Nein ist es nicht. Dazu gibt es Haufenweise Gerichtsurteile.
Wie das jetzt rechtlich genau umschrieben wird ist mir entfallen aber jedenfalls muss die Tat lediglich in nachvollziehbarer Abfolge stehen.
Beispiel (wurde tatsächlich so entschieden): Du bist der Beihilfe zur fahrlässigen Tötung schuldig wenn du als Spetiteur deine Fahrer dazu anhältst die Lenkzeiten zu überschreiten und einer baut so einen Unfall.
Eine Tatabsicht muss dir da nicht bekannt sein.
Wenn der Vater also von der Erkrankung seines Sohnen wusste und damit eine Zweckentfremdung der Tatwaffe aufgrund psychischer Instabilität im Bereich des Möglichen gelegen hätte (das muss man nicht auf einen Amoklauf runterbrechen!) ist er sehr wohl der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig.
Chrisimo hat da vollkommen Recht.
Daher ist es in der Tat relevant inwieweit der Täter psychisch krank war / behandelt wurde und in welchem Umfang der Vater davon Kenntnis hatte.
Wie das jetzt rechtlich genau umschrieben wird ist mir entfallen aber jedenfalls muss die Tat lediglich in nachvollziehbarer Abfolge stehen.
Beispiel (wurde tatsächlich so entschieden): Du bist der Beihilfe zur fahrlässigen Tötung schuldig wenn du als Spetiteur deine Fahrer dazu anhältst die Lenkzeiten zu überschreiten und einer baut so einen Unfall.
Eine Tatabsicht muss dir da nicht bekannt sein.
Wenn der Vater also von der Erkrankung seines Sohnen wusste und damit eine Zweckentfremdung der Tatwaffe aufgrund psychischer Instabilität im Bereich des Möglichen gelegen hätte (das muss man nicht auf einen Amoklauf runterbrechen!) ist er sehr wohl der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig.
Chrisimo hat da vollkommen Recht.
Daher ist es in der Tat relevant inwieweit der Täter psychisch krank war / behandelt wurde und in welchem Umfang der Vater davon Kenntnis hatte.
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