In den letzten Jahren steigt ja die gewalt von Jugendlichen bzw. auch bei den erwachsenen an, saufen, pöbeln, provozieren, agressiv ob man oder frau und oft halt das grundlos etwas gewalt an den tag gebracht wird. Aber auch durch einbrüche, überfälle.... kommt es zu einer extrem situation...
Wie verhält man sich dann am besten?
Sicher ruhig und hoffen das nicht schlimmes passiert aber ist es immer so ? oder hat man kontrolle über sich und den mut die kraft seine angst zu kontrolieren oder sich zu verteitigen. Wie angemessen darf so eine Notwehr sein? als ich das unten gelesen habe dachte ich mir auch naja... stimmt da etwas mit dem gesetz nicht?
Ein bekannter von mir hat mal eine einbrecher in seinem schlafzimmer durchs fenster einsteigen sehen bzw er lag im bett und durch eine schräge wand wo ein fenster war stieg der einbrecher ein und er hat sich so sher erschrocken das er ""still" leise da lag der einbrecher hilt sein kopf da rein und schaute sichum sah dann das der bekannte von mir da lag neben ihm seine frau und im kinderbett sein 1 jahr altes baby. der einbrecher floh , der bekannte hinterher er hatte ihn geschnappt noch auf seinem grundstück und schlug ihn nieder tja er hat ihn verprügelt ca nach "2 kilometer" später ist er nachhause gegangen. Er hat auch eine anzeige erhalten schmerzensgeld ca 2800€ hat er bezahlt. Er meinete zu mir und wenn ich 1Million dafür zahlen muss ich würde ihn immer wieder verprügeln.
Ich kann das sehr gut verstehen aber warum dann eine geldstrafe?
Was währe wenn dise situation einen "Richter" treffen würde!? Theoretisch müsste er ja auch 2800€ schmerzensgeld zahlen, aber währe das wirklich so?"
Verteidigungswille
Notwehr ? Wikipedia
also den flüchtenden Dieb nicht niederschlagen, wegschauen? was wenn der Ladendetektiv bzw der ladeninhaber, schreit aufhalten aufhalten und man ist zufällig in der laufbahn des flüchtigen und man hält ihn auf was ist dann? wenn es "eskaliert"
Zivilcourage oder geht mich nichts an es betrifft ja jeden es kann jedem passieren das er angegriffen wird oder bei ihm eingebrochen wird, wie verhalten?
Oft ist bei jugendlichen die schulhofschlägerei oder nach der schule an der disco ein grosses thema und gewalt ist da gang und gebe. Durch gruppen abziehen von kleidung und handys etc.. oder einfach so leute niederklatschen.
Selbstverteidigung ? Wikipedia
Mischt ihr euch ein? haltet ihr euch daraus? petzt ihr oder zahlt ihr um ruhe zuhaben?
Welche erfahrungen habt ihr gemacht in sachen Notwehr und Selbstverteidigung
lg
Qdataseven
Wie verhält man sich dann am besten?
Sicher ruhig und hoffen das nicht schlimmes passiert aber ist es immer so ? oder hat man kontrolle über sich und den mut die kraft seine angst zu kontrolieren oder sich zu verteitigen. Wie angemessen darf so eine Notwehr sein? als ich das unten gelesen habe dachte ich mir auch naja... stimmt da etwas mit dem gesetz nicht?
Ein bekannter von mir hat mal eine einbrecher in seinem schlafzimmer durchs fenster einsteigen sehen bzw er lag im bett und durch eine schräge wand wo ein fenster war stieg der einbrecher ein und er hat sich so sher erschrocken das er ""still" leise da lag der einbrecher hilt sein kopf da rein und schaute sichum sah dann das der bekannte von mir da lag neben ihm seine frau und im kinderbett sein 1 jahr altes baby. der einbrecher floh , der bekannte hinterher er hatte ihn geschnappt noch auf seinem grundstück und schlug ihn nieder tja er hat ihn verprügelt ca nach "2 kilometer" später ist er nachhause gegangen. Er hat auch eine anzeige erhalten schmerzensgeld ca 2800€ hat er bezahlt. Er meinete zu mir und wenn ich 1Million dafür zahlen muss ich würde ihn immer wieder verprügeln.
Ich kann das sehr gut verstehen aber warum dann eine geldstrafe?
