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    Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
    Vielleicht nicht anbohren, aber was wäre mit einer Gehirnwäsche? Das wäre körperlich doch völlig harmlos und kein Vergleich was so ein Mistkerl mit einem unschuldigen Kind angetan hätte?
    Kannst du mit definitver Sicherheit ausschließen, dass du damit a.) die Neigung komplett eliminierst und den Täter b.) nicht evtl. noch gefährlicher machst, indem du zum Beispiel eine latente Mordlust "triggerst"?

    Neue Identität, die alte gelöscht und gut ist.
    Ist es nicht. Wenn es so einfach wäre, dann würde man behandlungswilligen Pädophilen diese Möglichkeit einräumen, statt ihren Sexualtrieb medikamentös zu unterdrücken (die denkbar uneleganteste Lösung so eines Problems). Von anderen psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie, Multiplen Persönlichkeiten, etc. mal ganz abgesehen.

    Die betroffenen Gebiete der Medizin (Neuropsychologie, Neurochirurgie, etc.) sind längst noch nicht weit genug um definitiv sagen zu können, wie man welche Teile einer Persönlichkeit beeinflusst oder "abschaltet".
    Wir wissen doch noch nicht mal definitiv, welche Teile einer sexuellen Neigung angeboren sind und welche durch Erfahrungen und Erziehung geprägt werden.

    Und da willst du "auf Verdacht" Gehirnwäschen verschreiben? Viel Spaß dabei. Ich würde das nicht guten Gewissens empfehlen.

    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
    Ist es gegen den Rechtsstaat, Kindsvergewaltiger lebenslang zu isolieren? Dafür zu sorgen, dass solche Scheisstypen nie wieder in die Nähe von Kindern kommen?

    Dann haben wir verschiedene Ansichten von einem Rechtsstaat.

    Mir sind die Rechte und das Wohlergehen von Kindern wichtiger, als das von solchen xxxxxxxx.
    Vielleicht sieht man solche Dinge auch anders, wenn man weiß, dass nicht immer nur schuldige Personen verurteilt werden und nicht jeder, der mal wegen Kindesmissbrauch (oder Vergewaltigung allgemein) verdächtigt oder verurteilt wurde, eine Tat auch wirklich begangen hat. Dann lösen sich nämlich solche Stereotypen ganz, ganz schnell in Luft auf und man merkt, was für ein verdammt schwieriger, unsicherer Job es ist, entsprechende Urteile zu fällen.

    Was machst du, wenn sich rausstellt, dass ein "Täter" niemals ein Kind in sexueller Absicht angefasst hat, sondern da nur eine überempfindliche Mutter Klage eingereicht hat und dummerweise damit durchkam?
    "Ups, Sorry dass wir dich kastriert haben und alle Welt dich auf Ewigkeit für ein Monster hält, du nie wieder einen Job oder Freunde bekommen wirst. Tut uns wirklich leid. Ehrlich. Naja, Shit happens. Schönes Leben noch."

    Wenn jemand bereits Kinder misshandelt und vergewaltigt hat, und zu erwarten ist, dass er nach seiner Chavaliershaft dasselbe wieder tut, rechtfertigt für mich, ihn chemisch oder von mir aus auch tatsächlich zu kastrieren.
    Das ist die Crux dabei: Wahrscheinlichkeiten sagen nichts über die Realität aus. Die Wahrscheinlichkeit mit einem normalen Würfel eine Sechs zu würfeln ist genau 1/6. Aber du kannst trotzdem dutzende Male würfeln, ohne dass jemals eine Sechs herauskommt. Oder spiel mal Roulette, da verlierst du den Glauben an Wahrscheinlichkeiten ganz schnell.

    Wenn wir Strafen verteilen auf der Basis was jemand tun KÖNNTE, selbst fundiert, dann können wir direkt man damit anfangen, die halbe Bevölkerung wegzusperren, denn bei näherer Betrachtung findet sich bei so gut wie jedem etwas, wegen dem man ihn "sicherheitshalber" wegsperren sollte. Und das ist nicht mal übertrieben. Die Faktoren für unterschiedliche Verbrechen sind bei sehr vielen Leuten da, aber nur wenige werden tatsächlich straffällig. Nur weil jemand etwas einmal gemacht hat, heißt es nicht, dass er es wieder tun wird.

    Ich glaube du würdest dich auch beschweren, wenn man dir nach einem Mal geblitzt werden den Führerschein entziehen würde, weil du ja anscheinend allgemein ein Raser bist, da du ja erwiesenermaßen einmal zu schnell unterwegs warst.

