Zitat von Oliver Hansen
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Die Änderung wäre ausgeschlossen, solange man das bisherige politische System behalten möchte. Lägen allerdings Anwandlungen vor, dieses System ohnehin zu ändern würde dieses Problem wohl entfallen.
Nein. Innerhalb des Rahmens des GG ist eine solche Änderung ausgeschlossen, da sie die Menschenwürde als absolut geschütztes Rechtsgut verletzen würde.
Ich selbst kenne die explizite Stellung von damaligen Verfassungsrechtlern zu dieser Frage nicht. Und von heutigen auch nicht. Es gibt bekannterweise heutige Demokratien, die sich auf die Menschenrechte beziehen, aber kein Problem mit der Todesstrafe haben. Um dieser Frage ernsthaft nachzugehen, müsste man die Protokolle des Rates einsehen.
Aus den Augen der Väter und Mütter des GG ist das Verbot der Todesstrafe jedenfalls offenbar nicht im Katalog der Menschenrechte enthalten. Warum steht denn dann überhaupt der Art. 102 im GG, wenn sich seine Geltung bereits aus dem Grundrechtkatalog ergab? Wegen der vier Landesverfassungen, die die Todesstrafe aufgenommen hatten? Auch das müsste man nachsehen.
Die Todesstrafe wurde zum Zeitpunkt des Parlamentarischen Rates in Deutschland noch vollstreckt. So wurde beispielsweise in Braunschweig ein Todesurteil durch die deutsche Justiz vollstreckt. Das habe ich in den National Archives in London eingesehen, aber nur kurz.
Der Umstand jedenfalls, warum die Todesstrafe in Art. 102 explizit erwähnt wird, wäre nachforschungswürdig.
Dass die Todesstrafe in Deutschland politisch nicht vorstellbar ist, begrüße ich. Aber mir ging es ja eigentlich nur darum, dass die Todesstrafe auch in Deutschland immense Kosten verursachen würde. Mehr nicht.
@B. Spiner: Die versuchten Retourkutschen in allen Ehren, ich gehe auf deine Widersprüchlichkeiten nicht mehr ein. Selbstverständlich reflektieren deine Beiträge dein Wissen und selbstverständlich ziehe ich Schlussfolgerungen aus dem, was du schreibst. Das ist das natürlichste der Welt. Das ist doch gerade das Schöne am Internet, man hat nur die pure Äußerung des Gegenübers. Naja...
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