Räuber angefahren: Freispruch für selbsternannten Sheriff
Es gibt also doch noch Gerechtigkeit
Baden-Baden - Freispruch für einen 25-Jährigen, der einen Tankstellenräuber angefahren hat - das Amtsgericht Baden-Baden erkannte zwar keine Notwehr. Die Aktion sei aber vom Festnahmerecht gedeckt, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der 25-Jährige hatte im Januar als Kunde in einer Tankstelle in Bühl (Kreis Rastatt) einen Raub beobachtet und danach den flüchtenden Täter mit dem Auto angefahren. Die Polizei konnte deshalb den Serienräuber wenig später festnehmen. Der 25-jährige Überfall-Zeuge geriet jedoch wegen seiner Selbstjustiz ebenfalls ins polizeiliche Visier. Neben Körperverletzung wurde ihm ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Die Verteidigung machte Notwehr geltend, da der Räuber eine scharfe Pistole dabeigehabt habe.
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