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    Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
    Und wie oft kommt das mit diesen Tussen vor?
    Es KOMMT vor. Das reicht, um es bei einer Anklage zumindest bedenken zu müssen, egal wie selten diese Fälle in der Praxis sind.

    Übrigens gibts auch Fälle, wo eben junge Frauen vergewaltigt werden und es dann vor Gericht heißt, sie hätten das ja gewollt.
    Ist mir klar, einen solchen Fall aus meinem Bekanntenkreis habe ich an anderer Stelle oben selbst zitiert. Dein Argument ist...?

    Übrigens kannste nicht einfach nen 18jährigen, der mit deiner 17jährigen Tochter in die Kiste springt, so einfach vor Gericht zerren. Es gibt ein Gesetz, was es Jugendlichen ab 16 erlaubt, mit volljährigen Partnern Sex zu haben.
    Aha. Schön. Und was ist mit Fällen wo sie z.B. 14 ist und er 18? Die sind weiß Gott nicht abwegig oder selten. Und Eltern denen das missfällt auch nicht. Und dann sollen die die Möglichkeit haben, den 18-Jährigen vor Gericht zu zerren, wo ihm eine Strafe droht als habe er ein Kleinkind vergewaltigt?

    Wie endar schon sagte, ein guter Teil des Sexualstrafrechts ist vollkommen realitätsfremd. Und bevor das nicht behoben ist, wäre ich vorsichtig damit, pauschal härtere Strafen in dem Bereich zu fordern.

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      Zitat von T`Pau Beitrag anzeigen
      So lasch ist die Rechtssprechung gar nicht.
      Ebend. Selbstverständlich gibt es genügend Gesetze. Man muss sie nur anwenden.

      Die Politik sollte auch, anstelle dass sie den Schreihälsen und der Bildzeitung zuliebe neue Strafrechtsparagraphen einführt, dafür sorgen, dass die Strafrechtsbehörden genügend Personal haben, um ihrer Arbeit nachzugehen. Das stört aber anscheinend keinen.

      Zitat von Drakespawn Beitrag anzeigen
      Aha. Schön. Und was ist mit Fällen wo sie z.B. 14 ist und er 18? Die sind weiß Gott nicht abwegig oder selten. Und Eltern denen das missfällt auch nicht. Und dann sollen die die Möglichkeit haben, den 18-Jährigen vor Gericht zu zerren, wo ihm eine Strafe droht als habe er ein Kleinkind vergewaltigt?

      Wie endar schon sagte, ein guter Teil des Sexualstrafrechts ist vollkommen realitätsfremd. Und bevor das nicht behoben ist, wäre ich vorsichtig damit, pauschal härtere Strafen in dem Bereich zu fordern.
      Als ich noch jugendlich war, galt ja sogar noch der § 175. Aber nun gut, das ist hier nicht das Thema.

      Ja, das Strafrecht ist hier völlig überzogen. Mitte der Neunziger war es nach einer Reform, die durch den Einigungsvertrag erzwungen worden war, endlich liberal: Schutzaltersgrenze war glaub ich 16 und bis 18 galt für Fälle, in denen Druck, Geschenke, Ausnutzung einer Aufsichtsposition etc. gab es dann Vorschriften. Das war natürlich in sich auch ein bisschen widersprüchlich, wenn Jugendliche "Sex haben durften", aber keine Pornographie anschauen durften.

      Jetzt haben wir drei "Schultzaltersgrenzen" und somit können heutzutage auch 16jährige, die mit 14jährigen Sex haben, u.U. strafrechtlich belangt werden.

