Inzest bleibt strafbar. Sollte es? - SciFi-Forum

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Inzest bleibt strafbar. Sollte es?

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    Zitat von maestro Beitrag anzeigen
    Hab ich. Ich frage mich nur, warum es für die Justiz einfacher sein soll, MIT einem Inzestparagraphen den Schutz der Kinder zu gewährleisten als ohne. Hast du denn meine Paragraphen gelesen?
    Offensichtlich hast Du immernoch nicht gelesen, was ich gesagt habe.

    Ich habe davon gesprochen, dass es einfacher für die Justiz ist, einen Inzest nachzuweisen, als einen rein psychologischen Missbrauch von Kindern durch familiäre Autoritätspersonen, der sich dahingehend äußert, sdass ie mit Erreichen ihrer Volljährigkeit zur "selbständigen" sexuellen Aufnahme von geschlechten Kontakten zu Familienmitgliedern bereit sind.

    Mensch, leute. Lesen. -.-

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      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
      Offensichtlich hast Du immernoch nicht gelesen, was ich gesagt habe.

      Ich habe davon gesprochen, dass es einfacher für die Justiz ist, einen Inzest nachzuweisen, als einen rein psychologischen Missbrauch von Kindern durch familiäre Autoritätspersonen, der sich dahingehend äußert, sdass ie mit Erreichen ihrer Volljährigkeit zur "selbständigen" sexuellen Aufnahme von geschlechten Kontakten zu Familienmitgliedern bereit sind.

      Mensch, leute. Lesen. -.-
      Nur weil du etwas schreibst (und es wiederholst) heißt das doch nicht, dass es richtig ist. Und ich wiederhole (erneut) meine Frage: Woher hast du diese Ansicht? Warum sollte es mit dem Inzestparagrafen einfacher sein, psychologischen Mißbrauch nachzuweisen? Ist es nicht möglich, dass dies an anderer Stelle (vgl. meine Paragrafen oben) auch behandelt wird?
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        Zitat von maestro Beitrag anzeigen
        Nur weil du etwas schreibst (und es wiederholst) heißt das doch nicht, dass es richtig ist. Und ich wiederhole (erneut) meine Frage: Woher hast du diese Ansicht? Warum sollte es mit dem Inzestparagrafen einfacher sein, psychologischen Mißbrauch nachzuweisen? Ist es nicht möglich, dass dies an anderer Stelle (vgl. meine Paragrafen oben) auch behandelt wird?
        Omg, ich fall aus allen Wolken.

        Es ist einfacher, eine Beeinflussung des Kindes zu verfolgen, wenn der Inzesttatbestand unter Strafe gestellt wird, weil da irgendeine "Gesinnung" des Täters völlig uninteressant ist. Niemand kann "fahrlässig" Inzest begehen.

        Es ist doch nun wirklich einleuchtend, dass man eher rausbekommt, "X vögelt seine 18 jährige Tochter" (Inzest) als "X hat seine jetzt 18 jährige Tochter 18jahre lang derart erzogen, ohne ihr körperlich zudränglich zu werden, dass sie ihm jetzt von SICH aus durch Beeinflussung ihrer sexuellen Selbstbestimmung sexuell gerne hörig ist"(enttaubisierter Inzest, Anwendbarkeit der §§ 176 ff. StGB)...
        Fürs erstere brauchts nur ne petzende Nachbarin und zudringliche Polizisten, fürs zweitere ne petzende Nachbarin, zudringliche Polizisten, ne Menge an beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen.

        Ist der Unterschied jetzt klar?

        Und genau DARAUS ergibt sich dann auch mittelbar der Schutz des Kindes. O man!

