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    Gesetze sind häufig bis zu einem gewissen Grad natürlich Auslegungssache, da die Formulierung eines Gesetzes, das alle Eventualitäten einschließen soll, fast unmöglich ist.
    Auch in Irland gibt es eine Normenhierarchie, die die freie Meinungsäußerung bis zu den definierten Grenzen hin gewährleistet. Genauso wie bei uns in Deutschland (in Hessen ist die Todesstrafe noch Bestandteil des Gesetzes, schon gewusst? Naja, und Bayern ist eben Bayern ).
    Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass diese definierte Grenzen schwammig sind. Das sind sie aber, aus meiner Sicht, nur auf den ersten Blick. Im Grunde sind sie durchaus eindeutig. Bestandteil der Rechtssprechung ist nunmal aber auch, dass man über gewisse Teile diskutieren muss. Wäre dem nicht so müsste ich mir ein neues Studienfach suchen .

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      Zitat von Pythas
      Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass diese definierte Grenzen schwammig sind. Das sind sie aber, aus meiner Sicht, nur auf den ersten Blick. Im Grunde sind sie durchaus eindeutig. Bestandteil der Rechtssprechung ist nunmal aber auch, dass man über gewisse Teile diskutieren muss.
      Ich meine auch, dass die Gesetze zumeist ausreichend sind. Leider gibt es dennoch zu viele Möglichkeiten, diese zu "beugen" oder zu umgehen. Aus eigener Erfahrung verweise ich dabei immer wieder auf das Umgangsrecht, das zwar ganz klar definiert, dass der Umgang dem Kindeswohl dient und gefördert werden muss, aber von einem Elternteil dennoch wirkungsvoll unterbunden werden kann, indem das Kind dann eben häufiger mal krank ist, oder mal nicht will.
      Zuletzt geändert von Zenturio; 18.07.2009, 22:10.
      Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt

      Oscar Wilde

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        Natürlich gibt es Negativbeispiele unserer Rechtssprechung, da gebe ich dir Recht.
        Die Frage dazu ist: Inwiefern sollte man Gesetze konkretisieren ohne dabei beabsichtigte positive Auswirkungen zu beschneiden, mögliche negative Auswirkungen jedoch zu verhindern? Um das auf das Umgangsrecht zu beziehen: Jede Änderung zum Vorteil eines benachteiligten Elternteiles könnten gewiefte Juristen unter Umständen auch zum Vorteil eines 'unfähigen' Elternteils ausnutzen. Das ist eben immer eine Gratwanderung und leider bei weitem nicht perfekt.

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          Wenn man sich wenigsten auf dem Grat bewegen würde, wäre das ganze ja noch gerecht. Mann fällt aber beim Sorge- und Umgangsrecht konsequent auf die Seite der Mutter und gibt dabei sogar noch zu, dass es eine einseitige Entscheidung, zum Wohle der Mutter und sonst niemanden ist.

          Zitat von aus dem Urteil einer Sachverständigen
          „Obwohl ich davon ausgehe, dass eine Beziehung von Hanna zu ihrem Vater für ihre Entwicklung sehr wichtig wäre, überwiegen die Risiken, die mit einer erneuten erfolglosen Umgangsanbahnung oder einem erneuten Umgangsabbruch verbunden wären. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass ich die derzeitigen Probleme bei der Umgangsregelung der Mutter zuschreibe.“
          Dies stammt aus dem Fall des Douglas Wolfsperger, dem Dokumentarfilmer der "Der entsorgte Vater" gedreht hat. Das Gericht hat abschließend entschieden, dass er seine Tochter nie mehr wiedersehen darf.

          Auf dem Papier hat er ein Umgangsrecht. Was ist das Gesetzt also wert?
          Ich bin durchaus nicht zynisch, ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt

          Oscar Wilde

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            Es ist mir nicht möglich über einen Fall zu urteilen, den ich nicht einmal im Ansatz kenne . Es wäre zu leicht zu sagen, dass der Vater hier das Opfer ist.

            überwiegen die Risiken, die mit einer erneuten erfolglosen Umgangsanbahnung oder einem erneuten Umgangsabbruch verbunden wären.
            Das würde die Entscheidung des Gerichts ja begründen. Auch bei einem solchen Fall würde das Umgangsrecht nur so weit seine Gültigkeit behalten, bis es zu einer zu erwartenden Schädigung des Kindes kommt. Wenn man zu einem solchen Urteil kommt findet das Recht des Vaters keine Anwendung mehr.
            Aber wie oben schon geschrieben, ich hab noch nie etwas von dem Fall bzw Film gehört, so dass ich dazu eigentlich auch nichts sagen kann.


            Das Thema war ja auch eigentlich die neuen Gesetze in Irland . Diese finde ich, wie oben schonmal geschrieben, in der zweiten Formulierung doch recht sinnig.

