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    Zitat von Kirika Beitrag anzeigen
    Nein hat er nicht weil sowas keine Menschen sind.
    Was ist er denn dann? Eine Kakerlake? Eine Schmeißfliege? Ein Untermensch? Jemand, den man ohne Mitleid quälen, foltern und töten kann? Man begibt sich auf gefährliche Terrain, wenn man anfängt, Menschen in solche Kategorien einzuteilen.

    Menschen mögen pervers, psychopathisch, grausam und was weiß ich noch alles sein, aber sie sind und bleiben Menschen. Und wer Menschen behandelt, als wären sie Ungeziefer, der darf sich nicht wundern, wenn sich das Ganze irgendwann verselbstständigt.
    *Behandle einen Stein wie eine Pflanze, eine Pflanze wie ein Tier und ein Tier wie einen Menschen.*
    *Alles was einmal war, ist immer noch, nur in einer anderen Form.*
    Indianische Weisheiten
    Ich bin nicht kaffeesüchtig, aber wenn ich irgendwann einmal verbrannt werde, werde ich vermutlich nicht zu Asche zerfallen, sondern zu Kaffeesatz! ;)

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      Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
      Indem man diesem Subjekt einen Pflichtverteidiger zustellt ist den Rechtstaatsprinzip genüge getan.
      Im Zusammenhang mit endars Hinweis auf Seite 6, wo ihr euch duelliert habt, was sollte oder DARF der Pflichtverteidiger eigentlich machen?
      Und was macht den jetzigen Verteidiger eigentlich "schlechter" oder "böser" als der Pflichtverteidiger? Denn bestmöglich verteidigen sollten ihn ja beide... Oder soll der Pflichtverteidiger nur pro forma anwesend sein (um eben dem "Rechtsstaat" genüge zu tun)?

      edith meint, dass es hier eher úm den "Moralstaat" geht, und nicht um den Rechtsstaat...
      Die Grenzenlose Freiheit Einzelner Bedeutet Stets Die Begrenzung Der Freiheit Vieler!
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        Thema verfehlt. Der Pflichtverteidiger soll seinen Job machen. Was sonst.
        Es soll sich keiner freiwillig melden, darum geht es.

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          Was macht den Unterschied aus sich freiwillig zu melden und zu verteidigen und als Pflichverteidiger zu verteidigen? Ihren Job machen beide.

          edit: warum soll oder darf sich keiner freiwillig melden?
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            Zitat von Kirika Beitrag anzeigen
            Schade das es für Leute wie den keine Todestrafe gibt.

            Das wäre das erste wenn ich an der Macht wäre,härtere Strafen.

            t
            Deshalb haben die USA ja auch so eine niedrige Kriminalitätsrate - weil "härtere Strafen" jeden abschrecken

            Wenn ich sehe wie wenig leute bekommen die Kinder Missbraucht haben.Naja da wäre eine gute Strafe Gefesselt in einen Raum mit 30 Menschen.Dann Tür zu und Überwachungsanlage aus.Und dann gib dem Schwein Saures.
            Jeah. Weg mit dem Plunder der Aufklärung. Wird Zeit, dass wir das moralisch-rechtliche Niveau des Irans erreichen.

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              Wenn du diese Frage stellen musst ist es sinnlos es zu erklären.

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                Fällt dir dazu nix ein ausser dem "Thema verfehlt" und dem vorigen Posts? Oder kannst du es schlicht und einfach nicht beantworten; mich hätte es einfach nur interessiert.
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                  Natürlich soll der nur pro forma dabei sein und am besten die Wiedereinführung der Todesstrafe verlangen.

                  @Eye-Q: "Rechtsstaat" ist hier im ethischen Sinne zu verstehen, nicht im technisch-organisatorischen, in dem auch Unrechtsstaaten, so sie ihr Unrecht kodifizieren, technisch als Rechtsstaat gelten könnten.

