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    Eine Sache würde mich doch jetzt echt mal interessieren... - wer hier im Forum denkt denn, dass die Rundfunkgebühren:
    a) rechtmäßig sind?
    b) berechtigt sind?

    Und weiterhin: wer zahlt denn noch?
    Gregory DeLouise
    kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
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    "Everybody is a genius. But if you judge a fish by its ability to climb a tree, it will live its whole life believing that it is stupid." - Albert Einstein

    Kommentar


      a) Ich
      b) Ich

      Mich stört nur -und das allerdings massiv- die Art der "Eintreiberei" (Datensammeln, etc.), und früher natürlich auch die Schnüffelei.

      Hab ich auch schon mehrfach hier geschrieben.
      .

      Kommentar


        a) Ich
        b) Ich

        Ich bin von den Gebühren derzeit allerdings freigestellt. Bis zu dieser Freistellung habe ich sie aber gezahlt und empfand das auch als richtig. Ich bin nicht mit allem einverstanden, was mit den Gebühren gemacht wird aber ich finde es wichtig, dass es ein Fernsehen gibt, dessen Inhalte nicht von Werbekunden bestimmt werden. Das Privatfernsehen hat so schon genug schlechten Einfluss auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen.

        LG
        Whyme
        "Und wie alle Priester haben sie als erstes gelernt, Wahrheit mit "Ketzerei" zu übersetzen."
        -Frank Herbert - Der Herr des Wüstenplaneten

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          Von mir gibt es auch drei "ichs"

          Kommentar


            Könnte mir bitte mal jemand den Unterschied zwischen rechtmäßig und berechtigt erklären ?


            Ansonsten beantworte ich die Fragen mal anders:

            Ja - ich finde, daß die Rundfunkgebühren nicht komplett abgeschafft werden müssen.
            Einen Gegenpol zum rein kommerziellen Fernsehen, welches ganz bestimmt auch tendenziöses Programm macht, zu haben erscheint mir immer noch sinnvoll.
            Auch wenn mich große Teile des Programms nicht interessieren.

            Nein - ich finde die Gebühr nicht angemessen, sondern zu teuer. 17,50 € pro Monat sind zuviel.
            Und würde man gänzlich auf Werbeeinnahmen verzichten, wäre der unnötige Konkurenzkampf mit den Privaten im Unterhaltungssektor oder auf anderen Terrains, wo das Quotenrennen eigentlich nur verloren werden kann, obsolet.
            (Bei dem Punkt bin ich mir aber noch nicht ganz sicher - kommt auf die Realisierbarlkeit an.)


            Weiters finde ich, daß man die Möglichkeiten die Rundfunkgebühren als eine Form von Kultursteuer einzuziehen, prüfen sollte. Und weil dann jeder diese prozentual auf sein Einkommen zu entrichten hätte (also wie es so schön heißt: nach seinen Kräften), fände ich das auch gerechter.

            Und ja - ich zahle immer noch.

            Btw, zahlte ich nicht - undzwar aus anderen Gründen als einer legalen Befreiung oder weil in meinem Haushalt schon jemand anderes zahlt, würde ich es hier nicht veröffentlichen.
            Zuletzt geändert von Galactus; 04.06.2015, 09:46.
            "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

            Kommentar


              Zitat von Jobe Beitrag anzeigen
              Könnte mir bitte mal jemand den Unterschied zwischen rechtmäßig und berechtigt erklären ?
              "berechtigt" im Zusammenhang dieses Threads bezieht sich auf den politischen bzw. praktischen Hintergrund.

              Ist das Gesetz berechtigt?
              = Welche Absicht wird mit dem Gesetz verfolgt? Wird dieses Ziel auch erreicht und erfüllt das Gesetz deshalb seinen Sinn und darf deswegen weiterhin Gültigkeit beanspruchen? Oder verfehlt das Gesetz seinen Sinn und Ziel und verliert deshalb seine Berechtigung?
              Republicans hate ducklings!

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                Zitat von endar Beitrag anzeigen
                "berechtigt" im Zusammenhang dieses Threads bezieht sich auf den politischen bzw. praktischen Hintergrund.

                Ist das Gesetz berechtigt?
                = Welche Absicht wird mit dem Gesetz verfolgt? Wird dieses Ziel auch erreicht und erfüllt das Gesetz deshalb seinen Sinn und darf deswegen weiterhin Gültigkeit beanspruchen? Oder verfehlt das Gesetz seinen Sinn und Ziel und verliert deshalb seine Berechtigung?
                Danke für die Erklärung, endar.

                Ich verstehe das dann so:
                Von der Absicht dahinter her, also von der Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen bis hin zur Erfüllung eines Bildungsauftrages, sehe ich dann die Gebühr als berechtigt an. Also - Ja.

