Also dass sich eine Hartdrogenabhängigkeit jetzt großartig strafmildernd auswirken würde, dass hartdrogenabhängige Straftäter Bewährung bekommen, wäre mir neu. Aber das wird man sehen. Ich halte es jedoch für ausgeschlossen, dass der Bewährung oder eine milde Strafe bekommt.
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Zitat von endar Beitrag anzeigenAlso dass sich eine Hartdrogenabhängigkeit jetzt großartig strafmildernd auswirken würde, dass hartdrogenabhängige Straftäter Bewährung bekommen, wäre mir neu. Aber das wird man sehen. Ich halte es jedoch für ausgeschlossen, dass der Bewährung oder eine milde Strafe bekommt.
In den Nachrichten war man unterschiedlicher Meinung. Die einen sagten, er kriege sicher lebenslänglich ( was ich befürworte ), die anderen sagten, daß seine Drogensucht eventuell strafmildernd wäre. Allerdings nur, wenn der Anwalt beweisen könnte, daß er nur bedingt schuldfähig ist, was als sehr schwer bis unwahrscheinlich dargestellt wurde.
Ich kanns nicht beurteilen, aber rein aus dem Gefühl plädiert man natürlich für die Höchststrafe.Hessentreff 2010
T`Pau
Der Räucherschwabe
T`Pau richtet sich eine SM-Ecke ein, damit Piet was zum Spielen hat
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ta da wurde dieser russen-deutsche endlich erwischt net schlecht, der brückenteufel, ist 1 kilometer lang mit derm klotz gefahren und hat es dann aus wut getan. vor allem die verdächtigen jugendliche sind wohl erleichtert die waren sicher auch nicht ganz froh darüber das man sie verdächtigt, wer schleppt den schon 4 kilometer nen holtzklotz mit und wirft ihn da runter.
Alles nur auf rtl exlusiv zu sehen den sie haben den brückenteufel oft da beobachtet. Wie geil die medien darüber berichten ist schon der hammer.
nun er wird nicht der letze sein einpaar wochen danach war doch einer der hatte ein fahrad über die brücke geworfen vor ort noch erwischt.
Qdataseven
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Soweit ich das mitbekommen habe, wird die Anklage auf heimtückischen Mord lauten. Ich bin zwar kein Jurist, aber eine solche Anklage führt meines Wissens nach sicher zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, wenn er schuldig gesprochen wird."Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt."
-Cpt. Jean-Luc Picard
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Zitat von Valdorian Beitrag anzeigenSoweit ich das mitbekommen habe, wird die Anklage auf heimtückischen Mord lauten. Ich bin zwar kein Jurist, aber eine solche Anklage führt meines Wissens nach sicher zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, wenn er schuldig gesprochen wird.
Was die Hartdrogen anbetrifft, so ist Heroin ein Opiat und damit ein Beruhigungsmittel. Wenn man aber erstmal abhängig ist, dann tritt die beruhigende Wirkung gar nicht mehr ein, sondern man braucht es, um auf den normalen Stand zu kommen.
"Der Brückenteufel" - lol.
Ich kanns nicht beurteilen, aber rein aus dem Gefühl plädiert man natürlich für die Höchststrafe.Republicans hate ducklings!
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Strafmilderung beim Mord gibt es nur in Form der sog. "Rechtsfolgenlösung", die aber eigentlich für solche Fälle vom BGH konzipiert wurde, in denen das Rechtsempfinden zu würgen beginnt, jemanden für den Rest seines Lebens (oder zum. bis zur Wahrnehmung der Begnadigung) hinter Gittern zu schicken, weil er aus menschlich nachvollziehbaren Motiven gehandelt hat.
Entstanden ist die Rechtsfolgenlösung, sofern ich mich recht entsinne, aus einem Mord einer verzweifelten Ehefrau an "ihrem Haustyrannen".
Sachverhalt war wie folgt: Der Ehemann schlägt und misshandelt jahrelang die Frau und den gemeinsamen Sohn. Als der mittlerweile heranwachsende Sohn nach einer Prügelorgie von zuhause wegläuft, droht der Ehemann, er "würde den Bastad töten, wenn er jemals wieder einen Fuß in das Haus setzt" - die Ehefrau wusste zwar, dass er das nicht tun würde, konnte sich allerdings ausmalen, dass der Sohn dieses mal "richtig übel" zusammen geschlagen würde.
Die Frau hat sich daraufhin entschlossen, um das Märtyrium für sich und ihren Sohn zu beenden, ihren Mann nachts mit einem Kissen zu ersticken.
Dumm gelaufen, die Frau war in allen Punkten des heimtückischen Mordes (d.h. in Form des Ausnutzens der Arg - und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseeliger Willensrichtung) schuldig.
