Kinderschänder - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderschänder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
    nicht nur Liebe, auch psychische Erkrankungen können eine Ursache dafür sein, ein falsches Geständnis abzulegen.
    Es gibt aus den USA den Bericht eines zu Tode verurteilten, der ein Geständnis abgab und hingerichtet wurde.
    Wenige Wochen nach seinem Tod kamen neue Beweise auf und nachträglich wurde er "rehabilitiert" wenn man das so nennen möchte.
    Das hat was von der katholischen Kirche zu Zeiten der Hexenprozesse
    Boing:
    Wenn jemand bereits meint, dass er den jemanden entführt hat, gehe ich von einer eindeutigen Schuld aus. Man muss das ja nicht von sich geben und wenn er geistig behindert ist, wobei die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er falsche Dinge von sich gibt, wird das bestimmt berücksichtigt.

    um seine Geliebten zu schützen, himmel black hole!
    Es geht hier um Menschen mit starken Gefühlen
    Ja toll...ich habe keine Gefühle. Aber dann ist man genauso schuld an dem Tod eines Kindes, wie der Geliebte und sollte auch die gleiche Strafe erhalten, egal ob er die Tat ausgeführt hat oder nicht. Hier sehe ich keinen Grund, dass diese Person anders behandelt wird. Mit der falschen Aussage, dass man seinen Geliebten schützen will, bringt man das Entführungsopfer in tödliche Gefahr und vielleicht sogar um und dann ist man genauso schlecht, wie der Entführer.
    Nur wer vergessen wird, ist tot.
    Du wirst leben.

    ---- RIP - mein Engel ----

    Kommentar


      Wir denken aber nicht nur schwarz und weiß. Und das ist auch gut so.
      Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
      Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

      Kommentar


        Zitat von [OTG]Marauder Beitrag anzeigen
        das sowas "erwähnt" wurde habe ich schon mitbekommen...nur scheint mir hier eine "klaffende Lücke" zwischen (rechtlich abgesicherter) Theorie und (grade akuter)Praxis immer deutlicher zu werden...

        ich mach dazu mal ein "herbeitheoretiertes" Beispiel:
        Ein Haus brennt,10 oder mehr Menschen sind dem Tode geweiht,es sei den die Feuerwehr kommt schnell genug..die könnte auch schnell genug kommen (theoretisch),wenn nicht irgendein Idiot sein Auto mal wieder vollkommen falsch geparkt hätte ..
        was ist jetzt angemessen??
        erst die Polizei zu rufen,die dann feststellt das derjenigen da parkt wo er nichtsoll,anschliessend einen Abschleppdienst ruft,der dann das blockierende Fahrzeug abschlept und den Weg freimacht,so das die Fuerwehr dann am ende das schon abgebrannte Haus soweit löscht damit die Sanitäter die Toten bergen können


        oder das der Fahrer des Löschzuges sagt: "Scheiss drauf" und die falsch geparkte karre in den Gulli Schiebt,obwohl er dann vielleicht wegen Sachbeschädigung angezeigt wird

        wo ist denn da die hier so oft zitierte "Grenze"??
        In dem Fall wird aber nicht das Leben des Falschparkers nicht bedroht. Dein Beispiel hätte die gleiche Bedeutung, wenn sich der Flaschparker weigert weg zu fahren und man dann damit spielt ihn zu foltern oder gar zu Töten, damit man das Auto beseitigen kann. So wäre das Beispiel im Verhältnis zu dem das wir gerade diskutieren .
        Die Grenze kann ich dir verraten, wenn du sie mir zu erst verrätst .

