Zitat von Fritz Lang
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"O, Sie haben Steuern auf eine Weise hinterzogen, die bisher in den letzten 30 Jahren vom BGH als rechtmäßig angesehen worden ist (= Verbotsirrtum)? Tja, Pech gehabt. Jetzt sehen wir, der BGH, das aber anders, und verurteilen Sie wegen Steuerhinterziehung. Dass das 30 Jahre lang auch von uns anders gesehen wurde, interessiert uns nicht, und § 17 StGB ist eh was für Weicheier."
Das Kölner Gericht war hier schlichtweg nicht konsequent, hatte nicht ausreichend "Eier" in der Hose, weil man nicht auch noch direkt die gesamte Medizinerlobby gegen sich aufbringen wollte.
Jedenfalls ist aber auch durch dieses Urteil trotz des § 17 StGB jeder WEITERE Rückgriff auf die Norm zu Gunsten zukünftiger Täter (Ärzte, Rabbiner) gesperrt, denn der Täter wird sich nicht mehr darauf berufen können, er hätte etwas getan, von dem er zu recht glauben durfte, es sei erlaubt.
Die Folge für zukünftige Fälle ist damit die Gleiche.
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