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    Finanzamt ----- Rechte und Pflichten

    Da hier einige sehr aufgeklärte User rumhüpfen würde ich gerne was fragen was mich doch sehr Interessiert aber im Netz und hier bei der Suche keine adäquate Antwort finden konnte

    oben genanntes Amt darf ja und muss auch Abgaben eintreiben.
    Welche Rechte hat das dabei, und muss es sich bei solchen Sachen an irgendwelche Regeln halten

    Speziell die eintreibenden Personen


    Vielen dank
    Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
    Nervenstärke von einem Stuhl
    zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!

    #2
    Ähm, das Thema ist ein wenig zu umfangreich, um es in 2-3 Sätzen abzuhandeln. Vorweg: Natürlich muss sich das Finanzamt an geltendes Recht der Bundesrepublik halten.

    Ich würde dir raten, wenn du diesbezüglich gar keine ahnung hast und auch niemanden kennst, der dir helfen kann:
    Kratz ein wenig Geld zusammen und rede darüber mal mit einem Steuerberater. Den kannst du übrigens von der Steuer absetzen. (zumindest in Österreich )
    Für diesen Termin würde ich an deiner Stelle dann etwas ..."präzisere" Fragen vorbereiten.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Zefram Beitrag anzeigen
      Ähm, das Thema ist ein wenig zu umfangreich, um es in 2-3 Sätzen abzuhandeln. Vorweg: Natürlich muss sich das Finanzamt an geltendes Recht der Bundesrepublik halten.

      Ich würde dir raten, wenn du diesbezüglich gar keine ahnung hast und auch niemanden kennst, der dir helfen kann:
      Kratz ein wenig Geld zusammen und rede darüber mal mit einem Steuerberater. Den kannst du übrigens von der Steuer absetzen. (zumindest in Österreich )
      Für diesen Termin würde ich an deiner Stelle dann etwas ..."präzisere" Fragen vorbereiten.
      Jein, gewisse Beugungen des Rechtsrahmen sind "an der Tagesordnung", daß heißt, werden forciert, bis das Amt/die Amtsperson auf "Gegenwehr" trifft. Ist das "Spielchen", daß jede Behörde auf Weisung von oben im Moment in Deutschland betreibt, denn die 10%, die sich nicht wehren, bedeuten ja einen "Reingewinn". Im Beschwerdefall wird die Amtsperson nach außen vom Vorgesetzten gerüffelt und intern für den Versuch gelobt, mit dem Hinweis, es das nächste Mal geschickter zu machen. Beispiele dafür sind zB (Polizei) Mängel am Auto, die ein Polizist zwar "augenscheinlich" erfassen, aber deren Behebung dann nur über Vorführung beim TÜV nachgewiesen werden kann (zB defekter Scheinwerfer - auf der Mängelkarte wird seit 3 Jahren die Option "Vorführung an einer Polizeidienststelle" konsequent gestrichen obwohl für solche Fälle vorgesehen); (Versorgungsämter) das Hin- und Herschicken eines Antragstellers zwischen zwei verschiedenen Stellen/Ämtern mit dem Hinweis, man sei nicht zuständig; (Versorgungsämter) das ungerechtfertige Kürzen von Leistungen, in der Hoffnung es fällt nicht auf, bevor in der neuen Form zum zweiten Mal ausgezahlt wurde und danach folgend der Versuch, die "rückwirkend nicht ersetzbar"-Nummer durchzuziehen usw.

      Im Falle Finanzamt heißt das:
      1. Sollte dem Finanzamt/Finanzbeamten eine Steuererklärung unplausibel erscheinen, besteht das Recht zur Schätzung (was de facto eine Umkehrung der Beweislast ist, also prinzipiell ein Verstoß gegen eins der Grundprinzipien unserer Rechtsprechung). Die geschätzte Summe wird behandelt wie eine reelle Forderung, auch wenn die Schätzung nur auf das nicht in die "Standard-Schubladen"-Passen des betroffenen Bürgers basiert. Eventuelle Säumniszuschläge auf eine solche geschätzte Summe können im Einzelfall auch nachdem der Schätzung als solchen der Boden entzogen wurde (widerlegt wurde) als reelle Säumniszuschläge einfordert werden (wollen).
      2. die per Einschreiben zuzustellende "letzte Warnung/Androhung von ...." ist zugestellt, wenn das Schreiben das Amt verlassen hat, auch wenn es dem Amt mit Hinweisen wie "verzogen/nicht angetroffen, nicht abgeholt/...." wieder auf dem Tisch landet.
      3. Sollte es bis zur Pfändung ("eintreiben" klingt recht weit fortgeschritten ) kommen, pfändet jedes Finanzamt erstmal vollständig unter Mißachtung in Deutschland geltender Pfändungsfreibeträge, obwohl diese dem Amt natürlich bekannt sind.
      4. Das Finanzamt hat im Regelfall eine eigene Pfändungsstelle und pfändet daher unter Umgehung von Amtsgerichten. Auch der Antrag auf Einhaltung des Pfändungsfreibetrages geht daher ans Finanzamt (und kann dort dann "zeitlich verschleppt" werden).
      5. Sollte das Finanzamt nach einer "Eintreibaktion" in der misslichen Lage enden, Geld zurückzahlen zu müssen, hat es das (Sonder-)Recht, dem Bürger eine Ratenzahlung über 10 Jahre aufzunötigen. Der Bürger hingegen kann in einem solchen Steuerlast nachfolgender Jahre nicht mit der Restsumme, die das Finanzamt ihm schuldet, verrechnen - zumindest nicht, ohne daß das Finanzamt zustimmt.

