Das hat damit nichts zu tun.
Beides fällt mit dem automatischen Informationsaustausch weg.
Und mit dem Austausch gibt es auch kein Bedrüfniss mehr solche Daten zu kaufen.
Also vergibt sich Deutshcland nichts, wenn sie auf den Kauf verzichtet.
Und falls der deutsch Fiskus nach Inkrafttreten des Informationsaustausches mal das Gefühl haben sollte, ihm werden immer noch Daten vorenthalten, kann er sich ganz legal über ein Rechtshilfegesuch an die schweizer Justiz wenden.
Vorausgesetzt natürlich, Deutschland hat bis dahin seine Haltung gegenüber Rechtshilfegesuchen geändert...
Beides fällt mit dem automatischen Informationsaustausch weg.
Und mit dem Austausch gibt es auch kein Bedrüfniss mehr solche Daten zu kaufen.
Also vergibt sich Deutshcland nichts, wenn sie auf den Kauf verzichtet.
Und falls der deutsch Fiskus nach Inkrafttreten des Informationsaustausches mal das Gefühl haben sollte, ihm werden immer noch Daten vorenthalten, kann er sich ganz legal über ein Rechtshilfegesuch an die schweizer Justiz wenden.
Vorausgesetzt natürlich, Deutschland hat bis dahin seine Haltung gegenüber Rechtshilfegesuchen geändert...
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