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    Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
    Hast Du einen Alternativvorschlag? Es gibt genügend Verbrechen, bei denen man anders einfach nicht weiterkommt.
    In der Regel ist die Alternative zu einer solchen Massenzwangsmaßnahme an zig Unschuldigen, einen Schuldigen länger frei laufen zu lassen. Tatsächlich würde es in meinem Fall aber keinen Unterschied machen.
    Mein Abstrich brächte die Ermittler nicht weiter, mich auf Grund meines Wohnorts zu verdächtigen würde unnnötig Ressourcen binden. Sobald Massengentest am Wohnort des Opfers bzw. am Tatort gängige Praxis werden sind sie bei geplanten Verbrechen eh obsolet und vergeuden nur Zeit, da man einfach in den Nachbarort fahren kann um ein Opfer zu finden.

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    Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
    Das ist kein Argument! Reine Praktikabilitätsargumente sind der erste Schritt und beste Weg in Richtung Totalitarismus. Mit demselben Argument dürfte die Regierung den totalen Überwachungsstaat einführen.
    Oder anfangen jedes Haus im Ort zu durchsuchen, wenn man anders nicht weiterkommt, Ausgangssperren zu verhängen bis der Täter geschnappt ist und und und

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      Polizeiarbeit soll allerdings effektiv sein, d.h., möglichst viele Verbrecher mit gleichzeitig wenig Personalstunden und sonstigen Kosten zu überführen. Dafür sind alle technischen Möglichkeiten zu nutzen. Alles andere würde die Aufklärungsquote wieder in den Keller stürzen lassen, es blieben mehr Vergewaltiger und mehr Mörder unbehelligt. Auch dies wäre nicht im Interesse der Bürger und ihrer Grundrechte.
      "En trollmand! Den har en trollmand!"

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        Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
        Polizeiarbeit soll allerdings effektiv sein, d.h., möglichst viele Verbrecher mit gleichzeitig wenig Personalstunden und sonstigen Kosten zu überführen. Dafür sind alle technischen Möglichkeiten zu nutzen. Alles andere würde die Aufklärungsquote wieder in den Keller stürzen lassen, es blieben mehr Vergewaltiger und mehr Mörder unbehelligt. Auch dies wäre nicht im Interesse der Bürger und ihrer Grundrechte.
        Das stimmt so nicht! Wie du sagst bedeutet Effizienz nicht nur Aufklärungsquote sondern auch Personaleinsatz. Polizisten besser auszubilden ihnen mehr technische Hilfsmittel zu geben und mehr Ermittler einzustellen führt keineswegs zu mehr unbehelligten Straftätern, gleichwohl reduzieren höher Kosten die Effizienz.

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          Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
          Das stimmt so nicht! Wie du sagst bedeutet Effizienz nicht nur Aufklärungsquote sondern auch Personaleinsatz. Polizisten besser auszubilden ihnen mehr technische Hilfsmittel zu geben und mehr Ermittler einzustellen führt keineswegs zu mehr unbehelligten Straftätern, gleichwohl reduzieren höher Kosten die Effizienz.
          Du sagst dasselbe wie ich, nur in anderen Worten.
          "En trollmand! Den har en trollmand!"

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            Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
            Du sagst dasselbe wie ich, nur in anderen Worten.
            Japp hatte den letzten Satz falsch verstanden.
            Meine Alternative zu solchen Massengentests u.ä. sind klügere Ermittler. Das mit den Handys is ne pfiffige Sache und so sollte Polizeiarbeit aussehen. Der Bürger merkt sie nicht, wird in seiner Freiheit nicht eingschränkt und gut ist. Wenn das formal so ablief, dass Signale gesammelt und dann nur die zur Tatzeit aufgenommen überprüft, alle anderen zeitnah unwiderruflich gelöscht wurden ist das 1a Polizeiarbeit gewesen.

