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Nunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa und zum anderen wurden die Daten IIRC sogar in der Sendung benannt.
@ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenNunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa und zum anderen wurden die Daten IIRC sogar in der Sendung benannt.Republicans hate ducklings!
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigen@ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"
Außerdem geht der Rechtsstreit wohl noch vors BVerfG.
Meintest Du Zietlow und Bach bei Rette die Million?
Da ging es um Sommerzeit und Normalzeit in der letzten Frage und sie hatten korrekt die kompletten 300.00€ auf die Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober, also rund 7 Monate) gesetzt.
Ist noch auf Youtube.Zuletzt geändert von Thomas W. Riker; 26.01.2014, 18:46.Slawa Ukrajini!
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Zitat von endar Beitrag anzeigenIch habe die Sendung jetzt nicht gesehen und kann dazu nichts sagen. Aber ad hoc kann ich nur sagen, dass meine Kenntnisse zu Jahreszeitenwechsel durchaus optimierungswürdig wären. Vielleicht kommt dir als Geologe das nur besonders unverständlich vor, dass man das nicht im Schlaf aufsagen kann. Ich kann das nachvollziehen.
Zitat von Thomas W. Riker Beitrag anzeigenPro7 soll 75.000€ aus Werbeeinnahmen abführen. Es ist keine Strafe gegen Elton.
Außerdem geht der Rechtsstreit wohl noch vors BVerfG.
Meintest Du Zietlow und Bach bei Rette die Million?
Da ging es um Sommerzeit und Normalzeit in der letzten Frage und sie hatten korrekt die kompletten 300.00€ auf die Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober, also rund 7 Monate) gesetzt.
Ist noch auf Youtube.
Leider finde ich das nicht auf DuGlotze.
Es sollte das 4. Special 2002 gewesen sein:
Liste von Hauptgewinnern und Teilnehmern an den Prominenten-Specials bei ?Wer wird Millionär?? ? WikipediaFür meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigenNunja, also die Jahreswechsel sollten wirklich zur Allgemeinbildung gehören, erst Recht bei der ersten Frau auf dem Sessel einer Chefpilotin bei der Lufthansa
Ich wüsste auch nicht von welcher besonderen Relevanz es für einen Piloten wäre die Daten der Jahreswechsel zu kennen, das Wetter hält sich ja eh nicht daran.
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigen@ Tibo: Elton ist beispielsweise vorbestraft wegen "Bimmelbingo"
Mir ist auch noch ne Strafe für Pro Sieben bekannt in dem Zusammenhang, weil die Medienaufsicht das so verhängt hat.
Das heißt, dass die Verletzung eines Rechts in der Ausstrahlung der Sendung, nicht in der Produktion bestand. Ich habe dir ja eh schon zu gestanden, dass der Umgang mit den "Normalos" durch Raab nicht einwandfrei ist. Habe lediglich ergänzt, dass Raabs Darstellung, dass das auf freiwilliger Basis passiert bestätigt. Bei Bimmelbingo war das auch so, wer auf das Klingeln nicht reagierte oder Elton wegschickte war nicht erkennbar in der Sendung.
Hast du für die Behauptung wie Raabmit "seinen" Leuten umgeht ist zum Teil schon unter aller Sau
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@ Wolf: Interessant, das wurde damals im TV immer anders dargestellt.
@ Tibo: Elton hat in irgendeiner Sendung mal selbst gesagt, dass er ja jetzt leider vorbestraft ist und hat dabei Raab böse angeschaut.
Beispiel: Vor Mutzkes Auftritt beim ESC in der Türkei sollten alle Bandmitglieder sich einen Oberlippenbart wachsen lassen. Einer der jüngeren hatte offensichtlich noch nicht genug Bartwuchs und so hat er ihn öffentlich vorgeführt. Dem Mann war das sichtbar peinlich. Oder dann die Sache mit der Frisur von Claus Fischer ? Wikipedia (steht jetzt nicht in dem Artikel, aber der wars halt ), der eine Frisur verpasst bekam, die ihm absolut nicht gefallen hat...Für meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Zitat von Spocky Beitrag anzeigen
Die privaten sind noch viel primitiver.
Stell dir vor, in Deutschland gäbe es eine Pflichtmitgliedschaft in einer der beiden großen Kirchen, und das würde man damit rechtfertigen, dass die Kirchen ganze 8% der Kirchensteuereinnahmen für wohltätige Zwecke aufwenden. Außerdem würde man darauf hinweisen, dass andere Religionen und Sekten noch schlimmer seien und man schon deshalb den Kirchen den Rücken stärken müsse. Das wäre doch eine ziemlich bekloppte Argumentation.
Zitat von endar Beitrag anzeigenNoch ein Tipp für die Dauerverdrossenen: Als nächstes verlangt doch die Schließung von Museen und Theatern. Was das alles kostet und was man dafür nicht bekommen kann, wenn man den Plunder alles verkaufen würde!
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Natürlich find ich die Zwangsabgabe bescheuert. Ich schau ja überhaupt keinen Fernsehen, da darfst du mir ruhig glauben, dass ich da kein Fan von binFür meine Königin, die so reich wäre, wenn es sie nicht gäbe ;)
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Mich haben die jetzt auch angeschrieben und betteln um den Beitrag. Ich habe erstmal bei denen (die haben keine kostenfreie Rufnummer...) angerufen und mir eine Kopie des Rundfunkstaatsvertrags, des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und noch ein paar andere Kleinigkeiten schicken lassen.
