Das ist alles Spekulation.
Bekannt ist allerdings, dass der Richter dem Mann die Prozesskostenbeihilfe verwehrt hat. Der Renter war ja nun wohl der Auffassung, dass er nur aus der Wohnung gedrängt werden solle, damit sie teuer neu vermietet werden kann. Etwas, was nun eine Schutzbehauptung sein kann, aber was durchaus vorkommt und deswegen nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist.
Dennoch wurde ihm Beihilfe verwehrt und nicht das Recht eingeräumt, das gerichtlich klären zu lassen. Das ist natürlich ein Mittel, wie man mittelose Menschen daran hindern kann, ihren Rechten nachzukommen.
Gerade bei einem 75jähigen Sozialrentner finde ich die Verweigerung von Prozesskostenbehilfe sehr bedenklich. Beim Gericht hat man es wohl vorgezogen, die Behauptung der Vermieterin einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" unbesehen zu glauben.
Ich brauche da schon mehr Details, bevor ich da klatsche.
Bekannt ist allerdings, dass der Richter dem Mann die Prozesskostenbeihilfe verwehrt hat. Der Renter war ja nun wohl der Auffassung, dass er nur aus der Wohnung gedrängt werden solle, damit sie teuer neu vermietet werden kann. Etwas, was nun eine Schutzbehauptung sein kann, aber was durchaus vorkommt und deswegen nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen ist.
Dennoch wurde ihm Beihilfe verwehrt und nicht das Recht eingeräumt, das gerichtlich klären zu lassen. Das ist natürlich ein Mittel, wie man mittelose Menschen daran hindern kann, ihren Rechten nachzukommen.
Gerade bei einem 75jähigen Sozialrentner finde ich die Verweigerung von Prozesskostenbehilfe sehr bedenklich. Beim Gericht hat man es wohl vorgezogen, die Behauptung der Vermieterin einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" unbesehen zu glauben.
Ich brauche da schon mehr Details, bevor ich da klatsche.
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