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    Ok, bei allen wäre der Tod vielleicht ne zu harte Strafe, aber wenn aus dem Kinderschänder auch ein Kindermörder wird, dann bin ich für die Wiedereinführung der Todesstrafe!

    Ich kann ich irren, aber ich glaube gelesen zu haben das irgendein Staat in den USA für Kinderschänder die Kinder unter 12 Jahren missbrauchen, als MINDESTSTRAFE eine lebenslange Haft vorsieht ohne Chance auf vorzeitige Entlassung! Das wäre auf jeden Fall mal ein Anfang!
    www.SF3DFF.de / Mein Blog
    "Nich' lang schnacken – Bier in' Nacken“

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      Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
      Man sollte dazu erwähnen, dass in vielen Verfassungen viel Unsinn drin steht, schlicht weil es zu aufwendig, die Gesetzestexte immer wieder durch zu gehen, veralteten Unsinn heraus zu filtern und neu zu formulieren. Habe ich mir jedenfalls mal sagen lassen (von jemanden, der es wahrscheinlich weiß). Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht doch eher ein urbaner Mythos ist.
      Ich habe nur darauf hinweisen wollen, dass eine Todesstrafe in Deutschland sicherlich eine sehr teure Angelegenheit wäre und das Kostenargument deshalb nicht greift.
      Republicans hate ducklings!

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        Zitat von endar Beitrag anzeigen
        Ich habe nur darauf hinweisen wollen, dass eine Todesstrafe in Deutschland sicherlich eine sehr teure Angelegenheit wäre und das Kostenargument deshalb nicht greift.
        Ist auch nicht richtig, wie Seythia geschrieben oder besser angeschnitten hat ist es eine Frage der Umsetzung.
        Wenn jemand 25 Jahre eingesperrt ist bis es zur Hinrichtung kommt, dann gebe ich dir Recht.
        Wenn aber die Exekution ca 2 Monate nach der Verhandlung durchgeführt wird sieht es anders aus.

        Es macht aber keinen Sinn darüber großartig ernsthaft weiter zu schreiben, da es unrealistisch ist dass die Todesstrafe Einzug ins Strafrecht findet da dies verfassungswidrig wäre.
        beste Grüße
        B. Spiner

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          Ok, bei allen wäre der Tod vielleicht ne zu harte Strafe, aber wenn aus dem Kinderschänder auch ein Kindermörder wird, dann bin ich für die Wiedereinführung der Todesstrafe!
          Und was nützt es, wenn ein Kindermörder getötet wird? Das Kind wird nicht wieder lebendig, die Eltern wahrscheinlich nicht glücklicher. Echte Gerechtigkeit ist ohnehin nicht möglich. Günstiger als die Alternativen ist es wahrscheinlich auch nicht. Es werden keine Täter abgeschreckt. Der Schutz der Allgemeinheit kann auch mit der lebenslangen Sicherungsverwahrung hergestellt werden. Und neben dem Leben des Opfers wird ein weiteres Leben ausgelöscht, dass in einem vernünftigen Strafvollzug sogar produktiv sein könnte. Eigentlich befriedigt die Todesstrafe doch nur das Verlangen nach Rache. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Eine Vergewaltigung oder gar der Mord eines Kindes lässt auch mich nicht kalt (und ich wüsste nicht, was ich tun würde, sollte es mein eigenes Kind treffen). Aber Rache und Vergeltung können doch nicht die Säulen unserer Judikative sein, so unfair es bisweilen aussehen mag. Und glücklicherweise ist dem auch nicht so. Wir sind keine Gesellschaft, die Vergeltung anstrebt. Vielleicht sollte man diesem Punkt in den Schulen mehr Bedeutung beimessen.

