Genitalverstümmelung eine Straftat? - SciFi-Forum

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Genitalverstümmelung eine Straftat?

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    #91
    Zitat von McWire Beitrag anzeigen
    Aber selbst mit dieser Argumentation würde ich mich persönlich nicht beschneiden lassen, weil das die Empfindlichkeit und Gefühlsvermögen herab setzt und bei den radikalen Varianten zudem noch Nachteile bei der Masturbation hat.
    Kann ich nicht bestätigen.
    OK, die Empfindlichkeit ist reduziert, das Empfindungsvermögen nicht.
    Und beim masturbieren gibbet auch keine Probleme.
    Ausnahme? Denke ich eher nicht.
    Wiki pauschalisiert mir das ein wenig zu sehr.
    ...reality.sys corrupted, restart universe...

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      #92
      Zitat von ChronoWerx Beitrag anzeigen
      Kann ich nicht bestätigen.
      OK, die Empfindlichkeit ist reduziert, das Empfindungsvermögen nicht.
      Und beim masturbieren gibbet auch keine Probleme.
      Ausnahme? Denke ich eher nicht.
      Wiki pauschalisiert mir das ein wenig zu sehr.
      Von dir auf andere zu schließen ist auch eine Pauschalisierung
      Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte und es ist individuell von Mensch zu Mensch verschieden.

      Meine persönliche Prioritäten sind jedenfalls klar.
      Mein Profil bei Memory Alpha
      Treknology-Wiki

      Even logic must give way to physics. / Sogar die Logik muss sich der Physik beugen. -- Captain Spock, 2293

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        #93
        Wisst Ihr eigentlich wieviele verschiedene OP Methoden es gibt? Könnte es daran liegen, daß ein jeder es anders empfindet?
        Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
        Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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          #94
          Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
          Wisst Ihr eigentlich wieviele verschiedene OP Methoden es gibt? Könnte es daran liegen, daß ein jeder es anders empfindet?
          Das wäre durchaus möglich. Ich meine ich bin ja auch an Phimose operiert, bei mir wurde aber nahezu nix entfernt. Soweit ich das aus meinen verschwommenen Erinnerung erklären kann, wurde die Vorhaut nur eingeschnitten und ausgedehnt. Ich kann aber keine Narben mehr sehen, daher kann ich zur damalige OP-Methode nichts mehr sagen, zumal der ausführende Arzt mittlerweile glaube nicht mehr lebt und die Akten, da es noch zu DDR-Zeit war, nicht mehr vorhanden sind.

          Jedenfalls lege ich wert auf eine natürliche Empfindlichkeit, auch wenn das vielleicht andere Nachteile (zu denen ich aber keine Erfahrung habe) nach sich zieht.

          Ich bin ja allgemein etwas ablehnend gegenüber sämtliche künstliche Eingriffe am Körper, sprich ich lehne es für mich selbst ab Tattos oder Piercings zu tragen oder andere Dinge, die eine wie auch immer geartete Beschädigung bedingen.

          Sollte ich irgendwann mal eine Frau haben, die auf einen beschnittenen Penis bestehen würde, könnte ich es mir immer noch überlegen, aber die wahrscheinliche Antwort wäre wohl Nein.
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            #95
            Zitat von McWire Beitrag anzeigen
            Von dir auf andere zu schließen ist auch eine Pauschalisierung
            Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte und es ist individuell von Mensch zu Mensch verschieden.

            Meine persönliche Prioritäten sind jedenfalls klar.
            Weder pauschalisiere ich, noch schließe ich von mir auf andere.
            Ich kann nur berichten wie´s bei mir war und ist.
            Nicht mehr, nicht weniger.
            ...reality.sys corrupted, restart universe...

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              #96
              Leute, es geht hier überhaupt nicht um die Empfindlichkeit oder sonst was.
              Wenn ein erwachsener Mann sich was abschneiden lassen will ist das seine Sache.
              Aber kleine Kinder so zu verstümmeln, das ist eine Sauerei und gehört in einem angeblichen Rechtsstaat VERBOTEN.
              Dieser Beitrag wurde von einem Menschen erstellt.