Was währe wenn dise situation einen "Richter" treffen würde!? Theoretisch müsste er ja auch 2800€ schmerzensgeld zahlen, aber währe das wirklich so?"
Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher
Mehrfach stiegen Einbrecher in den Kiosk von Cibuk M. (29) aus Bremen ein. Als der Familienvater einen Gangster schnappte, verdrosch er ihn mit einer Eisenstange. Anschließend sperrte er ihn in seinen Kofferraum.
Deswegen stand das Einbruchsopfer jetzt selber vor Gericht. Das Ergebnis: Er muss dem Einbrecher auch noch Schmerzensgeld zahlen!
Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher: Jetzt muss er sogar Schmerzensgeld zahlen - Bremen - Bremen - Bild.de
Schläger verklagt Opfer auf Schmerzensgeld
Paderborn (WV). Bei Andrej K. sitzt die Faust locker. Immer wieder muss der 21-Jährige wegen Gewaltdelikten auf die Anklagebank. Doch jetzt hat der Schläger die Seite gewechselt und sein letztes Opfer auf Schmerzensgeld verklagt. Der Staat finanziert den Zivilprozess.
Zeitung Westfalen-Blatt : Nachrichten aus Paderborn
Opfer schlug zurück – jetzt soll er Schmerzensgeld zahlen
Hätte er sich doch nicht gewehrt... Aber soll man sich denn einfach zusammenschlagen lassen, wenn man angegriffen wird? Offenbar ja. Ein absurder Fall aus der Leipziger Justiz.
Andreas W. (30) ist vorbestraft und muss zahlen. 100 000 Euro Minimum. Es kann aber auch noch viel mehr werden. Und das nur, weil er zurückgeschlagen hat. Und jenem Mann, der ihn angriff, nun ein Augenlicht fehlt...
Irrer Prozess: Prügel-Opfer soll jetzt Schmerzensgeld zahlen - Leipzig - Leipzig - Bild.de
Mehrfach stiegen Einbrecher in den Kiosk von Cibuk M. (29) aus Bremen ein. Als der Familienvater einen Gangster schnappte, verdrosch er ihn mit einer Eisenstange. Anschließend sperrte er ihn in seinen Kofferraum.
Deswegen stand das Einbruchsopfer jetzt selber vor Gericht. Das Ergebnis: Er muss dem Einbrecher auch noch Schmerzensgeld zahlen!
Kiosk-Besitzer verprügelt Einbrecher: Jetzt muss er sogar Schmerzensgeld zahlen - Bremen - Bremen - Bild.de
Schläger verklagt Opfer auf Schmerzensgeld
Paderborn (WV). Bei Andrej K. sitzt die Faust locker. Immer wieder muss der 21-Jährige wegen Gewaltdelikten auf die Anklagebank. Doch jetzt hat der Schläger die Seite gewechselt und sein letztes Opfer auf Schmerzensgeld verklagt. Der Staat finanziert den Zivilprozess.
Zeitung Westfalen-Blatt : Nachrichten aus Paderborn
Opfer schlug zurück – jetzt soll er Schmerzensgeld zahlen
Hätte er sich doch nicht gewehrt... Aber soll man sich denn einfach zusammenschlagen lassen, wenn man angegriffen wird? Offenbar ja. Ein absurder Fall aus der Leipziger Justiz.
Andreas W. (30) ist vorbestraft und muss zahlen. 100 000 Euro Minimum. Es kann aber auch noch viel mehr werden. Und das nur, weil er zurückgeschlagen hat. Und jenem Mann, der ihn angriff, nun ein Augenlicht fehlt...
Irrer Prozess: Prügel-Opfer soll jetzt Schmerzensgeld zahlen - Leipzig - Leipzig - Bild.de
Verteidigungswille
In der Rechtsprechung und dem überwiegenden Teil der Literatur wird neben dem Vorliegen der objektiven Voraussetzungen des § 32 StGB auch ein subjektives Rechtfertigungselement, der Verteidigungswille, als Voraussetzung der strafbefreienden Notwehr für erforderlich gehalten.
Ganz vereinzelt finden sich in der Literatur heute noch Stimmen, die diesen für entbehrlich halten. Diese Ansicht wird aber überwiegend abgelehnt.