          Wenn jemand 25 Jahre eingesperrt ist bis es zur Hinrichtung kommt, dann gebe ich dir Recht.
          Wenn aber die Exekution ca 2 Monate nach der Verhandlung durchgeführt wird sieht es anders aus.
          Wenn die USA könnten, würden sie die Verurteilten auch nicht jahrelang auf ihre Hinrichtung warten lassen. Der Prozess wird u.A. auch dadurch hinaus gezögert, dass die Verurteilten und deren Anwälte um ihre Leben kämpfen und immer neue Untersuchungen, Gnadengesuche und andere Winkelzüge antreiben, um die Vollstreckung des Urteils hinaus zu zögern oder gar abzuwenden. Und all das dauert und kostet viel Geld, aber auch diese Verurteilten haben eben Rechte. Gut, einige Leute in diesem Thread würden nun natürlich fordern, dass zum Tode Verurteilte nach der Verhandlung umgehend, spätestens aber am nächsten Morgen hin gerichtet werden.

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            Zitat von B. Spiner Beitrag anzeigen
            Ist auch nicht richtig, wie Seythia geschrieben oder besser angeschnitten hat ist es eine Frage der Umsetzung.
            Wenn jemand 25 Jahre eingesperrt ist bis es zur Hinrichtung kommt, dann gebe ich dir Recht.
            Wenn aber die Exekution ca 2 Monate nach der Verhandlung durchgeführt wird sieht es anders aus.
            Sollte Deutschland, was ich auch für ausgeschlossen halte, die Todesstrafe einführen, dann würde sicherlich keine quasi standrechtliche ad hoc Vollstreckung eingeführt werden. Wenn schon das eine vor dem Hintergrund unserer Geschichte und politischen Kultur mehr als unwahrscheinlich ist, ist das andere leider nur absurd. Selbstverständlich entstünden hier vergleichbare Kosten in Millionenhöhe.

            Es macht aber keinen Sinn darüber großartig ernsthaft weiter zu schreiben, da es unrealistisch ist dass die Todesstrafe Einzug ins Strafrecht findet da dies verfassungswidrig wäre.
            Selbstverständlich kann man sich einen solchen Fall ausmalen. Dabei muss man nur auf dem Boden der Vernunft bleiben. Desweiteren habe ich nirgendwo behauptet, dass die Todesstrafe mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Unterlasse es bitte, mich wiederholt auf diese Binsenweisheiten hinzuweisen.
            Republicans hate ducklings!

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              Schon eine Entscheidung von dem Arbeitsgericht dauert Jahre. Da kann es doch nicht sein, dass ein Gericht über das Leben eines Menschen in nur 2 Monaten entscheidet.
              Loriot: Kraweel, kraweel. Taub-trüber Ginst am Musenhain, trüb-tauber Hain am Musenginst. Kraweel, kraweel.

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                Er meinte wohl die Vollstreckung nach dem Urteil, d.h. am 1.1. Urteil und am 1.3. Rübe ab. Aber dafür müsste man natürlich nicht nur das Grundgesetz ändern, sondern gleich die gesamte Gerichtsbarkeit aus den Angeln heben und das Recht auf Berufung etc. abschaffen. Und das ist absurd.
                Republicans hate ducklings!

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                  Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                  Und was nützt es, wenn ein Kindermörder getötet wird? Das Kind wird nicht wieder lebendig, die Eltern wahrscheinlich nicht glücklicher. Echte Gerechtigkeit ist ohnehin nicht möglich. Günstiger als die Alternativen ist es wahrscheinlich auch nicht. Es werden keine Täter abgeschreckt. Der Schutz der Allgemeinheit kann auch mit der lebenslangen Sicherungsverwahrung hergestellt werden. Und neben dem Leben des Opfers wird ein weiteres Leben ausgelöscht, dass in einem vernünftigen Strafvollzug sogar produktiv sein könnte. Eigentlich befriedigt die Todesstrafe doch nur das Verlangen nach Rache. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Eine Vergewaltigung oder gar der Mord eines Kindes lässt auch mich nicht kalt (und ich wüsste nicht, was ich tun würde, sollte es mein eigenes Kind treffen). Aber Rache und Vergeltung können doch nicht die Säulen unserer Judikative sein, so unfair es bisweilen aussehen mag. Und glücklicherweise ist dem auch nicht so. Wir sind keine Gesellschaft, die Vergeltung anstrebt. Vielleicht sollte man diesem Punkt in den Schulen mehr Bedeutung beimessen.
                  Da ich grundsätzlich gegen die Todesstrafe bin, bin ich natürlich auch in dem Fall dagegen, aber sie hat eben besonders bei solchen Tätern den Reiz, dass sie relativ permanent ist und von denen somit nie wieder eine Gefahr ausgeht.
                  Andererseits lässt sich ein Fehler aber natürlich auch nicht mehr korrigieren und dass der Staat dabei wehrlose Leute umbringt, halte ich nicht für akzeptabel.
                  Daher muss man sich im Zweifelsfall dann doch irgendeine Form von Sicherheitsverwahrung leisten, ob das nun teurer ist oder nicht.

