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    Weiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.

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      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
      Es ist unnötig weil es Pflichtverteidiger gibt.
      Schlicht und einfach. Niemand braucht sich freiwillig zu melden ein solches Subjekt zu verteidigen.
      Das ist eine Vorverurteilung - das ist Dir schon klar, oder? Wenn jeder so denken würde, wie Du, dann könnten wir unser Rechtssytem früher oder später auf den Müll werfen.
      *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
      *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
      Indianische Weisheiten
      Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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        Du stellst Verbindungen her wo keine existieren.
        Der Kerl wird so oder so verteidigt und deswegen kann man auf freiwillige Meldungen verzichten.
        Schlicht und einfach.

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          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
          Du stellst Verbindungen her wo keine existieren.
          Der Kerl wird so oder so verteidigt und deswegen kann man auf freiwillige Meldungen verzichten.
          Schlicht und einfach.
          Wenn Du sagst: "Den Kerl braucht keiner freiwillig verteidigen, weil er so oder so verteidigt wird." dann ist das bereits eine Vorverurteilung, weil Du ihn damit schon schuldig sprichst. Siehst Du das nicht?
          *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
          *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
          Indianische Weisheiten
          Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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            Die Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
            Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
            Siehst du das nicht?
            Der Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.

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              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
              Weiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.
              Juristisch muss das aber so sein.

              Alles andere ist subjektiv. Du findest seine Tat grausam, und deshalb willst du nicht dass sich jemand freiwillig meldet ihn zu verteidigen.
              Das basiert aber auf Subjektivität. Bei Kinderschändern würden auch viele schreien und sagen den soll keiner freiwillig verteidigen.

              Vor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.

              Als Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.

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                Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigen
                Juristisch muss das aber so sein.
                Juristisch muss sich aber nun mal kein Anwalt freilwillig vordrängen.
                Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.

                Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigen
                Vor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.
                Vor dem Gesetz hat jeder Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Keiner hat einen Anspruch darauf das sich irgendwer ob seiner persönlichen Profilierungssucht freiwillig meldet.
                Wer das tut muss sich fragen lassen warum er das nötig hat.


                Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigen
                Als Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.
                Man kann, muss aber nicht. Wer Subjekte wie dieses hier freiwillig verteidigt muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen.

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                  Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                  Juristisch muss sich aber nun mal kein Anwalt freilwillig vordrängen.
                  Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.
                  ?
                  Pflichtverteidiger bekommt jemand wenn er keinen anderen findet bzw. sich nicht leisten kann, soweit da meine juristischen Kenntnisse reichen.
                  Das heißt, Pflichtverteidiger sollten sogar eher der Ausnahmefall als der Regelfall sein( spart auch Staatskosten).

                  Vor dem Gesetz hat jeder Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Keiner hat einen Anspruch darauf das sich irgendwer ob seiner persönlichen Profilierungssucht freiwillig meldet.
                  Das mit der persönlichen Profilierungssucht ist nicht bewiesen.
                  Weiterhin hat er einen staatlich zugelassen Rechtsanwalt. Mehr interressiert nicht.


                  Man kann, muss aber nicht. Wer Subjekte wie dieses hier freiwillig verteidigt muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen.
                  Ja. Jeder der in der Öffentlichkeit ist muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen. Wir bzw. die Österreicher leben in einem freien Land.

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                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    Der Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.
                    Das ist eine Unterstellung, die Du nicht beweisen kannst. Du nimmst an, dass der Anwalt den Job angenommen hat, um in die Medien zu kommen. Wissen tust Du es nicht.
                    Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                    Die Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
                    Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
                    Siehst du das nicht?
                    Wie würde denn Dein Rechtssystem aussehen? Jeder, der offenkundig schuldig ist, sollte nur einen vom Gericht bestellten Verteidiger bekommen? Tu mir bitte mal den Gefallen und versuche Deine Vorstellung davon in sowas wie einen Gesetzestext zu fassen.
                    *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
                    *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
                    Indianische Weisheiten
                    Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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                      Zitat von Noir Beitrag anzeigen
                      Das ist eine Unterstellung, die Du nicht beweisen kannst. Du nimmst an, dass der Anwalt den Job angenommen hat, um in die Medien zu kommen. Wissen tust Du es nicht.
                      Wegem dem Geld wird ers wohl kaum machen.
                      Und selbst wenn nicht, seine Motivations ist mir herzlich wurscht. Er tut es obowhl er es nicht tun muss.
                      Pflichtverteidiger gibt es aus gutem Grund.

                      Zitat von Noir Beitrag anzeigen
                      Wie würde denn Dein Rechtssystem aussehen? Jeder, der offenkundig schuldig ist, sollte nur einen vom Gericht bestellten Verteidiger bekommen? Tu mir bitte mal den Gefallen und versuche Deine Vorstellung davon in sowas wie einen Gesetzestext zu fassen.
                      Dazu sind keine Gesetzestextes nötig, es sollte gesunder Menschenverstand ausreichen das man abnorme Rechtsbrecher nicht freiwillig verteidigt.

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                        Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                        Dazu sind keine Gesetzestextes nötig, es sollte gesunder Menschenverstand ausreichen das man abnorme Rechtsbrecher nicht freiwillig verteidigt.
                        Also soll das persönliche Gefühl der Menschen die Leitlinie für unseren Rechtsstaat sein? Emotionen über rationalen Verstand?

                        Edit:
                        Viele Freunde wird dem Anwalt die Verteidigung Fritzels nicht gebracht haben, schätze ich mal. Ich möchte nicht wissen, wieviele Morddrohungen der Mann in der Zwischenzeit schon bekommen hat.
                        *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
                        *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
                        Indianische Weisheiten
                        Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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                          Juristisch gesehen besteht weder Anspruch auf Freiwilligkeit in der Verteidigung noch auf Sympathiebekundungen die mit einer Freiwilligkeit einer solchen Verteidigung assoziiert werden können.

                          Ist der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?
                          Gruss, Marvek
                          Chemieonline

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                            Zitat von Marvek Beitrag anzeigen
                            Ist der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?
                            Du kannst als Anwalt auch versuchen, einem schuldigen Täter eine faire Strafe zu erkämpfen.

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                              Zitat von Noir Beitrag anzeigen
                              Also soll das persönliche Gefühl der Menschen die Leitlinie für unseren Rechtsstaat sein? Emotionen über rationalen Verstand?
                              Nochmal ganz langsam: Der Rechtstaat wird davon nicht mal tangiert.
                              Kein Recht des Angeklagten wird auch nur im Ansatz beschnitten.

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                                Forderst du eigentlich irgendwas konkretes oder willst du nur persönliche Kritik an dem Anwalt führen?

                                Persönliche Kritik gehört natürlich zu deiner freien Meinung. Genauso wie ich Van Buyten dafür kritisiere, dass er ein Söldner ist und vom HSV zu FC Bayern gewechselt ist

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