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    Zitat von DarthRevan Beitrag anzeigen
    Er hat nie gesagt er sei unschuldig im Sinne von "er hat das nicht getan" sondern im Sinne von "er ist nicht schuldfähig weil geisteskrank", sprich, ihm feht das bewusstsein für das Moralisch Falsche handeln.

    (oder habich was verpasst und er hat noch was anderes gesagt? Dann wär der anwalt wohl in der Zelle nebenan gut aufgehoben)
    Ja stimmt schon. Klar.

    Also von mir aus kann er auch für total unzurechnungsfähig erklärt werden, solange dann auf den anderen Seite klar ist, dass er eine 40 Jahre andauernde Therapie in der Geschlossenen braucht, ist das dann völlig ok.

    Was den Rechtsstaat betrifft: So ist es Realität dass es nicht sonderlich motivierte Anwälte, Polizisten, Richter gibt. Die auch gerne mal nur beweisen möchten, wer am längeren Hebel sitzt. Das nennt sich dann alles trotzdem noch Rechststaat, obwohl es viel Geschrei um Polizistenwillkür, Missbrauchsdelikte und Justizirrtümer gibt.
    Gruss, Marvek
    Chemieonline

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      @Darth Revan
      Na sicher. Mir ist auch klar das die Argumentation Löcher hat und der juristischen Definition des Pflichtverteidigers nicht gerecht wird, Aber es ist eben kein juristischer Prozess sondern eine moralische Frage.
      Mein Problem ist hier das sich dieser Staranwalt aufgedrängt hat. Er wollte den Fall haben. Darum geht es.

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        Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen
        Der Rechtsstaat schützt Dich - und gerade deswegen darf er nicht ausgehebelt werden.
        Eben. Grund- und andere Rechte müssen für jedermann gelten! Und das Recht muss unter Umständen schon einiges halten: Die freie Wahl des Anwalts muss auch Fritzl ertragen und die Meinungsfreiheit selbst die Äußerungen von Ch'Rel!
        Republicans hate ducklings!

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          Du hast noch immer nicht begriffen, nicht im Ansatz.
          Aber wahrscheinlich willst du es auch garnicht.
          Es geht nicht darum zu verbieten das sich dieses Subjekt einen Anwalt sucht.
          Sondern es geht darum das kein Anwalt dies freiwillig annehmen sollte oder sich gar hinstellt und "hier nimm mich" schreit.
          Das zu machen ist niemand verpflichtet.
          Und wenn es keiner tut wird dieses Subjekt nicht in seinen Rechten beschnitten.
          Zum allerletzten mal jetzt.

          Kommentar


            Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
            Du hast noch immer nicht begriffen, nicht im Ansatz.
            Aber wahrscheinlich willst du es auch garnicht.
            Es geht nicht darum zu verbieten das sich dieses Subjekt einen Anwalt sucht.
            Sondern es geht darum das kein Anwalt dies freiwillig annehmen sollte oder sich gar hinstellt und "hier nimm mich" schreit.
            Das zu machen ist niemand verpflichtet.
            Und wenn es keiner tut wird dieses Subjekt nicht in seinen Rechten beschnitten.
            Zum allerletzten mal jetzt.
            Doch. Anwälte, die - anders als du - den Rechtsstaat ernst nehmen.
            Republicans hate ducklings!

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              Na dann fassen wir mal deine These zusammen:

              Du erwartest das Anwälte nicht freiwillig gewisse Mandanten verteidigen dürfen,
              daraus Folgend aber der Staat einen Anwalt ZWINGEN muss den Mandanten zu verteidigen.

              Mit verlaub das ist pervers.

              Davon abgesehen würde ein Anwalt der zu so einer Verteidigung gezwungen wird keinen guten Job machen und DAS währe ein drastischer Verstoss gegen oft hier zitiertes Rechtsaatsprinzip.