                  Wenn die USA könnten, würden sie die Verurteilten auch nicht jahrelang auf ihre Hinrichtung warten lassen. Der Prozess wird u.A. auch dadurch hinaus gezögert, dass die Verurteilten und deren Anwälte um ihre Leben kämpfen und immer neue Untersuchungen, Gnadengesuche und andere Winkelzüge antreiben, um die Vollstreckung des Urteils hinaus zu zögern oder gar abzuwenden. Und all das dauert und kostet viel Geld, aber auch diese Verurteilten haben eben Rechte. Gut, einige Leute in diesem Thread würden nun natürlich fordern, dass zum Tode Verurteilte nach der Verhandlung umgehend, spätestens aber am nächsten Morgen hin gerichtet werden.
                  Am besten man setzt den Angeklagten direkt im Gerichtssaal auf den elektrischen Stuhl und der Richter sagt dann: Ob er wirklich schuldig ist, seht ihr wenn der Strom angeht
                  I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                  - George Lucas

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                    Unfassbar, hier treten tatsächlich Leute für die Todesstrafe aus KOSTENGRÜNDEN ein ?
                    Falls sich dieses Denken hier durchsetzt hoffe ich einfach mal, das man euch im Krankenhaus einfach den Stecker raus zieht wenn sich eine Behandlung finanziell nicht mehr lohnt.
                    Überhaupt könnte man ja dann gleich alle überflüssigen Menschen vernichten..würde ja viel Geld sparen.
                    Unfassbar.
                    Dieser Beitrag wurde von einem Menschen erstellt.

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                      Zitat von endar Beitrag anzeigen
                      Sollte Deutschland, was ich auch für ausgeschlossen halte, die Todesstrafe einführen, dann würde sicherlich keine quasi standrechtliche ad hoc Vollstreckung eingeführt werden. Wenn schon das eine vor dem Hintergrund unserer Geschichte und politischen Kultur mehr als unwahrscheinlich ist, ist das andere leider nur absurd. Selbstverständlich entstünden hier vergleichbare Kosten in Millionenhöhe.
                      Du bist also auch der Meinung das dies ausgeschlossen ist, also ist unrealistisch,abwegig, absurd ?! Danke.
                      Im Hintergrund unserer Geschichte und Kultur. Naja in unserer Geschichte sind die letzten 60 Jahre aber nur ein kleiner Teil. Sowohl im dritten Reich, in der Weimacher Republik, der Staat Preußen und auch das heilige Römische Reich Deutsche Nation, haben da nicht so lange für gebraucht, um eine Todesstrafe zu vollstrecken.
                      Zitat von endar Beitrag anzeigen
                      Selbstverständlich kann man sich einen solchen Fall ausmalen. Dabei muss man nur auf dem Boden der Vernunft bleiben. Desweiteren habe ich nirgendwo behauptet, dass die Todesstrafe mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Unterlasse es bitte, mich wiederholt auf diese Binsenweisheiten hinzuweisen.
                      Wenn es doch abwegig, absurd, unrealistisch ist, kann ich es mir doch schlecht ausmalen, da jeglicher Ansatzpunkt falsch ist.
                      Eher kann ich mir ausmalen ob morgen ein UFO in meinem Garten landen würde. Die einzigen Argumente die man dagegen heranführen könnte wären:
                      1. Die Existenz von außerirdischen Leben ist nicht bewiesen.
                      2. Mein Garten wäre zu klein.