      Sollte man sich also in der mißlichen Lage befinden, vom Finanzamt abgezockt zu werden, zahlt man entweder gleich oder geht direkt mit Anwalt und Steuerberater dagegen vor. Falls man sich für den Anwalt entscheidet, nimmt man gleich nen Spezialisten und spart sich den Weg zum "Allrounder". Aber seine Chancen sollte man vorher abschätzen - eigene kreative Buchführung oder doch nur ein karrieregeiler Emporkömling auf dem Amt, der sich auf 'ner 6 Jahre alten Steuer-Akte profilieren will? Das weiß man selbst am Besten.
      Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

      "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

      Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Karl Ranseier Beitrag anzeigen
        Jein, gewisse Beugungen des Rechtsrahmen sind "an der Tagesordnung", daß heißt, werden forciert, bis das Amt/die Amtsperson auf "Gegenwehr" trifft. Ist das "Spielchen", daß jede Behörde auf Weisung von oben im Moment in Deutschland betreibt, denn die 10%, die sich nicht wehren, bedeuten ja einen "Reingewinn". Im Beschwerdefall wird die Amtsperson nach außen vom Vorgesetzten gerüffelt und intern für den Versuch gelobt, mit dem Hinweis, es das nächste Mal geschickter zu machen. Beispiele dafür sind zB (Polizei) Mängel am Auto, die ein Polizist zwar "augenscheinlich" erfassen, aber deren Behebung dann nur über Vorführung beim TÜV nachgewiesen werden kann (zB defekter Scheinwerfer - auf der Mängelkarte wird seit 3 Jahren die Option "Vorführung an einer Polizeidienststelle" konsequent gestrichen obwohl für solche Fälle vorgesehen); (Versorgungsämter) das Hin- und Herschicken eines Antragstellers zwischen zwei verschiedenen Stellen/Ämtern mit dem Hinweis, man sei nicht zuständig; (Versorgungsämter) das ungerechtfertige Kürzen von Leistungen, in der Hoffnung es fällt nicht auf, bevor in der neuen Form zum zweiten Mal ausgezahlt wurde und danach folgend der Versuch, die "rückwirkend nicht ersetzbar"-Nummer durchzuziehen usw.

        Im Falle Finanzamt heißt das:
        1. Sollte dem Finanzamt/Finanzbeamten eine Steuererklärung unplausibel erscheinen, besteht das Recht zur Schätzung (was de facto eine Umkehrung der Beweislast ist, also prinzipiell ein Verstoß gegen eins der Grundprinzipien unserer Rechtsprechung). Die geschätzte Summe wird behandelt wie eine reelle Forderung, auch wenn die Schätzung nur auf das nicht in die "Standard-Schubladen"-Passen des betroffenen Bürgers basiert. Eventuelle Säumniszuschläge auf eine solche geschätzte Summe können im Einzelfall auch nachdem der Schätzung als solchen der Boden entzogen wurde (widerlegt wurde) als reelle Säumniszuschläge einfordert werden (wollen).
        2. die per Einschreiben zuzustellende "letzte Warnung/Androhung von ...." ist zugestellt, wenn das Schreiben das Amt verlassen hat, auch wenn es dem Amt mit Hinweisen wie "verzogen/nicht angetroffen, nicht abgeholt/...." wieder auf dem Tisch landet.
        3. Sollte es bis zur Pfändung ("eintreiben" klingt recht weit fortgeschritten ) kommen, pfändet jedes Finanzamt erstmal vollständig unter Mißachtung in Deutschland geltender Pfändungsfreibeträge, obwohl diese dem Amt natürlich bekannt sind.
        4. Das Finanzamt hat im Regelfall eine eigene Pfändungsstelle und pfändet daher unter Umgehung von Amtsgerichten. Auch der Antrag auf Einhaltung des Pfändungsfreibetrages geht daher ans Finanzamt (und kann dort dann "zeitlich verschleppt" werden).
        5. Sollte das Finanzamt nach einer "Eintreibaktion" in der misslichen Lage enden, Geld zurückzahlen zu müssen, hat es das (Sonder-)Recht, dem Bürger eine Ratenzahlung über 10 Jahre aufzunötigen. Der Bürger hingegen kann in einem solchen Steuerlast nachfolgender Jahre nicht mit der Restsumme, die das Finanzamt ihm schuldet, verrechnen - zumindest nicht, ohne daß das Finanzamt zustimmt.