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              Zitat von Pythas Beitrag anzeigen
              Das Thema war ja auch eigentlich die neuen Gesetze in Irland . Diese finde ich, wie oben schonmal geschrieben, in der zweiten Formulierung doch recht sinnig.
              Du hällst es für sinnvoll, dass ich 25'000 euro an Busse blechen müsste nur wenn ich sage, dass Gott eine Illusion ist?!?

              Warum ist es dann nicht ebenfalls illegal das Gegenteil zu behaupten?
              Schliesslich sind beide Behauptungen unbewiesen.
              Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

              - Florance Ambrose

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                Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigen
                Du hällst es für sinnvoll, dass ich 25'000 euro an Busse blechen müsste nur wenn ich sage, dass Gott eine Illusion ist?!?
                Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe nicht geschrieben, dass ich etwaige Strafen für angemessen / nicht angemessen halte bzw welches Gesetz überhaupt welches Strafmaß nach sich ziehen sollte.

                Ich habe lediglich geschrieben, dass ich diese Gesetze in einer zweiten Formulierung (ich schätze nicht, dass sie so wie oben geschrieben Einzug in ein Gesetzestext finden werden) vernünftig finde, wenn man die Begebenheiten betrachtet.

                Kommentar


                  Ich kann mir keine Formulierung vorstellen die es vernünftig erscheinen lässt die Leugnung der Existenz eines allmächtigen Wesens (dessen Existenz übrigens nie beweisen wurde) unter Strafe zu stellen.

                  Und welche Begebenheiten meinst du?
                  Dass es unter den bald 8 Milliarden Expemplaren des Homo Sapiens eine leider relativ grosse Anzahl von Exponenten gibt, welche glauben ihre Weltanschaung sei die einzig richtige, und alle andern sollen sich gefälligst fügen oder Gottes Zorn zu spüren bekommen?

                  Diesen Typen mit Gesetzen entgegen zu kommen ist imo das dümmste das man tun kann.
                  Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                  - Florance Ambrose

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                    Ich kann mir keine Formulierung vorstellen die es vernünftig erscheinen lässt die Leugnung der Existenz eines allmächtigen Wesens (dessen Existenz übrigens nie beweisen wurde) unter Strafe zu stellen.
                    Ich auch nicht. Habe ich aber auch nicht geschrieben
                    Die irische Verfassung beinhaltet auch einen Artikel zur Redefreiheit (Artikel 40.6.1), sofern keine aufrührerischen Absichten erkennbar sind. Zudem gilt auch in Irland eine Hierarchie, die die Verfassung über alle verabschiedeten Gesetze stellt. Hier kommt bei der Zusammenfassung der Gesetze die Formulierung "can be" ins Spiel. Man kann bestraft werden, wenn man sich in einer aufrührerischen Art abwertend im Bezug auf das Thema Gott äußert. Dies finde ich in einem Land, in dem die Religion eine sehr wichtige Rolle spielt durchaus verständlich und vernünftig. Genau das, nicht mehr, habe ich in meinen letzten Beiträgen geschrieben. Für meine Ausführungen war die Religion erstmal zweitrangig. Dazu kann man stehen wie man will (ich selbst bin kein Freund der Religion - egal welcher). Genauer gesagt, ging es mir darum, dass man hier versucht etwas zu verhindern, dass das Potential hat in der Bevölkerung für Aufruhr zu sorgen. In erster Linie ging es mir um die Relativierung der doch sehr kurz zusammengefassten Gesetzestexte.

                    Naja, wenn man Irlands Erfahrungen mit Konflikten religiöser Natur bedenkt kann man es schon verstehen, dass die mit einem solchen Gesetz Frieden erzwingen wollen. Ich heiße es zwar nicht gut, aber ich verstehe die Gründe.
                    Das wurde schon einige Beiträge weiter vorne geschrieben. Darauf zielen eigentlich auch meine Aussagen und die 'Begebenheiten' ab.

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                      Ich habe trotzdem Mühe damit.
                      Zumal die religiösen Streitigkeiten in Irland zwischen Prostestanten und Katholiken sind und nicht zwischen Gläubigen und Atheisten.

                      Mein Problem ist primär dies:

                      Atheists can be prosecuted for saying that God is imaginary. That causes outrage.
                      Das bedeutet, Atheisten können dafür bestraft werden, dass sie ihre persönliche Überzeugung zum Thema Religion kund tun.
                      Und zwar Unabhängig von den Umständen.
                      Denn da steht nichts darüber wo das Gesetz greifen soll und wo nicht.

                      Gleichzeitig ist es Gläubigen nicht verboten ihre Überzugung - namentlich das Gott eben keine Einbildung ist - kund zu tun.