Wusstet ihr zB dass im Staatsvertrag geregelt ist, wieviel Werbung pro Stunde ARD und co bringen dürfen? Wär doch mal interessant zu prüfen ob die sich auch daran (oder an andere Auflagen wie Objektivität, Neutralität und so) halten, denn wenn nicht kann man nach Vertragsrecht argumentieren, dass man nicht zahlen muss da der Vertragspartner seine Pflichten nicht einhält.Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
Denn wir werden Euch zur Strecke bringen, wie die räudigen Tiere die Ihr seid.
und Euch in die tiefsten Abgründe der Hölle verbannen
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Wenn man, äh, "vergisst" zu zahlen, entstehen pro Quartal übrigens acht Euro "Kosten", die dann zusätzlich zu entrichten sind.
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Zitat von SF-Junky Beitrag anzeigenWenn man, äh, "vergisst" zu zahlen, entstehen pro Quartal übrigens acht Euro "Kosten", die dann zusätzlich zu entrichten sind.
Da hier aber etwas "eingetriegen" wird ohne entsprechende Leistung zu erbringen (z.B. auch dann, wenn man keinen Fernseher besitzt) ist das eher eine Steuer.
Steuern werden allerdings nur vom Staat eingetrieben, nicht von irgendwelchen Pfeifen.
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Nicht ganz richtig Yoda. Dazu gibt es tatsächlich schon eine höchstrichterliche Entscheidung. Die da lautet, die GEZ Gebühren (oder wie auch immer man heute dazu sagt) sind eine sogenannte Vorzugsleistung. Die bayrischen Verfassungsrichter entschieden:
2. Bei dem Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Sie ist sowohl im privaten wie auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben.
3. Dem Charakter einer Vorzugslast steht nicht entgegen, dass auch die Inhaber von Raumeinheiten, in denen sich keine Rundfunkempfangsgeräte befinden, zahlungspflichtig sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt den Gesetzgeber nicht dazu, eine Befreiungsmöglichkeit für Personen vorzusehen, die von der ihnen eröffneten Nutzungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen wollen.
4. Im privaten Bereich wird mit der Anbindung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung (§ 3 Abs. 1 RBStV) die Möglichkeit der Rundfunknutzung als abzugeltender Vorteil sachgerecht erfasst.
Beitrag wird sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich nicht „voraussetzungslos“ geschuldet
Bei der Zahlungsverpflichtung, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Inhabern von Wohnungen, Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auferlegt, handelt es sich um eine nichtsteuerliche Abgabe. Der Beitrag ist sowohl im privaten als auch im nicht privaten Bereich im Gegensatz zu einer Steuer nicht „voraussetzungslos“ geschuldet, sondern wird als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung und knüpft an die bestehende Möglichkeit der Nutzung an, ohne dass, wie bei der früheren gerätebezogenen Rundfunkgebühr, die für einen Empfang erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein müssen. Dazu stellen die Beitragstatbestände auf das Innehaben bestimmter Raumeinheiten und damit mittelbar auf die dort vermuteten Nutzungsmöglichkeiten für bestimmte Personengruppen ab. Stellt der Rundfunkbeitrag demnach keine Steuer dar, richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln für die betroffene Sachmaterie. Der Beitrag ist dem Gebiet des Rundfunks zuzuordnen, das nach der Regel des Art. 70 Abs. 1 GG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt.
Erhebung des Rundfunkbeitrags ist sachlich gerechtfertigt
Der Rundfunkbeitrag ist durch seine Ausgleichsfunktion und die Finanzierungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besonders sachlich gerechtfertigt. Der Vorteilsausgleich dient nach den Vorstellungen des Normgebers zwei ineinandergreifenden Zwecken: Zum einen soll er den Vorteil abgelten, der daraus entsteht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in besonderem Maß die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen leistet; insoweit ist grundsätzlich jede Person im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an der Finanzierungsverantwortung zu beteiligen, weil sie einen gleichsam strukturellen Vorteil aus dessen Wirken zieht. Zum anderen wird ein Entgelt für die Möglichkeit individueller Nutzung verlangt, von der bei typisierender Betrachtung in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten üblicherweise Gebrauch gemacht wird. Auch für den unternehmerischen Bereich ist bei typisierender Betrachtung die Möglichkeit eröffnet, dass die Rundfunkprogramme in einer besonderen, die Unternehmenszwecke fördernden Weise genutzt werden, sei es zur Informationsgewinnung, sei es zur (Pausen-)Unterhaltung der Beschäftigten oder Kunden.
Kurz gesagt, die Bayern sind der Auffassung, dass es keine Steuer ist sondern eine Vorzugsleistung. Wir haben den Vorzug die ÖR zu gucken (theoretisch wie auch praktisch) also müssen wir zahlen. Es wird zudem vermutet (! allein das finde ich eine Frechheit), dass jeder Haushalt geeignete Geräte zum Empfang bereithält. Außerdem geht der Gesetzgeber davon aus, dass wir damit die Kultur fördern.Zuletzt geändert von ThorKonnat; 10.06.2014, 14:10.Ihr müsst uns nicht fürchten, es sei denn, Eure Herzen sind nicht rein. Ihr seid Abschaum, der Jagd auf Unschuldige macht.
Ich verspreche Euch, Ihr könnt euch nicht ewig vor der leeren Dunkelheit verstecken.
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Zitat von ThorKonnat Beitrag anzeigenEs wird zudem vermutet (! allein das finde ich eine Frechheit), dass jeder Haushalt über geeignete Geräte zum Empfang bereithält.
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