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    Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
    Laut BGH ist ihm die Pflicht zum Warnschuss, die normalerweise wohl durchaus besteht, in dem Fall nicht zuzumuten gewesen, da er sich in höchster Lebensgefahr sah und durch den Warnschuss auf sich aufmerksam gemacht und seine Position damit geschwächt hätte.

    Generell fordert das Notwehrrecht KEINERLEI Warnung des Angreifers vor einer Verteidigungshandlung! Es besteht KEINE Pflicht zum Warnschuss.

    Der HA hat rechtmäßig gehandelt (Putativnotwehr). Er hätte nicht durch die Tür schießen müssen, hat er aber...

    Die Polizei wollte ihn im Schlaf überraschen, da bekannt war, dass er bewaffnet war. Als er dann im Flur rumbrüllte, hätte das SEK sagen können wer da an der Tür rumwerkelt. Haben sie nicht gemacht -> Im Endeffekt ist die ganze Sache schieße gelaufen.

    Moralisch kann ich das Urteil nicht begrüßen, rechtlich ist es jedoch korrekt.

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      Normalerweise muss der Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe afaik erst angedroht werden, gegebenenfalls auch druch einen Warnschuss, allerdings eben nur, wenn das die Erfolgsaussichten der weiteren Selbstverteidigung nicht gefährdet.
      I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

      - George Lucas

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        Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
        Normalerweise muss der Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe afaik erst angedroht werden, gegebenenfalls auch druch einen Warnschuss, allerdings eben nur, wenn das die Erfolgsaussichten der weiteren Selbstverteidigung nicht gefährdet.

        Man muss in einer Notwehrsituation gar nichts androhen! Das ist ebenso ein Gerücht, wie die Behauptung Kampfsportler müssten vor ihrem können warnen.

        Es darf das Mittel gewählt werden, dass den Angriff am sichersten beendet. Bei mehreren gleich wirksamen Mitteln, ist das zu wählen, welches den Angreifer am wenigsten schädigt. Der Verteidiger muss sich dabei jedoch nicht einem erhöhten Risiko aussetzen, nur um den Angreifer zu schonen.

        Beispiel aus dem Leben:
        Ich bin Kampfsportler und kann sowohl Hebeltechniken als auch Atemitechniken (Schläge, Tritte, etc.).
        Um einen Schlgangriff abzuwehren habe ich 2 gleich wirksame Mittel
        1. Angreifer auf die Fresse geben, bis er keine Lust mehr hat.
        2. Schlag blocken und Angreifer mit einer Hebeltechnik fixieren.

        Möglichkeit 2 ist für den Angreifer weniger ungesund, ich müsste es also wählen, da es das mildere Mittel ist.
        Allerdings sind Hebel "Geschenke", in die man nicht so einfach "reinkommt"; ich setze mich selbst also einem größeren Risiko aus (was nicht erforderlich ist).

        Ergo: ich haue dem Angreifer auf die Nase und wenn ich dann Glück habe Hebel ich ihn zu Boden und setz' mich drauf


        Der Verteidiger muss sich weder einem höheren Risiko aussetzen, noch warnen.
        Er kann beides tun, muss es jedoch auf keinen Fall (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel).

        Schusswaffengebrauch androhen muss z.B. die Polizei, wenn sie als Zwangsmittel schießt (z.B. flüchtigen Räuber stoppen).

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          Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
          Man muss in einer Notwehrsituation gar nichts androhen! Das ist ebenso ein Gerücht, wie die Behauptung Kampfsportler müssten vor ihrem können warnen.
          Dann glaube ich dir das jetzt einfach mal, nur wurde es im Zusammenhang mit dem Fall halt so berichtet, wie z.B. hier:

          Das Landgericht hatte den Schützen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zwar habe der Angeklagte irrtümlich die Voraussetzungen einer Notwehrlage angenommen, er habe aber auch unter diesen Voraussetzungen nicht ohne Vorwarnung die tödliche Waffe einsetzen dürfen.

          Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das anders gesehen - und den Angeklagten freigesprochen. Denn auf der Grundlage der landgerichtlichen Feststellungen handele es sich um eine straflose Putativnotwehr. Die Karlsruher Richter verweisen auf die ständige Rechtsprechung: Danach ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrlage im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr.

          Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht werden. Gegebenenfalls ist auch ein Warnschuss abzufeuern. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber „nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen“. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten „Kampflage“ keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf demnach auch eine lebensgefährliche Waffe „unmittelbar eingesetzt“ werden.