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                #97
                Ich bin grundsätzlich dagegen, die Beschneidung von Jungen den Eltern freizustellen. Ganz einfach, weil meiner Meinung nach die Eltern im Grundsatz nicht das Recht haben, ohne medizinische Notwendigkeit in die körperliche Integrität eines Kindes einzugreifen. Zum anderen weil die Beschneidung von Jungen auch nicht ein völlig folgenloser Eingriff ist. Zwar bei weitem nicht so schlimm, wie die weibliche Beschneidung, aber eben auch nicht völlig neutral. Hierzu noch ein paar Anmerkungen weiter unten.

                Generell ist jeder Eingriff in die körperliche Integrität eine Körperverletzung und nur gerechtfertigt, wenn der Betroffene zustimmt. Da bei nichtzustimmungsfähigen Kindern die Eltern über solche Eingriffe zu entscheiden haben, sollte sich eine entsprechende Gesetzgebung am Kindeswohl orientieren. Das heißt: Grundsätzlich sollte die Beschneidung von nichtzustimmungsfähigen Jungen verboten und nur ausnahmsweise erlaubt sein. Eine Zustimmung ist sicherlich gerechtfertigt und eventuell sogar geboten bei einer medizinischen Indikation. Aber sonst ? Ich denke, die Eltern sollten schon gewichtige Gründe vorbringen müssen, wenn sie ohne medizinische Indikation in die körperliche Integrität des Kindes eingreifen möchten. Ob man hierzu eine religiöse oder kulturelle Tradition anerkennt, darüber mag man trefflich streiten. Letztendlich ist hier abzuwägen zwischen der Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Und ob es einigen gefällt oder nicht, die Religionsfreiheit ( wie auch das Recht der Eltern, ihre Kinder nach den eigenen Vorstellungen zu erziehen ) ist ein wichtiges Grundrecht, dass man bei einer gesetzlichen Regelung beachten muss. Kollidieren zwei Grundrechte miteinander , so ist abzuwägen, welches im Einzelfall schwerer wiegt. Meine Meinung ist, dass angesichts der verhältnismäßigen Geringfügkeit der Eingriffs die Religionsfreiheit der Eltern hier schwerer wiegt und dass man die Beschneidung aus religiösen und kulturellen Gründen deshalb gesetzlich tolerieren sollte. Allerdings sollten die Eltern nicht das Recht haben, die Beschneidung gegen den ausdrücklichen Willen des Jungen durchzusetzen; und es sollten auch beide Elternteile zustimmen müssen.

                Sonstige Gründe z.B angebliche Prävention, Hygiene usw sollten gesetzlich nicht zugelassen sein,weil wissenschaftlich nicht haltbar. Schon gar nicht sollte es Eltern erlaubt sein, ihre Kinder aus persönlichen ästhetischen oder sonstigen Vorlieben beschneiden zu lassen. Denn so absolut folgenlos ist der Eingriff nun auch wieder nicht.

                Ich spreche da aus Erfahrung, ich wurde als 3 jähriger aus medizinischen Gründen beschnitten. Immerhin lässt die Empfindlichkeit der Eichel mit der Zeit immer stärker nach, Masturbation ist schwieriger ( lange Zeit ging ohne Gleitgel oder ähnliches gar nichts ) und die Vorhaut selbst soll ja auch viele empfindliche Nerven haben. Und auch der psychische Affekt sollte nicht ganz unberücksichtigt bleiben. Bei vielen im Kindesalter Beschnittenen bleibt ein Gefühl verstümmelt worden oder einfach " anders" zu sein. Ich jedenfalls hatte als Kind immer Hemmungen, mich auszuziehen, aus Angst, von den anderen Kindern gehänselt zu werden - oder später dann in der Pubertät, von den Mädchen ausgelacht zu werden, weil mir da unten was fehlt. Klar, irgendwann merkt man auch, dass das den anderen völlig egal ist und man kann auch gut ohne Vorhaut leben und ein erfülltes Sexualleben haben. Daher auch mein obiges Plädoyer für Toleranz. Aber trotzdem sollte man seinen Kindern die beschriebenen möglichen Einschränkungen und Irrtationen nicht ohne Not antun.