Da war einfach kein Spielraum, auf Totschlag oder anderes zu erkennen. Gibt das Gesetz nicht her.
Also hat der BGH für diesen Fall eine Milderung über das Strafmaß bestimmt, um rechtspolitisch nicht den Mordtatbestand zu verharmlosen, gleichwohl aber den besonderen Umständen des Sachverhalts Rechnung zu tragen (dahinter steht übrigens auch die in der Rechtspolitik mittlerweile gefestigte Erkenntnis, dass eine Frau einen Mann praktisch nur ermorden, aber nie "totschlagen" kann, weil sie durch ihre körperliche Unterlegenheit faktisch immer nur auf Mordmerkmale "zurückgreifen" MUSS, um ihn zu töten).
Macht man sich das klar, wird recht schnell ersichtlich, warum eine Strafmilderung für den "Brückenteufel" kaum wird in Betracht kommen können.
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Zitat von endar Beitrag anzeigenIch plädiere aus dem Gefühl heraus immer für eine angemessene Strafe. Falls das Gericht tatsächlich zu strafmildernden Gründen kommt, dann hat das auch seine Richtigkeit.
Das Gericht wird natürlich aschlich und gemäß dem Gesetz alles abwägen und eine (Hoffentlich) rechtskonformes Urteil fällen.Hessentreff 2010
T`Pau
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Zitat von M. Windu Beitrag anzeigenTja, was ist in diesem Fall eine angemessene Strafe ? Finden die Angehörigen es vielleicht angemessen, wenn mildernde Umstände anerkannt werden ?
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Zitat von Pyromancer Beitrag anzeigenUnter anderem ist das der Grund, warum in Deutschland nicht die Angehörigen der Opfer die Strafe für den Täter festlegen, sondern unabhängige Gerichte.
Selbst wenn es zu einer Todesstrafe käme, wie in Amerika, bleibt den Angehörigen, wenn sie ehrlich sind, auch keine Genugtuung.
Der Verlust ist nun mal unwiederbringlich, leider.Am Firmament der Greifer gleitet, durch Feld und Wald sein Herrscher schreitet. Sein Herrscher? Nun so scheint es wohl.
Die Freiheit ists, die beide lieben, doch nur der Vogel kann sie fliegen. So reist in seinem Geiste mit: Der Falkner.
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@Windu:
Ob jetzt Mord oder schwerer Totschlag, oder wie auch immer das heißt oder juristisch gewertet wird - das "was ich dabei fühle", lässt für mich nicht auf eine lebenslängliche Strafe schließen.
Wenn der Typ zu dem Zeitpunkt auf Drogen war, dazu möglicherweise schon jahrelang Junky, dann bliebe da vermutlich noch die Heimtücke und vielleicht auch Gemeingefährlichkeit seiner Tat, aber ich könnte mir trotzdem nur schwer vorstellen, daß seine Schuldfähigkeit nicht als vermindert angesehen werden würde.
Und soweit ich weiß, kann das Strafmaß dann entsprechend eingeschränkt werden.
Wäre halt die Frage, oder der Täter sich wirklich völlig im Klaren darüber war, was er da macht, und was für Auswirkungen das hat, oder ob er zu benebelt war, um das überhaupt richtig einschätzen zu können.
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Gast
Zitat von Taschenmogul Beitrag anzeigenJunky
Oder meintest du damit etwa einen "Junkie"?
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Zitat von Taschenmogul Beitrag anzeigen@SF-Junky: Nein, ich meinte diiiichhhhh.....!
Gut, vielleicht meinte ich doch Junkie, und du hast mich mit deinem Nick so verwirrt, daß ich das Y an´s Ende gestellt habe?
Hmmmm..... Wäre das Fahrlässige Verwirrung deinerseits?
Ich fordere lebenslängliche Bewährung! ;-)
Du wünschst dir doch jetzt auch mildernde Umstände oder ?Hessentreff 2010
T`Pau
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Zitat von T`Pau Beitrag anzeigenes bleibt ja leider unbestritten, daß zwar eine angemessene Strafe sein muß, die auch abschreckende Wirkung haben sollte.......aber das "angemessene" kann sich nie auf das beziehen, was die Hinterbliebenen sich wünschten.
Selbst wenn es zu einer Todesstrafe käme, wie in Amerika, bleibt den Angehörigen, wenn sie ehrlich sind, auch keine Genugtuung.
Der Verlust ist nun mal unwiederbringlich, leider.Ich hab da ein ganz mieses Gefühl!!!!
Magierin: Ich sleudere den Fffeuerball dem Drachen entgegen
There's a Rainbow inside my Mind
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