      (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
      1. durch seine Vermittlung oder
      2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

      Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
      Also selbst Jugendgruppenleiter (meist selbst noch Schüler) auf Jugendfreizeiten müssen darauf aufpassen, dass sie ihren nur etwas jüngeren Jugendlichen nicht "Gegenheit verschaffen" miteinander Sex zu haben, da sie sonst nach § 180 StGB theoretisch drei Jahre brummen müssten?
      18jährige, die bei Abwesenheit der Eltern eine Party veranstalten, auf der die sicherlich auch mal jüngeren Gäste rumfummeln, werden mit drei Jahren Gefängnis bedroht?
      Eltern, die nicht alle drei Minuten aufs Zimmer rennen, wenn das 15jährige Kind mit dem 17jährigen Freund alleine auf dem Zimmer ist, wandern drei Jahre ins Gefängnis?

      Natürlich wird das materiell hoffenlich alles nicht so gehandhabt werden, aber das schwammige und widersprüchliche Sexualstrafrecht ist wenig hilfreich, heutigen Jugendlichen eine selbstbestimmte Sexualität zu gönnen.

      Die geletenden Rechtsgrundlagen zum Missbrauch von Kindern (§ 176, 176a, 176b, ggf. § 177) sind jedenfalls vollkommen ausreichend, vor allem vor dem Hintergrund der Sicherungsverwahrung. Was Einzelfälle anbetrifft, so muss man sich leider die Mühe machen, diese detailliert zu prüfen.

      Was die Sicherungsverwahrung anbetrifft, so wird auch sicher hier viel rumgepostet, ohne dass die Schnippschnappfreunde offenbar auch nur die geringste Ahnung haben, worum es eigentlich geht.

      Ich bin selbst auch in der Materie nicht komplett drin, aber so wie ich es verstanden habe, hat der Europ. Gerichtshof bemängelt, dass die Verschärfung der Regelung rückwirkend angewendet werde und somit gegen den Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege) verstoße. Es geht also nicht um eine heutige und zukünftige Handhabe, sondern es dreht sich hier insgesamt um ca. 70 Personen und nicht - wie manche in unendlicher Plattheit postulieren - darum, "alle auf freien Fuß zu setzen". Unter diesen 70 sind übrigens keineswegs nur Mörder und Sexualstraftäter, sondern auch Betrüger. Zudem sind die meisten weiterhin in Haft.

      Sicherungsverwahrung - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

      Aber man müsste sich natürlich informieren, was ungemein anstrengender ist als Schnippschnapp zu fordern und irgendwelches Halbwissen zu posten.
      Republicans hate ducklings!

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        Zitat von endar Beitrag anzeigen
        Wenn du diese Spots für bare Münze nimmst, dann ist das dein Problem. Die Strafhöchstgrenze von fünf Jahren richtet sich gegen organisierte, kriminielle Massenproduktion, nicht gegen eine Privatkopie. Zudem gibt es neben dem gesetzten Recht immer auch eine materielle Rechtsprechung.
        Kommt es durch den Spot und die Politiker so rüber? Nein. Da wird gezeigt: Lade Songs runter oder hoch und dann 5 Jahre Knast. So wirds in dem Spot gezeigt. Leute, die solche Gesetze nicht kennen und nur hören, ah, da wird wieder mal eine Verschärfung des UrhG gefordert, weil irgendein Musiklabel rumheult, wird wenig Verständnis aufbringen, dass Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davon kommen.


        Du kennst die Strafandrohung doch noch nichteinmal. Gestern hast du empfohlen, man möge einmal nachsehen, was ich auch getan habe. Ergebnis: Was du hier erzählst, ist alles sachlich falsch. § 176a hat einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren, nicht fünf. Und vielleicht weißt du auch, dass sich einzelne Delikte auch addieren können. Keine Ahnung haben, aber hier nach Strafverschärfung rufen.
        Ich hab leider keine Zeit, das alles rauszusuchen. Es gibt diverse §§ beim STGB, welche die Bestrafung von den ganzen Abstufungen von Kindesmissbrauch vorsehen. Das BIS ZU 10 Jahre ist für die schwerste Tat diesbezüglich vorgesehen, aber "schwächere" Abstufungen sehen halt keine "bis zu 10 Jahre" vor. Und dann darfste auch die 2/3 Regelung nicht vergessen, wenn sich der Täter im Knast gut führt und brav die Therapien mitmacht.

