Zitat von Yodas_Kräutertee
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Einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht können stellen:
- taubblinde Menschen,
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
Menschen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Einen Antrag können stellen:
- blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
Hinweis: Erhalten Menschen mit Behinderung eine der oben genannten staatlichen Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
- taubblinde Menschen,
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.
Menschen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro pro Monat. Einen Antrag können stellen:
- blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das Merkzeichen „RF” wurde zuerkannt.
Hinweis: Erhalten Menschen mit Behinderung eine der oben genannten staatlichen Sozialleistungen oder Ausbildungsförderung, können sie auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Es gibt durchaus Personengruppen, die sich den Rundfunkbeitrag ermäßigen oder gar davon befreien lassen können.
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