Hallo,
...mit fasziniertem Interesse habe ich mir den Beitrag des „Kollegen“ Jedamzik durchgelesen und habe nur die altbekannten Rechtfertigungen gelesen, die selbst durch seinen Beitrag absolut falsch sind.
Hier der Link zu einem Beitrag von mir:
Das selbstverschuldete Afghanistan Desaster
...in der zweiten Hälfte des Beitrages geht es um die völkerrechtswidrige OEM.
Weitergehend werde ich in diesem Beitrag nicht mehr dazu eingehen. Zum einen wurde das schon eingehend diskutiert und zum anderen ist es – zumindest teilweise – off-topic.
Gehen wir mal davon aus, dass Deutschland es geschafft hat eine – wie auch immer geartete – Autorisation zu basteln.
Damit die Bundesmarine einem Schiff zur Hilfe kommen kann muss es sich zunächst einmal in entsprechender Reichweite befinden.
Auch wenn man jetzt den Bordhubschrauber vorausschickt benötigte dieser, bei einer angenommenen Entfernung von 100 Seemeilen, ca. eine Stunde bis zum Eintreffen am angegriffenen Schiff. Ergebnis: zu spät!
Alternativ könnte man die Schiffe mit gut bewaffnetem und ebenso gut ausgebildetem Sicherheitspersonal ausstatten. Vielleicht eine Geschäftsidee a la Blackwater...
Ich sehe schon das Ergebnis, Geleitzüge.
Von Kriegsschiffen bewachte Handelsschiffkonvois....
Nehmen wir einfach mal weiter an eine Fregatte hätte es geschafft – und sie können es – einem Handelsschiff Nothilfe zu leisten und die angreifenden Piraten zu verhaften.
Hätten wir schon das erste Problem:
Gemäß geltendem Recht müssen die gefangenen Piraten innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden.
Bei welchem rechtsstaatlich funktionierendem Justizsystem sollten die Gefangenen Piraten den abgeliefert werden?
Somalia bzw. die autonome Teilrepublik Puntland scheiden schon mal aus, den die Clans gehören garantiert zu den Hintermännern und verdienen kräftig mit.
Dschibuti, Jemen oder auch Saudi Arabien? Die dürften ihre eigenen Probleme haben und wollen bestimmt kein Lager a la Guantanamo auf ihrem Territorium.
Gruß Night...
...mit fasziniertem Interesse habe ich mir den Beitrag des „Kollegen“ Jedamzik durchgelesen und habe nur die altbekannten Rechtfertigungen gelesen, die selbst durch seinen Beitrag absolut falsch sind.
Hier der Link zu einem Beitrag von mir:
Das selbstverschuldete Afghanistan Desaster
...in der zweiten Hälfte des Beitrages geht es um die völkerrechtswidrige OEM.
Weitergehend werde ich in diesem Beitrag nicht mehr dazu eingehen. Zum einen wurde das schon eingehend diskutiert und zum anderen ist es – zumindest teilweise – off-topic.
[…] Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 definiert Piraterie und regelt den Umgang mit ihr. Art. 101 definiert Piraterie als rechtswidrige (kriminelle) Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder Plünderung durch die Besatzung eines privaten Schiffes zu privaten Zwecken. Das SRÜ sieht eine Pflicht zur Nothilfe (Art. 98) und zur Zusammenarbeit der Staaten (Art. 100) bei Fällen von Piraterie vor. Art. 105 erlaubt den Hilfe leistenden Schiffen, Piraten zu verfolgen (aufzubringen), die Piraten festzunehmen und vor die Gerichte des jeweiligen Flaggenstaates zu bringen. Berechtigt zum Aufbringen von Piratenschiffen sind lediglich Schiffe, die deutlich als im Staatsdienst stehend gekennzeichnet und als solche erkennbar und hierzu befugt sind.[...]
[...]Art. 107 SRÜ überlässt es jedoch den Staaten, mit welchen Instrumenten sie gegen Piraterie vorgehen. So hat ein Staat durchaus völkerrechtlich die Möglichkeit, sein Militär bei der Bekämpfung von Piraterie einzusetzen[…]
[...]Art. 107 SRÜ überlässt es jedoch den Staaten, mit welchen Instrumenten sie gegen Piraterie vorgehen. So hat ein Staat durchaus völkerrechtlich die Möglichkeit, sein Militär bei der Bekämpfung von Piraterie einzusetzen[…]
Damit die Bundesmarine einem Schiff zur Hilfe kommen kann muss es sich zunächst einmal in entsprechender Reichweite befinden.
Auch wenn man jetzt den Bordhubschrauber vorausschickt benötigte dieser, bei einer angenommenen Entfernung von 100 Seemeilen, ca. eine Stunde bis zum Eintreffen am angegriffenen Schiff. Ergebnis: zu spät!
Alternativ könnte man die Schiffe mit gut bewaffnetem und ebenso gut ausgebildetem Sicherheitspersonal ausstatten. Vielleicht eine Geschäftsidee a la Blackwater...
Ich sehe schon das Ergebnis, Geleitzüge.
Von Kriegsschiffen bewachte Handelsschiffkonvois....
Nehmen wir einfach mal weiter an eine Fregatte hätte es geschafft – und sie können es – einem Handelsschiff Nothilfe zu leisten und die angreifenden Piraten zu verhaften.
Hätten wir schon das erste Problem:
Gemäß geltendem Recht müssen die gefangenen Piraten innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgeführt werden.
Bei welchem rechtsstaatlich funktionierendem Justizsystem sollten die Gefangenen Piraten den abgeliefert werden?
Somalia bzw. die autonome Teilrepublik Puntland scheiden schon mal aus, den die Clans gehören garantiert zu den Hintermännern und verdienen kräftig mit.
Dschibuti, Jemen oder auch Saudi Arabien? Die dürften ihre eigenen Probleme haben und wollen bestimmt kein Lager a la Guantanamo auf ihrem Territorium.
Gruß Night...
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