        Eine solches Gesetz gibt es nicht. Was du meinst, ist, dass es kein Gesetz gäbe, was den volljährigen Partner mit Strafe bedroht. Und das ist auch nur teilweise richtig. Vielleicht solltest du doch mal selbst ins StGB schauen, anstelle es anderen Leuten zu empfehlen.

        Was Leute, die keine Ahnung haben, aber ständig härtere Gesetze fordern, anrichten, ist wirklich schlimm. Ich bin jedenfalls froh, dass ich heute kein Jugendlicher mehr bin.

        Sexualstrafrecht: Fummeln verboten - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
        Diese Gesetzesvorlage ist glücklicherweise nach massivsten Protesten entschärft worden und so nicht in Kraft getreten. Dennoch ist das Sexualstrafrecht überregelt und realitätsfern.
        Ich glaube, das wollten sie verschärfen, ist aber nicht soweit gekommen. Das Gesetz wurde wohl so doch nicht verabschiedet.

        Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.

        Kommentar


          Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
          Kommt es durch den Spot und die Politiker so rüber? Nein. Da wird gezeigt: Lade Songs runter oder hoch und dann 5 Jahre Knast. So wirds in dem Spot gezeigt. Leute, die solche Gesetze nicht kennen und nur hören, ah, da wird wieder mal eine Verschärfung des UrhG gefordert, weil irgendein Musiklabel rumheult, wird wenig Verständnis aufbringen, dass Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davon kommen.
          Nochmal: Wenn du so unmündig bist und dich von diesem Spot ins Bockshorn jagen lässt, dann ist das deine Angelegenheit.

          Ich hab leider keine Zeit, das alles rauszusuchen. Es gibt diverse §§ beim STGB, welche die Bestrafung von den ganzen Abstufungen von Kindesmissbrauch vorsehen. Das BIS ZU 10 Jahre ist für die schwerste Tat diesbezüglich vorgesehen, aber "schwächere" Abstufungen sehen halt keine "bis zu 10 Jahre" vor. Und dann darfste auch die 2/3 Regelung nicht vergessen, wenn sich der Täter im Knast gut führt und brav die Therapien mitmacht.
          Du bist also nicht nur schlecht bzw. gar nicht informiert, du rechtfertigst das sogar noch. Die Behauptungen, die du aufgestellt hast, sind und bleiben trotzdem sachlich falsch.

          Ich glaube, das wollten sie verschärfen, ist aber nicht soweit gekommen. Das Gesetz wurde wohl so doch nicht verabschiedet.

          Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
          Auch das fußt wieder auf einem Halbwissen. Es ist nicht deine Angelegenheit, zu definieren, was "krank" ist und was nicht. Deine Kommentare offenbaren letztendlich nur, dass du zu einer sachlichen Diskussion weder in der Lage bist, noch einer solchen etwas Substanzielles beitragen kannst. [edit: naja, oder möchtest... ]
          Zuletzt geändert von endar; 11.04.2011, 14:01.
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            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn man wie in den 70er Jahren wieder das Gehirn anbohren und Teile des Gehirns ausbrennen würde? Damals ging es zwar "nur" darum, Homosexualität auszurotten, aber wenn man genügend tief bohrt, dann sind die auch keine Gefahr und wenn man dann das Betäubungsmittel weglässt, dann ist das für alle, die sowieso vor lauter "Weg mit dem Rechtsstaat"-Rufen Schaum vorm Mund haben, noch eine richtige feine Gaudi.
            Wenn man sich die Kommentare einiger hier so anschaut, fragt sich nur, wessen Hirn man anbohren sollte. Oder ob bei den einschlägigen Probanden überhaupt was zum anbohren da ist.


