@ Cordess:
Ich seh grad' dein Problem bei dem Münchener Fall nicht.
Die unteren Instanzen haben den Betroffenen zu einer Freiheitsstrafe verurteil. Der BGH, als oberste Instanz, hat das Urteil aufgehoben. Der Rechtsstaat funktioniert doch.
Ich seh grad' dein Problem bei dem Münchener Fall nicht.
Die unteren Instanzen haben den Betroffenen zu einer Freiheitsstrafe verurteil. Der BGH, als oberste Instanz, hat das Urteil aufgehoben. Der Rechtsstaat funktioniert doch.
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