    Und nein, da ist kein Unterschied. Du plädierst für "einmal kriminell, immer kriminell" und lässt die bloße Möglichkeit außen vor, dass jemand aus einer einmaligen Inhaftierung und Therapie lernt.

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      @Knörf: Ich kann mir immer weniger vorstellen, dass du Jura studierst (nicht, dass mein Glaube jemals besonders groß gewesen wäre). Wie hat Österreich nochmal bei der Pisa-Studie abgeschnippschnappt, ich meine, abgeschnitten?
      Republicans hate ducklings!

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        Was heißt getroffen? Sorry aber die Beleidgung lasse ich nicht auf mir sitzen!

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          Oftmals werden missbrauchte Kinder auch ermordet und dazu passt das hier sehr gut:

          Wieviel Träume bleiben ungeträumt ?
          Und wieviel Tränen bleiben ungeweint ?

          Kennt Ihr die Raubmordkopiererspots, die es im Kino und auf DVD gibt? 5 Jahre Knast. Jetzt schaut mal ins STGB mit wie viel Kindesmissbrauch bestraft wird.

          Fällt was auf?

          Und wenn ich dann höre: Ja, der hat Bewährung gekriegt. Hat ja ein Geständnis abgelegt.

          Sorry, da geht mir ne Hutschnur hoch.

          Kommentar


            Fünf Jahre und Fünf Jahre.

            Also wird das Raubkopieren mit der Vergewaltigung, sagen wir mal mit einer Fünfjährigen gleichgestellt. Ich weiß was du meinst Beth.

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              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Und wenn ich dann höre: Ja, der hat Bewährung gekriegt. Hat ja ein Geständnis abgelegt.

              Sorry, da geht mir ne Hutschnur hoch.
              Und mir persönlich geht die Hutschnur hoch, wenn ich Fälle höre, in denen sich junge Menschen (Damen in dem Fall) "interessant" machen oder rächen wollen, indem sie dem verschmähten Liebhaber eine Vergewaltigung anhängen. Oder Eltern von noch-nicht-ganz-volljährigen "Kindern" die gerade volljährigen "Täter", die sich an ihrem "Kind" "vergangen" haben vor Gericht zerren.

              Komisch dass diese auch von entsprechenden Regelungen betroffenen Fälle bei der "denkt denn keiner an die KINDER???"-Debatte immer totgeschwiegen werden und alle "Kinderschänder" grundsätzlich eklige alte Perverse sind, die sich an Kleinkindern vergehen.

              Kommentar


                Es geht um Kinderschändung oder? Nicht um fälschlich angeklagte hier.

                Das dein Fall ebenso ekelhaft ist, ist klar, aber ich dachte hier gehts um reine Kinderschänder.

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                  Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
                  Was heißt getroffen? Sorry aber die Beleidgung lasse ich nicht auf mir sitzen!
                  Welche Beleidigung. Deine Argumentation folgt genau der der BILD. Punkt. Auch wenn du es nicht glauben möchtest.

                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Kennt Ihr die Raubmordkopiererspots, die es im Kino und auf DVD gibt? 5 Jahre Knast. Jetzt schaut mal ins STGB mit wie viel Kindesmissbrauch bestraft wird.
                  Mit mehr. Außer 10 ist bei dir kleiner als 5.

                  Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                  Fällt was auf?
                  Das du die Paragraphen nicht gelesen hast.

                  Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
                  Fünf Jahre und Fünf Jahre.
                  Also wenn man schon am ersten Satz eines Paragraphen scheitert sollte man vielleicht nicht so laut rumtönen.
                  Define irony: a bunch of idiots dancing on a plane to a song made famous by a band that died in a plane crash.

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                    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                    Oftmals werden missbrauchte Kinder auch ermordet und dazu passt das hier sehr gut:

                    Wieviel Träume bleiben ungeträumt ?
                    Und wieviel Tränen bleiben ungeweint ?

                    Kennt Ihr die Raubmordkopiererspots, die es im Kino und auf DVD gibt? 5 Jahre Knast. Jetzt schaut mal ins STGB mit wie viel Kindesmissbrauch bestraft wird.

                    Fällt was auf?
                    Ja, dass du voll auf die Werbespots der GEMA reingefallen bist.