        .
        EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

        Normandy schrieb nach 3 Minuten und 2 Sekunden:

        Zitat von black_hole Beitrag anzeigen
        Ja toll...ich habe keine Gefühle. Aber dann ist man genauso schuld an dem Tod eines Kindes, wie der Geliebte und sollte auch die gleiche Strafe erhalten, egal ob er die Tat ausgeführt hat oder nicht. Hier sehe ich keinen Grund, dass diese Person anders behandelt wird. Mit der falschen Aussage, dass man seinen Geliebten schützen will, bringt man das Entführungsopfer in tödliche Gefahr und vielleicht sogar um und dann ist man genauso schlecht, wie der Entführer.
        Das Problem ist, dass du dann einen an der Tat eigentlich unschuldigen folterst. Aber dein Beitrag lässt durchscheinen, dass du meinst, dass die Person dann eben als Strafe gefoltert werden soll, weil sie eine Mitschuld trägt.
        Verstehe ich das richtig?
        Zuletzt geändert von Normandy; 06.08.2011, 20:46. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

        Kommentar


          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          Und du bist so naiv zu glauben, das in einem System, in dem die Polizei bei geständigen Verdächtigen auch ohne Schuldfeststellung durch ein Gericht foltern darf, nicht auch einfach zu erst das Schuldeingeständnis erfoltert werden würde?

          Das Missbrauchspotential im Angesicht der menschlichen Psyche ist so gewaltig, dass ich nicht verstehen kann, wie man hinter einer solchen "Regelung" zu stehen vermag.
          Wenn ein Anwalt währenddessen dabei ist und sicher geht, dass das Schuldeingeständnis davor bestanden hat, wieso nicht.
          Wenn jemand auch fälschlicherweise zugibt, dass er ein Kind entführt hat, behindert er somit auch die weitere Suche nach dem Täter, welcher in der Zeit noch viel mehr mit seinem Opfer anstellen kann. Womöglich bringt der fälschliche Täter durch seine Aufmerksamkeitssuche das Opfer sogar um. Zwar nicht durch seine eigenen Hände, aber durch seine Tat (die Polizei von ihren weiteren Nachforschungen abzuhalten). Ich bin neugierig darauf, wie es wohl hier aussehen würde, wenn der Junge, auf Grund der Folterandrohungen noch lebend gefunden worden wäre...leider werde ich das wohl nie erfahren. Schade.



          Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
          Wir denken aber nicht nur schwarz und weiß. Und das ist auch gut so.
          Jo...ich denke nur schwarz.

          Zitat von Normandy Beitrag anzeigen
          Das Problem ist, dass du dann einen an der Tat eigentlich unschuldigen folterst. Aber dein Beitrag lässt durchscheinen, dass du meinst, dass die Person dann eben als Strafe gefoltert werden soll, weil sie eine Mitschuld trägt.
          Verstehe ich das richtig?
          Falsch durchgeschienen. Ein Mensch, der zu vertuschen versucht, wer der wahre Täter ist, hat die gleiche Strafe verdient, wie der Täter selbst. Wenn der Täter lebenslänglich bekommt, hat derjenige, der die schnelle Findung des Opfers zu verhindern versucht hat, die gleiche Strafe verdient: Lebenslänglich.
          Nur wer vergessen wird, ist tot.
          Du wirst leben.

          ---- RIP - mein Engel ----

          Kommentar


            In Deutschland ist die Folter auch verboten. Sonst könnte man ja auch einfach damit argumentieren, dass die Folter in Deutschland verboten ist und die Diskussion ist beendet, aber das ist ja nicht der Sinn eine Diskussion.
            Also geht es in dieser Diskussion darum, die Grundgesetz und Menschenrechte auszuhebeln, um aus einem vermeintlichen Täter den Aufenthaltsort seines Opfers heraus zu pressen? Sollen wir auch Vorratsdatenspeicherung und Rundum-Überwachung durchwinken, um uns effektiver gegen Terrorismus schützen zu können?

            Nun...wir waren doch bei dem Gäfgen oder irre ich mich?
            Ich war bei der Grundsatzfrage, ob Folter ein Instrument für Ermittler sein darf, etwa in Fällen von Kindesentführung. Aber gut, reden wir über Gäfgen.
            Hat Daschner moralisch richtig gehandelt? Nun, zumindest waren seine Ziele ehrbar, und in seiner Situation hätte ich es wahrscheinlich ähnlich gemacht. Aber ist das richtig vor dem Grundgesetz? Nein, denn Folter darf kein Mittel in einem Staat sein, der den Menschen Unversehrtheit garantiert. Wenn ich jemals in diese Situation geraten sollte und zum Mittel der Folter greifen würde, hätte ich hoffentlich auch die Courage, mich meiner Strafe zu stellen und nicht auf Nothilfe zu plädieren.

