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Notwehr und Selbstverteidigung

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    #76
    Zitat von burpie Beitrag anzeigen
    Sinniere Du mal darüber, dass jeder die Freiheit hat (zumindest in der Freien Welt) seinen Wohnort selbst zu wählen. Wenn Dir die Gesetzgebung oder das Wetter eines Landes nicht gefallen - niemand zwingt Dich zu irgendetwas.
    Richtig, aber warum sollte man das geografische Land in dem man geboren ist verlassen? Folgerichtig wäre doch nur, daß der Besatzer Staat und die, die an diesen Glauben, gehen und sich ein Örtchen suchen, wo sie niemanden einschränken der das nicht will.



    Und auch Du hast Einfluß auf die Dinge, die Deinen Kinder eingetrichtert werden. Bitte behaupte nicht, man würde Dir hier Gewalt antun und Du müßtest Dein Leben in einem Unrechtsstaat fristen.
    Nun, es wird jedenfalls meine Privatsphäre und der Schutz meiner Daten verletzt. Siehe Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdrücke im Reisepaß, Kameraüberwachung auf meinem geografischen Land.
    Und dann gibt es noch ganz andere Einschränkungen wie z.B. beim Einkauf diverser Güter, würde ich mich hobbymäßig z.B. für Chemie interessieren, dann hätte ich hier erhebliche Einschränkungen und so einen würden man gleich unter Generalverdacht stellen. Auch andere harmlose Sachen werden geahndet, wer Software entwickeln möchte, der wird durch den Hackerparagrafen stark eingeschränkt.


    Anerkennung von Recht und Gesetz hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern vllt auch mit Selbsterhaltungstrieb.
    Eigentlich ist es nur eine Anerkennung von Gesetz, denn wer bestimmt denn was Recht im Sinne von Gerechtigkeit ist? Selbst einem Staat steht dies nicht zu und wenn du dich in der Welt umschaust, dann ist es Fakt, daß ein Staat kein Recht im Sinne von Gerechtigkeit oder Rechtmäßigkeit im Sinne von moralisch rechtmäßig und nicht staatsjuristisch rechtmäßig spricht.

    Wäre, wie Du es Dir wünschst, z.B. Selbstjustiz an der Tagesordnung, könntest Du nicht jeden Tag hier Zeugs posten, denn womöglich hätte Dir jemand längst die Finger gebrochen.
    Wären alle Menschen so wie ich, dann würde dies nicht passieren, denn jeder würde wissen was moralisch gerecht ist und man nicht einfach jemandem den Finger brechen kann, ohne daß er sich etwas zu schulden kommen lassen hat.



    Vllt aber mögen viele Menschen Dinge wie eine Verfassung und Gesetzbücher. Vllt sehen sie sich dann auf einem bestimmten Level auf Augenhöhe mit allen anderen, egal wie alt oder reich. Vllt fühlen sie sich in einem bestimmten Maße auch durch solche übergreifenden Dinge beschützt.
    Es ist natürlich auch möglich, daß man die Aufgabe des Henkers an andere delegieren möchte und nur desshalb den Staat walten läßt damit man es nicht selbst tun muß.
    Auf Deutschland trifft dies ausgenommen Geldstrafen und Freiheitsentzug zwar momentan nicht zu, aber in anderen Ländern gibt es z.B. noch die Todesstrafe im Namen des Staates und ja, diese Staaten nennen das rechtsmäßig. (Wobei, wir wissen ja bereits, daß das nur, wie oben gezeigt, rechtmäßig im staatsjuristisch rechtmäßigen Sinne ist, nicht aber im moralisch rechtmäßigen Sinne)





    Ich bin ehrlich: Ob und warum irgendwann in der Vergangenheit ein Stamm den anderen platt gemacht hat, um dann einen Staat zu gründen, ist mir egal. Zum einen setzt sich immer das fitteste System durch,
    Ist das so? Ist es dir wirklich egal?
    Mal angenommen ob Menschen Gutes oder Böses tun wäre zum großen Maße
    von den Genen bestimmt, dann wären die Menschen mit den "Gutes Tun" Genen alle ausgerottet und der böse wiederliche Rest wäre übrig geblieben und so wie der böse Rest ist, so ist dann die Welt.
    Ist dir das also egal? Also nimmst du eine schlechte Welt, verursacht durch Menschen mit einem Bösengen, in kauf?


