Weiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.
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72 jähriger hält Tochter 24 Jahre gefangen,zeugt Kinder(Mord,Vernachlässigung inkl.)
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenEs ist unnötig weil es Pflichtverteidiger gibt.
Schlicht und einfach. Niemand braucht sich freiwillig zu melden ein solches Subjekt zu verteidigen.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDu stellst Verbindungen her wo keine existieren.
Der Kerl wird so oder so verteidigt und deswegen kann man auf freiwillige Meldungen verzichten.
Schlicht und einfach.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
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Die Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
Siehst du das nicht?
Der Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenWeiß nicht wie du das siehst. Aber Straftäter ist nicht gleich Straftäter.
Alles andere ist subjektiv. Du findest seine Tat grausam, und deshalb willst du nicht dass sich jemand freiwillig meldet ihn zu verteidigen.
Das basiert aber auf Subjektivität. Bei Kinderschändern würden auch viele schreien und sagen den soll keiner freiwillig verteidigen.
Vor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.
Als Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.
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Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenJuristisch muss das aber so sein.
Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.
Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenVor dem Gesetz muss aber jeder gleiche Rechte haben, und daher kann es auch Anwälte geben, die "grausame" Täter freiwillig verteidigen.
Wer das tut muss sich fragen lassen warum er das nötig hat.
Zitat von Ltd. Commander Data Beitrag anzeigenAls Anwalt muss man nicht immer Leute verteidigen, die offensichtlich unschuldig sind. Man kann auch Täter verteidigen, von deren Schuld man überzeugt ist.
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenJuristisch muss sich aber nun mal kein Anwalt freilwillig vordrängen.
Juristisch muss er einen Pflichtverteidiger bekommen.
Pflichtverteidiger bekommt jemand wenn er keinen anderen findet bzw. sich nicht leisten kann, soweit da meine juristischen Kenntnisse reichen.
Das heißt, Pflichtverteidiger sollten sogar eher der Ausnahmefall als der Regelfall sein( spart auch Staatskosten).
Vor dem Gesetz hat jeder Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Keiner hat einen Anspruch darauf das sich irgendwer ob seiner persönlichen Profilierungssucht freiwillig meldet.
Weiterhin hat er einen staatlich zugelassen Rechtsanwalt. Mehr interressiert nicht.
Man kann, muss aber nicht. Wer Subjekte wie dieses hier freiwillig verteidigt muss sich kritische Anmerkungen gefallen lassen.
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDer Staranwalt hat das doch nur gemacht um in die Medien zu kommen. Das ist gegenüber dem Opfer unverschämt.
Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDie Beweise sind eindeutig. Ich brauche keine rechtskräftige Verurteilung damit ich weiß was er getan hat.
Er bekommt sein rechtstaatliches Verfahren. Das ist alles was ihm zusteht und das spricht ihm keiner ab. Auch mit einem Pflichtverteidiger nicht.
Siehst du das nicht?*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
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Zitat von Noir Beitrag anzeigenDas ist eine Unterstellung, die Du nicht beweisen kannst. Du nimmst an, dass der Anwalt den Job angenommen hat, um in die Medien zu kommen. Wissen tust Du es nicht.
Und selbst wenn nicht, seine Motivations ist mir herzlich wurscht. Er tut es obowhl er es nicht tun muss.
Pflichtverteidiger gibt es aus gutem Grund.
Zitat von Noir Beitrag anzeigenWie würde denn Dein Rechtssystem aussehen? Jeder, der offenkundig schuldig ist, sollte nur einen vom Gericht bestellten Verteidiger bekommen? Tu mir bitte mal den Gefallen und versuche Deine Vorstellung davon in sowas wie einen Gesetzestext zu fassen.
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Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigenDazu sind keine Gesetzestextes nötig, es sollte gesunder Menschenverstand ausreichen das man abnorme Rechtsbrecher nicht freiwillig verteidigt.
Edit:
Viele Freunde wird dem Anwalt die Verteidigung Fritzels nicht gebracht haben, schätze ich mal. Ich möchte nicht wissen, wieviele Morddrohungen der Mann in der Zwischenzeit schon bekommen hat.*Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
*Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*Indianische Weisheiten
Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)
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Juristisch gesehen besteht weder Anspruch auf Freiwilligkeit in der Verteidigung noch auf Sympathiebekundungen die mit einer Freiwilligkeit einer solchen Verteidigung assoziiert werden können.
Ist der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?Gruss, Marvek
Chemieonline
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Zitat von Marvek Beitrag anzeigenIst der freiwillige Verteidiger wirklich überzeugt gewesen, dass der Täter unschuldig ist bzw. unzurechnungsfähig ist ? Oder zieht er nur diesen Formalismus durch ?
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Zitat von Noir Beitrag anzeigenAlso soll das persönliche Gefühl der Menschen die Leitlinie für unseren Rechtsstaat sein? Emotionen über rationalen Verstand?
Kein Recht des Angeklagten wird auch nur im Ansatz beschnitten.
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