            Bei diesem Menschen zweifelt doch hoffentlich niemand an seiner Schuld oder irre ich?
            Jetzt nicht mehr. Aber was wenn sein Geständnis ebenso heraus gepresst wurde wie die Aussage zum Aufenthaltsort des Jungen? Und was ist vor allem im nächsten Fall, wenn die Ermittler von der Schuld des Verdächtigen überzeugt sind, allerdings einen Unschuldigen vor sich sitzen haben? Das kann man nicht einfach voneinander trennen!

            Wie ich oben schon gesagt habe, scheint einigen die Fähigkeit zu fehlen, mal die Emotionen bei Seite zu schieben (für die Opfer, nicht in dieser Diskussion), einen universellere Blickwinkel einzunehmen und das Gesamtbild mit all seinen Konsequenzen zu sehen - oder sie machen sich falsche Vorstellungen davon, was deren Aussagen eigentlich bedeuten. Wer fordert, dass die Ermittler im Fall "Gäfgen" auch vor dem Gesetz richtig gehandelt haben oder gehandelt haben sollten, der fordert dies für alle zukünftigen ähnlich gelagerten Fälle, und dann wird es auch Unschuldige treffen.

            Und soweit ich weiß, wurde die Folter nur angedroht, weshalb die Frage bleibt, ob diese Polizisten sie wirklich angewendet hätten.
            Die Androhung einer Folter ist die Folter.

            Es war nur eine Drohung und eine Drohung hat keine Auswirkung auf körperliches Wohl.
            Und das seelische? Wenn ich dich entführe, in dunkles Kellerloch sperre und dir damit drohe, dir einen Finger nach dem anderen abzuschneiden, wenn du nicht das tust, was auch immer ich von dir verlange, was ist das dann? Und wie ginge es dir dabei? Wärst du nicht traumatisiert? Wenn ich dich freilassen würde, ohne meine Drohungen wahr gemacht zu haben, würdest du nach Hause gehen als sei nichts gewesen?

            Und soweit ich weiß, hat Gäfgen sogar zugegeben, dass er den Jungen entführt hat und er hat lediglich behauptet, dass er noch lebt, was nicht der Fall war. Hier ist die Schuld wohl eindeutig, denn ein Unschuldiger hätte nicht behauptet, dass er den Jungen entführt hätte. Ich habe jedenfalls höchsten Respekt vor Daschner.
            Den Respekt haben wohl auch die meisten, aber darum geht es hier auch gar nicht. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

            Wenn jemand bereits meint, dass er den jemanden entführt hat, gehe ich von einer eindeutigen Schuld aus. Man muss das ja nicht von sich geben und wenn er geistig behindert ist, wobei die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er falsche Dinge von sich gibt, wird das bestimmt berücksichtigt.
            Nochmal: Es kann in dieser Diskussion nicht nur ausschließlich um Gäfgen gehen.


            So Leute, was wollt ihr eigentlich?
            Geht es euch nur darum, dass sich Daschner im Falle Gäfgen menschlich verhalten hat? Ja, hat er. Zufrieden? Wenn ihr auch noch hören wollt, dass Daschner sich auch vor Gesetz richtig verhalten hat oder dass das Verhalten von Daschner vor dem Gesetz richtig gewesen sein sollte, führt uns dies in eine Grundsatzdiskussion, in der man nicht immer wieder sagen kann "Ja aber der Gäfgen hat doch ...", denn dann führt man eine Diskussion, in der man alle Fälle berücksichtigen muss, auch jene in der, der den Geldkoffer abholt, nicht der Täter ist oder der Täter nicht geständig ist - und die Ermittler dennoch von der Schuld überzeugt sind und vielleicht einen Unschuldigen foltern.



