Zitat von Cordess
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für die Haltung eines Greifvogels muß man im Besitz eines gültigen Jagd-und Falknerjagdscheines sein.
Das erlaubt das Halten von zwei Vögeln der Art Steinadler, Habicht oder Wanderfalke.
Sprich : einen Habicht und einen Adler, das geht auch, Habicht und Wanderfalke oder zwei Adler und so weiter.
Hier ist die falknerische Haltung erlaubt.
Für alle ausländischen Arten ist ein Sachkundenachweis von nöten, dann ist das Aufschirren und frei fliegen lassen aber verboten.
Einheimische Greifvögel, die nicht dem Jagdrecht unterliegen darf man mit einer Sondergenehmigung halten und falknerisch fliegen, zum Beispiel wenn man einen pädagogischen Auftrag erfüllt. Das regelt aber wieder eine andere Behörde.
Möchte man züchten, braucht also mehr als zwei Exemplare, kann man natürlich ebenfalls eine Sondergenehmigung beantragen.
Ach und damit wir zum Topic zurückkommen :
"Jagd ohne Hund ist Schund"
ein Falkner sollte immer auch ein Hundeführer sein, zumindest die Möglichkeit haben, einen solchen während der Jagd dabei zu haben
edit: ist man im Besitz eines Falknerjagdscheines kann man alle ausländischen Greife halten und fliegen egal in welcher Anzahl.
Eulen benötigen eine eigene Genehmigung.
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