Zitat von Agent Scullie
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Aus Gründen der dort eingebauten Bilder, gebe ich den Link auf die Originalquellen mal nicht an, ihr wisst ja alle selbst, wie man zu den Artikel kommt.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland ist die rechtliche Bewertung der Beschneidung minderjähriger Jungen mit Problemen behaftet. Zunächst war diese Praxis auch ohne spezielle gesetzliche Regelung über lange Zeit weder Thema von gerichtlichen Entscheidungen, noch wurde sie in der deutschen Rechtswissenschaft kritisiert.
Im Jahr 2008 kam es zu einem Streit zwischen Autoren, die im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel veröffentlichten und zahlreichen muslimischen und jüdischen Verbänden wie der muslimischen Vereinigung Millî Görüş und Vertretern jüdischer Gemeinden auf der orthodoxen Rabbinerkonferenz.[66] In dem Artikel begründeten diese Autoren ihre Ansicht, dass es strafbar sei, sich an einer religiösen Beschneidung zu beteiligen.[67][68] Kritisiert wurde an diesen Positionen innerhalb der Rechtswissenschaft, dass verfassungsrechtliche Aspekte ausgeblendet würden.[69]
Die Kosten einer religiösen Beschneidung werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.[7]
Einwilligung des Kindes
Wird eine Beschneidung bei einem nicht einwilligungsfähigen muslimischen Jungen ohne wirksame Einwilligung der oder des Personensorgeberechtigten (also in der Regel der Eltern) vorgenommen, stellt dieser Eingriff nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt a. M. eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine rechtswidrige Körperverletzung[64] dar, wobei insofern nach bisheriger Rechtsprechung ein Neunjähriger nicht, ein Zwölfjähriger hingegen in der Regel durchaus einwilligungsfähig bzw. einsichtsfähig ist.[71]
Dabei lässt das Gericht ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter eine Befugnis, eine Einwilligung zur Beschneidung (wirksam) zu erteilen, überhaupt vom Sorgerecht umfasst ist.
Einwilligung der Sorgeberechtigten
Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche, den Inhabern der Personensorge also die Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut der körperlichen Integrität fehle.[72] Von der Rechtsprechung wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen.
Gerade unter Ärzten hat der neue Standpunkt zu erheblicher Verunsicherung geführt.[73] So hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Ulrich Hofmann, im Jahr 2008 mit Blick auf die rechtlich seiner Ansicht nach ungeklärte Situation dazu aufgerufen, die Indikation zur Zirkumzision sehr streng zu stellen und diese nicht als Wahleingriff anzubieten.[74]
In Deutschland ist die rechtliche Bewertung der Beschneidung minderjähriger Jungen mit Problemen behaftet. Zunächst war diese Praxis auch ohne spezielle gesetzliche Regelung über lange Zeit weder Thema von gerichtlichen Entscheidungen, noch wurde sie in der deutschen Rechtswissenschaft kritisiert.
Im Jahr 2008 kam es zu einem Streit zwischen Autoren, die im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel veröffentlichten und zahlreichen muslimischen und jüdischen Verbänden wie der muslimischen Vereinigung Millî Görüş und Vertretern jüdischer Gemeinden auf der orthodoxen Rabbinerkonferenz.[66] In dem Artikel begründeten diese Autoren ihre Ansicht, dass es strafbar sei, sich an einer religiösen Beschneidung zu beteiligen.[67][68] Kritisiert wurde an diesen Positionen innerhalb der Rechtswissenschaft, dass verfassungsrechtliche Aspekte ausgeblendet würden.[69]
Die Kosten einer religiösen Beschneidung werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.[7]
Einwilligung des Kindes
Wird eine Beschneidung bei einem nicht einwilligungsfähigen muslimischen Jungen ohne wirksame Einwilligung der oder des Personensorgeberechtigten (also in der Regel der Eltern) vorgenommen, stellt dieser Eingriff nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt a. M. eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und eine rechtswidrige Körperverletzung[64] dar, wobei insofern nach bisheriger Rechtsprechung ein Neunjähriger nicht, ein Zwölfjähriger hingegen in der Regel durchaus einwilligungsfähig bzw. einsichtsfähig ist.[71]
Dabei lässt das Gericht ausdrücklich offen, ob generell und bis zu welchem Alter eine Befugnis, eine Einwilligung zur Beschneidung (wirksam) zu erteilen, überhaupt vom Sorgerecht umfasst ist.
Einwilligung der Sorgeberechtigten
Nach einer neueren in der Literatur vertretenen Auffassung soll die Beschneidung als Körperverletzung nach § 223 StGB aber selbst dann strafbar sein, wenn die Personensorgeberechtigten in die Beschneidung eingewilligt haben. Denn diese Einwilligung sei unwirksam, weil der Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem „Wohl des Kindes“ (§ 1627 Satz 1 BGB) entspreche, den Inhabern der Personensorge also die Dispositionsbefugnis über das Rechtsgut der körperlichen Integrität fehle.[72] Von der Rechtsprechung wurde die Kriminalisierung bisher nicht aufgegriffen.
Gerade unter Ärzten hat der neue Standpunkt zu erheblicher Verunsicherung geführt.[73] So hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Ulrich Hofmann, im Jahr 2008 mit Blick auf die rechtlich seiner Ansicht nach ungeklärte Situation dazu aufgerufen, die Indikation zur Zirkumzision sehr streng zu stellen und diese nicht als Wahleingriff anzubieten.[74]
Zu [7] ist noch zu sagen: Gut so! Wäre ja noch schöner, wenn meine Krankenkassenbeiträge für sinnlose Operationen verschwendet werden...
Interessant ist aber folgender Link (ohne Bilder ):
-> AIDS: WHO empfiehlt Beschneidung von Mnnern - ORF ON Science
Einen Kommentar dazu spare ich mir lieber mal.
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