                    Es ist natürlich richtig, dass das StGB Eigentumsdelikte stärker pönalisiert als Delikte, die sich gegen die körperliche Unversehrheit richten. Das hat mit der Geschichte des Strafgesetzbuches zu tun, das eben noch auf die Reichsgründung 1871 zurückgeht. Ich bin auch der Meinung, dass man das schon längst hätte anpassen müssen. Dieses Problem ist allerdings ein generelles, das einer umfassenden Strafrechtsreform bedarf.

                    Es gibt meines Wissens zudem keinen Strafrechtsparagraphen "Vergewaltigung von Kindern". Zeig mir den doch mal. (edit: § 176a - Sexueller Missbrauch von Kindern, § 177 - Vergewaltigung, hat beides einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren)

                    Und wenn ich dann höre: Ja, der hat Bewährung gekriegt. Hat ja ein Geständnis abgelegt.

                    Sorry, da geht mir ne Hutschnur hoch.
                    Und schon sind wir wieder am Anfang. Um das beurteilen zu können, musst du schon etwas mehr wissen als das, was gmx da bringt.
                    Zuletzt geändert von endar; 10.04.2011, 23:38.
                    Republicans hate ducklings!

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                      Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
                      Es geht um Kinderschändung oder? Nicht um fälschlich angeklagte hier.

                      Das dein Fall ebenso ekelhaft ist, ist klar, aber ich dachte hier gehts um reine Kinderschänder.
                      Ach und wie unterscheidest du Genie das eine vom anderen? Ich wette die Richter würden sich von dir liebend gerne die Arbeit erleichtern lassen. Also, wie unterscheidet man die "echten" Kinderschänder von den "falschen", also den fälschlich oder voreilig verurteilten?

                      Glaubst du nicht, die Richter würden alles machen was sie können um solche Fehler zu verhindern? Sie passieren aber trotzdem noch.

                      Ich kenne einen Fall in dem wurde dem Opfer geglaubt und da wurde ein unschuldiger Mann ins Gefängnis gesteckt, bis sie zwei Jahre später ihre Aussage wiederrufen hat.

                      Und einen anderen Fall in dem man einer Freundin des Opfers die (wahre) Aussage glaubte, das Opfer würde auf gewisse, vergewaltigungsähnliche Sexualpraktiken stehen, dadurch den (gerechtfertigten) Vergewaltigungsvorwurf ignorierte, und den Täter auf Bewährung freisprach.

                      Und nun? Wie man's macht, macht man's verkehrt?

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                        Wenn dann sollte mal eine richtige Reform für den Rechtsstaat her. Im Falle dieses Mörders, der auf Schmerzensgeld plädiert, hoffe ich auf den Richterspruch, der ihm das versagt.

                        Außerdem: Todesstrafe und die ganzen tollwütigen Urteile mit Verweis auf die Menschenrechte zu entkräften, finde ich ein bisschen gewagt. Schließlich ist die Einschränkung der Freiheit auch eine Art der Menschenrechtsverletzung.
                        Dann eher im Hinblick, dass man Todesstrafe und Kastration zumeist nicht rückgängig machen kann.

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                          Also zu den aktuellen Posts hier:
                          so sehr auch ich diese Pädos hasse, aber Urteile wie Kastration oder Todesstrafe mal einfach hier so reinzuposten scheint schon noch relativ leicht zu sein. Könnten ihr diese Urteile statt nur zu verkünden tatsächlich auch selbst an den Subjekten ausführen?
                          "Man muss erst einmal das Unmögliche abgrenzen.
                          In dem, was dann noch da ist und sei's auch noch so unwahrscheinlich, muss die Wahrheit stecken."

                          Captain Spock in Star Trek VI

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                            Zitat von Jolly Beitrag anzeigen
                            Fünf Jahre und Fünf Jahre.

                            Also wird das Raubkopieren mit der Vergewaltigung, sagen wir mal mit einer Fünfjährigen gleichgestellt. Ich weiß was du meinst Beth.
                            Gibt zwar noch ein paar Abstufungen und die Raubmordkopiererei sind zwar Spots, aber diese Spots kriegt Otto Normal Verbraucher ohne jegliche Kenntnis im Kino zu sehen, auf gekauften DVDs etc. Und dann hört eben jener Otto Normal Verbraucher, dass jemand, der ein Kind sexuell missbraucht hat, Bewährung kriegt.

