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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Meine persönliche Meldung des Tages (wenngleich sie schon eine Woche alt ist): Die Bundesbank klärt mal darüber auf, wo Geld und Kredit herkommen und räumt mit der Trallala-Vorstellung auf, Banken würden nur das Geld ihrer Einlagenkunden weiterverleihen.

    https://www.bundesbank.de/Redaktion/...oepfung+397728

    Bleibt nur zu hoffen, dass sich diese an sich triviale Erkenntnis auch irgendwann mal zu den Makrovorlesungen im Grundstudium durchschlägt.

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  • Noir
    antwortet
    Schock an frühen Morgen!!! http://www.der-postillon.com/2017/04...ustermann.html

    SPOILERBitte nicht hauen!!! Ich weiß, dass das in den Frisörsalon gehört, aber es hat soooo gut gepasst.

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  • endar
    antwortet
    Mann fährt ins Verdener Rathaus:
    http://www.n-tv.de/panorama/Mann-ram...e19786985.html

    Ob das auch ein Reichsbürger war?

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  • endar
    antwortet
    Ein Jahr und zwei Monate muss eine Frau ins Gefängnis, weil sie ihre Gerichtsakte vom Tisch der Richterin gestohlen hat. Zuvor hatte es im Saal Tumulte gegeben.


    Mutmaßliche Reichsbürgerin
    Frau muss wegen Diebstahls ihrer Gerichtsakte in Haft

    Ja, so langsam scheinen die Behörden die Faxen dicke zu haben.

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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    http://www.fr.de/politik/bundestag-a...ngen-a-1251005

    Ich muss sagen, dass ich dem nur mit einem dicken Facepalm begegnen kann. Ich hatte das gleich befürchtet als ich das erste Mal gelesen habe, dass der nächste Alterpräsi von der AfD kommen könnte, dass die anderen Parteien direkt so blöd sein würden, die Regelnzu ändern. Damit macht man den Verein nur unnötig wichtig. Einen beschissenen Alterspräsidenten muss der Bundestag schonmal aushalten können.
    Aushalten können muss er das natürlich. Und täte er auch. wenn er müsste. Muss er aber nicht. Wir könnten einen Alterspräsidenten ertragen der historische Fakten als "jüdische Wahrheit vom Holocaust", "Propagandawalze" "Mythos und Dogma" etc. bezeichnet, Aber wir müssen ihn uns nicht antun. Wir hätten auch ne naggischen Bimbeskanzler ertragen, bin trotzdem froh, dass wir es nicht mussten.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Die große Koalition ist sich einig: Die Regeln für den Alterspräsidenten im Bundestag sollen noch vor der Wahl geändert werden. Damit könnte ein Alterspräsident der AfD verhindert werden.


    Ich muss sagen, dass ich dem nur mit einem dicken Facepalm begegnen kann. Ich hatte das gleich befürchtet als ich das erste Mal gelesen habe, dass der nächste Alterpräsi von der AfD kommen könnte, dass die anderen Parteien direkt so blöd sein würden, die Regeln zu ändern. Damit macht man den Verein nur unnötig wichtig. Einen beschissenen Alterspräsidenten muss der Bundestag schonmal aushalten können.

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  • Tibo
    antwortet
    Ist halt die Frage was sich die saarländischen Behörden unter gewöhnlichen Aufenthalten vorstellen. Kann das jemand hier erklären?
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/...inder-1.542246

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  • Anthea
    antwortet
    Zitat von Wolf4310 Beitrag anzeigen
    § 1

    Allgemeines

    Das Schulpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), und die Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1382), geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), gelten auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte haben, sowie für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Die Schulpflicht besteht auch dann, wenn diese Schüler und Schülerinnen nach dem Recht ihres Heimatlandes nicht oder nicht mehr schulpflichtig sind.




    Genau!

    Außerdem:

    Ein Schulbesuchsrecht haben generell alle Kinder in Deutschland. Flüchtlinge und Asylsuchende unterliegen iGuG der Schulpflicht. Nur in Sachsen und SA ist die Schulpflicht für Asylsuchende nicht geregelt. Schulrecht besteht. Bei statuslosen ( illegal in D lebenden) Minderjährigen sieht das anders aus, aber das Recht bleibt. In 3 BL besteht keine Schulpflicht für sie, in den anderen schon.



