Zitat von Leandertaler
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Generell fordert das Notwehrrecht KEINERLEI Warnung des Angreifers vor einer Verteidigungshandlung! Es besteht KEINE Pflicht zum Warnschuss.
Der HA hat rechtmäßig gehandelt (Putativnotwehr). Er hätte nicht durch die Tür schießen müssen, hat er aber...
Die Polizei wollte ihn im Schlaf überraschen, da bekannt war, dass er bewaffnet war. Als er dann im Flur rumbrüllte, hätte das SEK sagen können wer da an der Tür rumwerkelt. Haben sie nicht gemacht -> Im Endeffekt ist die ganze Sache schieße gelaufen.
Moralisch kann ich das Urteil nicht begrüßen, rechtlich ist es jedoch korrekt.
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