                Im Umkehrschluß:
                Die Rechtmäßigkeit verstehe ich dann so, ob die Gebühr auch verfassungskonform ist.
                Oder liege ich da falsch ? Zumal ich als Laie nicht wirklich beurteilen kann, ob dies tatsächlich der Fall ist. Hier muß ich dann einfach auf die Rechtmäßigkeit vertrauen.

                Also:
                berechtigt? Ja.
                rechtmäßig? Weiß nicht.

                Mein Anliegen, ob die Gebühr auch in ihrer Höhe gerechtfertigt ist und ob die Gelder wirklich sinnvoll eingesetzt werden, bzw. ob sie sich nicht in eine Steuer umwandeln ließe, sehe ich dann bei dieser Fragestellung gar nicht berücksichtigt.
                Zuletzt geändert von Galactus; 04.06.2015, 10:59.
                "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

                Kommentar


                  Eigentlich ist die Abgabe nicht haltbar. Eine zweckgebundene Abgabe, die auch dann nicht entfällt, wenn der individuell Belastete den Zweck gar nicht abruft, ist schwerlich zu rechtfertigen.
                  Aber was gehen muss, geht eben. Das Bundesverfassungsgericht war immer schon sehr kreativ in der Rechtfertigung von Zwangsinstituten, die nur dem Staat, aber nicht dem individuellen Bürger nützen.

                  Kommentar


                    Zitat von Jobe Beitrag anzeigen
                    Die Rechtmäßigkeit verstehe ich dann so, ob die Gebühr auch verfassungskonform ist.
                    Richtig, so sollte das gesehen werden.

                    Das "berechtigt" bezieht sich auf den dahinter stehenden Sinn, das "rechtmäßig" auf die tatsächlich einwandfreie rechtliche Seite.

                    Ich warte noch etwas ab, wie die Menschen hier weite antworten, dann werde ich mich mal entsprechend zu den Einzelpunkten äußern.
                    Gregory DeLouise
                    kommandierender Offizier der USS HORUS, NCC-90810
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                    Kommentar


                      Zitat von DeLouise Beitrag anzeigen
                      Ich warte noch etwas ab, wie die Menschen hier weite antworten, dann werde ich mich mal entsprechend zu den Einzelpunkten äußern.
                      Grundsätzlich ist der Hintergrund der Rundfunkgebühr richtig. Das Fernsehen als Massenmedium ist mißbrauchbar und deshalb sollte man es auch nicht privaten Interessen überlassen.

                      Ich habe aber in den letzten Jahren das Problem, daß es sich für mich nicht mehr 100%ig richtig anfühlt. Zu Zeiten der GEZ (vor der Umwandlung in den ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice) hatte der Bürger noch die Wahl anzugeben, ob er überhaupt einen Empfänger besitzt. Ob das dann auch wirklich zutraf, sei mal dahingestellt. Wichtig dabei ist einzig: Es gab diese Möglichkeit.
                      Zu überprüfen, inwieweit diese Angaben zutrafen, beschäftigte die GEZ ein Heer von, ich nenne sie einfach mal, Agenten. Was wir, Dank der Änderungen, als Bürger in diesem Maße nicht mehr über uns ergehen lassen müssen.

                      Daß die Gebühr jetzt nicht mehr personenbezogen ist, sondern pro Haushalt zu entrichten ist und man sich ihr dadurch auch nicht mehr entziehen kann, außer über eine legale Befreiung, macht den Rundfunkbeitrag in der Tat vollständig zu einer Zwangsabgabe. Es kann sich jetzt also auch der nicht mehr entziehen, der tatsächlich keinen Fernseher besitzt, bzw. das Angebot glaubhaft nicht nutzt.
                      Nicht falsch verstehen - Daß auch Nichtnutzer zahlen, finde ich nicht falsch.
                      Gerade beim Anspruch des Bildungsauftrages sollte hier schon das Solidarprinzip gelten. Allerdings sehe ich diese Notwendigkeit bei Unterhaltungsprogrammen, die sich kaum von den Angeboten der Privaten unterscheiden, nicht.

                      Ich empfand auch damals das Argument, daß nur das reine Vorhandensein eines Gerätes als Rechtfertigung für die Gebühren als äußerst ungerecht. Also warum nicht gleich eine Steuer daraus machen ?
                      Das empfände ich als gerechter. Das prozentual an das Einkommen zu koppeln würde z.B. auch alle Sonderregulungen bei der Befreiung überflüssig machen. Ein ALG II-Bezieher etwa entrichtet keine direkten, sondern nur indirekte Steuern (z.B. Mwst.) und wäre naturgemäß von dieser direkten Steuer befreit.

