Zitat von Ltd. Commander Data
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Keine Ankündigung bisher.
72 jähriger hält Tochter 24 Jahre gefangen,zeugt Kinder(Mord,Vernachlässigung inkl.)
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Würdest du den Anwalt auch noch kritisieren, wenn sich in einem ähnlich schweren Fall rausgestellt hätte, das der Angeklagte wider Erwarten doch unschuldig ist und ein anderer das getan hat?Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Ist keiner, denn es soll durchaus offensichtliche Fälle geben, die im Nachhinein doch nicht so gelaufen sind und jemand anders nur als Sündenbock hingestellt wurde, das dafür aber schön offensichtlich, damit keiner großartig weiter nachhakt...
PS: manche Sündenböcke machen das sogar freiwillig um jmd andes zu decken, und das gibts nicht nur in Krimis und VTJede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Es ging ums Vorverurteilen und genau das passiert doch, ein fairer Prozess, so unnötig er erscheinen mag, weil angeblich eindeutige Sachlage würde dann nicht mehr geführt werden und das ist, so wie ichs bisher mitbekommen habe, eben doch eine Einschränkungen in seinen Rechten.
Zudem könnte man auf die Idee kommen, das pflichtverteidiger es wirklich nur machen, weil sie keine andere Wahl haben und sich entsprechend weniger Mühe geben, als wenn sies freiwillig machen... Weil, warum au anstrengen, wenn ich den Job eh nicht wollte und schnell fertig damit sein will.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Nein, es geht nicht um Vorurteile.
Es geht um die Frage ob man Straftäter die unzweifelthaft Unglaubliches getan haben aus Profilierungssucht freiwillig verteidigen sollte.
Es geht nicht darum den Prozess zu beeinflussen. Die rechtstaatlichen Grundsätze werden davon nicht im Ansatz berührt.
Zudem könnte man auf die Idee kommen, das pflichtverteidiger es wirklich nur machen, weil sie keine andere Wahl haben und sich entsprechend weniger Mühe geben, als wenn sies freiwillig machen... Weil, warum au anstrengen, wenn ich den Job eh nicht wollte und schnell fertig damit sein will.
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Schade das es für Leute wie den keine Todestrafe gibt.
Das wäre das erste wenn ich an der Macht wäre,härtere Strafen.
Wenn ich sehe wie wenig leute bekommen die Kinder Missbraucht haben.Naja da wäre eine gute Strafe Gefesselt in einen Raum mit 30 Menschen.Dann Tür zu und Überwachungsanlage aus.Und dann gib dem Schwein Saures.
So leute haben keine 2te Chance VerdientIch war nie gut in Sig Schreiben*sniff* Schenkt mir wer eine:)
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Wenn alle Anwälte einen Mandanten ablehnen weil er sowas schlimmes getan hat, ist das nichts anderes als eine Vorverurteilung... oder warum sollten sie ihn sonst ablehnen, wenn sie edlen Gemüts jedem die selben Reche zugestehen? Warum jemand ablehnen, wenn man das ganze juristisch und nicht moralisch oder sonstwie subjektiv betrachtet?
Genau durch solches Ablehnen wird er schon abgestempelt und vorverurteilt.
Und das der Anwalt es nur aus Profilierungssucht machte, ist acuh nicht eindeutig bewiesen
Kalt betrachtet ist das nur ein Mandant der wie alle anderen kommt und geht, nur die heranzuziehenden Gesetze sind ein paar andere.
Und warum wären sie in so einem Fall falsch in ihrem Job? *s*Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
Welten brechen auseinander, Formationen nicht.
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Schon wieder dieser Kram? Mein Gott, manche lernen es auch nie. Jeder Angeklagte, egal was er verbrochen hat, hat in einem Rechtsstaat das Recht auf eine gute bzw. bestmögliche Verteidigung. Wer dem widerspricht, hat eben nicht verstanden, was ein Rechtsstaat ist. Nähere Erläuterungen dazu finden sich auf den vorigen Seiten. Dass Fritzls Anwalt den Fall nur aus Prestigesucht angenommen hätte, ist nach wie vor eine Unterstellung.Republicans hate ducklings!
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Ein Pflichtverteidiger reicht aus. Es mag ja sein das bei manchen der Täterschutz über alles geht aber zu argumentieren es würde nicht rechtstaatlichen Gründsätzen genügen wenn sich niemand freiwillig meldet ist lächerlich. Pflichtverteidigung existiert und wäre auch in diesem Fall absolut ausreichend und angemessen gewesen.
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Zitat von endar Beitrag anzeigenSchon wieder dieser Kram? Mein Gott, manche lernen es auch nie. Jeder Angeklagte, egal was er verbrochen hat, hat in einem Rechtsstaat das Recht auf eine gute bzw. bestmögliche Verteidigung. Wer dem widerspricht, hat eben nicht verstanden, was ein Rechtsstaat ist. Nähere Erläuterungen dazu finden sich auf den vorigen Seiten. Dass Fritzls Anwalt den Fall nur aus Prestigesucht angenommen hätte, ist nach wie vor eine Unterstellung.
Nein hat er nicht weil sowas keine Menschen sind.Ich war nie gut in Sig Schreiben*sniff* Schenkt mir wer eine:)
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Zitat von endar Beitrag anzeigenNaja, dass du das Rechtsstaatsprinzip nicht wirklich verstanden oder verinnerlicht hast, ist doch nichts neues. Eine Wiederholung dieser Diskussion wäre deshalb nicht nur unfruchtbar, sondern auch sehr langweilig. Weiter hier:
http://www.scifi-forum.de/off-topic/...ml#post1732221
Indem man diesem Subjekt einen Pflichtverteidiger zustellt ist den Rechtstaatsprinzip genüge getan.
Ein Pflichtverteidiger ist absolut legal. Die Weigerung jemanden zu verteidigen ist absolut egal.
Kein Rechtstaatsprinzip wird auch nur tangiert.
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Zitat von Kirika Beitrag anzeigenNein hat er nicht weil sowas keine Menschen sind.Jede Geschichte hat vier Seiten: Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich geschehen ist.
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