                  Ansonsten zum Pflichtverteidiger: Die Pflichtverteidigung ist im Prinzip dasselbe wie die Wahlverteidigung. Nur erhält der PV weniger Geld. Pflichtverteidigung tritt ja normalerweise dann ein, wenn Angeklagte mittellos sind. Natürlich besteht die Möglichkeit, einen Anwalt seiner Wahl zum Pflichtverteidiger zu bestellen. Wäre Fritzl mittellos, würde ja sein Anwalt ohnehin die üblichen Sätze für die Pflichtverteidgung erhalten und wäre damit wohl auch ein Pflichtverteidiger, obwohl selbst ausgewählt.
                  Das ist hier aber wohl eben nicht gemeint, sondern dass das Gericht irgendjemanden auswählt, Fritzl also kein Mitspracherecht bei der Wahl seiner Verteidigung hat. Es gibt jedoch wie gesagt ein Recht, seinen Anwalt selbst auszuwählen. Einen oder mehrere Angeklagte wegen der Verwerflichkeit ihrer jeweiligen Straftat auf eine Pflichtverteidigung zu beschränken (d.h. eine vom Gericht vorgegebene Person) wäre ein Verstoß gegen die Grundrechte. Aber das versteht eben nur jemand, der das GG auch verstanden hat (ich weiß, das GG gilt nicht am LG Pölten ).
                  Wieso soll z.B. Herr Zumwinkel einen Wahlverteidiger haben dürfen, Fritzl aber nicht?

                  edit: Teile der Diskussion habe ich nicht gelesen, deshalb die Wiederholungen.
                  Republicans hate ducklings!

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                    Naja als selbst angehender Anwalt muss ich sagen jemanden wie Fritzel hätte ich nicht verteidigen wollen.
                    Und Pflichtverteidiger machen gerade bei solchen sachen schonmal halbherzige sachen.

                    Wenn ein Anwalt sowas anbietet: gut. Für den Anwalt ist es "werbung". Morlisch oder nicht: wenn man ganz tief in der Kacke steckt an wen wendet man sich: an den Moralisch tollen anwalt oder an den von dem man weiss das er einen vielleicht rausholen kann?

                    Dennoch hat der gute Herr an der einen oder anderen stelle Imo weit übers ziel hinausgeschossen.
                    Ich bin wie ein Hund, der Autos nachjagt! Ich wüsste gar nicht, was ich tun würde, wenn ich mal eins erwische...

                    http://www.youtube.com/watch?v=R9JRm3iQQak

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                      Mal eine Frage: Ist es nicht so, dass kein Anwalt direkt gezwungen werden kann, irgendwen zu verteidigen. Das heißt, irgendwer würde sich ja dann immer quasi freiwillig melden, ganz einfach indem er nicht ablehnt.

                      Und naja, dass einige hier dem Menschen nur einen Verteidiger zugestehen, weil es halt irgendwo im GG oder irgendeinem Gesetz steht, das lässt ja - wieder mal - tief blicken. Solche Leute hätten dann wohl auch kein Problem damit, wenn jemand herginge und GG und Co für Null und Nichtig erklären würde.

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                        @Eye-Q
                        Ich kann es selbstverständlich erklären. Aber wenn du fragen muss heißt das nur das du meine Erklärung niemals zustimmen werden kannst.
                        Ich bin der Auffassung das solche Täter nur das absolute Minium an Aufmerksamkeit von allen Seiten bekommen sollten. Das schließt die Juristische Seite ein. Dieses Subjekt braucht keinen Staranwalt. Diesem Subjekt ist das Minium zuzuerkennen was für einen rechtstaatlichen Prozess nötig ist und das ist nun mal ein Pflichtverteidiger. Mehr ist in einem Rechtstaat nicht nötig und mehr sollte ein derartiger Verbrecher nicht bekommen.
                        Dies sehe ich nicht für alle Straftäter so aber in diesem Fall ist der Täter nun mal gelinde gesagt abnorm. Und die Beweislage war eindeutig.

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                          Das Rechsstaatsprinzip besagt, dass nicht bayerische Forenteilnehmer darüber befinden, ob eine Beweislage eindeutig ist, sondern ordentliche Gerichte.