    Du mußt hier nicht leben. Es gibt noch genügend Inseln, auf denen Du Dein Reich (es würde bestimmt keine Demokratie sein) errichten kannst.
    Sie oben.


    Interessant wäre zu wissen, auf welchem Fundament Du Recht und Ordnung gründen würdest...
    Auf einem das auch im moralischen Sinne gerecht ist.
    Das auszuführen würde aber sicher ganze Bände füllen. Die deutschen Gesetzbücher passen schließlich auch nicht auf ein DINA4 Blatt.


    Offtopic:
    Mal ganz nebenbei erwähnt, ein dickes Lob an den Firefox Browser.
    Denn normalerweise wollte ich dir schon gestern antworten, aber dann ist mitten beim Schreiben der Rechner abgestürzt und diese Antwort habe ich jetzt nur noch zu Ende geschrieben, weil Firefox glücklicherweise die ganzen Textinputdaten gesichert hatte. Denn normalerweise wären die jetzt alle weg gewesen und dann hätte ich sicher nicht mehr das ganze Zeug von vorne geschrieben.
    Ein paar praktische Links:
    In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
    Aktuelles Satellitenbild
    Radioaktivitätsmessnetz des BfS

    Kommentar


      #77
      @ Cordess:

      DU hast kein "geographisches Land"!

      Deine "ich kann meinen eigenen Staat gründen und die BRD soll wo anders hin gehen, weil ich sie nicht mag"-Phantasien kannst du dir verkneifen. Sie entbehren jeglicher Logik.

      Ohne den Staat - der ja ach so böse ist und dir alle Freiheit nimmt - hättest DU wahrscheinlich keine Freiheit; wahrscheinlich nicht einmal ein Leben, da irgendwer, der dich nicht mag, dir dein Lebenslicht ausknippst.


      Wenn die der deutsche Staat nicht passt, dann wander wo anders hin aus.


      Btw, war das Thema nicht "Notwehr"?

      Kommentar


        #78
        @ himura_kenshin

        Wieso reagierst du jetzt so beleidigt?
        Ich habe doch eindeutig definiert wie das mit den Staaten zu betrachten ist.

        DU hast kein "geographisches Land"!
        Doch, Eigentum durch Geburt und weil Staaten eine Erfindung der Moderne sind, die es früher nie gab.
        Prinzipiell gehört mir sogar die gesamte Erde, weil es schlichtweg moderner Schwachsinn ist, daß man Grenzen ziehen und den Menschen verbieten könnte, wo auf der Erde diese sich niederlassen dürfen.


        Wenn die der deutsche Staat nicht passt, dann wander wo anders hin aus.
        Siehe oben, ich muß das nicht, denn es ist ja mein geografisches Land.
        Ein paar praktische Links:
        In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
        Aktuelles Satellitenbild
        Radioaktivitätsmessnetz des BfS

        Kommentar


          #79
          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Richtig, aber warum sollte man das geografische Land in dem man geboren ist verlassen? Folgerichtig wäre doch nur, daß der Besatzer Staat und die, die an diesen Glauben, gehen und sich ein Örtchen suchen, wo sie niemanden einschränken der das nicht will.
          Leider ist es aber nun mal so, dass Du in einem Staat geboren wurdest und nicht der Staat erst nach Dir geschaffen wurde. Folgerichtig ist dieser Absatz völlig unlogisch...

          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Nun, es wird jedenfalls meine Privatsphäre und der Schutz meiner Daten verletzt. Siehe Vorratsdatenspeicherung, Fingerabdrücke im Reisepaß, Kameraüberwachung auf meinem geografischen Land.
          Und dann gibt es noch ganz andere Einschränkungen wie z.B. beim Einkauf diverser Güter, würde ich mich hobbymäßig z.B. für Chemie interessieren, dann hätte ich hier erhebliche Einschränkungen und so einen würden man gleich unter Generalverdacht stellen. Auch andere harmlose Sachen werden geahndet, wer Software entwickeln möchte, der wird durch den Hackerparagrafen stark eingeschränkt.
          Richtig, allerdings gibt es dafür einen Begriff - "Demokratie", der Dir ermöglicht über verschiedene legale Wege gegen diese Verletzungen vorzugehen. Beim Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung hat sich dieser Begriff als recht nützlich erwiesen...