                      Dabei gibt es im Vergleich zu einer einer Einführung einer Todesstrafe hier wiederum auch Gegenargumente die sich nicht "ausschließen" lassen:

                      1.Die Nicht-Existenz von außerirdischen Leben ist auch nicht bewiesen.
                      2. Wer weiß wie groß Ufos sind.

                      Zu dem Punkt das ich dich auf Binsenweisheiten hinweisen würde.
                      Du sprachst davon das im Landrecht einiger Bundesländer die Todesstrafe verankert ist, darauf hin habe ich hingewiesen das im den Fall das Grundgesetz dies aufhebt und dann meinte ich auch das auf Grund dieser Verfassung eine Diskussion sich erübrigt.
                      Also stell meine Kommentare nicht in einen falschen Kontext Danke.

                      Zitat von endar Beitrag anzeigen
                      Er meinte wohl die Vollstreckung nach dem Urteil, d.h. am 1.1. Urteil und am 1.3. Rübe ab. Aber dafür müsste man natürlich nicht nur das Grundgesetz ändern, sondern gleich die gesamte Gerichtsbarkeit aus den Angeln heben und das Recht auf Berufung etc. abschaffen. Und das ist absurd.
                      Nein mein Beispiel war von ca 2 Monaten zwischen Urteil und Vollstreckung . Also bitte wenn du Bsp bringst im Bezug darauf was ich gemeint habe, dann nehme doch bitte die, die ich nenne, danke.
                      Ich weiß das ist viel zuwenig Zeit beim deutschen Beamtentum um Einspruch ect einzulegen.
                      Ich denke es ist wahrscheinlicher, dass sich dass Strafrecht bezüglich einer Einspruch oder Wiederrufzeit sich ändert, als dass man Änderungen am Grundgesetz vornimmt. Besonders bezüglich einer möglichen Einführung der Todesstrafe.
                      Zuletzt geändert von B. Spiner; 10.08.2010, 11:40.
                      beste Grüße
                      B. Spiner

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                        Zitat von Rarehero Beitrag anzeigen
                        Du fändest es toll, wenn jeder eine Waffe besäße, weil jeder glaubt, eine Waffe besitzen zu müssen, um sich gegen Gefahren zu schützen, die nicht bestünden, wenn nicht jeder Hinz und Kunz eine Waffe kaufen könnte? Bewaffnete Kriminelle, das Recht des Stärkeren, Bandenkriege, bisweilen gar Anarchie (schlag mal "South Central LA" in Wikipedia nach) und eine Kultur der Angst. Und all das obwohl die USA noch immer die Todesstrafe anwenden kein anderes Land der Welt so viele Gefängnisinsassen pro Einwohner hat wie die USA. Ja, klingt wie das Paradies.
                        Und als nächstes kristisierst du dann auch noch an unserem heldenhaften baden-württembergischen Justizminister herum, der freiwillig auf Personenschutz verzichtet, dafür aber zwei Waffen besitzt und Harley bzw. Ferrari fährt
                        I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                        - George Lucas

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                          @B. Spiner: Bitte verzeihe mir, wenn ich etwas hart werde, aber jemand, der nichteinmal weiß, was das Wort "Gerichtsbarkeit" bedeutet, kennt sich halt nicht mit unserem Rechtssystem aus und kann auch schon allein mangels Qualifikation auch keine glaubwürdigen Analysen durchführen. Was deine Beiträge auch belegen.

