Ich hab ne simple Frage...
im neuen VVG steht unter § 11 VVG Verlängerung, Kündigung:
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Was genau heist das für mich? Habe ich quasi einmal im Jahr nur die Möglichkeit zu kündigen? Oder kann nach diesen 3 Jahren immer Kündgen? (natürlich mit einhaltung der Kündigungsfrist)
im neuen VVG steht unter § 11 VVG Verlängerung, Kündigung:
(4) Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Was genau heist das für mich? Habe ich quasi einmal im Jahr nur die Möglichkeit zu kündigen? Oder kann nach diesen 3 Jahren immer Kündgen? (natürlich mit einhaltung der Kündigungsfrist)
Kommentar