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    Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigen
    Forderst du eigentlich irgendwas konkretes oder willst du nur persönliche Kritik an dem Anwalt führen?
    Ich kritisiere den Anwalt weil er ihn frewillig verteidigt hat.

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      Würdest du den Anwalt auch noch kritisieren, wenn sich in einem ähnlich schweren Fall rausgestellt hätte, das der Angeklagte wider Erwarten doch unschuldig ist und ein anderer das getan hat?
      Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

      Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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        Das ist ein Widerspruch in sich. Die Sachlage war in diesem Fall nun mal eindeutig.

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          Ist keiner, denn es soll durchaus offensichtliche Fälle geben, die im Nachhinein doch nicht so gelaufen sind und jemand anders nur als Sündenbock hingestellt wurde, das dafür aber schön offensichtlich, damit keiner großartig weiter nachhakt...

          PS: manche Sündenböcke machen das sogar freiwillig um jmd andes zu decken, und das gibts nicht nur in Krimis und VT
          Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

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            Und wo ist jetzt das Problem? Wenn du unbedingt einen abstrusen Fall konstruieren willst, es ist vollkommen egal ob schuldig oder unschuldig. Bei gewissen extremen Taten sollte ein Pflichtverteidiger genügen.
            Der Angeklagte wird dadurch nicht in seinen Rechten beschnitten.

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              Es ging ums Vorverurteilen und genau das passiert doch, ein fairer Prozess, so unnötig er erscheinen mag, weil angeblich eindeutige Sachlage würde dann nicht mehr geführt werden und das ist, so wie ichs bisher mitbekommen habe, eben doch eine Einschränkungen in seinen Rechten.

              Zudem könnte man auf die Idee kommen, das pflichtverteidiger es wirklich nur machen, weil sie keine andere Wahl haben und sich entsprechend weniger Mühe geben, als wenn sies freiwillig machen... Weil, warum au anstrengen, wenn ich den Job eh nicht wollte und schnell fertig damit sein will.
              Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

              Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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                Nein, es geht nicht um Vorurteile.
                Es geht um die Frage ob man Straftäter die unzweifelthaft Unglaubliches getan haben aus Profilierungssucht freiwillig verteidigen sollte.
                Es geht nicht darum den Prozess zu beeinflussen. Die rechtstaatlichen Grundsätze werden davon nicht im Ansatz berührt.

                Zudem könnte man auf die Idee kommen, das pflichtverteidiger es wirklich nur machen, weil sie keine andere Wahl haben und sich entsprechend weniger Mühe geben, als wenn sies freiwillig machen... Weil, warum au anstrengen, wenn ich den Job eh nicht wollte und schnell fertig damit sein will.
                Wenn das der Fall ist sind sie eh falsch in ihrem Job.

                Kommentar


                  Schade das es für Leute wie den keine Todestrafe gibt.

                  Das wäre das erste wenn ich an der Macht wäre,härtere Strafen.

                  Wenn ich sehe wie wenig leute bekommen die Kinder Missbraucht haben.Naja da wäre eine gute Strafe Gefesselt in einen Raum mit 30 Menschen.Dann Tür zu und Überwachungsanlage aus.Und dann gib dem Schwein Saures.

                  So leute haben keine 2te Chance Verdient
                  Ich war nie gut in Sig Schreiben*sniff* Schenkt mir wer eine:)

                  Kommentar


                    Wenn alle Anwälte einen Mandanten ablehnen weil er sowas schlimmes getan hat, ist das nichts anderes als eine Vorverurteilung... oder warum sollten sie ihn sonst ablehnen, wenn sie edlen Gemüts jedem die selben Reche zugestehen? Warum jemand ablehnen, wenn man das ganze juristisch und nicht moralisch oder sonstwie subjektiv betrachtet?
                    Genau durch solches Ablehnen wird er schon abgestempelt und vorverurteilt.

                    Und das der Anwalt es nur aus Profilierungssucht machte, ist acuh nicht eindeutig bewiesen

                    Kalt betrachtet ist das nur ein Mandant der wie alle anderen kommt und geht, nur die heranzuziehenden Gesetze sind ein paar andere.


                    Und warum wären sie in so einem Fall falsch in ihrem Job? *s*
                    Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                    Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

                    Kommentar


                      Schon wieder dieser Kram? Mein Gott, manche lernen es auch nie. Jeder Angeklagte, egal was er verbrochen hat, hat in einem Rechtsstaat das Recht auf eine gute bzw. bestmögliche Verteidigung. Wer dem widerspricht, hat eben nicht verstanden, was ein Rechtsstaat ist. Nähere Erläuterungen dazu finden sich auf den vorigen Seiten. Dass Fritzls Anwalt den Fall nur aus Prestigesucht angenommen hätte, ist nach wie vor eine Unterstellung.
                      Republicans hate ducklings!

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                        Ein Pflichtverteidiger reicht aus. Es mag ja sein das bei manchen der Täterschutz über alles geht aber zu argumentieren es würde nicht rechtstaatlichen Gründsätzen genügen wenn sich niemand freiwillig meldet ist lächerlich. Pflichtverteidigung existiert und wäre auch in diesem Fall absolut ausreichend und angemessen gewesen.

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                          Naja, dass du das Rechtsstaatsprinzip nicht wirklich verstanden oder verinnerlicht hast, ist doch nichts neues. Eine Wiederholung dieser Diskussion wäre deshalb nicht nur unfruchtbar, sondern auch sehr langweilig. Weiter hier:
                          Republicans hate ducklings!

                          Kommentar


                            Zitat von endar Beitrag anzeigen
                            Schon wieder dieser Kram? Mein Gott, manche lernen es auch nie. Jeder Angeklagte, egal was er verbrochen hat, hat in einem Rechtsstaat das Recht auf eine gute bzw. bestmögliche Verteidigung. Wer dem widerspricht, hat eben nicht verstanden, was ein Rechtsstaat ist. Nähere Erläuterungen dazu finden sich auf den vorigen Seiten. Dass Fritzls Anwalt den Fall nur aus Prestigesucht angenommen hätte, ist nach wie vor eine Unterstellung.

                            Nein hat er nicht weil sowas keine Menschen sind.
                            Ich war nie gut in Sig Schreiben*sniff* Schenkt mir wer eine:)

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                              Zitat von endar Beitrag anzeigen
                              Naja, dass du das Rechtsstaatsprinzip nicht wirklich verstanden oder verinnerlicht hast, ist doch nichts neues. Eine Wiederholung dieser Diskussion wäre deshalb nicht nur unfruchtbar, sondern auch sehr langweilig. Weiter hier:
                              http://www.scifi-forum.de/off-topic/...ml#post1732221
                              Ja genau, nochmal ganz langsam extra für dich:
                              Indem man diesem Subjekt einen Pflichtverteidiger zustellt ist den Rechtstaatsprinzip genüge getan.
                              Ein Pflichtverteidiger ist absolut legal. Die Weigerung jemanden zu verteidigen ist absolut egal.
                              Kein Rechtstaatsprinzip wird auch nur tangiert.

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                                Zitat von Kirika Beitrag anzeigen
                                Nein hat er nicht weil sowas keine Menschen sind.
                                Mhh, dann bedenke zumindest, das auch du mal der Angeklagte sein kannst... viel spaß dabei, wenn dir genau das widerfäht, das dich jeder schon abstempelt.
                                Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.

                                Welten brechen auseinander, Formationen nicht.

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