                          Deine Beiträge belegen, dass du leider inhaltlich überfordert bist. Es handelt sich nicht um "Einspruch", sondern Revision. Ganz abgesehen davon gibt es im kontinentalen Recht meines Wissens nach keinen "Einspruch", das ist etwas aus dem angloamerikanischen Recht, das ganz anders funktioniert als unseres. Was nur darlegt, dass du dein "Wissen" wohl aus amerikanischen Filmen und Serien hast. Und von "Widerruf" (ohne e) kann schon mal gar nicht die Rede sein. Auch das Strafgesetzbuch hat hier nichts zu suchen, du meinst die Strafprozessordnung.

                          Ich meine, auf der einen Seite beharrst du darauf, dass das GG unter keinen Umständen zu ändern sei, verteidigst aber gleichzeitig die Vorstellung, Todesstrafen könnten zeitnah vollstreckt werden und belegst das ausgerechnet u.a. mit dem "Dritten Reich".

                          Das ist in sich widersprüchlich und wirr. Sorry, aber das erinnert mich an User, die irgendwas bei wikipedia abtippen, um an Diskussionen teilnehmen zu können, denen sie inhaltlich leider nicht gewachsen sind. Denn zu einer Diskussion gehört mehr. Man muss mit den gewonnenen Informationen auch angemessen umgehen können.

                          Ich will es dir noch ein letztes Mal ganz einfach erklären:

                          Zunächst erkläre ich noch mal, was ein Gedankenspiel ist. Was meine ich mit "Boden der Realität"? Man kann es auch Plausibilität nennen. Bei Gedankenspielen wird jeder mit einem Mindestmaß an politischer Bildung ganz natürlich einige Grundbedingungen formulieren. Gewissermaßen einen Handlungsrahmen, der nicht verlassen werden kann.

                          Ich belasse es mal bei einiger einzigen Bedingung, aber einer sehr wichtigen. Eine dieser Grundbedingungen ist z.B. dass das politische System der BRD die Änderung verkraften kann und es nicht zu einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenbruch kommt. Denn käme es zu einem Zusammenbruch, dann ist eine solche Änderung ausgeschlossen. Verkraftet das System eine solche Änderung, dann ist sie auch prinzipiell vorstellbar.

                          In dem theoretischen Gedankenspiel gibt es zwei Annahmen:
                          1. Deutschland führt die Todesstrafe ein.
                          2. Todesurteile werden unmittelbar durchgeführt.

                          zu 1: Zur Einführung der Todesstrafe wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig (Die Anpassung des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches lasse ich mal außen vor). Aufwand: Art. 102 GG wird geändert oder abgeschafft. Dieses ist extrem unwahrscheinlich, aber denkbar.

                          Damit aber zusätzlich 2 eintritt, d.h. damit Todesurteile zeitnah vollzogen werden könnten, müsste gewissermaßen die gesamte Strafprozessordnung abgeschafft werden. Es dürfte z.B. kein Recht auf Revision mehr geben, d.h. die Schutzrechte des Angeklagten gegen Fehlurteile müssten abgeschafft werden.

                          Und das ist in unserem Rechtssystem und unserem Staat ausgeschlossen. Man würde die gesamten Rechtstraditionen des lateinischen Rechts über Bord werfen müssen, um ad hoc Hinrichtungen zu legalisieren. Und das würde natürlich Auswirkungen auf sämtliche Rechtsentscheidungen haben und das ist bei vernünftiger Betrachtungweise ohne einen Wechsel des politischen Systems unter keinen Umständen vorstellbar. Denn die Rechtssicherheit ist nach wie vor eines der höchsten Güter unserer Rechtsordnung.

                          Das wirst du wahrscheinlich nicht nachvollziehen können, aber dennoch. Weiter gehe ich auch nicht darauf ein. Basta cosi.
                          Republicans hate ducklings!

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                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            Ich meine, auf der einen Seite beharrst du darauf, dass das GG unter keinen Umständen zu ändern sei, verteidigst aber gleichzeitig die Vorstellung, Todesstrafen könnten zeitnah vollstreckt werden und belegst das ausgerechnet u.a. mit dem "Dritten Reich".
                            Nun, Teile des GG dürfen tatsächlich nicht geändert werden, und zwar die Artikel 1 und 20 GG, die Grundrechte dürfen nicht "im Wesensgehalt" angetastet werden. Aber das weißt du sicher schon, ich erwähne es nur kurz für Mitleser .