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          Zitat von Seether Beitrag anzeigen
          Mein lieber Endar, Mord - und Totschlagsdelikte spielen sich auch nur im Promillebereich ab.
          Das Aufstellen von Straftatbeständen richtet sich nun mal nur sehr sekundär nach der Häufigkeit der Erfüllung (dem wird eher auf der Rechtsfolgenseite Rechnung getragen) ,sondern in erster Linie nach der Schutzbedürftigkeit des entsprechendes Rechtsguts.
          Der Unterschied ist, dass es bei Mord immer Opfer, bzw. Geschädigte gibt (liegt in der Natur der Sache). Bei Inzest ü18 ist dies nicht immer, eigentlich sogar eher selten der Fall. Laut deiner Logik könnte man auch gleich Sex unter Strafe stellen, um Vergewaltigungen leichter ahnden zu können.

          Inzest ist deshalb strafbar, um nicht nur genetisch bedingte Erkankungen bei eventuellen Kindern auszuschließen, sondern auch, um den Schutz der Kinder Rechnung zu tragen.
          Erklärung:
          Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.
          Selbe Sache, du willst Unschuldigen ein Recht absprechen, um einige Wenige leichter verfolgen zu können. Das ist eindeutig nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren.

          Zudem ist deine Behauptung, Inzestfälle seien eine Promilleerscheinung, aufgrund der Verschwiegenheit in solchen Dingen wohl kaum zu überbrüfen - vielleicht aber gerade auch deshalb, weil die Tabuisierung von Inzest ( auch durch die Norm ) dazu beiträgt, die Dunkelziffer zu erhöhen?
          Da stellt sich dann die Frage, wieso es denn so viele machen, wenn es doch verboten ist. Offenbar lässt sich Liebe und Sexualität doch nicht vom Gesetz diktieren (Vgl.: Homosexualität).

          Desweiteren darf es auch kein Argument sein, etwas nur deshalb schon zu legalisieren, weil der Staat es anders sieht als ein gewisser Prozentsatz der Bevölkerung, repräsentiert durch intellektuell übermoralisierende Sci-Fi-Forenbesucher.
          Nein, nur deshalb natürlich nicht. Es sollte legalisiert werden, weil es schlicht richtig wäre, es zu legalisieren.

          Man kann sich natürlich zu Recht fragen, ob der Staat ändernden moralischen Vorstellungen nicht Rechnung Tragen muss. Beispiele dafür gibts ja wirklich genug.
          Nur anderer seits: Muss das immer sofort geschehen? 90% der Leute haben kein Interesse an einer Enttabuisierung von Inzest, und von den restlichen 10%, die es BEGRÜSSEN würden, sind wahrscheinlich 80% schon so pervers, dass sie ihre Kinder ohnehin schon u18 misshandeln.
          Ist das deine persönliche Einschätzung oder hast du da irgendwelche verlässlichen Quellen?
          Ich denke, 1960 hatten auch noch nicht viele Leute ein Interesse an der Enttabuisierung von Homosexualität. Trotzdem wäre es schon damals richtig gewesen, diese zu legalisieren.

          Mir leuchtet irgendwie nicht ein, warum man etwas legalisieren sollte, das von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls nicht aktiv begrüßt oder auch nur toleriert wird (i.S.v.: "Och, der A treibts mit seiner Tochter? Mh, jo, soll er machen, wenn er mag. Ist ja nichts anstößiges bei.").
          Wenn es, wie im Falle der Homosexuellen"ehe", ein Großteil der Bevölkerung zumindest toleriert ,dann darf man sich fernab aller Schutzgutüberlegungen mal Gedanken machen, Inzest zu enttabuisieren.
          Also ist Recht, was die Mehrheit denkt?! Da gehst du aber auf ganz dünnem Eis, mein Lieber.