              Allerdings verstehe ich dein Problem. Wie gesagt bin ich selber auf dem Weg zum Anwaltsberuf (noch im Studium, arbeite aber bei einem Anwalt und mache da eine Menge. Einer der Anwälte dort macht gerade seinen Fachanwalt als Strafverteidiger.) und schon da begegnet ich Mandanten bei denen man sich fragt "Muss man sowas verteidigen?" Und dann auch noch Freiwillig?
              Als Strafverteidiger darf und kann man sowas nicht nahe an sich heranlassen (oder man ist einfach ein Arschloch und es interessiert einen nicht sowas gibts sicher auch; speziell bei Fritzels Verteidiger gehe ich genau davon aus)
              Wenn man das nicht kann (und ich denke nicht das ich das in dem Ausmass können werde) dann darf man kein Strafrecht machen. Gibt auch andere bereiche.... von Arbeitsrecht zum Familienrecht, oder gar mein Favorit, einfaches Zivilrecht. Nicht jeder Anwalt verteidigt Verbrecher, eigentlich tun das die wenigsten.

              Wie oben schon angedeutet: Gerade Fritzels verteidiger (dessen Namen ich regelmässig Vergesse) ist imo eine Schande für den Berufsstand. Nicht weil er ihn Verteidigt sondern wegen der Art und Weise.
              Es gibt gewisse Grenzen die man vielleicht mal etwas "dehnen" kann wenn man wirklich von der Unschuld des mandanten überzeugt ist aber nicht allzuweit übertreten.
              Dieser mann arbeitet mit einschüchterung, Lügen ect, mittel übelster Art die den Opfern zusätzlich Schaden. Und DAS ist Moralisch verwerflich.

              Leider hatte er damit in meinen Augel erfolg und das denkbar schlechteste Urteil ist wohl eingetreten:
              Das er je wieder auf freien Fuss kommt war doch von anfang an Ausgeschlossen.
              Nur wird er jetzt den rest seines Lebens in einer Anstalt verhätschelt während er im "normalen Vollzug" von seinen Mitgefangenen die Strafe bekommen hätte die der Staat ihm nicht auferlegen konnte.
              Ich bin wie ein Hund, der Autos nachjagt! Ich wüsste gar nicht, was ich tun würde, wenn ich mal eins erwische...

              http://www.youtube.com/watch?v=R9JRm3iQQak

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                Zitat von DarthRevan Beitrag anzeigen
                Na dann fassen wir mal deine These zusammen:

                Du erwartest das Anwälte nicht freiwillig gewisse Mandanten verteidigen dürfen,
                daraus Folgend aber der Staat einen Anwalt ZWINGEN muss den Mandanten zu verteidigen.
                Es geht um die moralische Verantwortung.
                Wenn der Anwalt bei dem Gericht sowieso als Pflichtverteidiger bestellt wurde und dann den Fall übernimmt ist das doch was ganz was anderes als bei einem solchen Menschen "hier" zu schreien.
                Und das Argument die ganze Pflichtverteidigung wäre irgendwie rechtstaatlich nicht sauber zieht ja nun wohl nicht.
                Ich erwarte in diesem Sinne das sich niemand anbietet. Aber es ist etwas ganz was anderes als niedergelassener Rechsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger dem Angeklagten angeboten zu werden.
                Es geht nicht darum F. von eine gute Verteidigung zu verwehren. Ich habe aber nun mal ein gewaltiges Problem damit das irgendwer dieses Fall auch noch ansich zieht obwohl er es nie und nimme rmüsste.

                Kommentar


                  Nur wird er jetzt den rest seines Lebens in einer Anstalt verhätschelt während er im "normalen Vollzug" von seinen Mitgefangenen die Strafe bekommen hätte die der Staat ihm nicht auferlegen konnte.
                  Habe ich das Interpretieren verlernt, oder plädierst Du allen Ernstes für die "elegante Einführung der Lynchjustiz durch die Hintertür?"
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                  Kommentar


