Zitat von Draco90831
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Das muss nicht überzeugen, spielt aber eben tatsächlich oft eine Rolle. Dann kommt noch erschwerend hinzu, dass man mit Erwachsenenstrafrecht dem jungen Menschen trotz Entwicklungspotentials sehr früh die Chancen im Leben verbauen kann.
Zitat von Draco90831
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Ziel des Jugendstrafrechts ist es aber, der mangelnden Reife des Kindes Rechnung zu tragen. Jugendstrafrecht soll erzieherisch wirken, denn ein Jugendlicher ist (oft, nicht immer) noch formbar. Damit erreicht man im Idealfall, dass keine Opfer mehr zu verzeichnen sind.
Zitat von Draco90831
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Zitat von QDataseven
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Und die Sache mit der Abschreckung funktioniert nur sehr bedingt. Die allermeisten Täter halten hohe Strafen von nichts ab. "Triebtäter", Soziopathen oder völlig desorientierte Jugendliche erreicht man damit sowieso nicht. Dass drakonische Strafen oft ins Leere gehen, sieht man doch in den USA: Riesige Strafen und exorbitante Kriminalität.
Was wirklich hilft, ist (neben einer sozialen Perspektive) konsequentes und schnelles Aburteilen. Und da sind wir wieder bei der Umsetzung.
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