          Aber bis dahin muss man sich im Gegenzug auch die Frage gefallen lassen als Befürworter der Enttabuisierung,warum man nicht gleich eine Mehrpersonenehe erlaubt, die auch die eigenen Kinder als Ehepartner mitenbeziehen kann, oder warum andererseits Frauen das medizinisch nicht indizierte "egoistische" Abtreiben erlaubt wird, während das Abtöten von Zellhaufen ohne ausdifferenzierte Gestalt mit dem Vorsatz, Menschen zu heilen, verboten ist.
          Ziemlich willkürlich, Ihr und Eure Moral.
          Die Verbindung zwischen Inzest und der von dir formulierten Mehrpersonenehe kann ich ja gerade noch so nachvollziehen, aber was haben denn Abtreibung und Stammzellenforschung mit der Legalisierung von Inzest zu tun? Oder wolltest du da nur einen Widerspruch zwischen zwei Gesetzen aufzeigen? Darum geht es in diesem Thread ja überhaupt!
          Und jetzt wirf mal nicht die Moral aller hier, die dafür sind, Inzest zu legalisieren, in einen Topf. Was kann ich dafür, dass die Grünen im Falle der Stammzellenforschung plötzlich die Argumente von Abtreibungsgegnern verwenden?!
          Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
          Stalter: "Nope, it's all bad."

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            Zitat von Seether Beitrag anzeigen
            Omg, ich fall aus allen Wolken.
            Es tut mir herzlich leid, dass du hier deine Thesen und Meinungen verteidigen musst und mal prüfst, ob sie denn zu belegen sind.

            Zitat von Seether Beitrag anzeigen
            Ist der Unterschied jetzt klar?

            Und genau DARAUS ergibt sich dann auch mittelbar der Schutz des Kindes. O man!
            Ich dachte eigentlich, dass dein beliebtes Beispiel unter "Kindesmisshandlung" fällt und damit unter einen ganzen Strauß von Gesetzen (vom GG bis zum BGB). Mir will nicht in den Kopf, dass es zur Beschleunigung der ganze Sache einen Inzestparagrafen braucht.

            Nochmal: Ist es eine wilde These von dir oder hast du eine belegbare Quelle im Hinterkopf? Im übrigen finde ich deine Vorstellung von Inzest->Polizei->wegschließen etwas ... seltsam. Meinst du, da braucht es kein anständiges Verfahren mit "beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen"?
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              Zitat von maestro Beitrag anzeigen
              Nochmal: Ist es eine wilde These von dir oder hast du eine belegbare Quelle im Hinterkopf? Im übrigen finde ich deine Vorstellung von Inzest->Polizei->wegschließen etwas ... seltsam. Meinst du, da braucht es kein anständiges Verfahren mit "beknackten Beweisenführungsketten und nen psychologischen Sachverständigen"?
              Deine Simplifizierung ist schon beleidigend und ich werde mich nicht ein Drittes Mal wiederholen.

              Wer leben in einem Rechtsstaat, natürlich gibts nen Verfahren. Wenn du schlicht weg zu ignorant bist ,den materiallen wie verfahrenstechnischen Unterschied zwischen Inzest und dem von mir aufgestellten Fall eines Wegfalls jenes Tatbestands und der sich daraus ergebenden Bestrafung aus §§ 176 ff StGB zu sehen, nur weils deiner moralisch entarteten Vorstellung entspricht ,dass dus okay findest, wenn Eltern ihre Kinder vögeln, kannst mir getrost den Puckel runter rutschen.

              @Spy

              Diskutiere nicht mit mir ,was Recht ist. Darüber gibts ganze Bibliotheken. Unter anderem eine, die wohl lautet:
              "Das, was der Gesetzgeber bestimmt, ist Recht".
              Die andere, mehrheitlich vertretene: "Das, was die Mehrheit der Gesellschaft als Recht ansieht, ist Recht."
              Kannst so in jeder rechtsphilosophischen Abhandlung nachlesen.