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              Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
              Polizeiarbeit soll allerdings effektiv sein, d.h., möglichst viele Verbrecher mit gleichzeitig wenig Personalstunden und sonstigen Kosten zu überführen. Dafür sind alle technischen Möglichkeiten zu nutzen. Alles andere würde die Aufklärungsquote wieder in den Keller stürzen lassen, es blieben mehr Vergewaltiger und mehr Mörder unbehelligt. Auch dies wäre nicht im Interesse der Bürger und ihrer Grundrechte.
              Aber diese Gentest-Geschichte, der Überwachungsstaat etc. treten die Grundrechte der Bürger nun einmal mit Füßen. Dies ist auch nicht mit einem Effizienz-Argument zu entschuldigen.

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                Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                Ja bloß, dass ich dir widerspreche, dass die Konsequenz mehr freilaufende Straftäter wären. Das hast du oben ungeschickt formuliert aber auch nicht gemeint.
                Nicht auf Höhe der technischen Zeit zu bleiben würde tatsächlich Straftäter bevorteilen, das meine ich tatsächlich. Wenn also Straßensperren legitim sind, um einem Verbrecher den Weg abzuschneiden, dann ist es auch ein Massengentest, wenn man erst einmal kaum brauchbare Anhaltspunkte hat. Ebenso wie die Auswertung von Handy-Positionsdaten.

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                Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                Aber diese Gentest-Geschichte, (...) treten die Grundrechte der Bürger nun einmal mit Füßen.
                Sehe ich nicht so. Ich würde viel mehr meine Grundrechte beeinträchtigt sehen, wenn ein Mörder in meiner Nachbarschaft aus falsch verstandenem Datenschutz heraus nicht ermittelt werden kann. Oder wie im eingangs erwähnten Fall dieser Spinner auf der Autobahn.
                "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                  Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                  Nicht auf Höhe der technischen Zeit zu bleiben würde tatsächlich Straftäter bevorteilen, das meine ich tatsächlich. Wenn also Straßensperren legitim sind, um einem Verbrecher den Weg abzuschneiden, dann ist es auch ein Massengentest, wenn man erst einmal kaum brauchbare Anhaltspunkte hat. Ebenso wie die Auswertung von Handy-Positionsdaten.
                  Strassensperren sind nicht legitim wenn man sie nur macht, weil die Tat im abgesperrten Gebiet stattfand bzw. das Opfer aus dem abgesperrten Gebiet kam.
                  Zuletzt geändert von Tibo; 26.06.2013, 10:45. Grund: das arme "nur" ist übersehen worden

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                    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                    Strassensperren sind nicht legitim wenn man sie nur macht, weil die Tat im abgesperrten Gebiet stattfand.
                    Straßensperren machen nur Sinn, wenn die Tat im abgesperrten Gebiet stattfand. Man geht davon aus, dass der Täter noch nicht so weit vom Tatort weg gekommen ist.
                    "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                      Sehe ich nicht so. Ich würde viel mehr meine Grundrechte beeinträchtigt sehen, wenn ein Mörder in meiner Nachbarschaft aus falsch verstandenem Datenschutz heraus nicht ermittelt werden kann. Oder wie im eingangs erwähnten Fall dieser Spinner auf der Autobahn.
                      Ich möchte jetzt gerne von dir wissen wie es die Polizei weiterbringt wenn sie mich nach einer Vergewaltigung zum Gentest zwingt, bzw. nötigt. Meiner Ansicht nach kannst du das nur für gut halten wenn du mich für den Vergewaltiger hältst. Ich würde das niemals von einer unverdächtigen Person wie dir oder ChrisArcher verlangen.

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                      Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                      Straßensperren machen nur Sinn, wenn die Tat im abgesperrten Gebiet stattfand. Man geht davon aus, dass der Täter noch nicht so weit vom Tatort weg gekommen ist.
                      Dann müssten man Gentest in dem Gebiet machen dass der Täter in der Zeit von der Tat bis zum Test zurückgelegt haben kann. Alles andere ist bloße Willkür und blinder Aktionismus der Behörden. Allzu effizient ist das nicht. Btw. hat jemand Statistiken wie effinzient diese Massentests sind?
                      P.S. du hast glaube ich dem "nur" in meinem von dir zitierten Satz zu wenig Beachtung geschenkt.