                Abschließend sollte ich noch erwähnen, dass ich die weibliche Beschneidung unter keinem Gesichtspunkt für gerechtfertigt halte, auch nicht unter Berufung auf eine religiöse oder kulturelle Tradition. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist hier so gravierend, dass religiöse oder kulturelle Traditionen in jedem Falle zurücktreten müssen und keine Rechtfertigung sein können.

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                  #98
                  Zitat von picard_72
                  Meine Meinung ist, dass angesichts der verhältnismäßigen Geringfügkeit der Eingriffs die Religionsfreiheit der Eltern hier schwerer wiegt und dass man die Beschneidung aus religiösen und kulturellen Gründen deshalb gesetzlich tolerieren sollte.
                  Einspruch. Körperliche Unversehrtheit muss schwerer wiegen als die, nicht einmal direkte, das eigene Leben bestimmende, Religionsfreiheit der Eltern.

                  Die kindliche männliche Beschneidung hiermit rechtzufertigen wäre vergleichbar mit dem Beschneiden von zustimmungsfähigen Erwachsenen ohne ihre Einwilligung. Das dies nicht machbar ist, sollte jedem klar sein, deswegen sollte es auch an Minderjährigen verboten sein.

                  Die Eltern haben schon genug Rechte ihrer indirekten Religionsfreiheit, indem sie bspw. ihren Kindern eintrichtern können, die Welt wäre in 7 Tagen o.ä. erschaffen worden (Anm. nebenbei: Traurig).

                  EDIT:
                  Zitat von picard_72
                  Abschließend sollte ich noch erwähnen, dass ich die weibliche Beschneidung unter keinem Gesichtspunkt für gerechtfertigt halte, auch nicht unter Berufung auf eine religiöse oder kulturelle Tradition.
                  Schlussendlich also machst du eine Differenzierung zwischen "Geringe Körperverletzung" (tolerierbar) und "Starke Körperverletzung" (nicht tolerierbar). Gar nicht gut.

                  Kommentar


                    #99
                    Zitat von Nequorta Beitrag anzeigen


                    Schlussendlich also machst du eine Differenzierung zwischen "Geringe Körperverletzung" (tolerierbar) und "Starke Körperverletzung" (nicht tolerierbar). Gar nicht gut.
                    Muß man auch machen, denn zum Beispiel gilt das Schneiden von Fingernägeln und Haaren auch als Körperverletzung, rein juristisch. Das wurde mir eingetrichtert in der Ausbildung zur Krankenschwester.
                    Also streng genommen durfte ich einem Bewußtlosen die Fingernägel ohne seine Zustimmung nicht schneiden.
                    Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                    Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                    Kommentar


                      @T'Pau
                      Haare und Nägel wachsen nach, besitzen keine Nervenzellen und werden ohne Pflege mit der Zeit lang & brüchig bzw. nicht mehr "tragbar". Die Vorhaut bleibt, wie sie ist, und verändert sich in ihrer Form nicht in ein Extrem.

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                        Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
                        Muß man auch machen, denn zum Beispiel gilt das Schneiden von Fingernägeln und Haaren auch als Körperverletzung, rein juristisch. Das wurde mir eingetrichtert in der Ausbildung zur Krankenschwester.
                        Also streng genommen durfte ich einem Bewußtlosen die Fingernägel ohne seine Zustimmung nicht schneiden.
                        Wobei hier ja noch der Unterschied besteht, dass sowohl Fingernägel als auch Haare (fast immer ) von selbst nachwachsen, die Vorhaut allerdings nie.
                        Fear is temporary, regrets are forever.

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                          Sicher, ich meinte ja nur daß man da juristisch sehr wohl Unterschiede macht.

