aus dem SPON-Artikel:
444/(22*30) = das macht durchschnittlich 0.7 Jugendliche pro Tag, für ganz Hamburg?
Ich dachte (ernsthaft), das wäre sehr viel mehr.
(unterstrichen: ) Woher will der Autor das wissen, wenn keine Daten vorliegen?
Allg:
Ich halte nichts von einem totalen Verkaufsverbot zu irgendwelchen Zeiten. Entweder man ist volljährig, und man hat das Recht, sich zu besaufen, oder man kann diese Volljährigkeitskiste in die Tonne kloppen.
Man erlaubt Leuten ab 18, mit Autos und mit 200 Sachen über die Autobahn zu brettern, beim Bund zu lernen, wie man Leute umbringt (jaja, nicht nur) oder Abgeordnete zu wählen, die über unsere Zukunft entscheiden? Aber man traut "ihnen" (also der Masse) nicht zu, zu entscheiden, wann man Alkohol kauft?
Natürlich gibt es nicht wenige, die mit (eher ohne) Alkohol ein Problem haben. Aber da gibt es andere Massnamen, als den Nanny-Staat noch weiter auszubauen.
Jugendschutz ist ein anderes Thema. Ein Verkaufsverbot an U18 fände ich vertretbar.
zB:
* Konsum zuhause und in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (EZB) vielleicht ab 14,
* Konsum in der Öffentlichkeit und in Anwesenheit eines EZB ab 16
* Verkauf prinzipiell nur ab 18
* Ausweiskontrolle verpflichtend (aber ohne Datenspeicherung), und zwar für ALLE Kunden in jedem Alter, dann fühlt sich keiner diskriminiert. Ist in den USA sehr verbreitet, das man dem Verkäufer im Liquor-Shop und der Bedienung in der Kneipe kurz seinen Ausweis unter die Nase hält. Ist keine große Sache und allgemein akzeptiert. Hierzulande gäbe es einfach nur ein Umgewöhnung, wie damals bei der Gurtpflicht in Autos.
(Eine solche Massnahme hätte zwar auch ein "Nanny-Komponente", ist aber deutlich weniger invasiv als ein totales Verkaufsverbot. )
* Weitergabe von Alk an Minderjährige (ohne Kenntnis/Zustimmung des EZB) eine Straftat (gilt auch für Verkäufer). Kann man im privaten Umfeld zwar kaum kontrollieren, aber wenn es mal rauskommt, kann man bestrafen. Und für Verkäufer/Ladenbesitzer/Wirte muss es spürbare Konsequenzen haben.
Zum Nachdenken:
* gesetzliche Mitführpflicht eines Ausweises bei Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Verstoss wäre strafbar?
EDIT: Ich habe keine Ahnung, wie die diesbezgl Gesetze in Dtl zur Zeit aussehen.
Ich vermute, die ersten drei von mir genannten Punkte könnten hinkommen?
Das Verbot habe statistisch gesehen 444 Jugendliche und 288 junge Erwachsene vor einer Alkoholvergiftung allein in den 22 Monaten nach der Einführung bewahrt,
Ich dachte (ernsthaft), das wäre sehr viel mehr.
Siedler schätzt, dass der Effekt des Verbots noch wesentlich höher liegt, denn der ausgewertete Datensatz berücksichtigt lediglich die Erstdiagnose. Wird ein alkoholvergifteter Patient vorrangig wegen einer Kopfverletzung oder einem gebrochenen Bein behandelt, fällt er aus der Analyse heraus.
Allg:
Ich halte nichts von einem totalen Verkaufsverbot zu irgendwelchen Zeiten. Entweder man ist volljährig, und man hat das Recht, sich zu besaufen, oder man kann diese Volljährigkeitskiste in die Tonne kloppen.
Man erlaubt Leuten ab 18, mit Autos und mit 200 Sachen über die Autobahn zu brettern, beim Bund zu lernen, wie man Leute umbringt (jaja, nicht nur) oder Abgeordnete zu wählen, die über unsere Zukunft entscheiden? Aber man traut "ihnen" (also der Masse) nicht zu, zu entscheiden, wann man Alkohol kauft?
Natürlich gibt es nicht wenige, die mit (eher ohne) Alkohol ein Problem haben. Aber da gibt es andere Massnamen, als den Nanny-Staat noch weiter auszubauen.
Jugendschutz ist ein anderes Thema. Ein Verkaufsverbot an U18 fände ich vertretbar.
zB:
* Konsum zuhause und in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (EZB) vielleicht ab 14,
* Konsum in der Öffentlichkeit und in Anwesenheit eines EZB ab 16
* Verkauf prinzipiell nur ab 18
* Ausweiskontrolle verpflichtend (aber ohne Datenspeicherung), und zwar für ALLE Kunden in jedem Alter, dann fühlt sich keiner diskriminiert. Ist in den USA sehr verbreitet, das man dem Verkäufer im Liquor-Shop und der Bedienung in der Kneipe kurz seinen Ausweis unter die Nase hält. Ist keine große Sache und allgemein akzeptiert. Hierzulande gäbe es einfach nur ein Umgewöhnung, wie damals bei der Gurtpflicht in Autos.
(Eine solche Massnahme hätte zwar auch ein "Nanny-Komponente", ist aber deutlich weniger invasiv als ein totales Verkaufsverbot. )
* Weitergabe von Alk an Minderjährige (ohne Kenntnis/Zustimmung des EZB) eine Straftat (gilt auch für Verkäufer). Kann man im privaten Umfeld zwar kaum kontrollieren, aber wenn es mal rauskommt, kann man bestrafen. Und für Verkäufer/Ladenbesitzer/Wirte muss es spürbare Konsequenzen haben.
Zum Nachdenken:
* gesetzliche Mitführpflicht eines Ausweises bei Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, Verstoss wäre strafbar?
EDIT: Ich habe keine Ahnung, wie die diesbezgl Gesetze in Dtl zur Zeit aussehen.
Ich vermute, die ersten drei von mir genannten Punkte könnten hinkommen?
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