              Beides ist aber für Euch ziemlich unpassend, nicht wahr? Der Gesetzgeber lehnt Inzest ab, und die Mehrheit der Bevölkerung auch.
              Und komm mir nicht mit Beweisen. Mach von mir aus selber ne repräsentative Umfrage oder geh bei Forsa betteln. Wenn du mal aufhörst, den Scheinheiligen zu spielen, kannst dir selber Vorstellen, wie das Ergebnis aussieht. *augenroll*

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                Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                Deine Simplifizierung ist schon beleidigend und ich werde mich nicht ein Drittes Mal wiederh
                MEINE Simplifizierung?
                Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                Wer leben in einem Rechtsstaat, natürlich gibts nen Verfahren. Wenn du schlicht weg zu ignorant bist ,den materiallen wie verfahrenstechnischen Unterschied zwischen Inzest und dem von mir aufgestellten Fall eines Wegfalls jenes Tatbestands und der sich daraus ergebenden Bestrafung aus §§ 176 ff StGB zu sehen,
                Auf diese Meinung geb ich keinen Pfifferling bis du mir irgendeine Quelle präsentierst. Wahrscheinlich ist es nur ein Wunschgedanken, damit das Weltbild stimmt.

                Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                nur weils deiner moralisch entarteten Vorstellung entspricht ,dass dus okay findest, wenn Eltern ihre Kinder vögeln, kannst mir getrost den Puckel runter rutschen.
                Mal abgesehen von deiner unangebrachten Ausdrucksweise ist das natürlich der Gipfel der billigen Argumente: Wer CONTRA Inzestparagraf ist, möchte gerne Geschlechtsverkehr mit seinen Geschwistern haben. Ich schlage vor, du reduzierst dein Vokabular etwas oder lebe mit den Konsequenzen.
                Forum verlassen.

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                  Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                  @Spy

                  Diskutiere nicht mit mir ,was Recht ist. Darüber gibts ganze Bibliotheken. Unter anderem eine, die wohl lautet:
                  "Das, was der Gesetzgeber bestimmt, ist Recht".
                  Die andere, mehrheitlich vertretene: "Das, was die Mehrheit der Gesellschaft als Recht ansieht, ist Recht."
                  Kannst so in jeder rechtsphilosophischen Abhandlung nachlesen.
                  Beides ist aber für Euch ziemlich unpassend, nicht wahr? Der Gesetzgeber lehnt Inzest ab, und die Mehrheit der Bevölkerung auch.
                  Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Statt "Recht" hätte ich vielleicht "in Ordnung" schreiben sollen. Mag sein, dass die Steinigung von Ehebrechern in einigen arabischen Ländern "Recht" ist, aber "in Ordnung" ist es noch lange nicht. Ebenso die Verfolgung und Unterdrückung von ethnischen und religiösen Minderheiten in der Vergangenheit. Die Judenverfolgung war damals vielleicht rechtens, aber nicht in Ordnung. Die Sklaverei war rechtens, aber nicht in Ordnung. Und darum geht es hier ja. Natürlich weiss hier jeder, dass Inzest gegen das gegenwärtige deutsche Gesetz verstößt und das Inzestverbot somit rechtens ist. Es geht hier darum, ob es in Ordnung ist.

                  Und komm mir nicht mit Beweisen. Mach von mir aus selber ne repräsentative Umfrage oder geh bei Forsa betteln. Wenn du mal aufhörst, den Scheinheiligen zu spielen, kannst dir selber Vorstellen, wie das Ergebnis aussieht. *augenroll*
                  Naja, also wenn mein Persönlichkeitsrecht durch ein Verbot eingeschränkt wird, dann erwarte ich eigentlich schon, dass das schon vernünftig erklärt wird, ob und was das dann bringt. Und das die Mehrheit der Bevölkerung auch nicht immer recht hat, wird ja wohl niemand bestreiten.
                  Waldorf: "Say, this Thread ain't half bad."
                  Stalter: "Nope, it's all bad."