                    Wenn ich es mal versuchen darf... ich glaub ich kann die Meinung von Cmdr. Ch`ReI (Wie schreibt sich eigentlich der Genetiv deines Nicknames?) recht gut nachvollziehen.
                    Ich denke nicht, dass er hier versucht in erster Linie den Rechtsstaat und die damit verbunde freie Wahl des eigenen Verteidigers zu kritisieren, sondern hauptsächlich den Anwalt an sich.
                    Ich persönlich könnte mich als Jurist jedenfalls nicht dazu überwinden, dieses Schwein zu verteidigen wenn ich die Wahl habe. Der Anwalt von Fritzl scheint aber grade deswegen bzw. wegen des damit verbundenen Medienrummels diesen Fall angenommen zu haben.
                    Und freiwillig für ein solches Monster einzustehen, nur um an größeren Ruhm zu gelangen halte ich, genauso wie wahrscheinlich der Cmdr. für gewaltig pervers.

                    (Hab gleich mal die wichtigsten Passagen unterstrichen, damit keine Misverständnisse aufkommen.)


                    Edit: Ich glaub da bin ich ein gutes Stück zu spät.
                    And if you keep fighting other peoples demons, they will eventually become your own

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                      Zitat von LuckyGuy Beitrag anzeigen
                      Habe ich das Interpretieren verlernt, oder plädierst Du allen Ernstes für die "elegante Einführung der Lynchjustiz durch die Hintertür?"
                      Nö, ich muss für die Einführung eines solchen Modells nicht Plädieren, es ist schon lange in Betrieb.
                      Und man muss einfach sagen das es funktioniert. Mit einem Kinderschänder wird im Knast anders verfahren als mit einem Autodieb und ich denke das ist richtig so.
                      Ich könnte zu diesem "internen Knastsystem" mal was erzählen bin aber gerade zu schreibfaul^^

                      Hier hingegen hat es der Kinderschänder bequemer als der Autodieb (gut er sitzt länger... aber... mit nem netten fernseher, nem pc, einzelzimmer ect ect ect.)

                      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                      Es geht um die moralische Verantwortung.
                      Wenn der Anwalt bei dem Gericht sowieso als Pflichtverteidiger bestellt wurde und dann den Fall übernimmt ist das doch was ganz was anderes als bei einem solchen Menschen "hier" zu schreien.
                      Und das Argument die ganze Pflichtverteidigung wäre irgendwie rechtstaatlich nicht sauber zieht ja nun wohl nicht.
                      Ich erwarte in diesem Sinne das sich niemand anbietet. Aber es ist etwas ganz was anderes als niedergelassener Rechsanwalt vom Gericht als Pflichtverteidiger dem Angeklagten angeboten zu werden.
                      Es geht nicht darum F. von eine gute Verteidigung zu verwehren. Ich habe aber nun mal ein gewaltiges Problem damit das irgendwer dieses Fall auch noch ansich zieht obwohl er es nie und nimme rmüsste.
                      Die "Pflichtverteidigung" hat den Sinn das ein Angeklagter der FINANZIELL nicht die mittel hat sich einen Anwalt zu leisten einen von Staat bezahlt bekommt, meist sucht er sich den sogar selbst aus.
                      Ich bin wie ein Hund, der Autos nachjagt! Ich wüsste gar nicht, was ich tun würde, wenn ich mal eins erwische...

                      http://www.youtube.com/watch?v=R9JRm3iQQak

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                        2 Commander: also prinzipiell hat endar e schon alles geschrieben.

                        Trotzdem möchte ich noch hervorheben, dass die Art wie du über Pflichtverteidiger schreibst mE ziemlich eindeutig aussagt, dass sie für dich ihre Arbeit nicht oder nur schlecht machen und deswegen diese Art der Vereidigung gerade noch zulässig wäre. Deswegen meinte ich vorher "pro forma".
                        Ich gehe mal davon aus, dass, wenn es ausschliesslich superduperultragenial Pflichtverteidiger gäbe (wobei ja schon klargestellt wurde, dass es um ökonomische Zusammenhänge geht und nicht weil sie "die letzte Riege", ergo schlechtesten, der Anwälte sind), du auch die Pflichtverteidiger anklagen würdest.


