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    #91
    Naja, solange der Anwalt kein Pflichtverteidiger ist sollte man schon fragen können was ihn dazu bringt den Typen zu verteidigen. Ich würde es nicht freiwillig machen.

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      #92
      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
      Naja, solange der Anwalt kein Pflichtverteidiger ist sollte man schon fragen können was ihn dazu bringt den Typen zu verteidigen. Ich würde es nicht freiwillig machen.
      Er ist ein Pflichtverteidiger, und auch wenn er es nicht währe Jeder hat einen Anwalt verdient

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        #93
        Darum gehts ja nicht. Pflichtverteidiger zu sein ist ja in Ordnung. Es wäre halt etwas anderes gewesen wenn der sich da freiwillig zu gemeldet hätte. Das könnte ich nicht nachvollziehen.
        Wenn ers machen muss ok, wenn nicht lässt man die Finger davon.

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          #94
          Tja, es gibt halt Leute, die den Rechtsstaat ernst nehmen und nicht nur dann, wenn es ihnen in den persönlichen politischen Kram passt. Es wundert mich nicht, dass du das nicht verstehst.
          Republicans hate ducklings!

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            #95
            Ach endar, verkneif dir solche Kommentare doch bitteschön.
            Ich spreche ihm doch garnicht das Recht ab einen Anwalt zu haben.
            Für solche Fälle gibt es schließlich Pflichtverteidiger. Er bekommt einen und die Sache ist von dieser Seite her vollkommen in Ordnung.
            Ich sehe nur nicht warum irgendwer freiwillig hergehen müsste um den Typen zu verteidigen. Er bekommt seinen Verteidiger so oder so, das steht außer Frage, dafür sorgt schon der Rechtsstaat. Da muss man sich als Anwalt nicht an solche Elemente ranwerfen. Es ist keine Not am Mann, der Kerl bekommt ein geregeltes Verfahren. Freiwillige Verteidiung ist da unnötig und würde dementsprechend einfach Fragen aufwerfen denen sich der Anwalt stellen müsste. Nothing more, nothing less.
            Wobei es hier ja eine akademische Frage ist, schließlich ist dieser Anwalt ein Pflichtverteidiger.
            Und fordern den Kerl in die Geschlossene zu stecken kann er doch ruhig.

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              #96
              Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
              Ach endar, verkneif dir solche Kommentare doch bitteschön.Ich spreche ihm doch garnicht das Recht ab einen Anwalt zu haben.
              Für solche Fälle gibt es schließlich Pflichtverteidiger. Er bekommt einen und die Sache ist von dieser Seite her vollkommen in Ordnung.
              Ich sehe nur nicht warum irgendwer freiwillig hergehen müsste um den Typen zu verteidigen. Er bekommt seinen Verteidiger so oder so, das steht außer Frage, dafür sorgt schon der Rechtsstaat. Da muss man sich als Anwalt nicht an solche Elemente ranwerfen. Es ist keine Not am Mann, der Kerl bekommt ein geregeltes Verfahren. Freiwillige Verteidiung ist da unnötig und würde dementsprechend einfach Fragen aufwerfen denen sich der Anwalt stellen müsste. Nothing more, nothing less.
              Wobei es hier ja eine akademische Frage ist, schließlich ist dieser Anwalt ein Pflichtverteidiger.
              Und fordern den Kerl in die Geschlossene zu stecken kann er doch ruhig.
              Deine Haltung ist widersprüchlich: du gestehst dem wohl irgendwie das Recht auf einen Anwalt zu, fragst aber gleichzeitig, wie man den verteidigen kann. Der Rechtsstaat ist ein Wert an sich. Er gilt auch für die widerlichsten Verbrecher. Wer das wirklich verstanden hat, der stellt eine solche Frage nicht.
              Republicans hate ducklings!

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                #97
                Nein, kein Widerspruch.
                Ich frage mich wie man sojemanden FREIWILLIG verteidigen kann.
                Wenn ein Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt wird hat das nichts mit Freiwilligkeit zu tun sondern ist lediglich eine rechtstaatliche Notwendigkeit mit der ich überhaupt kein Problem habe.
                In unserem Rechtssystem ist gesichert das jeder einen Anwalt bekommt. Es ist dementsprechend nicht nötig solche Subjekte aus eigenem Antrieb freiwillig zu verteidigen.

