Nachrichten des Tages - SciFi-Forum

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachrichten des Tages

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Naja, es ist doch aber schon eine ernstere Sache hier als bei der Bäckerin, denn hier ging es sprichwörtlich um Leben und Tod und nicht um 7 Cent. Er wurde darüber informiert, das einer am ertrinken ist, er ist dazu ausgebildet worden und es ist sogar sein Job, genau in solchen Fällen genau das zu machen, was er gemacht hat.

    Hätte er den Kerl denn in aller Seelenruhe ertrinken lassen sollen, nur weil derjenige ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches absäuft? Wäre das juristisch denn einwandfreier gewesen, wenn er die Hilfe bewusst verweigert hätte (gibts unterlassene Hilfeleistung auch in den USA?), und der Estländer dadurch richtigen Schaden genommen hätte oder gar gestorben wäre?

    Weil du hier auf die möglichen Unsummen anspielst, wieviel ist das Leben des Estländers denn so wert, und steigt oder fällt der finanzielle Wert, wenn er sich innerhalb oder ausserhalb des Zuständigkeitsbereiches bewegt?
    Ich frage hier bewusst nicht nach dem moralischen Aspekt.
    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

    Kommentar


      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
      Wenn an seinem eigentlich zu überwachendem Strandabschnitt zeitgleich jemand in Not geraten wäre, wäre der Arbeitgeber, eventuell sogar auch der Rettungsschwimmer persönlich (wohl anzunehmen) für alle Schäden an Leib und Leben jener Person haftbar. Gerade in den USA sind hier schnell Summen im Spiel, die eine Firma in den finanziellen Ruin treiben. Im Grunde hat der Rettungsshwimmer hier den schwersten Verstoß begangen, den man aus Sicht seines Arbeitgebers in diesem konkreten Arbeitsverhältnis begehen kann (neben: Verweigerung der Rettung): Er hat den Arbeitsplatz verlassen.
      Natürlich gebührt dem Mann Respekt, weil er das getan hat, was sein Beruf ist - aber eben nicht das, wofür er bezahlt wurde. Ich kann die öffentliche Aufregung auch verstehen, aber die Diskussion wird schon etwas einseitig geführt, dabei gibt es wesentlich krassere Fälle von unfairen Kündigungen. Lehrbuchbeispiel ist nicht umsonst die Kündigung einer Bäckereikassiererin, weil sie nach Betriebsschluss ein altes Brötchen im Wert von 7ct hat unerlaubt zum Eigenverzehr mitgehen lassen ( = Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber).

      Wie steht es mit der Abwägung zwischen zwei Rechtsverstössen?
      Der eine war das Verlassen des Arbeitsplatzes. Dagegen stand Unterlassene Hilfeleistung, hätte er nicht geholfen.
      Ich weiss, die Amis haben je nach Staat teils absolut hirnrissige Gesetze bezüglich Hilfeleistung, aber Grundsätzlich gibt es auch in den USA die "duty to help".
      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

      - Florance Ambrose

      Kommentar


        Das Argument der Unterlassenen Hilfeleistung zählt nicht; ihn trifft hier keine größere Verantwortung als jeden anderen Beteiligten, um es mal kurz zu machen. Außerdem war sein EInsatz ja auch nicht nötig, denn es wurde ja schon Hilfe von Dritten geleistet.
        Der 323c (Unterlassene Hilfeleistung) ist zudem eine sog. Nazi-Vorschrift und auch innerhalb Deutschlands sehr umstritten. Ich weiß nichtmal, inwieweit es etwas vergleichbares in den USA gibt, Fearless.

        Kommentar


          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          Das Argument der Unterlassenen Hilfeleistung zählt nicht; ihn trifft hier keine größere Verantwortung als jeden anderen Beteiligten, um es mal kurz zu machen. Außerdem war sein EInsatz ja auch nicht nötig, denn es wurde ja schon Hilfe von Dritten geleistet.
          Der 323c (Unterlassene Hilfeleistung) ist zudem eine sog. Nazi-Vorschrift und auch innerhalb Deutschlands sehr umstritten. Ich weiß nichtmal, inwieweit es etwas vergleichbares in den USA gibt, Fearless.

          -Als ausgebildeter Rettungsschwimmer hat er durchaus eine grössere Vernatwortung, wenn es um ein Ertrinken geht.
          -Davon, dass andere Hilfe leisten würden konnte er nicht ausgehen.
          -In den USA gibt es eine "duty to rescue" für sog. "emergency workers". "have a general duty to rescue the public within the scope of their employment."

          Das kann man wohl verschieden interpretieren.
          Grundsätzlich dürftest du aber (leider) damit recht haben, dass er keine gesetzliche Verpflichtung hatte zu dem doch recht weit entferneten Unfallort zu gehen.
          Ich sage leider, weil ihn eine solche Verpflichtung vermutlich vor der Kündigung geschützt hätte.

