Jetzt mal ganz im Ernst: Ich finde das höchst bedenklich, wie das gelaufen ist. Nicht das Ergebnis des Verfahrens, dazu kann ich mir kein Urteil erlauben, sondern dass das Amtsgericht einfach so die Angaben der Vermieter übernimmt und einem Mittellosen die gesetzlichen Möglichkeiten verwehrt, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen.
Dabei weiß ich wohl, dass zur Kostenbeihilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht gehört.
Aber es gibt immer auch einen Spielraum. Und angesichts des Umstandes, dass dieser 75jährige Mann 40 Jahre in dieser Wohnung gelebt hat, ist es ein menschliches Unding, ihm die Kostenübernahme einer Klage zu verweigern. Wäre es ein 25jähriger, meinetwegen. Aber einen alten Baum zu verpflanzen, das macht man nur, wenn es wirklich geboten ist. Und da hat das Gericht auch eine soziale Verantwortung. Es kann nämlich immer auch sein, dass die Angaben der Vermieter nicht stimmen.
Menschen, insbesondere ältere, neigen auch dazu, sich hier und da gesellschaftlich nicht völlig konform zu verhalten. Und wenn dieses Beispiel Schule macht, ist ein leichtes für Vermieter, ihnen daraus einen Strick zu drehen, wenn man eine Wohnung geräumt haben möchte.
Und wenn die Gerichte das dann einfach abnicken, dann braucht man nicht mehr auf "Eigenbedarf" pochen, dann guckt man halt, was bei der Person nicht stimmt. Heute ist es ein rauchender Rentner, morgen ist vielleicht eine Rentnerin mit fünf Katzen. Da haben die anderen Mietparteien dann halt Katzenhaarallergie. Das Bewusstsein für Allergien wird gesellschaftlich heute auch anders bewertet als noch vor 30 Jahren.
Ich halte das für ein Unding.
Dabei weiß ich wohl, dass zur Kostenbeihilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht gehört.
Aber es gibt immer auch einen Spielraum. Und angesichts des Umstandes, dass dieser 75jährige Mann 40 Jahre in dieser Wohnung gelebt hat, ist es ein menschliches Unding, ihm die Kostenübernahme einer Klage zu verweigern. Wäre es ein 25jähriger, meinetwegen. Aber einen alten Baum zu verpflanzen, das macht man nur, wenn es wirklich geboten ist. Und da hat das Gericht auch eine soziale Verantwortung. Es kann nämlich immer auch sein, dass die Angaben der Vermieter nicht stimmen.
Menschen, insbesondere ältere, neigen auch dazu, sich hier und da gesellschaftlich nicht völlig konform zu verhalten. Und wenn dieses Beispiel Schule macht, ist ein leichtes für Vermieter, ihnen daraus einen Strick zu drehen, wenn man eine Wohnung geräumt haben möchte.
Und wenn die Gerichte das dann einfach abnicken, dann braucht man nicht mehr auf "Eigenbedarf" pochen, dann guckt man halt, was bei der Person nicht stimmt. Heute ist es ein rauchender Rentner, morgen ist vielleicht eine Rentnerin mit fünf Katzen. Da haben die anderen Mietparteien dann halt Katzenhaarallergie. Das Bewusstsein für Allergien wird gesellschaftlich heute auch anders bewertet als noch vor 30 Jahren.
Ich halte das für ein Unding.
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