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    #16
    Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
    DAs schlimmst ist aber nicht, wenn die S-Bahn nicht fährt, sondern wenn die U-Bahn, Busse und Tram nicht fährt, weil du dann nirgendwo mehr hinkommst. Freu dich schon mal, wenn die BVG wieder streikt,weil sie angeblich ja sooooooooooooooooo wenig verdienen alle . DAs ist echt das letzte wenn du dich auf Fahhrad schwingen muss und dann noch in die überfüllten S-Bahnen. Beim letzen Streik habe ich nur noch gedacht schmeisste diese Mitarbeiter raus, es warten andere, die würden auch für weniger Geld arbeiten. Boah, ich war sowas von angekotzt.
    ugh. Gut,in Nürnberg kommt man ja Problemlos mit dem Fahrrad von A nach B. In Berlin kann man schlecht mal schnell von einem Stadtende zum anderen radeln
    Das mit den Streiks ist aber wohl überall und dann haben Unis und Arbeitgeber vermutlich verständnis, wenn man ein wenig verspätung hat
    Es wäre nur dumm wenn ich mir ein Auto anschaffen würde, das ich mir rein theoretisch eh nicht leisten kann.
    Ich werd dann wohl oder übel anfang September spontan sehen, wie's vorangeht
    Danke für die Auskunft <3
    Antimon oxidiert zuuuuuu... Antimonoxid

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      #17
      Zitat von Rebellion666 Beitrag anzeigen
      Beim letzen Streik habe ich nur noch gedacht schmeisste diese Mitarbeiter raus, es warten andere, die würden auch für weniger Geld arbeiten. Boah, ich war sowas von angekotzt.
      Manchmal frag ich mich echt, wieso in Deutschland so wenig Soldarität mit Streikenden herrscht. Durch solche Aussagen werden die Arbeitgeber mit ihrer beschissenen Politik gegenüber den Arbeitnehmern unterstützt. Als ob es so schlimm ist, mal das Fahrrad nehmen zu müssen... also sowas kotzt mich wirklich an: Anderen Menschen in den Rücken fallen, nur weil man sich zu fein für ein paar Unannehmlichkeiten ist. Diese feindselige Einstellung gegenüber Gewerkschaften ist echt gefährlich.
      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
      Makes perfect sense.

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        #18
        Zitat von Harmakhis Beitrag anzeigen
        Manchmal frag ich mich echt, wieso in Deutschland so wenig Soldarität mit Streikenden herrscht. Durch solche Aussagen werden die Arbeitgeber mit ihrer beschissenen Politik gegenüber den Arbeitnehmern unterstützt. Als ob es so schlimm ist, mal das Fahrrad nehmen zu müssen... also sowas kotzt mich wirklich an: Anderen Menschen in den Rücken fallen, nur weil man sich zu fein für ein paar Unannehmlichkeiten ist. Diese feindselige Einstellung gegenüber Gewerkschaften ist echt gefährlich.
        Ja, es ist total gefährlich zu sagen, das man es total bekloppt findet, wenn die BVG ZWEI WOCHEN die öffentlichen Verkehrsmittel lahm legen und man sich dann nur noch in die S-Bahn reinquetschen kann oder im doch nicht all zu ungefährlichen Straßenverkehr mit dem Fahhrad fahren muss.

        Das kann echt nur jemand sagen, der nicht in Berlin oder einer anderen Großstadt wohnt. Wenn man in einer Stadt wohnt, die nur eine Bushaltestelle hat, dann ist es kein Problem mit dem Fahrrad zu fahren, aber so wissen diese Streiker genau, dass sie das auf Kosten von 1. Million Leuten macht, die jeden Tag in Berlin mit den Öfentlichen fahren. Aber das ist denen alles verdammt egal. Du hast echt keine Ahnung.

        Ausserdem übertreibst du immer so dermaßen, als wenn man immer auf Seiten vom den Armen armen Menschen, die ja sooo von ihren Arbeitgebern ausgebeutet werden, sein muss. Die Opfer waren die Fahrgäste.
        Ohne Signatur lebt sichs doch am besten

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          #19
          Naja.
          Ich halte Streiks auch für falsch.
          Aber aus einem anderen Grund.
          Eigentlich dürfte es sowas garnicht geben, eigentlich müsste jeder so gerecht behandelt werden, dass man ein so drastisches Mittel nichtmal in Erwägung ziehen müsste.
          Ziel meiner Verärgerung sind nicht die Streikenden sondern die Arbeitgeber, verärgert bin ich deswegen aber trotzdem.

          Vor allem in einer so großen Stadt kann man nicht einfach sagen 'ich nehm mal schnell das Fahrrad'. Ich kenne mich da nicht aus und werde erst einige zeit brauchen um mich zurechtzufinden.
          Deswegen sind es durchaus nicht nur kleine Unannehmlichkeiten, die Fahrgäste werden ungemein in ihrer Mobilität gehindert, vor allem wo doch so für öffentliche Verkehrsmittel und das daheimlassen des PKWs geworben wird.
          Antimon oxidiert zuuuuuu... Antimonoxid

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            #20
            Tja, früher hatte man Bahnbeamte. Die durften nicht streiken.
            Das war so, da der Öffentliche Verkehr (egal ob Bahn oder Postbus) auf jeden Fall aufrechterhalten werden musste. Das war eine Staatsaufgabe.

            Aber heute ist alles privatisiert und besser...

            NACHTRAG:

            1992 gab es massive Grundgesetzänderungen am Artikel 87 um das ganze zu ermöglichen...

