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Gericht entscheidet gegen Finder - 13'000€ Gerichtskosten und ganze 5000€ Finderlohn
Finder muss Geld abgeben
Hat jemand Ahnung vom Gesetz?
Ich dachte, der Mann hätte das Haus mit allem Drum und Dran - inklusive eingemauerter Parnaphnelia - gekauft.Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.
- Florance Ambrose
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Mal ganz ehrlich: Wie blöd muss man sein, anderen Leuten von diesem Fund zu erzählen? Das Geld hat offensichtlich kein Mensch vermisst. Und wenn man immer schön in kleineren Portiönchen unter 15.000 DM umtauscht, hat da keine Bank das zu melden."Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
¡Pueblo no bueno! ¡Pueblo es muy mal!
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Ich finde es schade, daß Ehrlichkeit bestraft wird.
Gut...andererseits: das Geld gehört wirklich der Erbin. Oder tut es das wirklich? Sie hat das gesamte Haus verkauft, hätte sich nun darunter eine Ölquelle offenbart, hätte sie dann noch Anspruch?
Laut Empfinden also eher nicht.
Ich gebe zu, ich hätte den Fund wohl eher nicht gemeldet. Ich wäre aber auch nicht auf die Idee gekommen, daß es jemand anderem gehören könnte.Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.
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Du hat da was falsch verstanden.
Er hat die Sache eben nicht zurückgeben wollen.
Er hat sie für sich behalten wollen. Dann hat er sich verplappert, die Erbin des Geldes hat Wind bekommen, und ihn auf Herausgabe verklagt. Vor Gericht auf einen Schatzfund abzustellen, ist dann nur logisch, denn nur dann durfte er das Geld in voller Höhe behalten.
Der Finderlohn ist nichts weiter als Schadensbegrenzung im Angesicht der Niederlage (Die Gerichtskosten muss er ja auch noch tragen, i.H.v. 10.000 Euro = Verlustgeschäft).
@TPau: Man kauft in Deutschland grds. Grundstücke mit allen wesentlichen Teilen (= z.B. dem Haus selber) und Zubehör (=z.B. einem Traktor, wenn das Grundstück ein Bauernhof ist).
Dein Vergleich hinkt insofern, als dass eine Ölquelle direkt und unmittelbar zum Grundstück gehört, in einer Kasette verschlossenes Geld lose im Kamin aufbewahrt jedoch nicht; es ist weder ein wesentliches Teil noch (der Wirtschaftlichen Bestimmung zugute kommendes) Zubehör.
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Zitat von SBH Beitrag anzeigenIch würde mich über die 5000EUR und mein gutes Gewissen freuen.
Dass über 15 Jahre nachdem die Oma in den Torf geschmissen wurde noch jemand von dem Geld bzw. dessen Herkunft Wind bekommen würde, ohne dass ich als Finder mich verplaudere, ist doch immens unwahrscheinlich. Für mich kalkulierbares Risiko."Mai visto un compagno uscire dal campo senza aver dato tutto e anche di più. Siamo la squadra più straniera d’Italia, dicono. Faccio però fatica a trovare in giro per il mondo un gruppo più attaccato alla maglia del nostro." - Javier Zanetti
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In der Schwiez hätter er wenigstens keinen Verlust gemacht. Bei uns sind afaik 10% Finderlohn üblich.
btw. Wie kommen diese 13'000 € Gerichtskosten zusammen?
Dafür kann man sich ein Auto kaufen.
Für ein, zwei Stunden Gerichtarbeit, und ein paar Stunden Rechtanwalt dreizehn Mille?!
Um mal eine hypothetische Frage aufzuwerfen:
Was währe, wenn der Hausbesitzer das Geld nicht gefunden hätte, aber der Erbe aus anderer Quelle davon Wind bekommen und auf Herausgabe geklagt hätte?
Hätte der Hausbesitzer dem Erben erlauben müssen das Haus auf den Kopf zu stellen und Wände aufzubrechen?Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.
- Florance Ambrose
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Das ist nun sehr hypothetisch. Wie will er denn zweifelsfrei nachweisen, dass sich das Geld *wirklich* noch in dem Gebäude befindet? Das kann er doch gar nicht, wenn der neue Eigentümer selber (glaubhaft) nichts von der Existenz des Geldes weiß. Jede Klage auf Duldung einer wie auch immer gearteten "Durchsuchung", würde damit wohl schon formal abgewiesen werden, und ist materiellrechtlich nur schwer zu begründen (aber wohl mit einer Klage auf Duldung einer Maßnahme nach § 1004 BGB [analog] möglich).
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Der US-amerikanische Schriftsteller, Drehbuchautor und Politiker Gore Vidal ist tot.
Nachruf: Gore Vidal ist tot - SPIEGEL ONLINE
Ich kannte ihn ehrlich gesagt nur aus einer Simpsons-Folge, aber sein Leben ist schon beeindruckend.
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Gast
Zitat von HMS Fearless Beitrag anzeigenbtw. Wie kommen diese 13'000 € Gerichtskosten zusammen?
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenIch frage mich eher wie die mickrigen 5.000€ Finderlohn zustande kommen. Das sind ja nur 3,4%. Eigentlich dachte ich auch, dass 10% üblich wären, auch in Deutschland.
Es macht Sinn bei nicht in Bar vorliegenden Sachwerten den Finderlohn nicht zu hoch anzusetzen, aber für 150 Mille in Bar sind 5000€ doch eher mikrig.Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.
- Florance Ambrose
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Gast
Das ist echt extrem mickrig. Vom subjektiven Gerechtigkeitsempfinden her würde ich zehn Prozent schon in Ordnung finden.
Aber wahrscheinlich gerät man dann wieder in Konflikt weil wegen Geldvermögen versus Sachvermögen.
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Ja, § 971 I BGB ist dahigehend eigentlich recht eindeutig gefasst.
Der Artikel is einfach ziemlich schlampig recherchiert bzw. mies ausgearbeitet. Wieso soll der Finder überhaupt auch nur 145.000 Euro an die Erbin zahlen (Entreicherung)?
Die Informationslage is da schon ziemlich dünn, ich steig da auf Anhieb auch nicht durch.
Zeit für:
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