          So sei es hier gewesen - nach den für den Bundesgerichtshof bindenden Feststellungen des Landgerichts, wie die Karlsruher Richter selbst betonen. Im Augenblick - irrtümlich angenommener - höchster Lebensgefahr sei es dem Mitglied der „Hells Angels“ nicht zuzumuten gewesen, zunächst noch durch weitere Drohungen oder die Abgabe eines Warnschusses auf sich aufmerksam zu machen und seine „Kampf-Position“ unter Umständen zu schwächen.

          BGH-Urteil: Straflose Notwehr - Inland - FAZ
          I am altering the movie. Pray I don't alter it any further.

          - George Lucas

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            Zitat von Leandertaler Beitrag anzeigen
            Dann glaube ich dir das jetzt einfach mal, nur wurde es im Zusammenhang mit dem Fall halt so berichtet, wie z.B. hier:...
            Eben wegen dieser Entschiedung des LGs wurde das Urteil vom BGH ja wieder einkassiert.

            Man kann nicht sagen: "Ja, du hast in Notwehr gehandelt. Aber wir verurteilen dich trotzdem."

            Wer eine Tat in Notwehr begeht wird nicht bestraft. Gilt für Putativnotwehr ebenso.

            Eine Notwehrhandlung stellt ja eine Straftat dar (Körperverletzung, Totschlag, etc. pp.) und § 32 StGB stellt einen Rechtfertigungsgrund dar, die Ausnahme der Regel sozusagen ("Menschen hauen ist verboten - außer in Notwehr").

            Hätte das LG geurteilt, dass keine Notwehr / Putativnotwehr vorlag hätte die Entschiedung des BGH ganz anders aussehen können.

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              Zitat von himura_kenshin Beitrag anzeigen
              Hätte das LG geurteilt, dass keine Notwehr / Putativnotwehr vorlag hätte die Entschiedung des BGH ganz anders aussehen können.
              Wieso das? Das BGH hätte doch dem LG auch in diesem Aspekt widersprechen und die Vorlage von Notwehr urteilen können, oder nicht?

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                Diskussionen über die Nachrichten des Tages demnächst bitte in diesen Thread, wenns recht ist.

                Diskussion Nachrichten des Tages

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                  Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigen
                  Wieso das? Das BGH hätte doch dem LG auch in diesem Aspekt widersprechen und die Vorlage von Notwehr urteilen können, oder nicht?
                  Es ging dem BGH ja hauptsächlich um den Punkt "Notwehr anerkennen, aber trotzdem verurteilen". Das geht nicht! "Wer eine Tat in Notwehr begeht, wird NICHT bestraft."

                  Hätte das LG die Notwehr nicht anerkannt, hätte das BGH dem folgen können, nicht müssen.
                  So lag aber ein gravierender Formfehler seitens des LGs vor, der so nicht bestehen bleiben konnte und durfte.

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                    Gericht: Hungerstreik ist Terrorismus!

                    Jetzt wissen wir's.
                    Wer ein Zelt aufstellt und nichts isst, ist ein Terrorist.

                    Ukraine: Gericht verbietet Demonstration von Tschernobyl-Veteranen
                    Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                    - Florance Ambrose

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                      Georg Kreisler ist tot.

                      Der Liedermacher und Kabaretist starb vorgestern im Alter von 89 Jahren.

                      Georg Kreisler gestorben
                      Understanding the scope of the problem is the first step on the path to true panic.

                      - Florance Ambrose

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                        Möglicher Angriff auf Iran: Deutschland als Kriegsschauplatz?

                        (jfi/ae/dpa) - Der Iran will im Falle eines Krieges auch US-Streitkräfte auf deutschem Boden angreifen. Das gehe aus einem Beschluss des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof hervor, berichtet die "Bild"-Zeitung. Schon seit längerer Zeit gibt es internationalen Streit um die Atomanlagen des Irans, der zu eskalieren droht.

                        Nach Ermittlungen von BKA-Experten will das Regime von Diktator Mahmud Ahmadinedschad bei einem amerikanischen Angriff Luftwaffenbasen der USA in Deutschland attackieren, um Nachschub und Logistik eines Krieges gegen den Iran zu stören.

                        Grundlage der Befürchtungen ist die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft nach "Bild"-Informationen ein Ermittlungsverfahren gegen einen deutschen Geschäftsmann wegen des "Verdachts der Agententätigkeit zu Sabotagezwecken" führt. Der Mann soll konspirativen Kontakt mit der iranischen Botschaft in Berlin gepflegt haben. Im Zuge dieses Verfahrens ordneten Ermittlungsrichter am 2. November eine Hausdurchsuchung an, wie das Blatt weiter berichtet.