          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Eigentlich ist es nur eine Anerkennung von Gesetz, denn wer bestimmt denn was Recht im Sinne von Gerechtigkeit ist? Selbst einem Staat steht dies nicht zu und wenn du dich in der Welt umschaust, dann ist es Fakt, daß ein Staat kein Recht im Sinne von Gerechtigkeit oder Rechtmäßigkeit im Sinne von moralisch rechtmäßig und nicht staatsjuristisch rechtmäßig spricht.
          Nach welchen Gesichtspunkten sind denn die 10 Gebote und die Sharia verfasst worden? Wer hat entschieden, was in der amerikanischen Verfassung steht und wer legt warum Gesetze in Deutschland fest?
          Leider ist es hier nicht das erste Mal, dass Du Recht, Gesetz, Gerechtigkeit und Gerechtigkeitssinn in einen Topf wirfst und durchnudelst.
          Recht und Gesetz sind objektive Begriffe, d.h. sie sind immanent existent und für eine bestimmte Anzahl von Menschen maßgebend. Ob aktiv oder passiv.
          Gerechtigkeit und Gerechtigkeitssinn sind rein subjektive Begriffe, die jedes Individuum anders erfährt und auslegt. Ich behaupte einfach mal, dass das Wort Gerechtigkeit für AH eine völlig andere Bedeutung hatte, als für Gandhi.


          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Wären alle Menschen so wie ich, dann würde dies nicht passieren, denn jeder würde wissen was moralisch gerecht ist und man nicht einfach jemandem den Finger brechen kann, ohne daß er sich etwas zu schulden kommen lassen hat.
          Hier trifft genau das gleiche wie auf Gerechtigkeit zu.
          Moral ? Wikipedia
          Dieser Begriff ist von der jeweiligen Kultur und Religion abhängig. Einfachstes Beispiel: Vorehelicher Sex. Für die einen unmoralisch, für den anderen völlig normal. Wer entscheidet darüber, welche der beiden Personen moralisch richtig handelt?
          Gleichzeitig hege ich starke Zweifel, ob es so etwas wie "moralisch gerecht" überhaupt gibt...

          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Es ist natürlich auch möglich, daß man die Aufgabe des Henkers an andere delegieren möchte und nur desshalb den Staat walten läßt damit man es nicht selbst tun muß.
          Auf Deutschland trifft dies ausgenommen Geldstrafen und Freiheitsentzug zwar momentan nicht zu, aber in anderen Ländern gibt es z.B. noch die Todesstrafe im Namen des Staates und ja, diese Staaten nennen das rechtsmäßig. (Wobei, wir wissen ja bereits, daß das nur, wie oben gezeigt, rechtmäßig im staatsjuristisch rechtmäßigen Sinne ist, nicht aber im moralisch rechtmäßigen Sinne)
          Ich denke, da Du hier lebst, sollten andere Länder erstmal kein Maßstab sein, denn Deine Kritik richtet sich schon seit einiger Zeit ausschließlich gegen Deutschland.


          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Ist das so? Ist es dir wirklich egal?
          Mal angenommen ob Menschen Gutes oder Böses tun wäre zum großen Maße
          von den Genen bestimmt, dann wären die Menschen mit den "Gutes Tun" Genen alle ausgerottet und der böse wiederliche Rest wäre übrig geblieben und so wie der böse Rest ist, so ist dann die Welt.
          Ist dir das also egal? Also nimmst du eine schlechte Welt, verursacht durch Menschen mit einem Bösengen, in kauf?
          Siehe oben. Wieder mal versuchst Du hier mit abstrusen Theorien vom Thema abzulenken oder einfach davon, dass Dir die Argumente ausgehen.
          Nix mit "Mal angenommen" - Fakten bitte...