            Zitat von endar Beitrag anzeigen
            Wie hat Österreich nochmal bei der Pisa-Studie abgeschnippschnappt, ich meine, abgeschnitten?
            Nicht so toll, aber das war natürlich nur das Balkan-Gesocks, das den Schnitt nach unten gezogen hat. Hat jedenfalls der Herr Strache neulich erzählt auf dem Parteitag, auf dem er auch gesagt hat, dass Politiker alles Lügner sind.

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              Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
              Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis. Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift. Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so. Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
              Das ist, mit Verlaub, eine erzkonservative und völlig überholte Ansicht. Nicht weil ich das persönlich so sehe (was ich zufällig tue), sondern weil die Realität diese Ansicht ad absurdum führt.
              Mädchen werden attraktiv (bzw. machen sich selbst attraktiv), sobald sie die Geschlechtsreife erreichen und sich ihr Körper entwickelt. Dass man nicht möchte dass ein "30+X"-Jähriger (mit X durchaus im zweistelligen Bereich) sich an 14-Jährige heranmacht ist ja durchaus nachvollziehbar. Aber es gibt genug 14-16-Jährige, die von sich aus auf ältere Semester (sprich 18-25) zugehen. Freiwillig. Bewusst. Männlich wie weiblich, in beiden Rollen.

              Nur sieht das vollkommen überholte Gesetz das GRUNDSÄTZLICH und erstmal ohne jede Differenzierung als Straftat des älteren Partners an, was teilweise nicht mal die Eltern als solche ansehen. Und DAS ist ein Problem des Gesetzes, nicht der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen.

              Kommentar


                Die Selbstgefälligkeit von manchen hier ist richtig widerlich. Aber damit muss man wohl ebenfalls leben, genauso wie mit den Kindsvergewaltigern in der Nachbarschaft. Wenn euch das Brett dünn wird, werdet ihr herablassend und haltet euch noch für rechtschaffen dabei. Vielleicht sind die Gesetze auf eurer Seite, die guten Manieren jedenfalls nicht. Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.

                Dass ein geständiger Kindsvergewaltiger jetzt wieder neben seinem Opfer wohnen darf, sagt mir, dass hier irgendwas falschläuft in unserer Rechtssprechung.

                Und das herablassende Gehabe mancher hier, vor allem Stargamer (LOL der Typ ist 14 Jahre älter als ich und braucht einen Mod, hinter dem er hervorplärren und auf dessen Schoß er sich strong & heavy fühlen darf), sagt mir, dass Leute mit dem Alter nicht zwangsläufig erwachsener werden. So unterirdisch und argumentelos wie er Jolly angeht und dabei noch von Niveau sprechen will, ist schon wieder lustig.
                Zuletzt geändert von Swan; 11.04.2011, 13:16.

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                  Nun Swan, es ist ein Unterschied ob man hier Bildzeitungsmeinungsmache zum Besten gibt, möglichst mit vielen drastischen und unfundierten Tatsachen, um die Hetze weiter zu schüren, oder ob man sachlich argumentiert.
                  Gegen sachliche Argumente hat keiner etwas, wer aber Übertreibungen nutzen muß, um Meinungen zu bilden, disqualifiziert sich in seinen Argumenten meist selbst.
                  Und diesen Vorwurf muß man sich gefallen lassen.
                  Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                  Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                  Kommentar


                    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                    Die Selbstgefälligkeit von manchen hier ist richtig widerlich. Aber damit muss man wohl ebenfalls leben, genauso wie mit den Kindsvergewaltigern in der Nachbarschaft. Wenn euch das Brett dünn wird, werdet ihr herablassend und haltet euch noch für rechtschaffen dabei. Vielleicht sind die Gesetze auf eurer Seite, die guten Manieren jedenfalls nicht. Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.
                    Nochmal: Um ein Verfahren beurteilen zu können, muss man a) die Details kennen und sich b) auch mit der Rechtsprechung auskennen.

                    Eine gmx-Meldung ist dazu nicht ausreichend. Für dich ist es ausreichend, um hier die wildesten Kastrationsphanatsien zu äußern, aber wer sich sachlich mit den Dingen auseinandersetzt, dem reicht eine solche Meldung eben nicht aus.