            Ja toll...ich habe keine Gefühle. Aber dann ist man genauso schuld an dem Tod eines Kindes, wie der Geliebte und sollte auch die gleiche Strafe erhalten, egal ob er die Tat ausgeführt hat oder nicht. Hier sehe ich keinen Grund, dass diese Person anders behandelt wird. Mit der falschen Aussage, dass man seinen Geliebten schützen will, bringt man das Entführungsopfer in tödliche Gefahr und vielleicht sogar um und dann ist man genauso schlecht, wie der Entführer.
            Entschuldigung für die dicke Moralkeule, aber zum Glück machst du nicht die Gesetze für die Welt, in der ich lebe.

            Ich glaube, was du hier gerade etablieren willst, ob wissentlich oder nicht, sind "Judges": Polizisten, die noch vor Ort einen Verdächtigen verurteilen und ggf. auch noch bestrafen (denn wenn sie schuldig sind, haben sie ja ohnehin nichts Besseres verdient). Zumindest gehst du ja schon soweit zu sagen, dass Polizisten und Ermittler die Schuld eines Verdächtigen feststellen und gleich in geeignet erscheinender Weise mit ihm verfahren dürfen.

            Kommentar


              Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
              Du kannst die Rechtsgrundlage doch nicht im Nachhinein wieder "einrenken", zu mal sich die Frage stellt, welchen Wert Geständnisse haben, die durch Folter erzwungen wurden.
              Stimmt. Das ist schon wieder ein Aspekt, der bei rational denkenden Leuten ein bisschen Zweifel wecken müsste.

              Aber hier wird halt die Aufklärung wieder abgeschafft. Willkommen in Jahre 1711. Wer braucht schon Bürgerrechte? Ich habe nichts dagegen, wenn der Staat foltert, ich habe ja nichts zu verbergen.
              Republicans hate ducklings!

              Kommentar


                Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                @black_hole
                Das Geschwafel davon, dass eine Diskussion kein Ort ist, an der man seine Meinung an die Wand pinnt, ggf. keinerlei Kritik duldet und wieder geht, ohne sich der Diskussion selber zu stellen, ging nicht an dich.

                Ich dachte, in Deutschland gelte die Unschuldsvermutung, bis die Schuld vor einem ordentlichen Gericht bewiesen wurde. Habe ich irgendwas verpasst?

                Wie dem auch sei, ihr macht den Fehler zu glauben, man könne ohne Weiteres von einer eindeutigen Schuld ausgehen, so wie einige den Fehler machen, die Todesstrafe nur für eindeutig schuldige Täter anwenden zu wollen. Im Nachhinein wissen wir, dass Gäfgen tatsächlich schuldig wie die Nacht gewesen ist. Aber was, wenn er nur jemand gewesen wäre, der zufällig gesehen hat, dass ein Koffer an einer Straßenbahnstation deponiert wurde und sich des Koffers bemächtigt? Und was, wenn auch die Polizei den Schluss zieht, dass derjenige, der den Koffer abholt, auch der Täter sein muss, und die gefasste Person schließlich foltert, weil sie unentwegt beteuert, von keiner Entführung zu wissen?

                Ok, kommen wir mal ein wenig weg von dem Fall Gäfgen. Das Problem ist wie gesagt, dass man nicht ohne Weiteres eine eindeutige Schuld definieren kann, die zwischen Fällen, in denen die Folter angewendet werden dürfte, und Fällen, in denen man von der Folter absehen sollte, trennen könnte. Die Folge wäre, das viele Unschuldige schlimmstenfalls auf Verdacht gefoltert würden.

                Ich halte die Beteiligten des Falles Daschner übrigens für ehrenwerte Personen. Wäre ich in deren Situation gewesen, hätte ich es vielleicht nicht anders gemacht. Das macht es aber nicht richtiger, auch nicht wenn es um Kinder geht. Der Fall Gäfgen war vielleicht noch eindeutig, der nächste Fall ist es möglicherweise nicht.


