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Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Zitat von Suthriel Beitrag anzeigenNaja, bislang gibts ja noch die Trennung zwischen Radio/Internet und TV, für Radio und Internet waren bislang nur 5 Euro und Cent fällig, die ich auch fleissig gezahlt hab, weil ich tatsächlich kein Fernseher oder gar Fernsehanschluss habe und alles über Internet geht. Deswegen wird es sich für mich halt verdreifachen, von 5,xx Euro auf fast 18 Euro was meine Freude natürlich nicht steigert."En trollmand! Den har en trollmand!"
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Ich war echt überrascht, dass die GEZ meine "Kündigung" einfach so akzeptiert hat. Ich werde im Oktober ins Ausland ziehen und habe daher natürlich meinen Anschluss abgemeldet.
Ich habe im Vorfeld mal ein wenig im Web recherchiert und es gab durchaus Fälle, in denen das so nicht akzeptiert wurde.
Wozu ich diese fast 18 € jeden Monat gezahlt habe, weiß ich allerdings nicht. Ok, Olympia und Fussball-EM habe ich dieses Jahr tatsächlich sporadisch im TV verfolgt, sogar mal bei ARD/ZDF.
"At the very least...my butt is warm." Last words ever spoken in Paragon City/ Justice
Chroniken des Schreckens //Coming soon: The Oro Wingmen
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Zitat von Liopleurodon Beitrag anzeigenImmerhin kann sich die GEZ dann das agentenartige Ausspähen von Bürgern ersparen und die entsprechenden Personalstellen streichen.
Die Umwandlung von der Gebühr zur Haushaltsabgabe verursache massiven Mehrbedarf an Personal, erklärte GEZ-Chef Hans Buchholz bei einer Sitzung des Haupt- und Medienausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Konkret sollen mehr als 400 zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt werden. Man müsse den Personalbestand "deutlich hochfahren", es handle sich um eine "sehr mächtige Reform", so Buchholz.
Ob die Fahnder tatsächlich gehen müssen, oder nur woanders hin umgeschichtet werden, wurde bislang nicht erwähnt.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
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Ich weiß zwar nicht ob es etwas bringt, aber das ist zumindest die einzige sinnvolle Petition die ich finden konnte. Vielleicht möchte ja der ein oder andere auch noch sein Kreuzchen drunter setzen:
Unterschriftenaktion
Eine Online Petition beim Landtag macht wahrscheinlich wenig Sinn und für eine Klage fehlen mir sowohl Geld als auch Geduld, denn das zieht sich mit Sicherheit ewig hin."The human eye is a wonderful device. With a little effort, it can fail to see even the most glaring injustice." - Quellcrist Falconer
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Naja, an dem neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013 werde ich auch in beruflicher Hinsicht noch viel „Freude“ haben. Dadurch, dass es sich im Grunde um eine geräteunabhängige, haushaltsbezogene Zwangsabgabe handelt, werde ich noch viele Diskussionen mit denjenigen Schuldnern zu führen haben, die überhaupt keine Geräte besitzen (solche Menschen gibt es!) und sich daher ggf. weigern werden, zu zahlen. Nur bin ich als Vollziehungsbeamter im Rahmen der Amtshilfe nicht befugt, auf derartige Einwände Rücksicht zu nehmen, ob es mir passt oder nicht. Dennoch halte ich mit meiner Meinung nicht hinter dem Berg, dass ich schon das Grundkonzept einer Rundfunkgebühr für zweifelhaft halte. Man sollte zumindest die Wahl haben, ob man öffentlich-rechtliche Sender empfangen möchte oder nicht. Mit geeigneten technischen Einrichtungen (z.B. Decoder) ließe sich der Empfang ja kontrollieren.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Was ich mich frage ist wie es mit dem Datenschutz und dem Abgleichen der Daten von den Einwohnermeldeämtern ist. Hier wird massiv gegen den Datenschutz verstoßen, denn über seine Daten verfügt jeder selbst und durch Weitergabe macht sich doch das Einwohnermeldeamt strafbar. Oder ?
Der Erfolg einer Klage gegen so eine Datenweitergabe wäre wirklich interessant, jedoch räume ich keinen Erfolg ein, da wie immer geklüngelt wird. Ein Richter gegen ein Einwohnermeldeamt? Na der würde sich ja "beliebt" machen
Leider habe ich auch noch nichts von Sammelklagen gegen die Weitergabe gehört oder gelesen.Die Römer waren die Amerikaner der Antike.
Carolin Witt (*1983), Studentin
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Zitat von Achilles Beitrag anzeigenNaja, an dem neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013 werde ich auch in beruflicher Hinsicht noch viel „Freude“ haben. Dadurch, dass es sich im Grunde um eine geräteunabhängige, haushaltsbezogene Zwangsabgabe handelt, werde ich noch viele Diskussionen mit denjenigen Schuldnern zu führen haben, die überhaupt keine Geräte besitzen (solche Menschen gibt es!) und sich daher ggf. weigern werden, zu zahlen. Nur bin ich als Vollziehungsbeamter im Rahmen der Amtshilfe nicht befugt, auf derartige Einwände Rücksicht zu nehmen, ob es mir passt oder nicht. Dennoch halte ich mit meiner Meinung nicht hinter dem Berg, dass ich schon das Grundkonzept einer Rundfunkgebühr für zweifelhaft halte. Man sollte zumindest die Wahl haben, ob man öffentlich-rechtliche Sender empfangen möchte oder nicht. Mit geeigneten technischen Einrichtungen (z.B. Decoder) ließe sich der Empfang ja kontrollieren.
Aber dann wurde das ganze irgendwie umgedreht und aus dem Recht wurde eine Zahlungspflicht, ganz unabhängig davon, ob man das Recht/Angebot nutzen will oder nicht.