                    Natürlich gibt es immer skandalöse Einzelfälle. Was hinter diesem steckt, kann ich so nicht beurteilen. Aber wegen skandalöser Einzelfälle schüttet man das Kind nicht mit dem Baade aus. Natürlich ist das bequemer. Man sieht faule Arbeitslose auf RTL II und fordert, dass Hartz IV abgeschafft wird, man liest irgendwas auf gmx.de und fordert Massenkastrationen.

                    Damti, dass nicht alle deine unsachliche Haltung teilen, musst du aber nicht leben. In den Kommentaren zu der Meldung auf gmx wird sich sicherlich mehr als genügend "Schnippschnapp", wie du es so schön blumig ausgedrückt hast, finden.

                    Dass ein geständiger Kindsvergewaltiger jetzt wieder neben seinem Opfer wohnen darf, sagt mir, dass hier irgendwas falschläuft in unserer Rechtssprechung.
                    Was hinter diesem Einzelfall steckt, kann ich wie gesagt nicht beurteilen. Gerade in sehr schwerwiegenden Angelegenheiten sollte man sein Urteil nicht vorschnell fällen.

                    Und das herablassende Gehabe mancher hier, vor allem Stargamer (LOL der Typ ist 14 Jahre älter als ich und braucht einen Mod, hinter dem er hervorplärren und auf dessen Schoß er sich strong & heavy fühlen darf), sagt mir, dass Leute mit dem Alter nicht zwangsläufig erwachsener werden. So unterirdisch und argumentelos wie er Jolly angeht und dabei noch von Niveau sprechen will, ist schon wieder lustig.
                    Was eine konsistente Argumentation anbetrifft, könntest du allerdings auch einen Gang zulegen. Es ist ja offenkundig, dass du dich weder mit der Strafprozessordnung im allgemeinen, noch der Sicherheitsverwahrung im speziellen befasst hast. Die Links, die man hier postet, sollten schon zur eigenen Argumentation passen. Tatsachen, die man behauptet, sollten schon stimmen.

                    Gestern hast du verwundert gefragt, wo denn deine Beiträge gegen Prinzipien des aufgeklärten Rechtsstaates verstoßen würden und dann drei Sätze später schon wieder Kastration verlangt (s.u.).

                    Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                    Ist es gegen den Rechtsstaat, Kindsvergewaltiger lebenslang zu isolieren? Dafür zu sorgen, dass solche Scheisstypen nie wieder in die Nähe von Kindern kommen?

                    Dann haben wir verschiedene Ansichten von einem Rechtsstaat.

                    Mir sind die Rechte und das Wohlergehen von Kindern wichtiger, als das von solchen xxxxxxxx.

                    Wenn jemand bereits Kinder misshandelt und vergewaltigt hat, und zu erwarten ist, dass er nach seiner Chavaliershaft dasselbe wieder tut, rechtfertigt für mich, ihn chemisch oder von mir aus auch tatsächlich zu kastrieren.
                    Republicans hate ducklings!

                    Kommentar


                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Und was Volljährige angeht, sagen wir 18 Jahre, die mit 14jährigen rummachen, sorry, aber da fehlt mir das Verständnis.
                      Da gehören immer zwei zu...

                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Mit 14 bist du einfach noch nicht ausgereift.
                      Lt. einer aktuellen Bravo-Umfrage tun es trotzdem ca. 20% der 14jährigen. Und Du scheinst keine 14jährigen zu kennen...

                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Ab 16 gibts ja erst die Möglichkeit, mit volljährigen Partnern Sex zu haben, vorher halt nicht. Das finde ich okay so.
                      Trotzdem tun es welche und auch hier gehören wieder zwei dazu...

                      Zitat von Bethany Rhade Beitrag anzeigen
                      Es ist doch irgendwie krank, wenn jemand, der 18+ ist, mit einem Kind bzw. Jugendlichen unter 16 in die Kiste will.
                      Wie oft passiert das und wieviel Schaden entsteht?