                        Und es gibt einen Satz der leider treffender nicht sein kann: Recht heisst nicht Gerechtigkeit...
                        Egal ob es sich um "moralische" Fragen geht, oder reiche Schnösel die lügen, betrügen, veruntreuen und hinterziehen und trotzdem rausgehauen werden, weil sie sich den Anwalt leisten können. edit: in diesem Zusammenhang: solche Anwälte wären moralisch genauso (!) "verwerflich" wie eben F.s Anwalt, da mache ich echt keinen Unterschied! Aber ihnen das jetzt irgendwie negativ auslegen tue ich nicht.
                        Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
                        Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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                          Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                          Es geht um die moralische Verantwortung.
                          Ich glaube du hast den Beruf des Anwalts nicht ganz verstanden.
                          Ein Anwalt sollte nicht danach entscheiden wie "moralisch grausam" die Straftat klingt.
                          Ein Fall sollte für einen Anwalt ein Fall sein. Ganz objektiv. Egal, wie "schlimm" sich die Straftat anhoert.
                          Ansonsten gibt es noch andere Berufe.

                          Weiterhin hast du noch keine Begruendung geliefert, warum dieser Staranwalt so "Ruhmsuechtig" sein soll.
                          Für ihn ist Fritzl ein interessanter Fall.

                          Zitat von http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/art141,2525719
                          Der Wiener Staranwalt Rudolf Mayer wird Josef Fritzl verteidigen, und das ist nun wirklich keine Sensation: Mayer ist Spezialist für schwierige Fälle, vor allem für solche, die laut Mayer einen „psychiatrischen oder psychologischen Hintergrund haben“.

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                            Abgesehen davon würde ich ja gern wissen was Moral für eine Bemessungsgrundlage sein soll für jegliche Fälle die auf den ersten Blick auch nur irgendwie den Hauch von "Schuldigkeit" mit sich tragen.
                            Gut, bei F. wars offensichtlich, aber bei den vielen vielen anderen Fälle, wo die Beweislage schwammig bzw undurchsichtig ist, tragen dann nach der Meinung einiger (vieler?) das Stigma die Verteidiger "ruhm-, geltungssüchtig, moralisch verfehlt" oder schlicht und einfach genauso zu sein wie der/die Angeklagte.
                            Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
                            Willkommen in der DDR - Demokratischen Diktatur der Reichen

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                              oje oje diese Österreicher......ich frage mich ob die Nachbarn von Famie Fritzl und die städtischen Behörden all die Jahre nichts gemerkt haben - warum haben alle weggeschaut ? Ich glaube (leider) dass es auch Mitwisser gab !
                              Und die Strafe jetzt ist natürlich gerechtfertigt - denn höher als lebenslänglich geht(leider) ja auch nicht - ich bin persöhnlich für vierteilen - hängen und köpfen - aber Herr F. erhält sicher sehr bald schon seine WIRKLICH gerechte Strafe....(ich vertrau der Österreicher Justiz voll und ganz...)

                              Ich glaube ernsthaft , dass einige Leute in Amstetten jetzt ein ganz schlechtes Gewissen haben - warum hat es keiner verhindert frag ich mich ?
                              Wenn ich bei mir einen Keller ausheben lasse , stehen gleich ein Dutzend Behörden vor meiner Haustür aber bei den Ösis merkt 25 Jahre lang kein Mensch etwas davon ? Ich fass es nicht......anderererseits sind deutsche Behörden oft auch zu lasch - aber bei uns gibt es doch mehr Kontrollmöglichkeiten .
                              Ich hoffe auf ein mittel-großes Alpen-Erwachen......
                              Zuletzt geändert von avatarius+solarius; 22.03.2009, 03:02. Grund: xxx
                              Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können.
                              Also sprach Zarathustra (nietzsche)

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                                In Deutschland, besonders in brehmen (auf Ryloth) wäre so eine Tat natürlich völlig unmöglich, das geht nur bei den dummen Ösis...

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