        Sollte man sich also in der mißlichen Lage befinden, vom Finanzamt abgezockt zu werden, zahlt man entweder gleich oder geht direkt mit Anwalt und Steuerberater dagegen vor. Falls man sich für den Anwalt entscheidet, nimmt man gleich nen Spezialisten und spart sich den Weg zum "Allrounder". Aber seine Chancen sollte man vorher abschätzen - eigene kreative Buchführung oder doch nur ein karrieregeiler Emporkömling auf dem Amt, der sich auf 'ner 6 Jahre alten Steuer-Akte profilieren will? Das weiß man selbst am Besten.
        Es dreht sich um eine gewerbliche frage
        Beim Steuerberater war ich schon bzw habe in der Sache Kontakt

        Zu 3

        Der Pfändungsfreibetrag was ist das genau? Ist das nur im privaten oder auch im gewerblichen Fall

        es soll hier kein falscher Eindruck entstehen, ich will ja meine Steuern zahlen,was ich ja auch tue, aber seit 4 Monaten legt das FA ein Verhalten an den Tag das fast schon kriminell ist "
        Fristen ,Gebühren, Aufschläge etc

        Wobei hier ja leider lese das das sogar von oben abgesegnet ist
        Zuletzt geändert von Boltar; 08.04.2009, 08:04.
        Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
        Nervenstärke von einem Stuhl
        zulegen.
        Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!

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          #5
          Bring lieber jemanden um als dich mit dem FA anzulegen.
          Bei Geld versteht der Staat keinen Spaß.

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            #6
            Zitat von Boltar Beitrag anzeigen
            Es dreht sich um eine gewerbliche frage
            Beim Steuerberater war ich schon bzw habe in der Sache Kontakt

            Zu 3

            Der Pfändungsfreibetrag was ist das genau? Ist das nur im privaten oder auch im gewerblichen Fall

            es soll hier kein falscher Eindruck entstehen, ich will ja meine Steuern zahlen,was ich ja auch tue, aber seit 4 Monaten legt das FA ein Verhalten an den Tag das fast schon kriminell ist "
            Fristen ,Gebühren, Aufschläge etc

            Wobei hier ja leider lese das das sogar von oben abgesegnet ist
            Schicke mir bitte eine PN und teile mir mit, was Du konkret wissen möchtest - vielleicht kann ich Dir bei Deinen rechtlichen Problemen helfen - die steurrechtlichen Fragen klärst Du aber lieber mit Deinem Steuerberater ...
            Als Gott die Welt erschuf, schickte er drei Lichter. Ein kleines für die Nacht, ein großes für den Tag, aber das schönste Licht legte er in Biancas Augen! - Als Sarah geboren wurde, war es ein regnerischer Tag, doch es regnete nicht wirklich, es war der Himmel, der weinte, weil er seinen schönsten Stern verloren hatte! - Als Emily geboren wurde, kamen alle Engel zusammen und streuten Mondstaub in ihr Haar und das Licht der Sterne in ihre wunderschönen Augen! Leonies Augen spiegeln das Blau des Meeres wieder und funkeln wie die Sterne am Nachthimmel!

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              #7
              Zitat von Boltar Beitrag anzeigen
              ...Zu 3

              Der Pfändungsfreibetrag was ist das genau? Ist das nur im privaten oder auch im gewerblichen Fall....
              Das hängt davon ab, wie dein Gewerbe organisiert ist. Zahlst du dir ein regelmäßiges Gehalt auf ein privates Girokonto, kann das FA dein Firmenkonto voll pfänden, muß dir auf deinem privaten Girokonto auch bei Haftung mit dem Privatvermögen einen monatlichen Freibetrag gewähren (der ist gestaffelt, hängt zB auch davon ab, ob weitere unterhaltspflichtige Personen bla bla bla, beim Steuerberater/Rechtsanwalt ausrechnen lassen). Hast du nur dein Firmenkonto, sieht's da schon düsterer aus. Vielleicht hat peterpan dir ja auch schon weitergeholfen
              Karl Ranseier ist tot. Der wohl erfolgloseste Foren-Autor aller Zeiten wurde heute von einem Bus auf der Datenautobahn überfahren.

              "Ich mag meine Familie kochen und meinen Hund" - Sei kein Psycho. Verwende Satzzeichen!

              Star Wars 7? 8? Spin-Offs? Leute, das Haftmittel für meine Dritten macht bessere Filme!

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                #8
                Hat sich alles geklärt

                Was mann nicht alles Erreichen kann ,wenn man persönlich vorstellig wird und freundlich um eine Prüfung der Zahlen bittet
                Und manchmal denk ich mir, ich sollte mir die Ruhe und
                Nervenstärke von einem Stuhl
                zulegen.
                Der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!

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