                      Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                      Die Selbstgefälligkeit von manchen hier ist richtig widerlich. Aber damit muss man wohl ebenfalls leben, genauso wie mit den Kindsvergewaltigern in der Nachbarschaft. Wenn euch das Brett dünn wird, werdet ihr herablassend und haltet euch noch für rechtschaffen dabei. Vielleicht sind die Gesetze auf eurer Seite, die guten Manieren jedenfalls nicht.
                      Bei diesem Thema geht es um Gesetze und nicht um gute Manieren...


                      Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                      Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.
                      Wir warten dann alle mal Deinen 30.Geburtstag ab...

                      Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                      Dass ein geständiger Kindsvergewaltiger jetzt wieder neben seinem Opfer wohnen darf, sagt mir, dass hier irgendwas falschläuft in unserer Rechtssprechung.
                      Grundsätzlich ging es um seine Tat und nicht seinen Wohnort. Es ist sicherlich richtig, dass der Opferschutz in diesem Fall mit dem Geständnis für das Gericht erledigt war. Bis dato wohnte der Angeklagte wohl bei seinem Bruder. Es ist recht schwierig, konkrete Infos zu googeln, da der Fall ursprünglich von der BILD angerührt wurde...

                      Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                      Und das herablassende Gehabe mancher hier, vor allem Stargamer (LOL der Typ ist 14 Jahre älter als ich und braucht einen Mod, hinter dem er hervorplärren und auf dessen Schoß er sich strong & heavy fühlen darf), sagt mir, dass Leute mit dem Alter nicht zwangsläufig erwachsener werden. So unterirdisch und argumentelos wie er Jolly angeht und dabei noch von Niveau sprechen will, ist schon wieder lustig.
                      ...sagt die 17jährige, die sauer ist, dass hier kaum jemand auf ihren Kastrationszug aufspringt...
                      Zuletzt geändert von burpie; 11.04.2011, 14:10. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                      Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                      Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                        Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                        Da gehören immer zwei zu...
                        Na ja, bei 14/18 muss man schon einschränkend zugeben, dass trotzdem der/die ältere vernünftiger sein sollte, als der/die jüngere. Auch wenn immer zwei dazugehören.

                        Das ganze dann in Gesetzesform zu bringen, ist aber schwierig und tendenziell unsinnig imo.

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                          Der Gesetzgeber hätte bei den entsprechenden Paragraphen einen gewissen Spielraum einfach dadurch ermöglichen können, indem er in die Worte "wer" durch altersspezifische Formulierungenen a la "eine Person über 21 Jahren" ersetzt. Hat er aber nicht und das wohl auch bewusst.
                          Republicans hate ducklings!

                          Kommentar


                            Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                            ...sagt die 17jährige, die sauer ist, dass hier kaum jemand auf ihren Kastrationszug aufspringt...
                            Mein Zug ist jetzt erstmal der Fürimmerwegsperrer. Ich will ja nicht den Rechtsstaat anfechten. Und natürlich würd mir auch niemals mehr einfallen, die Rechte der Täter anzufechten, die ja wie man sieht leider nicht so unantastbar sind, wie ihre halbwüchsigen Opfer bei der Vergewaltigung.

                            Kommentar


                              Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                              Die Selbstgefälligkeit von manchen hier ist richtig widerlich. Aber damit muss man wohl ebenfalls leben, genauso wie mit den Kindsvergewaltigern in der Nachbarschaft. Wenn euch das Brett dünn wird, werdet ihr herablassend und haltet euch noch für rechtschaffen dabei. Vielleicht sind die Gesetze auf eurer Seite, die guten Manieren jedenfalls nicht. Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.
                              Jung und provokativ aber inhaltlich auch wertvoll?