                            Die Politiker verschärfen hingegen aber immer mehr das Urheberrechtsgesetz, aber die Strafen für Kinderschänder werden nicht hoch gesetzt. Die Sachen wie "wir müssen den Kindern helfen" kommt zwar immer mal wieder - genauso wie die Terrorismus Debatte - wenn es um die Erzwingung der VDS geht, aber getan wurde gar nichts.

                            Der Gipfel war noch die Sache mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. War doch der Verein, oder? Der die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Schwerstverbrechern (auch Kinderschändern) verwehrt hat, weil die Leute ja ihre Strafe verbüßt haben und dann wieder auf die Menschheit los dürfen.

                            Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen
                            Und mir persönlich geht die Hutschnur hoch, wenn ich Fälle höre, in denen sich junge Menschen (Damen in dem Fall) "interessant" machen oder rächen wollen, indem sie dem verschmähten Liebhaber eine Vergewaltigung anhängen. Oder Eltern von noch-nicht-ganz-volljährigen "Kindern" die gerade volljährigen "Täter", die sich an ihrem "Kind" "vergangen" haben vor Gericht zerren.

                            Komisch dass diese auch von entsprechenden Regelungen betroffenen Fälle bei der "denkt denn keiner an die KINDER???"-Debatte immer totgeschwiegen werden und alle "Kinderschänder" grundsätzlich eklige alte Perverse sind, die sich an Kleinkindern vergehen.
                            Und wie oft kommt das mit diesen Tussen vor? Übrigens gibts auch Fälle, wo eben junge Frauen vergewaltigt werden und es dann vor Gericht heißt, sie hätten das ja gewollt.

                            Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.

                            Sicherungsverwahrung – Keine Gnade für Kinderschänder Stresemann Club – Rechtsliberale in der FDP

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                              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                              Gibt zwar noch ein paar Abstufungen und die Raubmordkopiererei sind zwar Spots, aber diese Spots kriegt Otto Normal Verbraucher ohne jegliche Kenntnis im Kino zu sehen, auf gekauften DVDs etc. Und dann hört eben jener Otto Normal Verbraucher, dass jemand, der ein Kind sexuell missbraucht hat, Bewährung kriegt.
                              Wenn du diese Spots für bare Münze nimmst, dann ist das dein Problem. Die Strafhöchstgrenze von fünf Jahren richtet sich gegen organisierte, kriminielle Massenproduktion, nicht gegen eine Privatkopie. Zudem gibt es neben dem gesetzten Recht immer auch eine materielle Rechtsprechung.

                              Die Politiker verschärfen hingegen aber immer mehr das Urheberrechtsgesetz, aber die Strafen für Kinderschänder werden nicht hoch gesetzt.
                              Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.

                              Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.
                              Eine solches Gesetz gibt es nicht. Was du meinst, ist, dass es kein Gesetz gäbe, was den volljährigen Partner mit Strafe bedroht. Und das ist auch nur teilweise richtig. Vielleicht solltest du doch mal selbst ins StGB schauen, anstelle es anderen Leuten zu empfehlen.

                              Was Leute, die keine Ahnung haben, aber ständig härtere Gesetze fordern, anrichten, ist wirklich schlimm. Ich bin jedenfalls froh, dass ich heute kein Jugendlicher mehr bin.

                              Sexualstrafrecht: Fummeln verboten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
                              Diese Gesetzesvorlage ist glücklicherweise nach massivsten Protesten entschärft worden und so nicht in Kraft getreten. Dennoch ist das Sexualstrafrecht überregelt und realitätsfern.
                              Republicans hate ducklings!

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                                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                                Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.
                                Das ist nämlich ein wichtiger Punkt. Es kommt in den seltensten Fällen zu nur einer geahndeten Straftat im Zusammenhang mit Kindesmißrauch oder auch Vergewaltigung.
                                Hinzu kommen meist: Körperverletzung oder schwere Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung.
                                Alles mit recht empfindlichen Strafen.
                                Abgesehen davon haben die Richter immer weniger Skrupel, eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, dann ists mir doch egal, ob der Täter nur fünf Jahre für die Straftat bekommt, er bleibt hinter Gittern.

                                So lasch ist die Rechtssprechung gar nicht.

                                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                                @Knörf: Ich kann mir immer weniger vorstellen, dass du Jura studierst (nicht, dass mein Glaube jemals besonders groß gewesen wäre). Wie hat Österreich nochmal bei der Pisa-Studie abgeschnippschnappt, ich meine, abgeschnitten?
                                Zu mir sagte er, er wäre Schüler....
                                Zuletzt geändert von T`Pau; 11.04.2011, 09:49. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                                Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                                Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

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