          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Auf einem das auch im moralischen Sinne gerecht ist.
          Das auszuführen würde aber sicher ganze Bände füllen. Die deutschen Gesetzbücher passen schließlich auch nicht auf ein DINA4 Blatt.
          Lächerlich. Es wird immer Menschen geben, die anderer Meinung sind als Du, ob in moralischen oder juristischen oder religösen Fragen. Diesen wird wohl in Cordesstan die Ausweisung drohen oder gar die Einreise verwehrt werden. Und damit auch alles schön "moralisch gerecht" zugeht, müßte man den Einwohner immer gut auf die Finger schauen. Aber bitte nicht zu auffällig, denn sonst könnte sich jemand in seinen Bürgerrechten beschnitten sehen.
          Woran erinnert mich das bloß?


          Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
          Offtopic:
          Mal ganz nebenbei erwähnt, ein dickes Lob an den Firefox Browser.
          Denn normalerweise wollte ich dir schon gestern antworten, aber dann ist mitten beim Schreiben der Rechner abgestürzt und diese Antwort habe ich jetzt nur noch zu Ende geschrieben, weil Firefox glücklicherweise die ganzen Textinputdaten gesichert hatte. Denn normalerweise wären die jetzt alle weg gewesen und dann hätte ich sicher nicht mehr das ganze Zeug von vorne geschrieben.
          Plötzlich hat die Speicherung von privaten Daten durch völlig Fremde seinen Schrecken verloren...
          Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
          Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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            #80
            Zitat von Cordess
            Ich habe doch eindeutig definiert wie das mit den Staaten zu betrachten ist.
            "Einen Haufen Unsinn erzählen" ungleich "Definieren".
            Doch, Eigentum durch Geburt und weil Staaten eine Erfindung der Moderne sind, die es früher nie gab.
            Quatsch. Staaten gibt es schon seit der Antike.
            Prinzipiell gehört mir sogar die gesamte Erde, weil es schlichtweg moderner Schwachsinn ist, daß man Grenzen ziehen und den Menschen verbieten könnte, wo auf der Erde diese sich niederlassen dürfen.
            Das ist kein "moderne Quatsch", das ist eine Konstante in der Geschichte der Menschheit. Selbst bei Tieren ist das so. Auch da stecken sich Individuen oder Gruppen ihre Territorien ab.

            Siehe oben, ich muß das nicht, denn es ist ja mein geografisches Land.
            Nein, ist es nicht. Die gehört grundsätzlich nur das, was dir durch unsere Rechtsordnung zusteht bzw. was du in dieser Rechtsordnung an Eigentum erworben hast. Wenn man diese Rechtsordnung abschafft und durch Anarchie ersetzt, gehört dir das, was du mit Gewalt behalten kannst. Ehrlich gesagt bezweifle ich, dass das viel sein würde.

            Zitat von burpie
            Diesen wird wohl in Cordesstan die Ausweisung drohen oder gar die Einreise verwehrt werden.
            Ich würde da eher mit dem Scheiterhaufen rechnen.
            Zuletzt geändert von Valdorian; 23.06.2010, 18:03.
            "Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
            -Cpt. Jean-Luc Picard

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              #81
              Ich schnappe mir einfach mal die Erstgenannte Antwort


              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Falsch.

              Urteil des Bundesgerichthofs:

              BGH, Urt. v. 24.07.2001, Az.: 4 StR 256/01
              Der BGH hebt eine Entscheidung der Vor-
              instanz auf, die die Notwehr mit dem Hin-
              weis darauf, dass ein Messerstich in die
              Brust eines unbewaffneten Angreifers kein
              relativ mildestes Mittel mehr sei, um einen
              Angriff von sich abzuwehren, verneint hat-
              te. Der BGH betont hingegen, dass die
              Erforderlichkeit im wesentlichen von der
              Art und dem Maß des Angriffs abhänge;
              grundsätzlich dürfe der Angegriffene das
              Abwehrmittel wählen, das eine sofortige
              und endgültige Beseitigung der Gefahr
              erwarten lasse.


              Das heißt eben nicht Faust gegen Faust etc.