                      Vermutlich weil die Aussage 'god is an imagination' offenbar die Gefühle der Gläubigen bezüglich ihrer ethisch-religiönsen Überzeugung verletzt.
                      Und was ist mit Gefühlen der Atheisten bezüglich ihren ethisch-religiösen Überzeugung?

                      Das ist eindeutig Diskriminierung.
                      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                      - Florance Ambrose

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                        Zitat von Zenturio Beitrag anzeigen
                        Wenn man sich wenigsten auf dem Grat bewegen würde, wäre das ganze ja noch gerecht. Mann fällt aber beim Sorge- und Umgangsrecht konsequent auf die Seite der Mutter und gibt dabei sogar noch zu, dass es eine einseitige Entscheidung, zum Wohle der Mutter und sonst niemanden ist.



                        Dies stammt aus dem Fall des Douglas Wolfsperger, dem Dokumentarfilmer der "Der entsorgte Vater" gedreht hat. Das Gericht hat abschließend entschieden, dass er seine Tochter nie mehr wiedersehen darf.

                        Auf dem Papier hat er ein Umgangsrecht. Was ist das Gesetzt also wert?
                        Skandalös finde ich in dem Zusammenhang auch, dass bei nicht verheirateten Paaren das Sorgerecht automatisch vollständig auf die Mutter übergeht.

                        Das ist ein Gesetz wie aus dem Mittelalter, hinter dem ein antiquiertes Rollenverständnis der Geschlechter steht und in meinen Augen den Gleichheitsgrundsatz mit Füßen tritt.

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                          Zitat von newman Beitrag anzeigen
                          Skandalös finde ich in dem Zusammenhang auch, dass bei nicht verheirateten Paaren das Sorgerecht automatisch vollständig auf die Mutter übergeht.
                          Das wiederum finde ich in meinem eigenen speziellen Fall nun gar nicht so skandalös!
                          (Weiteres, falls gewünscht, nur per PN.)
                          tempus fugit

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                            Denn da steht nichts darüber wo das Gesetz greifen soll und wo nicht.
                            Das Stimm allerings. Deshalb wäre die genaue Formulierung interessant, und nicht eine Zusammenfassung der Medien.

                            Gleichzeitig ist es Gläubigen nicht verboten ihre Überzugung - namentlich das Gott eben keine Einbildung ist - kund zu tun.
                            Ich kann mir nicht vorstellen, dass es durch das Gesetz Atheisten untersagt wird, ihre Meinung frei zu äußern. Wie schon geschrieben, dieses gesetz muss ich auch in bestehende Rahmenbedingungen einfügen. Mitunter in die Redefreiheit. Auch irische Richter besitzen einen gesunden Menschenverstand und würden sich, so schätze ich mal, nicht an der Diffamierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beteiligen.
                            Dass es dieses Gesetz gibt, schließt nicht aus, dass es diese Rechte nicht auch für Atheisten oder andersgläubige Menschen gibt.

                            Das ist ein Gesetz wie aus dem Mittelalter, hinter dem ein antiquiertes Rollenverständnis der Geschlechter steht und in meinen Augen den Gleichheitsgrundsatz mit Füßen tritt.
                            Der gesetzlich gewollte Fall ist, auch nach der Trennung, das gemeinsame Sorgerecht (§ 1687 BGB).
                            Dass der Mann (noch immer) die schlechteren Chancen hat, wenn denn ein alleiniges Sorgerecht beantragt wird, lässt sich in vielen Fällen nicht bestreiten. Grundsätzlich hat die Mutter allerings keine rechtlichen Vorteile gegenüber dem Vater.

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                              Zitat von Pythas Beitrag anzeigen
                              Grundsätzlich hat die Mutter allerings keine rechtlichen Vorteile gegenüber dem Vater.
                              Mit Ausnahme des § 1626a BGB eben, wo das gemeinsame Sorgerecht nicht Grundlage ist, sondern zumindest laut Gesetzestext (kenne die Rechtsprechung nicht) gemeinsam erklärt werden muss, anderenfalls das Sorgerecht automatisch der Mutter zugesprochen wird.

                              In Zeiten, in denen Gebote wie "kein Sex vor der Ehe" antiquirt sind und überhaupt in einer zunehmend atheistischen Gesellschaft der juristische Status der Ehe neu überdacht werden sollte, ist meiner Meinung nach auch dieses Gesetz antiquirt. Ausgangspunkt sollte unabhängig vom Ehestand im Zweifelsfall ein gemeinsames Sorgerecht sein, bei dem es dann zu Ausnahmen kommen kann, für den Fall, dass dieses dem Kind nicht zumutbar ist.

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                                Ja, wenn von einem nicht verheirateten Paar ausgegangen wird.
                                Ich hab das oben aber so verstanden, dass von einem Ehepaar mit Kind ausgegangen wird. Wie schon geschrieben, ich habe von dem Fall oder Film oder was das immer ist noch nie etwas gehört .

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