                          Erst aufgrund dessen Beurteilungen könnten juristische Konsequenzen erfolgen.

                          Um festzustellen, ob jemand eindeutig schuldig wäre und ihm daher kein Wahlverteidiger zustünde. müsste also erst mal verhandelt werden... und da bisse sich dann die Katze in den Schwanz, da ja noch keine Verurteilung besteht, die einen Wahlverteidiger ausschließt...

                          Diese Forderung ist also absoluter Mumpitz, da ein Prinzip "Wahlverteidiger ist verboten" immer erst nach einer Verhandlung anwendbar wäre...
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                            Man redet gegen eine Wand.
                            Es geht nicht um Justiziererei sondern um Moral und Ethik. Dem Rechtstaat ist genüge getan wenn ein Pflichtverteidiger gestellt wird.
                            Das Urteile wäre rechtstaatlich völlig korrekt wenn ihn nicht dieser Anwalt sondern ein Pflichtverteidiger verteidigt hätte.
                            Weiterhin gibt es nun mal Fälle in denen die Beweislage eindeutig ist. Rechtsicheres Urteil hin oder her. Das reale Leben ist keine Gerichtsshow mit zig Wendungen und besteht auch nicht aus juristischen Spitzfindigkeiten.
                            Kein Straftäter der Welt kann sich beschweren wenn kein Anwalt bereit ist ihn aus moralischen Gründen freiwillig zu verteidigen.
                            Unglaublich wie hier wieder der Täterschutz über alles gehoben wird und Parameter aufgestellt werden die weit über jedem rechtstaatlichen Minimum liegen.

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                              @ Commander:

                              Wer soll Deiner Meinung nach auf welcher Grundlage darüber entscheiden, ob ein Wahlverteidiger gnädiger Weise gestattet wird, oder nicht?
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                                Zitat von Cmdr. Ch`ReI Beitrag anzeigen
                                Man redet gegen eine Wand.
                                Ja, die in deinem Kopf. Du verstehst eben nicht, was ein Rechtsstaat ist.

                                Es geht nicht um Justiziererei sondern um Moral und Ethik. Dem Rechtstaat ist genüge getan wenn ein Pflichtverteidiger gestellt wird.
                                Das mag wohl so sein, aber das liegt ja hier gar nicht vor. Hier ist es ja so, dass du Anwälten verbieten willst, Fritzl zu verteidigen, so sie denn wollen. Und das Verstoß gegen die ganz oberen Grundrechtsartikel.

                                Das Urteile wäre rechtstaatlich völlig korrekt wenn ihn nicht dieser Anwalt sondern ein Pflichtverteidiger verteidigt hätte.
                                Das mag wohl so sein, aber das liegt ja hier gar nicht vor. Hier ist es ja so, dass du Anwälten verbieten willst, Fritzl zu verteidigen, so sie denn wollen. Und das Verstoß gegen die ganz oberen Grundrechtsartikel.

                                Weiterhin gibt es nun mal Fälle in denen die Beweislage eindeutig ist. Rechtsicheres Urteil hin oder her. Das reale Leben ist keine Gerichtsshow mit zig Wendungen und besteht auch nicht aus juristischen Spitzfindigkeiten.
                                Hat diese Binsenweisheit auch einen argumentativen Zweck?

                                Kein Straftäter der Welt kann sich beschweren wenn kein Anwalt bereit ist ihn aus moralischen Gründen freiwillig zu verteidigen.
                                Das mag wohl so sein, aber das liegt ja hier gar nicht vor. Hier ist es ja so, dass du Anwälten verbieten willst, Fritzl zu verteidigen, so sie denn wollen. Und das Verstoß gegen die ganz oberen Grundrechtsartikel.

                                Unglaublich wie hier wieder der Täterschutz über alles gehoben wird und Parameter aufgestellt werden die weit über jedem rechtstaatlichen Minimum liegen.
                                Das ist Blödsinn.

                                Ansonsten bitte ich die Wiederholungen zu entschuldigen.
                                Republicans hate ducklings!

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