              Das zitierte Gesetz bezieht sich nur auf "Vollzugsbeamte des Bundes". Unmittelbaren Zwang darf dennoch jeder ausüben, wenn der Täter sich der vorläufigen Festnahme nach §127 Strafprozessordnung (die jeder vornehmen darf) widersetzt.
              Ja das stimmt da sollte man differenzieren aber ich habe ja in meinem Postig auch getippt von wem das ausgeübt werden darf.Man darf sicher z.B. sehr wohl jemanden einsperren und warten bis die Polizei eintrifft. Dies wäre z.B. eine anwendung im Unmittelbaren zwang. Alerdings schrieb ich ja auch das dies nur von Bundesbeammten ohne Folgen betrieben werden darf. Denn sperrt man jemanden mit der z.B. mit einer Anschluldigung ein und wartet bis die Polizei eintrifft könnte dies unter Umständen genauso unter Freiheitsberaubung und Nötigung Fallen.

              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              "Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme erwehrt, ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Fesselungen an Armen und Beinen sind ebenfalls statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch)."
              Festnahme ? Wikipedia



              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Falsch. Bei feststehenden Messern begeinnt das Führverbot bei einer Klingenlänge von 12cm, bei nicht arretierenden oder zweihändig zu öffnenden Klappmessern gibt es gar keine Längenbegrenzung.

              §42a WaffG:

              (1) Es ist verboten
              [...]
              3.

              Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

              zu führen.
              Meinetwegen dann halt eine 12 cm Hand, ich habe jedenfalls o.g. Volksweisheit in Erinnerung, die auch nicht völlig abwegig ist. ( Mein Kochmesser ist im übrigen länger als 12 cm. Allerdings bringe ich damit nur Zwiebeln und Schnittlauch etc um die Ecke. Was ich auch schon bei einer Polizeikontrolle Verlauten lies

              Zitat von Baal´sebub Beitrag anzeigen
              Nein, das Gesetz verlangt nicht sich selbst in Gefahr zu begeben, Eigenschutz geht vor. Moralisch sehe ich das anders, aber juristisch reicht ein Anruf bei der Polizei.
              ok. Das etnspricht nätürlich der Rchtigkeit


              @ himura_kenshin; So zum letzten und wichtigsten Punt Diese Allen erdenklichen Mittel.
              Daran glaube ich nicht, auch wenn es so im Gesetz steht. Ich denke wenn mir in dieser weise mal Situationen passieren werde ich mich sehr wohl, so gut es geht, auf die angelernte Verhältnissmäßigkeit verlassen. Im ungünstigen Fall landent nämlich das Opfer ebenso im Bau ob man jetzt nach seinem Rechtsempfinden und seiner Überzeugung nach Richtig gehandelt hat oder eben nicht.Im Bewusstsein sollte daher schon liegen das ein Urteil sich jemand Anderes bildet.

              LG Infinitas
              Zuletzt geändert von Infinitas; 27.06.2010, 18:03.
              Das letzte Treffen der Generationen in Wien war übrigens BOMBE ! Picards Moralkiste:"Schurken, die ihre Schnurrbärte zwirbeln, sind leicht zu erkennen, aber diejenigen, die sich in gute Taten kleiden, sind hervorragend getarnt."

              Kommentar


                #82
                Zitat von rambaldi Beitrag anzeigen
                Gegenfragen:

                Wie genau sollte die SV geregelt sein?
                Wie wird verhindert daß auch die Bösen behaupten sie hätten sich nur gewehrt?
                Wie soll die Beweislast aussehen?
                Und wieso überrascht es mich nicht, daß keiner darauf eingegangen ist, und lieber gejammert wird?
                There are 10 kinds of people, those who are tired of this binary joke - and Noobs.

                Kommentar


                  #83
                  Zitat von rambaldi Beitrag anzeigen
                  Und wieso überrascht es mich nicht, daß keiner darauf eingegangen ist, und lieber gejammert wird?
                  Vllt, weil die Aufzählung möglichen Ausgangssituationen sowie deren rechtliche Auslegung in die Tausende gehen würde?
                  Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                  Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

                  Kommentar


                    #84
                    Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
                    "Verhältnismäßigkeit" gibt es im Notwehrrecht NICHT.

                    Notwehr ist zulässig gegen JEDE Art von Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (Leib, Leben, GEsundheit, Freiheit, Eigentum, Ehre, ...)

                    ...