                Ich habe mir meinen Teil schon gedacht.
                Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                Erstens das und zweitens schreibt schließlich keine Gesetze "Wenn jemand ein Kind entführt hat und nicht sagt, wo es ist, darf man dem ein paar auf's Maul hauen", weil das jetzt in diesem speziellen Fall so war, sondern wenn dann wird allgemein definiert, wann gefoltert werden darf und wann nicht. Und da wird früher oder später mit 100%iger Sicherheit ein Fall auftauchen, wo dann ein Unschuldiger unter die Räder kommt. Man man keine Gesetze verfassen, die für jeden Einzelfall passend sind. Justiz ist immer irgendwo zweischneidig.

                Also entweder hat man eine Regelung, bei der ein Schuldiger nicht bekommt, was er verdient bzw. etwas bekommt, was er nach menschlichem Verständnis nicht verdient hat oder es gibt eine Rechtslage, wo Unschuldige Folter ausgesetzt werden. Das ist inakzeptabel.
                Schauen wir doch mal ins StGB, ja?

                § 32 StGB Notwehr

                § 32 des Strafgesetzbuches lautet:

                (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

                (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
                Bevor der Einwand kommt, dass Jakob ja schon tot war:

                § 16 StGB Irrtum über Tatumstände

                § 16
                Irrtum über Tatumstände

                (1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

                (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.
                Da man nicht wusste und nicht wissen konnte, dass Jakob schon gleich nach der Entführung umgebracht wurde, ist dieser Umstand für die Bewertung der Drohung ohne jede Relevanz, zumal Gäfgen diesen Irrtum ja selbst hätte aufklären können.

                Jedenfalls gilt: Notwehr/hilfehandlungen sind nicht rechtswidrig. Notwehr/hilfe ist alles, was dazu dient, einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf sich oder einen anderen abzuwehren bzw. zu beenden. Hatte Gäfgen einen rechtfertigenden Grund für die Entführung Jakobs und die anschließende Lösegelderpressung? Nein, natürlich nicht. Denn so eine Tat kann nie gerechtfertigt sein. War die Tat gegenwärtig? Nein, da Jakob ja schon tot war. Aber es gilt die Irrtumsregel, da die Nothilfehandlung zugunsten Jakobs ja in der Annahme geschah, dass er noch lebt und Hilfe braucht. War die Drohung erforderlich? Ich meine ja. Gäfgen war nicht kooperativ, er hat sogar im Verhör über den Aufenthaltsort Jakobs gelogen, die Polizei durfte davon ausgehen, dass die Zeit davonläuft. Ein Menschenleben, zumal noch eines Kindes, stand auf dem Spiel. Da ist eine Androhung von Schmerzen oder auch die Zufügung von Schmerzen das geringere Übel. Folglich: Ja, die Drohung war als Notwehr rechtmäßig.

                Ich weiß, das LG Frankfurt hat dies im Daschnerprozess verneint. Aber es gab und gibt immer Juristen, die das anders sehen und ich kann auch meine eigenen Schlüsse ziehen.

                Kurzum: Man braucht kein Foltergesetz. Für solche Fälle ist 32 StGB völlig genügend.

                Kommentar


                  Falsch.

                  (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
                  Damit ist gemeint, das Nothilfe zulässig ist, wenn der Angriff und klar ersichtlich tatsächlich erfolgt, etwa wenn man sieht, dass ein Mann ein Mädchen in Gebüsch zerrt, um sich an diesem zu Vergehen. Das war im Fall Gäfgen aber nicht gegeben, und Eingriffe in die Menschenwürde (zum Beispiel Folter) sind ohnehin auch bei Nothilfe untersagt. An der Stelle bräuchte man dann Passus, der es gestattet, bei vermuteter unmittelbarer Bedrohung des Lebens eines Dritten massive Eingriffe gegen die Menschenwürde des mutmaßlichen Täters gestattet, aber einen solchen Passus wird es in Deutschland niemals geben. Damit hat es Daschner im Prozess übrigens auch versucht und ist an dem Punkt "Menschenwürde" gescheitert, denn der darf man sich wie gesagt auch im Zuge der Nothilfe hinweg setzen.