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                    @Seether

                    Nun, die Mehrheit der Bevölkerung befürwortet auch die Todesstrafe, gerade nach drastischen Ereignissen - und trotzdem ist sie abgeschafft. Mal davon abgesehen, dass die Mehrheit der Bevölkerung ein affektgesteuerter primitiver Haufen ist, den es zu kontrollieren und entmündigen gilt, was unser Rechts- und Politiksystem auch bei jeder Gelegenheit unzweideutig impliziert . Deine Rechtshandbücher in allen Ehren, aber vielleicht solltest du lieber mal eine ernsthafte philosophische Abhandlung zu dem Thema in die Hand nehmen, die einem zum Denken anregt anstatt plumpe Definitionen in den Raum zu stellen.
                    Die Formel "Recht ist, was der Gesetzgeber beschließt und der Gesetzgeber beschließt, was die Mehrheit der Bevölkerung als Recht ansieht" ist jedenfalls unvollständig, richtiger ist, dass diese Orientierung an einer denkenden Elite stattfindet, die die Folgen einzelner Gesetze auch überblicken kann.

                    Es geht nicht darum, ob Inzest eine tolle Sache ist, es geht darum ob mündige erwachsene Menschen so eine Beziehung eingehen können, wenn sie es frei wollen. Deine drastischen Beispiele vom Vater, der seine Tocher im Kellerloch zur Inzesthörigkeit heranzieht, sind in sofern nicht gelungen, als dass eine so aufgezogene Tochter nach allen gängigen Definitonen kein reifer, mündiger, erwachsener Mensch wäre - was die Tat auch weiterhin strafbar machen würde.
                    Wie auch schon an anderer Stelle gesagt, es geht nicht darum ob man mit diesem oder jenem übereinstimmt, es geht darum, ob man anderen Menschen die Freiheit nehmen darf, ihre Vorstellungen von ihrem Leben umzusetzen. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo der Gesetzgeber völlig zurecht Beschränkungen erlässt, im Fall von zwei mündigen, erwachsenen Menschen ist aber m.E. schwerlich zu rechtfertigen, weshalb man ihnen den gemeinsamen Umgang verbieten sollte.
                    "Je mehr sich unsere Bekanntschaft mit guten Büchern vergrößert, desto geringer wird der Kreis von Menschen, an deren Umgang wir Geschmack finden." - Ludwig Feuerbach

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                      Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                      Nur anderer seits: Muss das immer sofort geschehen? 90% der Leute haben kein Interesse an einer Enttabuisierung von Inzest...
                      Es ist völlig unerheblich wie viel Prozent der Bevölkerung das Ablehnen. Wichtig ist die moralisch/ethische Begründung der Ablehnung. Und von deinen 90% können 99% diese nicht begründen - "Ich find's eklig" ist nämlich kein ethischer Grundsatz.
                      Mir leuchtet irgendwie nicht ein, warum man etwas legalisieren sollte, das von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung jedenfalls nicht aktiv begrüßt oder auch nur toleriert wird (i.S.v.: "Och, der A treibts mit seiner Tochter? Mh, jo, soll er machen, wenn er mag. Ist ja nichts anstößiges bei.").
                      Das traf und trifft in vielen Gegenden auch auf Homosexualität, ja sogar auf Ehen zwischen Ausländern und Deutschen zu. Die Meinung der Bevölkerung hat leider in vielen Fällen nichts mit Moral oder Ethik zu tun und kann deshalb für den Gesetzgeber nicht die alleinige Orientierungsrichtline bei der Bewertung von Gesetzen sein.
                      Aber bis dahin muss man sich im Gegenzug auch die Frage gefallen lassen als Befürworter der Enttabuisierung,warum man nicht gleich eine Mehrpersonenehe erlaubt, ...
                      Ich hab auch kein Problem mit Polygamismus.
                      oder warum andererseits Frauen das medizinisch nicht indizierte "egoistische" Abtreiben erlaubt wird, während das Abtöten von Zellhaufen ohne ausdifferenzierte Gestalt mit dem Vorsatz, Menschen zu heilen, verboten ist.
                      Ziemlich willkürlich, Ihr und Eure Moral.
                      Blödsinn. Das ist nicht unsere Moral, dass ist die aktuelle Gesetzeslage. Ich persönlich würde embryonaler Stammzellenforschung ebenso zustimmen, wie der medizinisch nicht indizierten Abtreibung, solange der Embryo noch kein Nervensystem hat.
                      Abgesehen davon ist das für die Bewertung von Inzest völlig unerheblich - es besteht keinerlei kausaler Zusammehang. Wenn du schon Sachverhalte anführst, sollten sie für diesen Fall relevant sein.
                      Christianity: The belief that some cosmic Jewish zombie can make you live forever if you symbolically eat his flesh and telepathically tell him that you accept him as your master, so he can remove an evil force from your soul that is present in humanity because a rib-woman was convinced by a talking snake to eat from a magical tree.
                      Makes perfect sense.