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                  #98
                  Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                  Nein, kein Widerspruch.
                  Ich frage mich wie man sojemanden FREIWILLIG verteidigen kann.
                  Wenn ein Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt wird hat das nichts mit Freiwilligkeit zu tun sondern ist lediglich eine rechtstaatliche Notwendigkeit mit der ich überhaupt kein Problem habe.
                  In unserem Rechtssystem ist gesichert das jeder einen Anwalt bekommt. Es ist dementsprechend nicht nötig solche Subjekte aus eigenem Antrieb freiwillig zu verteidigen.
                  Seufz.
                  "Pflicht"verteidigung bedeutet nicht, dass der OLG-Präsident irgendwelchen Anwälten befiehlt, dass sie hier und da die Verteidigung übernehmen müssen. Pflichtverteidigung bedeutet, dass der Staat zahlt. Mehr nicht. Das Gericht sucht auch notfalls einen Verteidiger, der diesen Auftrag allerdings akzeptieren muss. Die Pflichtverteidigung ist für den Anwalt also immer freiwillig, bei der er entscheidet, ob er das machen will oder nicht. Die Frage "wie kann man so ein Monster auch noch freiwillig verteidigen" gilt also in letzter Konsequenz auch für die Pflichtverteidiger. Punkt. Thema für mich damit auch beendet.
                  Republicans hate ducklings!

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                    #99
                    Ich sehe eben einen Unterschied. Einmal fordert dich der Angeklagte an um ihn zu verteidigen, im anderen Fall tritt in aller Regel das Gericht an dich heran. Den Job als Pflichtverteidiger anzunehmen bedeutet rechtstaatlichen Prinzipien zu erfüllen. Die Übernahme der Verteidigung aus freien Stücken im praktisch eigenen Antrieb ist unnötig und deshalb für mich in solchen Fällen problematisch.

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                      Weil du eben den Rechtsstaat nicht wirklich verstanden hast. Die bei dir zutage tretende Tendenz, dass ein solcher Mann nur halbherzig verteidigt werden sollte, ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
                      Republicans hate ducklings!

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                        Die nächste blödsinnige Unterstellung nachdem die erste nicht gezogen hat.
                        Ein Pflichtverteidiger soll seinen Mandanten mit allen möglichen legalen Mitteln verteidigen. Ich habe niemals etwas anderes behauptet. Wer vom Gericht zur Verteidigung bestellt wird soll es tun, ich habe damit kein Problem
                        Das geht schon hieraus hervor:
                        Zitat von Cmdr.Ch`ReI
                        Und fordern den Kerl in die Geschlossene zu stecken kann er doch ruhig.
                        Es geht hier lediglich darum das ich es nicht verstehen könnte das ein Anwalt ohne zum Pflichtverteidiger berufen zu sein das Mandat übernimmt. Das ist unnötig und sollte deswegen vermieden werden.

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                          Das einzige, was du darlegst, ist dein großes Unverständnis angesichts rechtsstaatlicher Prinzipien. Eine weitere Erwiderung ist allerdings zwecklos.
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                            Sicher, dir fällt schließlich rein garnichts mehr ein.
                            Mit der Bestellung eines Pflcihtverteidigers der den Angeklagten bestmöglich verteidigt ist den rechtstaatlichen Prinzipien genüge getan. Es ist für den Rechtstaat vollkommen unnötig das da ein Anwalt daherkommt und sich anbietet den Kerl als Wahlverteidiger zur Seite zu stehen. Das ist in einem Rechtstaat unnötig da Pflichtverteidiger existieren und sollte dementsprechend zu Fragen hinsichtlich der Motivation des Anwalts führen. Um mehr geht es nicht.

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                              ich bin mir gar nicht so sicher, das er ein Pflichtverdeitiger ist, imho hat sich F. diesen Anwalt selbst ausgesucht, und der ist auch eher sowas wie ein "Staranwalt"
                              hab jetzt keine Quelle mehr dafür, aber ich habs in den ersten Tagen des Falls gelesen
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                                Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                                Das ist in einem Rechtstaat unnötig da Pflichtverteidiger existieren und sollte dementsprechend zu Fragen hinsichtlich der Motivation des Anwalts führen. Um mehr geht es nicht.
                                Und die Motivation ist nun mal (um sie beim Namen zu nennen):

                                PR und Geld. Gut verständlich, nachvollziehbar.

                                Das hat überhaupt nichts mit der Wahrung rechtstaatlicher Prinzipien zu tun, Endar, sondern mit egoistischer Geldscheffelei.

                                Insofern solltest Du nicht so undifferenziert über Cmdr. Ch`ReIs Aussage hinwegbrettern. Er hat hinsichtlich der moralischen Frage schon Recht - aber wie gesagt. Das hat ja erstmal nichts mit dem Rechsstaat zu tun...

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