                            Ich belasse es mal bei einiger einzigen Bedingung, aber einer sehr wichtigen. Eine dieser Grundbedingungen ist z.B. dass das politische System der BRD die Änderung verkraften kann und es nicht zu einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenbruch kommt. Denn käme es zu einem Zusammenbruch, dann ist eine solche Änderung ausgeschlossen. Verkraftet das System eine solche Änderung, dann ist sie auch prinzipiell vorstellbar.
                            Die Änderung wäre ausgeschlossen, solange man das bisherige politische System behalten möchte. Lägen allerdings Anwandlungen vor, dieses System ohnehin zu ändern würde dieses Problem wohl entfallen.


                            zu 1: Zur Einführung der Todesstrafe wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig (Die Anpassung des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches lasse ich mal außen vor). Aufwand: Art. 102 GG wird geändert oder abgeschafft. Dieses ist extrem unwahrscheinlich, aber denkbar.
                            Nein. Innerhalb des Rahmens des GG ist eine solche Änderung ausgeschlossen, da sie die Menschenwürde als absolut geschütztes Rechtsgut verletzen würde.

                            Damit aber zusätzlich 2 eintritt, d.h. damit Todesurteile zeitnah vollzogen werden könnten, müsste gewissermaßen die gesamte Strafprozessordnung abgeschafft werden. Es dürfte z.B. kein Recht auf Revision mehr geben, d.h. die Schutzrechte des Angeklagten gegen Fehlurteile müssten abgeschafft werden.
                            Ganz richtig erkannt.

                            Und das ist in unserem Rechtssystem und unserem Staat ausgeschlossen. Man würde die gesamten Rechtstraditionen des lateinischen Rechts über Bord werfen müssen, um ad hoc Hinrichtungen zu legalisieren. Und das würde natürlich Auswirkungen auf sämtliche Rechtsentscheidungen haben und das ist bei vernünftiger Betrachtungweise ohne einen Wechsel des politischen Systems unter keinen Umständen vorstellbar. Denn die Rechtssicherheit ist nach wie vor eines der höchsten Güter unserer Rechtsordnung.
                            Nicht nur das: Man müsste alle Rechtsgrundsätze der zivilisierten Menschheit über Bord werfen. Nicht mal in China oder Iran geht man so vor. Selbst da gibt es Rechtsmittelinstanzen.

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                              @Endar
                              Zitat von endar Beitrag anzeigen
                              @B. Spiner: Bitte verzeihe mir, wenn ich etwas hart werde, aber jemand, der nichteinmal weiß, was das Wort "Gerichtsbarkeit" bedeutet, kennt sich halt nicht mit unserem Rechtssystem aus und kann auch schon allein mangels Qualifikation auch keine glaubwürdigen Analysen durchführen. Was deine Beiträge auch belegen.
                              Was hat den jetzt deine kleinkarierte Auslegung mit der dem korrekten "Sachinhalt"(ich meine die Aussage als solche und nicht die Bezeichnung von Gerichtsbarkeit oder Revision)meiner Beiträge zu tun ??
                              Bitte lese meine Beiträge richtig und fühl doch nicht angegriffen, was ja deine versuchten Klogriffe im Bezug auf die inhaltlich Richtigkeit deutlich zeigen.

