Unschuldig für 20 Jahre in der Haft zu sein weckt aber immer noch die Hoffnung darauf, daß die Justiz ihr Verfehlen erkennt und der Unschuldige freigelassen wird.
Und das muß nicht erst in 20 Jahren so sein, sondern kann schon viel früher eintreten. Vielleicht schon nach 3 Jahren, 6 Jahren oder ein wenig mehr.
Die Todesstrafe läßt diese Möglichkeit aber niemals zu.
Ist man einmal vom Staat ermordet worden, dann bleibt man das auch und man wacht nicht mehr lebend wieder auf.
Und das muß nicht erst in 20 Jahren so sein, sondern kann schon viel früher eintreten. Vielleicht schon nach 3 Jahren, 6 Jahren oder ein wenig mehr.
Die Todesstrafe läßt diese Möglichkeit aber niemals zu.
Ist man einmal vom Staat ermordet worden, dann bleibt man das auch und man wacht nicht mehr lebend wieder auf.
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