                        Unterdessen legt es Israel nach Worten von Verteidigungsminister Ehud Barak nicht auf einen Krieg mit dem Iran an. Im Notfall würde man aber auch nicht davor zurückschrecken. Wenn Israel durch das iranische Atomprogramms "in die Enge getrieben" werde, bliebe keine andere Wahl, als zu handeln, sagte Barak im israelischen Radio. "Kriege sind kein Picknick, und wir wollen keinen Krieg", betonte der Minister. Ein Angriff auf die Atomanlagen des Iran komme immer nur als letzte Möglichkeit in Betracht.
                        Barak widersprach Befürchtungen, dass durch iranische Gegenschläge nach einem Angriff viele Israelis getötet werden könnten. "Wir sprechen nicht von 50.000 und auch nicht 5.000 und auch nicht 500 (Toten) an der Heimatfront, wenn alle Menschen in ihren Häusern bleiben", sagte Barak. "Israel ist weit davon entfernt, durch Drohungen oder vor Angst zu erstarren. Es muss mit kühlem Kopf und ruhig handeln, und es ist nicht auszuschließen, dass wir dann von Zeit zu Zeit auf die Probe gestellt werden."
                        Na dann gute Nacht! Wenn der Iran Amerikaner auf Deutschen Boden Angreift ist das definitiv eine Kriegserklärung an die Nato. Mal sehen wie die Bundesregierung darauf reagiert.

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                          Gentherapie: Wissenschaftlern gelingt HIV-Impfung von Mäusen

                          Seit der Entdeckung des Aidserregers vor 30 Jahren sind 30 Millionen Menschen daran gestorben. Zwar kann das Virus inzwischen mit Medikamenten über längere Zeit in Schach gehalten werden. Dennoch bleibt Aids eine tödliche Krankheit. Hinzu kommt, dass viele Infizierte auf der Welt überhaupt keinen Zugang zu Therapien haben.

                          Vor diesem Hintergrund stimmt eine Studie in der aktuellen Ausgabe des Magazins Nature hoffnungsvoll: Vielleicht werden sich Menschen zukünftig gegen HIV impfen lassen können. Zumindest im Test an Mäusen funktionierte die Impfung bereits, die von Wissenschaftlern um David Balitmore und Alejandro Balazs vom Fachbereich Biologie des California Institute of Technology erforscht wird. Den Mäusen wurden dafür bestimmte Moleküle in hohen Dosen gespritzt: Nach nur einer Injektion waren die Versuchstiere immun gegen das HI-Virus.

                          Ich wundere mich über den Erfolg der Impfung. HIV ist dafür bekannt ,dass es sehr schnell mutiert und sich so vor Antikörpern gut schützen kann.

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                            Zitat von Aurora90 Beitrag anzeigen
                            Ich wundere mich über den Erfolg der Impfung. HIV ist dafür bekannt ,dass es sehr schnell mutiert und sich so vor Antikörpern gut schützen kann.
                            Vor ein paar Jahren geisterte mal eine Meldung durchs Netz, das trotz aller Mutationen ein kleiner Teil des Virus immer gleich bleibt (die Schwachstelle, die man so ewig lang gesucht hatte), und man versuche, sich darauf zu stürzen, um ein Gegenmittel zu schaffen. Mal schauen, ob es tatsächlich dauerhaft geklappt hat.
                            Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                            Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                              Die Gemeinde Schwäbisch Gmünd hatte ja vor einigen Monaten eine Internet-Wahl am Laufen anlässlich der Namensgebung eines neuen Straßentunnels. Dabei gewann - als Ergebnis einer Bewegung - der Name Bud-Spencer-Tunnel und wurde trotz hohem Medieninteresse abgewiesen.

                              Weil aber Beweise vorlagen, dass Spencer unter seinem richtigen Namen Carlo Pedersoli seinen ersten internationalen Wettkampf als Schwimmer in Schwäbisch Gmünd ablegte, hat die Gemeinde als Gegenleistung das städtische Freibad nach ihm benannt:
                              Spencer-Schwimmbecken: Bud in der Menge - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
                              To see the world, things dangerous to come to, to see behind walls, to draw closer, to find each other and to feel - that is the purpose of life.

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                                Afghanischer Ex-Geheimdienstler: Münchner Zeitungsverkäufer soll Massenmörder sein - Afghanistan - FOCUS Online - Nachrichten

                                Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen früheren afghanischen Geheimdienst-General, der für die Ermordung von mindestens 30 000 Menschen verantwortlich sein soll. Nach FOCUS-Informationen hat der 60-Jährige, der seit Jahren unauffällig als Zeitungsverkäufer in München arbeitet, nach seiner Flucht aus Afghanistan mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft erworben.

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