Es entspricht der Stellung der Rechtfertigungsgründe im Verbrechensaufbau, das im Tatbestand enthaltene Unrecht vollständig auszuschließen. Der Tatbestand weist als Unrechtselemente (zumindest im Bereich der Erfolgsdelikte) Handlungs- und Erfolgsunrecht aus, das bedeutet, sowohl in der eigentlichen (Abwehr-)Handlung als auch im Effekt (Erfolg) der Handlung liegt ein (grundsätzlich strafbares) Unrecht. Daraus folgt, dass bei der Beurteilung der Notwehr sowohl Handlungs- als auch Erfolgsunrecht aufgehoben werden müssen, denn bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht. Wenn man aber davon ausgeht, dass es keines subjektiven Rechtfertigungselements bedarf, so bliebe es in den typischen Fällen (vgl. Beispiel) bei einer Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs. Der tatbestandliche Erfolg wäre zwar gerechtfertigt, nicht aber die ursächliche Handlung. Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs ergibt sich damit, dass grundsätzlich ein subjektives Rechtfertigungselement zu fordern ist.
Beispiel: Wer einen flüchtenden Dieb niederschlägt, ohne zu wissen, dass die Person ein flüchtender Dieb war, kann sich mangels Verteidigungswillen nicht strafbefreiend auf Notwehr berufen, auch wenn objektiv eine Notwehrsituation vorliegt.
Uneinheitlich wird allerdings beurteilt, welche Anforderungen an ein subjektives Rechtfertigungselement zu stellen sind und welche Rechtsfolgen das Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements nach sich zieht.
Ganz vereinzelt finden sich in der Literatur heute noch Stimmen, die diesen für entbehrlich halten. Diese Ansicht wird aber überwiegend abgelehnt.
Es entspricht der Stellung der Rechtfertigungsgründe im Verbrechensaufbau, das im Tatbestand enthaltene Unrecht vollständig auszuschließen. Der Tatbestand weist als Unrechtselemente (zumindest im Bereich der Erfolgsdelikte) Handlungs- und Erfolgsunrecht aus, das bedeutet, sowohl in der eigentlichen (Abwehr-)Handlung als auch im Effekt (Erfolg) der Handlung liegt ein (grundsätzlich strafbares) Unrecht. Daraus folgt, dass bei der Beurteilung der Notwehr sowohl Handlungs- als auch Erfolgsunrecht aufgehoben werden müssen, denn bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes kommt eine Strafbarkeit nicht in Betracht. Wenn man aber davon ausgeht, dass es keines subjektiven Rechtfertigungselements bedarf, so bliebe es in den typischen Fällen (vgl. Beispiel) bei einer Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs. Der tatbestandliche Erfolg wäre zwar gerechtfertigt, nicht aber die ursächliche Handlung. Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs ergibt sich damit, dass grundsätzlich ein subjektives Rechtfertigungselement zu fordern ist.
Beispiel: Wer einen flüchtenden Dieb niederschlägt, ohne zu wissen, dass die Person ein flüchtender Dieb war, kann sich mangels Verteidigungswillen nicht strafbefreiend auf Notwehr berufen, auch wenn objektiv eine Notwehrsituation vorliegt.
Uneinheitlich wird allerdings beurteilt, welche Anforderungen an ein subjektives Rechtfertigungselement zu stellen sind und welche Rechtsfolgen das Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements nach sich zieht.
also den flüchtenden Dieb nicht niederschlagen, wegschauen? was wenn der Ladendetektiv bzw der ladeninhaber, schreit aufhalten aufhalten und man ist zufällig in der laufbahn des flüchtigen und man hält ihn auf was ist dann? wenn es "eskaliert"
Zivilcourage oder geht mich nichts an es betrifft ja jeden es kann jedem passieren das er angegriffen wird oder bei ihm eingebrochen wird, wie verhalten?
Oft ist bei jugendlichen die schulhofschlägerei oder nach der schule an der disco ein grosses thema und gewalt ist da gang und gebe. Durch gruppen abziehen von kleidung und handys etc.. oder einfach so leute niederklatschen.
Selbstverteidigung ? Wikipedia
Mischt ihr euch ein? haltet ihr euch daraus? petzt ihr oder zahlt ihr um ruhe zuhaben?
Welche erfahrungen habt ihr gemacht in sachen Notwehr und Selbstverteidigung
lg
Qdataseven
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