Wie es in der Petition oben auch so schön beschrieben wurde, es ist nicht wirklich klar, warum man ca. hundert öffentliche Sender benötigt und wie man das als "Grundsicherung" verkaufen will. Unter Grundsicherung stell ich mir bestenfalls eine Hand voll Sender vor, und nicht mehr Sender, als ich jemals anhören oder anschauen könnte.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
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Zitat von Alfred E. Neumann Beitrag anzeigenWas ich mich frage ist wie es mit dem Datenschutz und dem Abgleichen der Daten von den Einwohnermeldeämtern ist. Hier wird massiv gegen den Datenschutz verstoßen, denn über seine Daten verfügt jeder selbst und durch Weitergabe macht sich doch das Einwohnermeldeamt strafbar. Oder ?
Die GEZ (seit 01.01.2013: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) hat ja auch schon in den vergangenen Jahren personenbezogene Daten bei den Meldeämtern eingeholt. Auf welche Rechtsgrundlage sich die GEZ/der Beitragsservice dabei beruft, weiß ich allerdings nicht genau. Denkbar sind aber 2 Varianten:
Amtshilfe (Artikel 35 Absatz 1 GG)
„Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“
Als öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten ist der Beitragsservice eine Behörde im materiellen Sinne, d.h. eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Somit ist der Beitragsservice auch amtshilfeberechtigt.
Melderegisterauskunft
Jeder kann eine kostenpflichtige Melderegisterauskunft bei der zuständigen Meldestelle beantragen. Die einfache Auskunft kostet nur wenige Euro und kann sogar privaten Personen erteilt werden, sofern keine Auskunftssperre besteht.
Die Datenschützer sind davon aber generell nicht begeistert:
Die einfache Melderegisterauskunft wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kritisiert, weil die Auskunftserteilung praktisch keinerlei Einschränkungen unterliegt und der Meldepflichtige von wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen die Weitergabe seiner melderechtlichen Basisdaten an jedermann nicht verhindern kann. Der Datenschutzbeauftragte fordert daher für jeden Einwohner ein generelles Widerspruchsrecht gegen einfache Melderegisterauskünfte über seine Person, weil diese Auskünfte Daten umfassen, die der Staat beim Bürger zwangsweise erhebt, um damit primär hoheitliche Aufgaben zu erfüllen.
Grundsätzlich kann es also nicht schaden, beim jeweiligen Meldeamt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu widersprechen. Ob’s letztlich was bringt, steht aber auf einem anderen Papier.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Was mich irgendwie wundert ist, dass sich die GEZ bisher (noch) nicht bei mir gemeldet hat, dass ich doch endlich mal zahlen soll. Gut, ich hab sie über die Jahre immer ignoriert, bis keine Schreiben mehr kamen aber da jetzt ja jeder Haushalt dran ist, egal ob Fernseher oder nicht, hätt ich gedacht, dass schon am 1.1. ein Schreiben im Briefkasten ist XD Na ja, der Monat ist noch lang und ich beschwer mich ja nicht ^^
Das älteste deutsche Stargate-Rollenspiel auf www.stargate-universe.de
"Aber Josua sprach zu den zwei Männern, die das Land ausgekundschaftet hatten: Geht in das Haus der Hure und führt das Weib von dort heraus mit allem, was sie hat, wie ihr versprochen habt."
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Vielleicht hast du ja Glück, denn meine Rechnung war schon vor Weihnachten im Kasten.
Btw: Hinsichtlich einer etwaigen Klagewelle gibt es schon einen prominenten Vorreiter…
GEZ: Rossmann klagt gegen Rundfunkgebühren | Wirtschaft- Frankfurter Rundschau„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Interessant ist in diesem Kontext, dass eine Befreiung nunmehr auch rückwirkend möglich ist:
Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?
Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der
Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie unter "Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?"
Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?
Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“(Albert Einstein)
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Jupp. Daher hab ich zum Glück auch noch ein paar Tage Zeit.
Zur Not würde ich ja sogar nen Monatsbeitrag zahlen, falls ich dann noch immer nicht wirklich bescheid was, was nu Sache ist. Solang das dann nicht so dreist wie bei der GEZ losgeht, die mal eben VOR dem Schreiben damals schon die Beiträge für 3 Monate von meinem Konto abgezogen hatte, wodurch ich dann mal eben nen Monat lang völlig pleite war und andere Rechnungen nimmer zahlen konnte.Nothing is forgotten, nothing is ever forgotten!
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ich bin mal gespannt was da noch kommen wird. ich kann mir kaum vorstellen das das alles sein soll.
haushaltsbezogen ist ja mehr oder weniger jetzt eine Zwangsabgabe. Eigentlich für mich persönlich unnötig, viel TV schaue ich nicht - wenn es viel ist, dann vielleicht mal eine Stunde im Monat.
Klar das sie jetzt alle Mediengeräte erreichen wollen, Smartphones, Tablets und PCs stehen in immer mehr haushalten, das Fernsehen wird (fast) überflüssig, die neuen Smart-TVs haben mit dem alten Röhrenfernseher kaum noch was gemeinsam.
Die Frage ist ob die Einnahmen jetzt mehr werden wenn alle haushalte davon betroffen sind. Früher bei WGs oder nichtverheirateten Paaren waren ja mehrere pro Haushalt zahlungspflichtig.
ich denke man will da einfach nur das geld für Kontrolleure einsparen.
Man wird sich das ein halbes jahr anschauen, dann wird vielleicht noch was passieren.
Bin auch mal gespnnt wann dn die nächste Welle kommt, die Radios in Büros oder Werkstätten betrifft. Die wurden bislang ja auch nur seltenst erfasst...Ubi Dubium, ibi Libertas...
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