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                        Ich möchte das jetzt gar nicht wieder aufgreifen, aber ein bisschen was möchte ich doch noch erwidern.

                        Zitat von Seether Beitrag anzeigen
                        Mein lieber Endar, Mord - und Totschlagsdelikte spielen sich auch nur im Promillebereich ab.
                        Das Aufstellen von Straftatbeständen richtet sich nun mal nur sehr sekundär nach der Häufigkeit der Erfüllung (dem wird eher auf der Rechtsfolgenseite Rechnung getragen) ,sondern in erster Linie nach der Schutzbedürftigkeit des entsprechendes Rechtsguts.

                        Inzest ist deshalb strafbar, um nicht nur genetisch bedingte Erkankungen bei eventuellen Kindern auszuschließen, sondern auch, um den Schutz der Kinder Rechnung zu tragen.
                        Du willst mir doch wohl nicht erzählen, dass 1849/50ff. bei dem Erlass des preußischen Strafgesetzbuchs Aspekte der Genetik eine Rolle gespielt hätten. Meiner Erinnerung zufolge fand nämlich das Inzestverbot wie das Verbot der Homosexualität in dieser Zeit Eingang in das erste Strafgesetzbuch. Details müsste ich aber nachsehen.

                        Erklärung:
                        Es ist verfahrensrechtlich weitaus einfacher für die Justiz, den Inzest nachzuweisen, als - ggf, der Inezst würde als Norm abgeschafft - einen Verstoß gegen die ansonsten einschlägigen Normen über sexuellen Missbrauch, wenn sich dieser Missbrauch nur daraufhin abhebt, im Alter von 18 Jahren sexuell hörige Erwachsene heranzuziehen.
                        Deine Argumentation ist untauglich und grundgesetzwidrig. Ein Richter würde eine Anklage, die einen schweren seelischen Missbrauch über das Inzestverbot "abrechnet", gar nicht akzeptieren dürfen und müsste die Hauptverhandlung ablehnen bzw. weitere Ermittlungen anordnen. Und das aus zwei Gründen:

                        1. Der § 173 (Beischlaf zwischen Verwandten) sieht eine Höchststrafe von drei Jahren vor. § 176 z.B. wegen Missbrauchs von Kindern hat eine Höchststrafe von fünf Jahren. Das gleiche gilt für § 182. Diese Paragraphen ziehst du ja heran. Nach § 52 StGB (dem geltendem Recht zur Tateinheit) kommt stets das Gesetz zur Anwendung, welches die härteste Strafe vorsieht. Der Inzestparagraph ist dabei in beiden Fällen nachgeordnet. Daraus ergibt sich zweitens:

                        2. Das, was dir vorschwebt, nämlich einen Missbrauch über den Inzestparagraphen abzuurteilen, verstößt gegen das Analogieverbot, welches sowohl im allgemeinen Teil des StGB wie auch im Grundgesetz (Art. 103) festgeschrieben ist. § 1 StGB verbietet es, einen Strafrechtsparagraphen auf einen Fall anzuwenden, der nicht von seinem Wortlaut her gedeckt ist.

