdet und den Angreifer dann mit einem Messer verletzt,seid ihr ganz schnell auf der "Täter"seite, da spielen zb. Körperliche Unterschiede wie "der war aber viel Größer als ich.." oder "ich bin doch ne Frau und das war ein Mann.." nur eine untergeordnete Rolle. Ein Messer ist per Gesetz grundsätzlich mindestens ein "gefährlicher Gegenstand",das benutzen eines solchen grundsätzlich immer mindestens "versuchte" Körperverletzung...und wer zb. von hinten angegriffen und festgehalten wird,sich aber befreien kann und dann beim umdrehen dem Angreifer ein Messer in den Körper jagd,macht sich per se der Unverhältnissmäßigkeit in tateinheit mit Körperverletzung durch einen gefährlichen gegenstand schuldig.
Nicht umsonst wird in 99% aller Selbsverteidigungskurse empfohlen,wenn überhaupt "ungefährliche" Gegenstände zur selbstverteidigung mitzuführen,wie das schon erwähnte Pfefferspray oder nen netten Teaser.
Nicht umsonst wird in 99% aller Selbsverteidigungskurse empfohlen,wenn überhaupt "ungefährliche" Gegenstände zur selbstverteidigung mitzuführen,wie das schon erwähnte Pfefferspray oder nen netten Teaser.
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