Zitat von Schetti
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Die Straßenverkehrsordnung sieht allerdings seit 2006 vor, dass "bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Siehe dazu auch:
Rechtslage zum Thema Winterreifenpflicht
Im Prinzip ist es aber so, dass eine Kontrolle der Berreifung erst einsetzt, sobald ein Unfall verursacht wurde. Und dann trägt man eigentlich bei falscher Bereifung immer eine Teilschuld und die Versicherung wird dir auch den Vogel zeigen
EDIT: Mist, zweite Seite überlesen Ignoriert meinen Beitrag.
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