                        Ein Jurist möge mich eines besseren belehren. Da musst du dir schon was besseres einfallen lassen.
                        Republicans hate ducklings!

                        Kommentar


                          Inzest als solches hat imho zwei Seiten. Zu unterscheiden ist Inzest zwischen Gleichaltrigen, hier ist es, auch wenn ich es irgendwie doch noch abartig finde, schwer diese Menschen als böse zu verurteilen, und zwischen Eltern und Kindern, das hat imho immer einen bitteren Beigeschmack, da oft die Frage der Freiwilligkeit eine Andere ist, da Eltern ein gewisses Machtverhältnis über ihre Kinder besitzen, bei dem es auch leicht zu psychischen Schädigungen dieser kommen kann.

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                            Zitat von newman Beitrag anzeigen
                            Inzest als solches hat imho zwei Seiten. Zu unterscheiden ist Inzest zwischen Gleichaltrigen, hier ist es, auch wenn ich es irgendwie doch noch abartig finde, schwer diese Menschen als böse zu verurteilen, und zwischen Eltern und Kindern, das hat imho immer einen bitteren Beigeschmack, da oft die Frage der Freiwilligkeit eine Andere ist, da Eltern ein gewisses Machtverhältnis über ihre Kinder besitzen, bei dem es auch leicht zu psychischen Schädigungen dieser kommen kann.
                            Dann ist es aber etwas anderes, nämlich die Ausnutzung eines Abhängigkeitverhältnisses, wie es z.B. in einem Waisenhaus auch von den dortigen Angestellten ausgeübt werden könnte oder wenn z.B. in diesem Fall von vor einigen Jahren, als ein Kindergärtner in Hannover gegenüber den Kindergartenkindern übergriffig wurde. Und darauf hat das Strafgesetzbuch wie dargelegt eigene, gesonderte Antworten.

                            Ohnehin muss man sich schon fragen, was schwerer wiegt: Der Inzest oder der Missbrauch bzw. die (seelische und körperliche) Gewalt. Der Gesetzgeber hat hier eine klare Antwort gegeben, Missbrauch und Gewalt werden schwerer bestraft, sind also die schlimmeren Handlungen bzw. Verbrechen.
                            Deswegen stünden Missbrauch und Gewalt auch weiterhin unter Strafe und Kinder für Sexzwecke heranzuziehen wäre weiterhin verboten - was ja wie ebenfalls dargelegt - auch heute schwerer bestraft wird.

                            Die Aufhebung des § 173 wegen "Beischlafs zwischen Angehörigen" hätte also damit gar nichts zu tun und würde das auch nicht betreffen.
                            Republicans hate ducklings!

                            Kommentar


                              Dann ist es aber etwas anderes, nämlich die Ausnutzung eines Abhängigkeitverhältnisses, wie es z.B. in einem Waisenhaus auch von den dortigen Angestellten ausgeübt werden könnte oder wenn z.B. in diesem Fall von vor einigen Jahren, als ein Kindergärtner in Hannover gegenüber den Kindergartenkindern übergriffig wurde. Und darauf hat das Strafgesetzbuch wie dargelegt eigene, gesonderte Antworten.
                              Bei Eltern - Kinder Inzest ist es eben schwer zu sagen ob tatsächlich kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Der Inzest ist nach meiner Ansicht nicht wegen potentieller Behinderungen problematisch, sondern weil schwer zu beurteilen ist wie frei der Wille des Beteiligten durch gewachsene Familienbande und natürliche Autoritäten wirklich sein kann. Eigentlich dürfte es nicht passieren, dass man sich in Jemanden verliebt, mit dem man aufgewachsen ist, selbst ohne direkte Verwandtschaft, das stellt schon das ein oder andere Fragezeichen hinter die psychischen Entwicklungen einer Person.