                              Allein die genannten Beispiele wie der typische Kindesvergewaltiger, der Sex zwischen einem Volljährigem mit einer 14 jährigen bzw. darunter bis zum Betreuer im Ferienlager zeigen, dass wir eine ziselierte Rechtsordnung benötigen, um allen Fällen gerecht zu werden.
                              Schau Dir einmal im StGB die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an ab § 174-184g StGB. Wenn Du mehr willst, ist es nicht damit getan andere Meinungen als herablassendes Gehabe zu titulieren.

                              Vielleicht solltest Du selber einmal in die Mühlen der Justiz geraten, um zu erkennen, dass dieses Thema nicht in der einfachen von Dir gewünschten Art zu lösen ist.

                              Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                              Liegt das am Alter? Ich hoffe, ich werd nicht so. Ich würd mich schämen.
                              Man wird vielleicht nicht erwachsen, Männer werden es nie aber man(n) betrachtet die Angelenheit von mehreren Seiten.

                              Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                              Und natürlich würd mir auch niemals mehr einfallen, die Rechte der Täter anzufechten, die ja wie man sieht leider nicht so unantastbar sind, wie ihre halbwüchsigen Opfer bei der Vergewaltigung.
                              Es gibt immer Opfer bei einer Straftat und das Wesen unseres Rechtsstaates ist es, dass jeder Täter auch Rechte hat insbesondere auf Verteidigung. Alles andere führt nur zur Lynchjustiz.
                              Wozu imitieren? Ich verneige mich vor Individualität. (Clint Eastwood)

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                                Zitat von Swan Beitrag anzeigen
                                Mein Zug ist jetzt erstmal der Fürimmerwegsperrer. Ich will ja nicht den Rechtsstaat anfechten. Und natürlich würd mir auch niemals mehr einfallen, die Rechte der Täter anzufechten, die ja wie man sieht leider nicht so unantastbar sind, wie ihre halbwüchsigen Opfer bei der Vergewaltigung.
                                Willst du amerikanische Verhältnisse, bei welchen jeder für alles verklagt werden kann?

                                Du musst das ganze einfach einmal objektiv betrachten:
                                Es ist unheimlich schwer, nachzuweisen, dass jemand ein "Kinderschänder" ist. Das ist für die Justiz ein echtes Problem. Würden wir jeden, der angeklagt ist, verurteilen, wäre die Unschuldsvermutung und somit auch der Rechtsstaat weg, welchen du nach eigener Aussage nicht anfechten möchtest.

                                Höhere Strafen für Kinderschänder - meinetwegen, da bin ich mit dabei. Aber wir müssen trotzdem immernoch und auch in Zukunft weiterhin beachten, dass es im objektiven Rahmen bleibt. Und auch die Schändung eines Kindes sollte nicht über einem Mord stehen, auch wenn sie eher polarisierend ist, da bei einem Mord die gesamte Existenz im Nirvana verschwindet. Geschändete Kinder haben die Chance, sich ein Leben aufzubauen, seelische Trauma hin oder her, sie sind besser dran als die, die tot sind.


                                Auf subjektiver Ebene würde ich natürlich auch vor Empörung aufschreien, aber genauso darf ein Staat nicht funktionieren - es ist wichtig, dass man alles von einem objektiven Standpunkt aus sieht, da es sonst keine Justiz gibt, auf die man sich verlassen kann. Wenn bei Kinderschändern schon nach Kastration geschrien wird, so kann man auch, wenn diese entsprechend bestraft wird, bald bei anderen Straftaten nach immer härteren Mitteln fragen. Der Rahmen muss stimmen und 10 Jahre Haft sind schon eine harte Strafe, die durchzuhalten ich mir nicht einmal vorstellen könnte (also das wie, dass mans schafft ist schon klar).
                                "But who prays for Satan? Who in eighteen centuries, has had the common humanity to pray for the one sinner that needed it most, our one fellow and brother who most needed a friend yet had not a single one, the one sinner among us all who had the highest and clearest right to every Christian's daily and nightly prayers, for the plain and unassailable reason that his was the first and greatest need, he being among sinners the supremest?" - Mark Twain

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