                              Deine Beiträge belegen, dass du leider inhaltlich überfordert bist. Es handelt sich nicht um "Einspruch", sondern Revision. Ganz abgesehen davon gibt es im kontinentalen Recht meines Wissens nach keinen "Einspruch", das ist etwas aus dem angloamerikanischen Recht, das ganz anders funktioniert als unseres. Was nur darlegt, dass du dein "Wissen" wohl aus amerikanischen Filmen und Serien hast. Und von "Widerruf" (ohne e) kann schon mal gar nicht die Rede sein. Auch das Strafgesetzbuch hat hier nichts zu suchen, du meinst die Strafprozessordnung.
                              Ein schönes Bsp für das was ich meinte, ich finde es wirklich Schade das du dir anmaßt, dir ein Bild über das Wissen von einen Menschen auf Grund von Forenbeiträgen machen zu können.
                              Ich finde deine Aussagen sind ein Bsp für die Voreingenommenheit in unserer Gesellschaft.

                              Ich meine, auf der einen Seite beharrst du darauf, dass das GG unter keinen Umständen zu ändern sei, verteidigst aber gleichzeitig die Vorstellung, Todesstrafen könnten zeitnah vollstreckt werden und belegst das ausgerechnet u.a. mit dem "Dritten Reich".
                              Auch hier zeigst du das inhaltlich mit meinen Beiträgen überfordert bist.
                              Ich gab nur korrekt wieder, was du geschrieben hast.
                              Wortwörtlich stand in deinem Beitrag "An Hand der deutschen Geschichte und Kultur" darauf hin habe ich dich auf diesen Widerspruch in deiner Aussage hingewiesen und wollte keinen falls irgendetwas verteidigen.
                              Vllt beschäftigst du dich eher mit deutscher Geschichte bevor du solche Aussagen machst.

                              Das ist in sich widersprüchlich und wirr. Sorry, aber das erinnert mich an User, die irgendwas bei wikipedia abtippen, um an Diskussionen teilnehmen zu können, denen sie inhaltlich leider nicht gewachsen sind. Denn zu einer Diskussion gehört mehr. Man muss mit den gewonnenen Informationen auch angemessen umgehen können.
                              Lustig, ich habe irgendwie den Eindruck das du jeder meiner Aussage nochmal nach Googelst und mich hier aus irgend einen mir unbekannten Grund vorführen möchtest. Ein Hinweis darauf ist diese Kleinkariert hat.
                              Siehe z.b Wiederspruch oder Strafrecht, jeder sogar du weißt wodrauf ich hinaus möchte, dann braucht man doch nicht so einen Affentanz hier zu veranstalten.
                              Von einem Mod erwarten viele User, der in einer Diskussion neutralen auftreten soll und sich an solchen "Kleinigkeiten" stört, dass er es dem User per Pm mitteilt so das er dies in seinem Beitrag verbessern kann.
                              Aber irgendwie hab ich bei dir nicht Eindruck, dass es dir in Bezug auf mich (Warum auch immer^^) nicht um deine Funktion als Mod geht.
                              Allein deine Seitenhiebe, ich wäre der Diskussion hier überfordert, ist ein Frechheit und der Höhepunkt von dem was du von dir gibst.

                              Bsp:
                              Hier gibt es "einige" User deren Beiträge überhaupt nicht zu verstehen sind.
                              Aber ich bekomme Seitens von dir drei, vier Seiten Kritik
                              (in übertragenden Sinne) vor dem Latz geknallt bevor man etwas zu den Usern sagt wo es wirklich angebracht ist.
                              Dann noch die Unterstellung ich wäre überfordert, während meine Beiträge logisch nachvollziehbar sind und anderen User hier Haß/Flame-Posts von sich geben.


                              Ich will es dir noch ein letztes Mal ganz einfach erklären:

                              Zunächst erkläre ich noch mal, was ein Gedankenspiel ist. Was meine ich mit "Boden der Realität"? Man kann es auch Plausibilität nennen. Bei Gedankenspielen wird jeder mit einem Mindestmaß an politischer Bildung ganz natürlich einige Grundbedingungen formulieren. Gewissermaßen einen Handlungsrahmen, der nicht verlassen werden kann.
                              Vollkommen Richtig nur verlässt du dieses Mindestmaß durch die nötige Änderung am Grundgesetz.