                    2) Richtig, die Gesundheit ist nicht ersetzbar! Und aus diesem Grund darf man in Notwehr zu JEDEM Mittel greifen, um die eigene Gesundheit zu schützen.
                    Man soll das relaitv mildeste geeignete Mittel wählen. D.h.: das Mittel, dass den Angriff beendet, einen selbst am wenigsten Gefährdet und den Angreifer am wenigsten schädigt.

                    Beispiel: Ich kann einen Schlagangriff mit einem Hebel beenden oder mit einem Schlag, der die Nase bricht.
                    Der Hebel ist für den Angriefer "Harmloser" als der Schlag, also das mildere Mittel. Ich dar ftrotzdem dem Angreifer die Nase brechen, da die Anwendung eines Hebels für mich ein größeres Risiko birgt, als der Schlag zur Nase des Angreifers.

                    ...

                    - Der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" (GdV) bezieht sich NUR auf staatliches Handeln (Polizei, Justiz, Zoll, Verwaltungsbehörden, ...)


                    - Falsch! Angriff darf mit jedem erforderlichen Mittel beendet werden.



                    ....

                    - Soweit richtig, nur das es in der Notwehr KEINE Verhältnismäßigkeit gibt; bestens falls das "krasse Missverhältnis".
                    Zum Thema Notwehr und Verhältnismäßigkeit.
                    Tja, wenn es nur so einfach wäre:


                    Streitfall Notwehr: Student Sven G. auf freiem Fuß - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama


                    Liest man sich den Artikel gut durch, dann kann ich nur jedem zur eigenen Sicherheit der eigenen Freiheit raten, auch bei Notwehranwendungen an eine Verhältnismäßigkeit zu denken und nur verhältnismäßig zu handeln.

                    Denn die Justiz in diesem Staat scheint die Gesetze so zu drehen wie ihr es gefällt.

                    Um es also kurz zu machen.
                    Wäre in der Notwehr alles erlaubt, dann hätte man den Studenten freisprechen müssen.
                    Ein paar praktische Links:
                    In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
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                    Kommentar


                      #85
                      Grundsätzlich ist in der Notwehr fast alles erlaubt, solange du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass du wirklich in Notwehr gehandelt hast.
                      In diesem Fall jedoch scheint der Richter, so wie ich den Bericht verstanden habe, die Notwehrsituation grundsätzlich verneint zu haben, wessehalb das Urteil auch auf versuchten Totschlag und nicht Notwehrexzess lautete.

                      Was aus mich allerdings interessieren würde ist, warum G. eineinhalb Jahre in U-Haft sass.
                      Ich dachte, die Faustregel sei in Deutschland nicht über 6 Monate.
                      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                      - Florance Ambrose

                      Kommentar


                        #86
                        Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                        Zum Thema Notwehr und Verhältnismäßigkeit.
                        Tja, wenn es nur so einfach wäre:


                        Streitfall Notwehr: Student Sven G. auf freiem Fuß - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama


                        Liest man sich den Artikel gut durch, dann kann ich nur jedem zur eigenen Sicherheit der eigenen Freiheit raten, auch bei Notwehranwendungen an eine Verhältnismäßigkeit zu denken und nur verhältnismäßig zu handeln.

                        Denn die Justiz in diesem Staat scheint die Gesetze so zu drehen wie ihr es gefällt.

                        Um es also kurz zu machen.
                        Wäre in der Notwehr alles erlaubt, dann hätte man den Studenten freisprechen müssen.
                        Niemand hat behauptet, dass in Notwehr alles erlaubt ist. Und der Staat dreht wenig an Gesetzen, sondern versucht ein für alles Seiten akzeptables Ergebnis auszuloten. Denn mit jeder Anwendung der Gesetze kann/wird ein Präzedenzfall geschaffen, der mögliche Lücken aufdeckt, durch die möglicheweise jemand gefährliches schlüpfen könnte. Keiner erwartet ein perfektes Justizsystem, was rein praktisch auch unmöglich ist.
                        Ich halte das Urteil an sich für okay, da auch geschrieben wird, dass der Verurteilte dem Angreifer offensichtlich körperlich überlegen war. Wenn ich jemanden ohne Waffe weghauen kann, warum muss ich ihn dann abstechen?
                        Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
                        Hell is where the police are German, the chefs are British, the mechanics french and the lovers are Swiss and it all is organized by the Italians.