                      Was mich auch noch stört, ist die Höhe des Beitrags. Es erschließt sich mir nicht, wodurch dieser gerechtfertigt sein soll. Ganz besonders weil auch das ÖR Fernsehen Werbeeinnahmen hat, die zwar nur einen Teil dessen ausmachen, was die Privaten im Vergleich einnehmen, aber dennoch beträchtlich sein dürften.
                      Ähnlich denke ich auch über Gema-Gebühren, aber das ist ein anderes Thema.
                      Zuletzt geändert von Galactus; 04.06.2015, 13:51.
                      "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

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                        Ja, Jobe. Guter Beitrag.
                        Früher gab es ja zB Gästehäuser (Hotel) da hatte der Betreiber die Empfangsanlage teuer umbauen lassen, sodass die Gäste im Zimmer nur Privatsender empfangen konnten. Dennoch sollte er laut GEZ Gebühren zahlen, obwohl ja eh "nur RTL" lief und nix ÖR möglich war (versiegelte Elektronik die das gewährleitstete).
                        Ganz üble Sachen!

                        Oder auch so Fälle wo Leute bei denen ein Agent irgendwie einen alten kaputten Schrottfernseher gesehen haben wollte zahlen sollten.
                        Oder ein älterer Herr der dann medienwirksam seinen Fernseher in der Öffentlichkeit zerschlug weil die GEZ von ihm Geld haben wollte, obwohl er für den Fernseher keine Empfangsmöglichkeit mehr hatte. Er hätte zB einen DVB Empfänger gebraucht, den er aber nicht hatte. Alleine für das Vorhandenseins eines "funktionslosen Monitors" dessen eingebautes Empfangsteil nix mehr bracht und der evtl noch als Videomonitor dienen könnte, hätte er zahlen müssen. So wollte es die GEZ.

                        Ja was soll ich also von der GEZ noch halten???

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                          Du kannst aus der Gebühr aber keine Steuer machen, denn eine Steuer fließt ohne Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt eines Staates ein.
                          Wenn der Rundfunk aus dem allgemeinen Steueraufkommen bezahlt würde, wäre er nichtmal mehr nominell unabhängig.

                          Kommentar


                            Irgendwann soll es ja sogar mal zweckgebundene Steuern gegeben haben. Aber das hat so weit ich weiss nie so richtig funktioniert haben leider.

                            Kommentar


                              Seit Jan 2013 ist es übrigens keine Gebühr mehr, sondern der Rundfunkbeitrag.

                              Zitat von Jobe Beitrag anzeigen
                              Was mich auch noch stört, ist die Höhe des Beitrags. Es erschließt sich mir nicht, wodurch dieser gerechtfertigt sein soll. Ganz besonders weil auch das ÖR Fernsehen Werbeeinnahmen hat, die zwar nur einen Teil dessen ausmachen, was die Privaten im Vergleich einnehmen, aber dennoch beträchtlich sein dürften.
                              "Beträchtlich" würde ich das -in Relation zu den Beiträgen- nicht nennen:

                              Für 2014:
                              * Einnahmen aus Beiträgen: 8.3 Milliarden Euro
                              * Einnahmen aus Werbung: ca. 150 Millionen Euro


                              .

                              Kommentar


                                Zitat von xanrof Beitrag anzeigen
                                Seit Jan 2013 ist es übrigens keine Gebühr mehr, sondern der Rundfunkbeitrag.

                                "Beträchtlich" würde ich das -in Relation zu den Beiträgen- nicht nennen:

                                Für 2014:
                                * Einnahmen aus Beiträgen: 8.3 Milliarden Euro
                                * Einnahmen aus Werbung: ca. 150 Millionen Euro


                                http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e...ZDF_DRadio.pdf
                                Stimmt. Beträchtlich ist der Anteil der Werbeeinnahmen in Relation zu den Gesamteinnahmen wirklich nicht.
                                Obwohl man den Anteil fast schon unerheblich nennen könnte, zeigt mir das auch deutlich, daß die Höhe des Rundfunkbeitrages vor allem eines nicht ist: Zu knapp bemessen.

                                Der Laden brummt auch ohne viel Werbung auf vielen Ebenen und das Budget reicht für mehrere Spartenkanäle und sehr hohe Gagen locker aus. Da ist also durchaus noch Luft nach unten.
                                Oder man hat mit seinem hohen Beitrag in jedem Fall das Recht Ansprüche an das Programm geltend zu machen. Womit wir wieder bei Karl Ranseier`s Archiv wären.

                                Und wieso kann eine Steuer nicht zweckgebunden sein ?
                                "Ganz egal wo Ihr hingeht - da seid Ihr dann." (Buckaroo Banzai)

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