                              Ich belasse es mal bei einiger einzigen Bedingung, aber einer sehr wichtigen. Eine dieser Grundbedingungen ist z.B. dass das politische System der BRD die Änderung verkraften kann und es nicht zu einem gesamtgesellschaftlichen Zusammenbruch kommt. Denn käme es zu einem Zusammenbruch, dann ist eine solche Änderung ausgeschlossen. Verkraftet das System eine solche Änderung, dann ist sie auch prinzipiell vorstellbar.
                              Eine Änderung am Grundgesetz bezüglich der Achtung von Leben finde ich nicht verkraftbar.
                              Aber von der Struktur gebe ich dir auch vollkommen Recht, wie gesagt widerspricht sich das halt nur mit der Gegebenheit der Diskussion.
                              Worauf die folgenden Passagen von dir auch keinen logischen Grundsatz haben.
                              Da ich weder geschrieben habe, dass man die Zeit von Urteil zu Hinrichtung verkürzten sollte oder nicht sondern nur darauf hingewiesen, dass die Frage der Kosten eine Frage der Umsetzung ist.
                              Ich habe auch keine Lust mehr auf deine Beiträge einzugehen.
                              Ich finde das Forum wirklich sehr schön.
                              Es hat wirklich eine tolle Community, wo man bei Diskussion mit dem einen oder anderen User, sich trotz unterschiedlicher Meinungen sich dennoch sehr gut versteht und einen achtet.
                              Aber was ich hier von dir als Mod erleben muss ist schon ein starkes Stück.
                              Gründe dafür habe ich ja in diesem Beitrag schon genannt.
                              Ich bitte dich jetzt inständig darum das du mich ignorierst, auch andere Mods können ja einschreiten wenn sie der Meinung sind, dass ich mich der Foren-Ordnung nicht angebracht verhalte.
                              Wenn dies nicht Möglich ist, fände ich es sehr Schade, aber ich habe keine Lust immer wenn ich ein Beitrag schreibe, von dir so eine Flame-Post zu erhalten.
                              Zuletzt geändert von B. Spiner; 10.08.2010, 18:25.
                              beste Grüße
                              B. Spiner

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                                Puh, da habt ihr euch hier aber ein schwieriges Thema ausgesucht...

                                Also prinzipiell bin ich auch gegen die Todesstrafe, auch für "gwöhnliche" Mörder bzw. Raubmörder.

                                Allerdings gibt es da diese Gruppe der mehrfachen Kindsmörder, die so etwas aus niederen Gründen, also Lustbefriedigung oÄ tun. Und da können mir Psychologen sonst von schlimmer Kindheit, gestörtem identitätsverhalten etc. sagen was sie wollen, solche Leute würde ich persönlich nicht für 30 Jahre + x wegsperren und durchfüttern wollen.

                                Da man aber klugerweise ja es so in den Gesetzen festgelegt hat, dass man beim Leben keine Abwägung treffen darf, sehe ich nicht, wie wir in Deutschland unter der jetzigen Regierungsform jemals wieder die Todesstrafe einführen werden. Solange die Bundesrepublik existiert ist das auf jeden Fall extremst unwahrscheinlich. Und selbst wenn es so kommen sollte - Endar hat da Recht, die Änderungen in sämtlichen Gesetzestexten wären so schwerwiegend, dass dafür eigentlich keine Mehrheit zustande kommt - alleine schon die Ländervertretung im Bundesrat wäre da eine quasi unüberwindliche Hürde. Und die Konsequenzen auf Strafvollzug, Revisionen etc. haben wir gerade mal angekrazt...

                                Natürlich können wir niemals ausschließen, dass in 40 Jahren bedingt durch was auch immer geartete Katastrophen durch den Klimawandel, Rohstoffknappheit etc. die Gesellschaft total zerfällt. Aber das ist natürlich reine Weltuntergangshysterie - und falls es soweit käme ist wird die Sorge um die rechtlichen Kosequenzen der Einführung der Todesstrafe sicher eher untergeordnete Prorität haben...

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