                  Im Übrigen würde es vielleicht in Fällen, die ähnlichen gelagert sind wie der Fall Gäfgen, zu dem gewünschten Resultat führen, in vielen anderen Fällen träfe es aber Unschuldige und vielleicht sogar deren Angehörige. Das perfekte System gibt es leider nicht.

                  Kommentar


                    Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                    Falsch.



                    Damit ist gemeint, das Nothilfe zulässig ist, wenn der Angriff und klar ersichtlich tatsächlich erfolgt, etwa wenn man sieht, dass ein Mann ein Mädchen in Gebüsch zerrt, um sich an diesem zu Vergehen. Das war im Fall Gäfgen aber nicht gegeben. An der Stelle bräuchte man dann Passus, der es gestattet, bei vermuteter unmittelbarer Bedrohung des Lebens eines Dritten massive Eingriffe gegen die Menschenwürde des mutmaßlichen Täters gestattet, aber einen solchen Passus wird es in Deutschland niemals geben. Damit hat es Daschner im Prozess auch versucht.

                    Im Übrigen würde es vielleicht in Fällen, die ähnlichen gelagert sind wie der Fall Gäfgen, zu dem gewünschten Resultat führen, in vielen anderen Fällen träfe es aber Unschuldige und vielleicht sogar deren Angehörige. Das perfekte System gibt es leider nicht.
                    Gegenwärtig heißt nur "Andauernd", "nicht abgeschlossen". Gäfgen hatte schon gestanden, Jakob entführt und versteckt zu haben. Damit war er legitimes Ziel von Nothilfemaßnahmen.

                    Kommentar


                      Zitat von Wikipedia (ich such mir die Gesetzestexte gleich noch raus)
                      Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.
                      Im Falle von Metzler war eine solche Bedrohung aus Sicht der Ermittler nicht gegeben bzw. nicht bekannt. Er hätte zu diesem Zeitpunkt in einem Erdverlies mit dem Erstickungstod ringen oder von einem Dritten bewacht wohlauf (im Sinne von seine körperliche Versehrtheit und sein Öeben wird nicht akutt bedroht) sein können. Abgesehen davon darf auch die in der Notwehr/der Nothilfe die Menschenwürde nicht verletzt werden (wie ich oben nacheditiert habe), was bedeutet, dass eine Folter nicht anzuwenden ist.

                      Kommentar


                        Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                        Damit war er legitimes Ziel von Nothilfemaßnahmen.
                        Nein, war er nicht und wenn du das so meinst, dann solltest du auch das so angeben. Zu schreiben, er sei ein legitimes Ziel für Nothilfemaßnahmen, widerspricht nun mal den gerade erlassenen Urteil des Richters.

                        Moralisch gesehen stehe ich vollends hinter den Beamten, und ich würde mich nicht wundern, wenn selbst diese mit diesem Urteil zufrieden sind. Der Rechtsstaat darf sich vor solchen Menschen wie Gäfgen keine Blöße geben.
                        Zuletzt geändert von EREIGNISHORIZONT; 06.08.2011, 21:43.
                        "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
                        DEUTSCHE AIDS-HILFE-DRK
                        ÄRZTE OHNE GRENZEN-AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

                        Kommentar


                          Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
                          Nein, war er nicht und wenn du das so meinst, dann solltest du auch das so angeben. Zu schreiben, er sei ein legitimes Ziel für Nothilfemaßnahmen, widerspricht nun mal den gerade erlassenen Urteil des Richters.

                          Moralisch gesehen stehe ich vollends hinter den Beamten, und ich würde mich nicht wundern, wenn selbst diese mit diesem Urteil zufrieden sind. Der Rechtsstaat darf sich vor solchen Menschen wie Gäfken keine Blöße geben.
                          Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.