                          Wobei, und den Kommentar kann ich mir gerade nicht verkneifen: wenn mir mein Friseur meint mal wiedern nen halben Meter Haar abzuschneiden komme ich auch die Idee der Körperverletzung
                          Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                          Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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                            Zitat von Nequorta Beitrag anzeigen

                            Die kindliche männliche Beschneidung hiermit rechtzufertigen wäre vergleichbar mit dem Beschneiden von zustimmungsfähigen Erwachsenen ohne ihre Einwilligung.
                            Diesen Vergleich verstehe ich nicht. Eltern sind gesetzliche Vertreter ihrer Kinder und sind als solche befugt, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen. Das ist etwas ganz anderes als ein unzulässiger Eingriff an einem mündigen Erwachsenen.Die Frage ist vielmehr, wo die Entscheidungsbefugnis der Eltern ihre Grenzen hat.

                            Zitat von Nequorta Beitrag anzeigen
                            Schlussendlich also machst du eine Differenzierung zwischen "Geringe Körperverletzung" (tolerierbar) und "Starke Körperverletzung" (nicht tolerierbar)..
                            .Das tue ich in der Tat.
                            Wie gesagt, handelt es sich um die Kollision zweier Grundrechte. Erziehungsrecht und Religionsfreiheit der Eltern auf der einen Seite und Recht auf körperliche Unverletzlichkeit des Kindes auf der anderen Seite. In solchen Fällen hat der Gesetzgeber abzuwägen, welches Grundrecht und welcher Eingriff schwerer wiegt. Bei einem eher leichten und nicht sehr folgenreichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes dürfte eine gesetzliche Beschränkung der Religionsfreiheit bzw. des Erziehungsrechtes schwerer wiegen. Bei einem massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit keineswegs. Sicher kann man hierüber streiten, wo man die Grenzen ziehen will. Letztendlich halte ich nichts davon, Menschen zu kriminalisieren, die einer tief verwurzelten Tradition folgen,wenn die negativen Folgen dieser Tradition eher marginal sind. Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Verbote sind nur dann angemessen, wenn die Folgen einer Tradition so gravierend sind, dass sie nicht mehr hinnehmbar sind.Ansonsten sollte geduldige Aufklärungsarbeit genügen.

                            Kommentar


                              @picard_72
                              Man kann auch noch so zu argumentieren versuchen:
                              Die Eltern müssten gegebenenfalls mit ihrem abhanden gekommenen Recht der Beschneidung ihres Kindes nur maximal 18 Jahre lang "auskommen", dann entfallen ihre Rechte diesbezüglich. Dem nichtvorhandenen Recht auf Religionsausübungsfreiheit während 18 Jahren entgegengestellt eine durchschnittliche Lebenszeit von etwa 75 Jahren, mit der der Betroffene mit einer Körperverletzung leben muss. Verhältnismässigkeit?

                              EDIT:
                              Was ich noch sagen wollte: Mein vorheriger Vergleich ist durchaus zulässig. Erziehen bspw. kann man eine Person nur einmal, worauf die Eltern ihr Recht haben. Erziehung aber ist notwendig, eine Beschneidung nicht. Also könnte man mit dem irrationalen Rechtsbegriff auch eine Zwangsbeschneidung von Erwachsenen rechtfertigen. Sie aber erneut religiös erziehen kann man nicht.
                              Ich hoffe jetzt, das war verständlich.

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                                Zitat von picard_72 Beitrag anzeigen
                                Wie gesagt, handelt es sich um die Kollision zweier Grundrechte. Erziehungsrecht und Religionsfreiheit der Eltern auf der einen Seite und Recht auf körperliche Unverletzlichkeit des Kindes auf der anderen Seite.
                                Inwiefern ist die Religionsfreiheit der Eltern verletzt, wenn sie nicht an ihrem Nachwuchs herumschnippeln lassen dürfen? Sich selbst können sie schließlich gerne verunstalten, wie sie lustig sind, falls ihre Religion ihnen das so vorschreibt.
                                I reject your reality and substitute my own! (Adam Savage)

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