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                          #87
                          Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                          Niemand hat behauptet, dass in Notwehr alles erlaubt ist.
                          Es wurde mehrfach behauptet, daß keine Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muß.


                          Ich halte das Urteil an sich für okay, da auch geschrieben wird, dass der Verurteilte dem Angreifer offensichtlich körperlich überlegen war.
                          Aber genau das ist ja nach Aussagen vieler hier nicht relevant, wenn es Notwehr war und das dies nicht als Notwehr anerkannt wurde, finde ich ne Sauerei, denn der Student hat eigentlich nichts gemacht.

                          Er wurde einfach so angepöbelt und dann angegriffen, hätte der Halbstarke nichts gemacht, dann wäre der Student an ihm vorbeigegangen und in den Zug gestiegen und nichts wäre passiert.
                          Die ursächliche Gewaltauswirkung geht also vom Halbstarken aus und daher irrt sich hier der Richter gewaltig.
                          Womit wir wieder beim Thema sind, daß der private Rechtsvollzug doch nicht so falsch sein kann, denn auf die Justiz kann man sich ja offenbar nicht verlassen.

                          Wenn ich jemanden ohne Waffe weghauen kann, warum muss ich ihn dann abstechen?
                          Du gibst mir also Recht, daß unabhängig davon, was in der Wikipedia steht und andere hier behaupten, immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgenommen werden muß.
                          Ein paar praktische Links:
                          In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                          Aktuelles Satellitenbild
                          Radioaktivitätsmessnetz des BfS

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                            #88
                            Ich glaube das wegen Verhältnismässigkeit wurde falsch Verstanden.
                            Die Notwehr muss insofern verhältnissmässig sein, dass deine Abwehrhandlung in einem Verhältnis zur Situation steht. Du darfst nicht jemanden erschiessen, wenn du weniger drastische Mittel zur Verfügung gehabt hättest um dich vor Schaden zu schützen.
                            Wenn du 1.90 gross 110 Kilo schwer und gut bemuskelt bist, kann man dir zumuten, dass du dich gegen einen unbewaffneten 65 Kilo 1.70 Angreifer ohne Einsatz von Schusswaffe zur Wehr setztst.
                            Du darfst einen unbewaffneten Angreifer erschiessen, wenn du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass du dich ohne Waffeneinsatz einem erheblichen Risiko für deine Gesundheit ausgesetzt hättest. Z.B. wenn dein Angreifer körperlich überlegen scheint (merke: scheint, nicht ist. Der Richter ist verpflichtet deine subjektive Situation zu berücksichtigen).

                            Was nicht stattfindet ist eine Güterabwägung. Die hat aber mit der Verhältnismässigkeit der Abwerhandlung nichts zu tun.
                            Das heisst, wenn dir jemand eine Packung Zigaretten (Streitwert 6 Euro) klauen will, kann dir niemand einen Strick draus drehen, wenn du dich weigerst und den Streit bis zur tödlichen Gewaltanwendung eskalieren lässt.
                            Solange du bei der Abwehrhandlung verhältnismässig vorgehst kann dir niemand was anhaben.
                            Der Rechtsgrundsatz 'Recht muss Unrecht nicht weichen' gilt hier ohne wenn und aber.


                            @ Cordess

                            Lass endlich diesen Schwachsinn mit "privater Rechtsvollzug"!
                            Der Ausdruck gibt es im Recht nicht. Was du da beschreibst ist Selbstjustiz, und die ist aus verdammt gutem Grund verboten.
                            Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                            - Florance Ambrose

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                              #89
                              Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                              Ich glaube das wegen Verhältnismässigkeit wurde falsch Verstanden.
                              Die Notwehr muss insofern verhältnissmässig sein, dass deine Abwehrhandlung in einem Verhältnis zur Situation steht. Du darfst nicht jemanden erschiessen, wenn du weniger drastische Mittel zur Verfügung gehabt hättest um dich vor Schaden zu schützen.
                              Wenn du 1.90 gross 110 Kilo schwer und gut bemuskelt bist, kann man dir zumuten, dass du dich gegen einen unbewaffneten 65 Kilo 1.70 Angreifer ohne Einsatz von Schusswaffe zur Wehr setztst.
                              Du darfst einen unbewaffneten Angreifer erschiessen, wenn du dem Richter glaubhaft machen kannst, dass du dich ohne Waffeneinsatz einem erheblichen Risiko für deine Gesundheit ausgesetzt hättest. Z.B. wenn dein Angreifer körperlich überlegen scheint (merke: scheint, nicht ist. Der Richter ist verpflichtet deine subjektive Situation zu berücksichtigen).