                          Kommentar


                            Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                            Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.
                            Komisch nur, dass du selbst gerne solche Fakten als Beleg wertest, wenn sie deinem Geiste entsprechen. Dann sind die wohl nicht fehlbar, oder?
                            Was du für richtig hälst, öffnet alle Türen zu einem Unrechtsstaat. Wann ist dann der nächste Fall von Folter legitim? Ein Rechtsstaat lebt von Prinzipientreue und nicht von Willkür.
                            "Education is the most powerful weapon which you can use to change the world."Nelson Mandela
                            DEUTSCHE AIDS-HILFE-DRK
                            ÄRZTE OHNE GRENZEN-AMNESTY INTERNATIONAL DEUTSCHLAND

                            Kommentar


                              Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                              Im Falle von Metzler war eine solche Bedrohung aus Sicht der Ermittler nicht gegeben bzw. nicht bekannt. Er hätte zu diesem Zeitpunkt in einem Erdverlies mit dem Erstickungstod ringen oder von einem Dritten bewacht wohlauf (im Sinne von seine körperliche Versehrtheit und sein Öeben wird nicht akutt bedroht) sein können. Abgesehen davon darf auch die in der Notwehr/der Nothilfe die Menschenwürde nicht verletzt werden (wie ich oben nacheditiert habe), was bedeutet, dass eine Folter nicht anzuwenden ist.
                              Der Angriff Entführung dauerte noch an, und aus Gäfgens Aussagen ging nicht hervor, dass es einen Komplizen gab. Zumindest haben weder die Medien noch seine Verteidigung sowas je behauptet. Außerdem: Doch, die Menschenwürde darf in Notwehr sehr wohl verletzt werden. DIe Menschenwürde ist nämlich in dem Sinne kein Grundrecht, sondern der Wert, der einer Person um ihrer selbst willen zukommt. So definieren es zumindest Juristen. Diese Personale Würde würde durch Folter angegriffen. Der Vater eines entführten Kindes etwa dürfte, wenn er den Täter in die Finger kriegt, diesem zur Not sogar jeden einzelnen Knochen im Verbrecherleib brechen, um sein Kind zu retten.


                              .
                              EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :

                              Oliver Hansen schrieb nach 2 Minuten und 2 Sekunden:

                              Zitat von EREIGNISHORIZONT Beitrag anzeigen
                              Komisch nur, dass du selbst gerne solche Fakten als Beleg wertest, wenn sie deinem Geiste entsprechen. Dann sind die wohl nicht fehlbar, oder?
                              Was du für richtig hälst, öffnet alle Türen zu einem Unrechtsstaat. Wann ist dann der nächste Fall von Folter legitim? Ein Rechtsstaat lebt von Prinzipientreue und nicht von Willkür.
                              Ich sage nur, dass man auch zu einem anderen Ergebnis kommen kann und das auch ich dies tue. Mehr nicht.

                              Der Rechtsstaat lebt nicht von Prinzipientreue, die ist der beste Weg in seinen Untergang. Sonst ist der Weg zum Prinzip "Fiat Ius, Pereat Mundus" nicht mehr weit.

                              Folter ist eben immer dann legitim und richtig, wenn nur durch sie ein größeres Unrecht verhindert werden kann.
                              Zuletzt geändert von Oliver Hansen; 06.08.2011, 21:43. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!

                              Kommentar


                                Zitat von Oliver Hansen Beitrag anzeigen
                                Der Richter ist hier nicht der liebe Gott und auch nicht der Papst, sage ich immer. Er ist nicht unfehlbar. Von daher lasse ich mich von einem Urteil auch nicht beeinflußen in dem, was ich für richtig halte.
                                STOPP..da muss ich dir sagen,das es immer 2 Paar schueh sind,was "Rechtens ist " (und da waren die beamten nachweislich im Unrecht,da sie gegen das geschriebene und damit geltende Gesetzt gehandelt haben)
                                und dem "empfinden" was "Richtig" (oder ggf.auch rechtens) in einer bestimmten situation ist,wobei sie dabei (nach meiner Meinung) richtig gehandelt haben,das "Moralische" Recht also auf ihrer Seite ist
                                aber dennoch haben sie gegen das "Geltende" Recht verstoßen,das ist Fakt

                                eine ganz andere Frage wäre in dem zusammenhang ob das "Geltende Recht" dann nicht überarbeitet gehört..um solche "Gewwissenfragen" nicht von vorneherein auszuschliessen
                                .>ACHTUNG, freilaufender "Linker Gutmensch"! VORSICHT BISSIG!<

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X