          Und zum anderen Teil:
          Was meinst du mit "Nazi-Vorschrift", und dass sie in Deutschland Umstritten sei?
          Ich habe etwas Mühe mit der Vorstellung, jemand könnte es für eine schlechte Idee halten, wenn die Leute sich gegenseitig zu Hilfe kommen.
          Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

          - Florance Ambrose

          Kommentar


            Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
            Was meinst du mit "Nazi-Vorschrift", und dass sie in Deutschland Umstritten sei?
            Ich habe etwas Mühe mit der Vorstellung, jemand könnte es für eine schlechte Idee halten, wenn die Leute sich gegenseitig zu Hilfe kommen.
            Der § 323c ist von den Nazis eingeführt worden, um das Verantwortungsgefühl für die "Volksgemeinschaft" zu steigern und dieser Solidarität entgegen stehendes Verhalten zu bestrafen.
            Ich gehöre auch zu denen, die ihn für sinnvoll erachten, da es eben nicht einleuchten soll, weshalb jemand bei ihm zumutbarer Hilfe nicht zum Eingreifen verpflichtet sein soll (Stichwort "soziale Mindestsolidarität"). Interessant ist, dass das Gesetz im Falle des § 323c bei uns u.A. dann von der Zumutbarkeit absieht, wenn der Hilfspflichtige selber andere wichtige Pflichten vernachlässigen würde (könnte man im hier in Rede stehenden Fall wohl vertreten). Aber manch einem in der Literatur geht der Tatbestand halt jedenfalls schon wegen seiner Genese (s.o.) auf die Eier, ohne, dass sie dafür letztendlich gute Argumente meiner Meinung nach benennen können (hierzu lies beispielsweise Nomos Kommentar zum StGB, Seelmann, Rn 1-6). Aus dem Streit ist zumindest in Deutschland weitestgehend die Luft raus.

            Kommentar


              In den USA ist mal wieder ein grandioses Fehlurteil aufgedeckt worden, allerdings erst nach schlappen 32 Jahren. Und das ist bei weitem kein Einzelfall...

              Champaign/USA - Im US-Staat Illinois hat ein Mann wegen angeblicher Vergewaltigung und Ermordung einer Dreijährigen 32 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen. Am Freitagabend konnte der 50-Jährige Andre Davis das Hochsicherheitsgefängnis in Tamms als freier Mann verlassen. Nachdem DNA-Tests bewiesen hatten, dass er nicht für das Verbrechen verantwortlich gewesen war, ordnete ein Berufungsgericht im März ein neues Verfahren an. Am Freitag stimmte die Staatsanwaltschaft zu, die Anklage nicht weiter aufrecht zu erhalten.
              Mann sitzt 32 Jahre unschuldig im Gefängnis - SPIEGEL ONLINE
              „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
              (Albert Einstein)

              Kommentar


                Die meine Güte, 32 Jahre. Was der wohl für eine Abfindungssumme kriegt?

                Kommentar


                  Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                  Die meine Güte, 32 Jahre. Was der wohl für eine Abfindungssumme kriegt?
                  Ich denke, er kann froh sein, dass er zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war, da er sonst u.U. schon hingerichtet worden wäre, da die Tat, die ein anderer begangen hat, ja extrem pervers war.
                  Slawa Ukrajini!

                  Kommentar


                    Gab es vor 30 Jahren etwa noch keine DNA-Tests?

                    Kommentar


                      Papst verklakt "Titanic"

                      Papst Benedikt geht gegen "Titanic" vor - SPIEGEL ONLINE

                      Papst Benedikt XVI. hat eine einstweilige Verfügung gegen das Satiremagazin "Titanic" erzwungen. Das Blatt darf das katholische Kirchenoberhaupt nicht mehr - wie in der aktuellen Ausgabe - mit einem großen gelben Fleck vorne und einem braunen Fleck hinten auf der Soutane auf Titelbild und Rückseite zeigen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Hamburg sagte. Der Papst hatte sich persönlich eingeschaltet.

                      Ich finde das irgendwie schon ziemlich geschmacklos und abartig. Natürlich, es ist ein Satiremagazin, aber irgendwo sollte in der Gesellschaft schon noch Respekt vor geistlichen Ämtern aller Art, insbesondere des Papstes, herrschen. Ich will mir nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn sie so etwas mit einem hohen muslimischen Geistlichen gemacht hätten (siehe: Mohammed-Karrikatur)

                      Kommentar


                        So schlimm finde ich das jetzt nicht. Das ist halt ein ziemlich primitiver Scherz, er wird Ratzinger aber nicht irgendwie schaden. Naja, so hat er wenigstens Werbung für die Titanic gemacht und dafür gesorgt, dass sich jeder das Cover im Internet anguckt.
                        I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

                        - George Lucas

                        Kommentar


                          Zitat von Omikron Beitrag anzeigen
                          Ich finde das irgendwie schon ziemlich geschmacklos und abartig. Natürlich, es ist ein Satiremagazin, aber irgendwo sollte in der Gesellschaft schon noch Respekt vor geistlichen Ämtern aller Art, insbesondere des Papstes, herrschen.
                          Warum soll der Papst mehr Respekt verdient haben als andere Menschen, bzw. Oberhäupter?

                          Kommentar


                            Ob Papst oder nicht, dieser Scherz ist generell recht geschmacklos und würdelos.
                            Egal um welche Person es sich handelt, das geht doch deutlich einen Schritt zu weit.
                            Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                            Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                            Kommentar


                              Ich finde die Darstellung zwar obszön, ich denke aber, dass Obszönität alleine eine Einschränkung der Pressefreiheit nicht rechtfertigen darf.
                              This post is protected by : Azatoth, demon sultan and master of illusion. ZOCKTAN!, Hiob 30, 16-17, Streichelt mein Ego,
                              "I was a victim of a series of accidents, as are we all."
                              Yossarian Lives!

                              Kommentar


                                Pressefreiheit geht über die Würde des Menschen?
                                Nein.Nicht wenn nicht einmal Fakten dargestellt werden, sondern solcherlei beleidigende Satire.
                                Pressefreiheit bedeutet für mich freie Berichterstattung.
                                Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
                                Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X