            Ursprüngliche Version:
            (1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung, die Bundeseisenbahnen, die Bundespost und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Durch Bundesgesetz können Bundesgrenzschutzbehörden, Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und für die Kriminalpolizei eingerichtet werden.
            (2) Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt.
            (3) Außerdem können für Angelegenheiten, für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und neue bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes durch Bundesgesetz errichtet werden. Erwachsen dem Bunde auf Gebieten, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, neue Aufgaben, so können bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel- und Unterbehörden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichtet werden.

            Aktuelle Version mit verschiedenen Änderungen von 1956-1994:
            (1) 2[1] In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. 3[2] Durch Bundesgesetz können Bundesgrenzschutzbehörden, Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden.
            4(2) [1] Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. [2] Soziale Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, werden abweichend von Satz 1 als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes geführt, wenn das aufsichtsführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist.
            (3) [1] Außerdem können für Angelegenheiten, für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und neue bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes durch Bundesgesetz errichtet werden. [2] Erwachsen dem Bunde auf Gebieten, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, neue Aufgaben, so können bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel- und Unterbehörden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichtet werden.
            a.
            (1) [1] Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. [2] Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
            (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
            (3) [1] Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. [2] Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
            (4) [1] Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. [2] Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
            b.
            (1) [1] Die Bundeswehrverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt. [2] Sie dient den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. [3] Aufgaben der Beschädigtenversorgung und des Bauwesens können der Bundeswehrverwaltung nur durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, übertragen werden. [4] Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetze, soweit sie die Bundeswehrverwaltung zu Eingriffen in Rechte Dritter ermächtigen; das gilt nicht für Gesetze auf dem Gebiete des Personalwesens.
            (2) [1] Im übrigen können Bundesgesetze, die der Verteidigung einschließlich des Wehrersatzwesens und des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie ganz oder teilweise in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau oder von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt werden. [2] Werden solche Gesetze von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt, so können sie mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß die der Bundesregierung und den zuständigen obersten Bundesbehörden auf Grund des Artikels 85 zustehenden Befugnisse ganz oder teilweise Bundesoberbehörden übertragen werden; dabei kann bestimmt werden, daß diese Behörden beim Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften gemäß Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
            c.
            Gesetze, die auf Grund des Artikels 73 Abs. 1 Nr. 14 ergehen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie von den Ländern im Auftrage des Bundes ausgeführt werden.
            d.
            2(1) [1] Die Luftverkehrsverwaltung wird in bundeseigener Verwaltung geführt. [2] Über die öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Organisationsform wird durch Bundesgesetz entschieden.
            (2) Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden.
            e.
            (1) [1] Die Eisenbahnverkehrsverwaltung für Eisenbahnen des Bundes wird in bundeseigener Verwaltung geführt. [2] Durch Bundesgesetz können Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung den Ländern als eigene Angelegenheit übertragen werden.
            (2) Der Bund nimmt die über den Bereich der Eisenbahnen des Bundes hinausgehenden Aufgaben der Eisenbahnverkehrsverwaltung wahr, die ihm durch Bundesgesetz übertragen werden.
            (3) [1] Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt. [2] Diese stehen im Eigentum des Bundes, soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt. [3] Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund. [4] Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
            (4) [1] Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. [2] Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
            (5) [1] Gesetze auf Grund der Absätze 1 bis 4 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. [2] Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen ferner Gesetze, die die Auflösung, die Verschmelzung und die Aufspaltung von Eisenbahnunternehmen des Bundes, die Übertragung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes an Dritte sowie die Stillegung von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes regeln oder Auswirkungen auf den Schienenpersonennahverkehr haben.

            Naja, das Grundgesetz ist halt sehr veränderbar und flexibel. Komisch das man als Normalbürger von den ganzen Änderungen kaum etwas mitbekommt. Ich finde die Zeitungen müssten viel mehr über die einzelnen Grundgesetzänderungen und deren Gründe berichten...
            Zuletzt geändert von Stadtplaner; 29.07.2009, 08:52.

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              #21
              Soweit ich weis fährt nur die Ringbahn und die S1und S2 muss da jeden Tag mitfahren und seit dem keine andere Bahnen mehr fahren ist die dämliche Bahn immer gerammelt voll (Tokio grüßt)

              Letztens habe ich gelesen das die Bahnen erst Ende des Jahres wieder fahren echt Bullshit zum Glück haben sie die Führungs Ebene raussgeworfen !

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                #22
                Ich habe gestern gelesen, daß ab Montag ein wenig Entspannung ins S-Bahn.Chaos einkehren soll. So soll die S9 wieder im 20 Minuten-Takt fahren und auch die Stadtbahn zwischen Ostbahnhof und Zoologischen Garten soll fahren.

                Ich hoffe doch sehr, denn dank des Chaos brauche ich Ewigkeiten nach Hause und auf das Gruppenkuscheln habe ich auch keine Lust mehr, da sage ich nur "Schweinegrippe aloha".

                Die Härte ist aber, daß auch während des Chaos die Bahnen ständig zu spät kommen oder gar ausfallen und man dann irgendwo festsitzt und eine geschlage Stunde auf die Bahn warten muß, ist mir die letzten drei Tage dauernd passiert und dann der tolle Spruch der Bahn, das sie um unser Verständnis bitten, weil eine Bahn sich verspätet oder ausfällt, ist ja wohl zu viel verlangt.

                Na ja, optimistisch bleiben und hoffen, daß das alles bald ein Ende hat.
                „Auflehnung ist das heiligste aller Rechte und die notwendigste aller Pflichten.“ - Marquis de La Fayette
                "Wäääh, du riechst wie Sportstunde!"

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