                              Kommentar


                                Hallo Endar,

                                von einer verbotenen Analogie im Strafrecht spricht man in der Tat, wenn eine Norm oder der systematische Zusammenhang zwischen verschiedenen Normen zu Ungunsten des Täters ausgelegt wird.

                                Allerdings habe ich nicht einmal vorgeschlagen, derartiges zu tun - ich habe lediglich auf das Problem hingewiesen, welches sich unter Gesichtspunkten der Beweiserbringung für die Justiz ergäbe, würde man den Inzest legalisieren.

                                Wenn sich ein Staatsanwalt im Vorverfahren außer Stande sieht, einen sexuellen Missbrauch eines Kindes dergestalt, dass das Kind durch "Erziehung" zur freiwilligen Vornahme von sexuellen Handlungen mit Eltern/Geschwistern gebracht wurde, in der Hauptverhandlung durchgeboxt zu bekommen, würde er - und nochmal, nur darum geht es mir: - bei 2 Erwachsenen Tatbeteiligten nach heutigem Recht auf Inzest abstellen. Da ist die Frage eines "Heranziehens zum Sexsklaven" recht unerheblich. Wie gesagt, nochmal, extra für dich: Es geht um den Fall, dass das Kind durch entsprechende Erziehung dazu gebracht wird, "ab 18" sexuelle Beziehungen von sich aus zu wollen, ohne vorher körperlich bedrängt worden zu sein - was idR durch die damit verbundene Gewalterfahrunggerade Kindergärtern, Lehrer usw schneller auffällt als reines "Zureden".

                                Im Ernstfall hat man dann also ein sexuell abhängiges Kind/ Geschwisterteil, und müsste als Justiz den Beweis führen, dass das Kind während seines Heranwachsens zu jenem Verhalten manipuliert worden ist, das es jetzt an den Tag legt.

                                Wie du siehst, von verbotener Analogie also keine Spur.

                                Ich denke, der Problempunkt und die daraus folgende Konsequenz, dass durch Enttabusierung des Inzest die Unschuldsvermutung für alle "ErwachsenenKinderficker" in der Familie gilt, ist klar geworden...

                                Desweiteren war es sehr wohl Intension des historischen Gesetzgebers, der Verhütung etwaiger körperlich/seelischer Schäden Rechnung zu tragen. Wunder o Wunder, die genetischen Auswirkungen derartigen Verhaltens waren auch schon im 19. Jahrhundert bekannt.
                                Weiteres Schutzgut hinter dem Inzest-Paragraphen in der Intension des historischen Gesetzgebers ist der Schutz der Familie als Basis der Gesellschaft durch Freihalten sexuellen, emotionalen Spannungspotenzials, das eine Inzestöse Beziehung zwischen Geschwistern und/oder Eltern definitiv mit sich bringt.

                                Im Übrigen geht unser derzeitiges Strafrecht auf das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches von, puh, Sommer 1871 zurück. Das preußische war bereits zu der dt. Version von 71 in einigen Punkten sehr unterschiedlich.

                                Schließlich ist mir schleierhaft, was Du mir mit der Erwähnung des § 1 StGB sagen willst. Er stellt halt die Grundprinzipien des Strafrechts auf, von denen das Analogieverbot nur eines ist.
                                Wenn du mir nun aber sagst, "Wortlautüberdehnung", muss ich mich fragen, was Du mir damit sagen willst - ist doch gerade die Auslegung einer Norm völlig normal.
                                Verbotene Analogie setzt erst dan ein, wenn man ÜBER die angemessene Auslegung hinaus den Wortlaut zu Ungunsten des Täters überdehnt.
                                Eine Auslegung der Normen ist aber völlig gängig, und gerade der reine Wortlaut ist im Strafrecht sehr oft sehr unzureichend.

                                Edit:
                                Newman, du hast mein Hauptanliegen mal sehr schön und einfach anders formuliert.
                                Zuletzt geändert von Seether; 02.05.2008, 20:05.

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