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                        Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                        Ich möchte jetzt gerne von dir wissen wie es die Polizei weiterbringt wenn sie mich nach einer Vergewaltigung zum Gentest zwingt, bzw. nötigt. Meiner Ansicht nach kannst du das nur für gut halten wenn du mich für den Vergewaltiger hältst. Ich würde das niemals von einer unverdächtigen Person wie dir oder ChrisArcher verlangen.
                        Das Dilemma der Polizei ist es jedoch, dass sie zunächst nicht zwischen Tätern und Unschuldigen unterscheiden kann. Wenn ein Gentest bei der Eingrenzung des Personenkreises hilft, dann ist er legitim. Und genau solche Eingrenzungen sind Aufgabe der Polizei und sollten im Idealfall in der finalen Festnahme münden.
                        "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                          Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                          Straßensperren machen nur Sinn, wenn die Tat im abgesperrten Gebiet stattfand. Man geht davon aus, dass der Täter noch nicht so weit vom Tatort weg gekommen ist.
                          Nicht ganz, eine Straßensperre wird nur dann verhängt, wenn der Täter bewaffnet ist, wie zum Beispiel ein Amokläufer.

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                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            Dann müssten man Gentest in dem Gebiet machen dass der Täter in der Zeit von der Tat bis zum Test zurückgelegt haben kann. Alles andere ist bloße Willkür und blinder Aktionismus der Behörden.
                            Der Gentest in einer ganzen Ortschaft wird auch nur dann angeordnet, wenn es Gründe zu der Annahme gibt, dass der Täter dort wohnt.

                            Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
                            P.S. du hast glaube ich dem "nur" in meinem von dir zitierten Satz zu wenig Beachtung geschenkt.
                            Nein, das habe ich schon richtig verstanden. Straßensperren machen nur Sinn bei einem örtlichen Bezug zu Tatort und möglicher Fluchtdistanz des Täters.

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                            Zitat von ChrisArcher Beitrag anzeigen
                            Nicht ganz, eine Straßensperre wird nur dann verhängt, wenn der Täter bewaffnet ist, wie zum Beispiel ein Amokläufer.
                            Bei Ladendiebstahl nicht, aber so viele Erbsen wollte ich heute nicht mehr zählen.

                            Einigen wir uns darauf, dass eine schwer wiegende Maßnahme nur bei Vorliegen ebenso gewichtiger Gründe angeordnet wird.
                            "En trollmand! Den har en trollmand!"

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                              Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                              Das Dilemma der Polizei ist es jedoch, dass sie zunächst nicht zwischen Tätern und Unschuldigen unterscheiden kann. Wenn ein Gentest bei der Eingrenzung des Personenkreises hilft, dann ist er legitim. Und genau solche Eingrenzungen sind Aufgabe der Polizei und sollten im Idealfall in der finalen Festnahme münden.
                              Mich als Täter auszuschließen macht nur Sinn wenn man mich erstmal verdächtigt. Mich zu verdächtigen nur weil ich da wohne wo ich wohne halte ich für falsch. Ich würde ja auch zum Gentest aufgefordert wenn ich zur Tatzeit auf Kuba war, da wird einfach vor dem Gentest nicht ordentlich geschaut wer überhaupt die Gelegenheit hatte.

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                              Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                              1. Der Gentest in einer ganzen Ortschaft wird auch nur dann angeordnet, wenn es Gründe zu der Annahme gibt, dass der Täter dort wohnt.



                              Nein, das habe ich schon richtig verstanden. Straßensperren machen nur Sinn bei einem örtlichen Bezug zu Tatort und möglicher Fluchtdistanz des Täters.

                              Du hast mein "nur" nicht verstanden, denn ich sagte ja Tests die nur deshalb gemacht werden, weil das Opfer aus dem Ort war oder das Verbrechen dort verübt wurde sind Unsinn.

                              Wenn dein 1.(habe ich hinzugefügt) ist meine Aussage ja nicht davon betroffen.

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                              Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigen
                              Einigen wir uns darauf, dass eine schwer wiegende Maßnahme nur bei Vorliegen ebenso gewichtiger Gründe angeordnet wird.
                              Da würde ich mich mit dir drauf einigen wenn da ein "werden sollte" stünde.

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                                Acht Schüler kollabieren - Panorama - WDR.de

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