                              Was nicht stattfindet ist eine Güterabwägung. Die hat aber mit der Verhältnismässigkeit der Abwerhandlung nichts zu tun.
                              Das heisst, wenn dir jemand eine Packung Zigaretten (Streitwert 6 Euro) klauen will, kann dir niemand einen Strick draus drehen, wenn du dich weigerst und den Streit bis zur tödlichen Gewaltanwendung eskalieren lässt.
                              Solange du bei der Abwehrhandlung verhältnismässig vorgehst kann dir niemand was anhaben.
                              Der Rechtsgrundsatz 'Recht muss Unrecht nicht weichen' gilt hier ohne wenn und aber.


                              @ Cordess

                              Lass endlich diesen Schwachsinn mit "privater Rechtsvollzug"!
                              Der Ausdruck gibt es im Recht nicht. Was du da beschreibst ist Selbstjustiz, und die ist aus verdammt gutem Grund verboten.
                              Zustimmung in allen Punkten...


                              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                              Aber genau das ist ja nach Aussagen vieler hier nicht relevant, wenn es Notwehr war und das dies nicht als Notwehr anerkannt wurde, finde ich ne Sauerei, denn der Student hat eigentlich nichts gemacht.
                              Er hat den Kontrahenten abgestochen...

                              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                              Er wurde einfach so angepöbelt und dann angegriffen, hätte der Halbstarke nichts gemacht, dann wäre der Student an ihm vorbeigegangen und in den Zug gestiegen und nichts wäre passiert.
                              Die ursächliche Gewaltauswirkung geht also vom Halbstarken aus und daher irrt sich hier der Richter gewaltig.
                              Jeder darf eine Meinung haben...

                              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                              Womit wir wieder beim Thema sind, daß der private Rechtsvollzug doch nicht so falsch sein kann, denn auf die Justiz kann man sich ja offenbar nicht verlassen
                              Womit wir wieder nur bei Deinem Thema Selbstjustiz sind...


                              Zitat von Cordess Beitrag anzeigen
                              Du gibst mir also Recht, daß unabhängig davon, was in der Wikipedia steht und andere hier behaupten, immer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgenommen werden muß.
                              Wo steht, dass keine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfindet? Auf welche Menge von Fällen bezieht sich das? Sind die Richter alle nur faul und wollen Verfahren abkürzen? Sind die involvierten Anwälte alle dumm, dass sie ihre Mandaten einfach ins Messer laufen lassen wollen?
                              Zuletzt geändert von burpie; 01.07.2010, 18:43. Grund: Antwort auf eigenen Beitrag innerhalb von 24 Stunden!
                              Heaven is where the police are British, the chefs are Italian, the mechanics German, the lovers French and it all is organized by the Swiss.
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                                #90
                                Zitat von burpie Beitrag anzeigen
                                Er hat den Kontrahenten abgestochen...
                                Das "nichts gemacht" bezieht sich darauf, daß er im Vorfeld nichts gemacht hat und auch sonst weiter nichts gemacht hätte, wenn sich der Halbstarke richtig verhalten hätte.


                                Oder um es mal in SciFi Art zu sagen.
                                Im Parraleluniversum hat er nichts gemacht, weil auch der Halbstarke in diesem nichts gemacht hat, also hat er auch in diesem nichts gemacht, denn nur der Halbstarke hat etwas gemacht, also den Schalter betätigt der alle Folgeresultate einsetzen lies.
                                Demnach hat nur der Halbstarke etwas gemacht.
                                Logisch, oder?
                                Ein paar praktische Links:
                                In Deutschland empfangbare FreeTV Programme und die jeweiligen Satellitenpositionen
                                Aktuelles Satellitenbild
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