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  • Wolf4310
    antwortet
    Zitat von Tibo Beitrag anzeigen
    Im Saarland haben die Kinder Geflüchteter nicht einmal ein Schulbesuchsrecht, wenn die Familien eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet werden.
    § 1

    Allgemeines

    Das Schulpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), und die Verordnung zur Ausführung des Schulpflichtgesetzes (VO-Schulpflichtgesetz) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1382), geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1258), gelten auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte haben, sowie für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung sind. Die Schulpflicht besteht auch dann, wenn diese Schüler und Schülerinnen nach dem Recht ihres Heimatlandes nicht oder nicht mehr schulpflichtig sind.




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  • Tibo
    antwortet
    Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
    Finde ich auch sehr gut, dass die Leute entschädigt werden sollen. Es ist immer wieder befremdlich wie lange sich vollkommen rückständliche Gesetzgebung in Deutschland teilweise gehalten hat.
    Und sich teilweise bis heute halten. Im Saarland haben die Kinder Geflüchteter nicht einmal ein Schulbesuchsrecht, wenn die Familien eine Aufenthaltsgestattung haben oder geduldet werden. Dass in vielen anderen Bundesländern die Kinder Geflüchteter nicht der Schulpflicht unterliegen, ist auch kaum zeitgemäß. Generell hatten ausländische Kinder bis in die 60er keine Schulpflicht.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Finde ich auch sehr gut, dass die Leute entschädigt werden sollen. Es ist immer wieder befremdlich wie lange sich vollkommen rückständliche Gesetzgebung in Deutschland teilweise gehalten hat.

    Auch z.B. die Vergewaltigung in der Ehe, die ja erst 1997 bzw. 2004 (!) strafbar wurde.

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  • endar
    antwortet
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1139939.html

    Kabinettsbeschluss Bundesregierung rehabilitiert verurteilte Schwule

    Das wurde aber auch mal Zeit.
    Glücklicherweise hat man sich dabei nicht an der Regelung in Großbritannien orientiert oder diese höchstens als schlechtes Vorbild angenommen. Dort muss man die Rehabilitierung beantragen und Entschädigung gibt es auch keine. Es wird auch wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass die alle tot seien. Die dortige Rechtsnorm hatte bis 1967 Bestand.

    Für Deutschland muss man noch festhalten, dass der § 175 in seiner späten "Jugendschutzfunktion" zwar bis 1994 im StGB stand, aber schon seit Jahren gar nicht mehr angewendet worden war. In seiner vollen Form - dem Verbot des schwulen Sexes an sich, aber auch u.U. einfache Annäherungen - hatte das Gesetz bis 1969 gegolten.

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  • Tibo
    antwortet
    Sehr früher Aprilscherz oder einfach schlecht recherchiert?

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  • xanrof
    antwortet
    Ich denke auch, dass diese neue Bestimmung vorwiegend ideologische Gründe haben dürfte. Wenn ein Laptop allein (dh ohne in einer Tasche zu sein) geröntgt wird, kann man sehr wohl feststellen, ob da Sprengstoff oder ne Platine drin ist.
    Ein neuer "Schuss" von Trump bzw. dessen Teams, um politische Gegner beschäftigt zu halten und die eigenen Fans zu befriedigen.

    Natürlich besteht (zusätzlich) auch die Möglichkeit, dass die Spitzelbrigaden nach neuen Möglichkeiten suchen, um mal eben 5 min allein mit einem entsprechenden Gerät zu sein.

    Oder Möglichkeit drei:
    Zuletzt geändert von xanrof; 21.03.2017, 20:20.

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  • Enas Yorl
    antwortet
    USA verschärfen Handgepäckregeln
    Tablets, Kameras und Laptops sollen nicht mehr ins Handgepäck: Wer aus dem Nahen Osten oder von Nordafrika aus in die USA fliegen will, muss sich auf neue Bestimmungen einstellen. Der Grund: Terrorgefahr. Auch die Fluggesellschaft Turkish Airlines ist betroffen.
    Überblick zu Hintergründen, Analysen und Interviews bei tagesschau.de - die erste Adresse für Nachrichten und umfassende Berichte zu aktuellen Themen.


    Man kann jetzt darüber streiten, ob ein Sprengsatz im Laderaum oder der Passagierkabine nun gefährlicher ist. Aber wenn man schon die Gefahr sieht, macht es wenig Sinn das nur auf ein paar Länder/Flughäfen anzuwenden. Ein möglicher Terrorist aus der Region, kann bei seiner Reiseroute genauso gut einen Umweg machen, um der Regelung aus den Weg zu gehen. Und z.B. der Flughafen Dubai International, kann bei den Sicherheitsstandards sicherlich leicht mit den westlichen Flughäfen mithalten.

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